BT-Drucksache 16/1554

Jugendliche in Deutschland: Perspektiven durch Zugänge, Teilhabe und Generationengerechtigkeit

Vom 17. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1554
16. Wahlperiode 17. 05. 2006

Große Anfrage
der Abgeordneten Kai Boris Gehring, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck
(Köln), Grietje Bettin, Alexander Bonde, Ekin Deligöz, Dr. Uschi Eid, Hans Josef
Fell, Joseph Fischer (Frankfurt), Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska
Hinz (Herborn), Thilo Hoppe, Ute Koczy, Undine Kurth (Quedlinburg), Monika
Lazar, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Krista
Sager, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick,
Rainder Steenblock, Silke Stokar von Neuforn, Dr. Harald Terpe, Jürgen Trittin,
Josef Philip Winkler, Margareta Wolf (Frankfurt), Renate Künast, Fritz Kuhn und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jugendliche in Deutschland:
Perspektiven durch Zugänge, Teilhabe und Generationengerechtigkeit

Die Erwachsenen von heute bestimmen über die Lebenschancen nachfolgender
Generationen. Daher gehören die Belange, Bedürfnisse und Perspektiven
Jugendlicher in den Mittelpunkt einer solidarischen Modernisierung unserer Ge-
sellschaft. Eine Politik, die Jugendliche ernst nimmt, hat ihre zukünftigen Ent-
wicklungschancen im Blick. Sie gewährt den jungen Menschen frühzeitige und
direkte Teilhabe an den Entscheidungsprozessen über die Verteilung der gesell-
schaftlichen Ressourcen zwischen den Generationen. Diese Forderung nach Ge-
nerationengerechtigkeit gilt umso mehr in Zeiten des demographischen Wan-
dels. Die gegenwärtigen Bedingungen des Aufwachsens entscheiden über die
Chancen auf Selbstbestimmung und über die Zukunftsperspektiven Jugend-
licher.

Jugend ist ein eigenständiger Lebensabschnitt, den junge Menschen in eigener
Verantwortung für sich und ihre Umwelt selbstständig und selbstbewusst gestal-
ten. Jugendliche haben dabei ihre eigenen Zukunftsansichten, individuellen
Wert- und Lebensvorstellungen und Gestaltungswillen. Dies belegen u. a. die
Shell-Jugendstudien und der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundes-
regierung. Neben der Familie sollen auch in Zukunft Bildungseinrichtungen,
Jugendhilfe und ein solidarisches Miteinander die Entwicklung junger Menschen
zu eigenständigen und sozialen Persönlichkeiten unterstützen. Eine jugend-
gerechte Politik muss ihren Fokus auf die Unterschiedlichkeit von Lebensreali-
täten, auf differenzierte Lebenswelten von Jugendlichen und die Vielfalt des

Jungseins richten. Jugendpolitik muss dabei berücksichtigen, dass sich Jugend-
liche heute mit vielfältigeren und anderen gesellschaftlichen Anforderungen als
in der Vergangenheit konfrontiert sehen. Die Umbrüche der Gesellschaft haben
die Jugendphase längst erreicht. Jugendpolitik muss demzufolge Freiräume für
individuelle Bewältigungsstrategien schaffen und Chancengleichheit gewähr-
leisten.

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Faire Entwicklungsperspektiven und mehr Chancengleichheit sind zentrale
Ziele einer gerechtigkeitsorientierten Jugendpolitik. Zentrale Voraussetzung da-
für ist die größtmögliche gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Teil-
habe junger Menschen und die Prävention sozialer Exklusion. Dazu müssen alle
Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleiche Zugangschancen in allen Le-
bensbereichen, insbesondere zu Bildung, Beruf, politischem und zivilgesell-
schaftlichem Engagement, haben. Dies erfordert neben optimalen Rahmenbe-
dingungen im Bildungsbereich sowie auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
auch wirksame politische Mitspracherechte für Jugendliche. Schließlich sind sie
Expertinnen und Experten in eigener Sache und Träger eigener Rechte. Um
Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung weiter zu stärken, brauchen wir auch ein
jugendfreundlicheres Klima in unserem Land.

Chancen- und Perspektivlosigkeit von Jugendlichen ist ein gesellschaftliches
Armutszeugnis. Auf Jugendliche aus bildungsfernen und sozial prekären
Schichten muss Jugendpolitik daher ein besonderes Augenmerk legen. Keine
Jugendliche und kein Jugendlicher darf der Gesellschaft verloren gehen. Dieser
Maßgabe folgend setzt eine präventive Jugendpolitik auf Integration, Befähi-
gung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe aller in Deutschland lebenden Jugend-
lichen. Alle jungen Menschen brauchen optimale Chancen und individuelle För-
derung, um ihre jeweils eigenen Potenziale voll zu entfalten. Dies bedeutet auch,
die Frage der Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der Jugendpolitik
konsequent mitzudenken. Stereotype, geschlechterspezifische Barrieren und
Benachteiligungen müssen überwunden werden, um allen jungen Frauen und
Männern die gleichen Teilhabechancen zu gewährleisten.

Politik für künftige Generationen braucht ambitionierte Ideen, eine klare Orien-
tierung an den Lebenswelten der Jugendlichen und einen weiterhin hohen Stel-
lenwert. Die Jugendpolitik der jetzigen Bundesregierung darf daher nicht ein
bloßes Lippenbekenntnis bleiben, sondern erfordert konkretes und konsistentes
Handeln. Es muss endlich deutlich werden, welche Bedeutung die Bundesregie-
rung der Jugendpolitik geben will, welche Ziele sie damit verfolgt und welche
Schlussfolgerungen sie daraus zieht.

Die Forderung nach einer umfassenden Teilhabe von Jugendlichen macht deut-
lich, dass Jugendpolitik nur als langfristige Querschnittsaufgabe und nachhal-
tige Zukunftspolitik verstanden werden kann. Politik und Gesellschaft müssen
vom Jugendlichen aus denken und Partizipation ermöglichen. In allen Politikfel-
dern sind Entscheidungen, Ressourcen und Strukturen konsequent auch an den
Rechten, Möglichkeiten, Ansprüchen und Interessen von Jugendlichen zu orien-
tieren. Eine moderne Jugendpolitik verwirklicht gleiche Chancen und faire
Entwicklungsperspektiven und setzt dabei auf umfassende Teilhabe, Integra-
tion, Inklusion und Gerechtigkeit zwischen den Generationen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Stellenwert, Bedeutung und Ziele von Jugendpolitik

1. Welchen Stellenwert nimmt die Jugendpolitik in der Arbeit der Bundesregie-
rung ein, und wodurch wird dieser Stellenwert deutlich?

2. Welche Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Jugendpolitik?

3. Inwiefern will die Bundesregierung die Zugänge von Jugendlichen zu gesell-
schaftlichen Ressourcen und ihre Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen
fördern?
Welche Maßnahmen sind dazu konkret geplant, initiiert oder bereits durchge-
führt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1554

4. Welche Bedeutung hat in diesem Rahmen die Schaffung von Perspektiven
für besonders benachteiligte Jugendliche?

Welche Maßnahmen sind dazu konkret geplant oder bereits durchgeführt?

II. Jugendliche und Bildung

5. Welche Schulabschlüsse haben wie viele Jugendliche, aufgeschlüsselt nach
Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler sowie
Bildungsabschluss der Eltern, in den Jahren 2004 und 2005 erreicht?

In welchem Verhältnis stehen diese Zahlen zum Anteil der jeweiligen
Gruppe an der Gesamtbevölkerung?

Welche Unterschiede zeigt eine Betrachtung der Ergebnisse der einzelnen
Bundesländer?

6. Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um gemeinsam mit den Ländern durch mehr individuelle Förderung statt
früher Selektion auf mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem hinzu-
wirken, wie dies der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht anregt?

7. Unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Zusammenwirkens von
Bund und Ländern den Ausbau von qualitativ hochwertigen Ganztags-
schulen über das Ende des Investitionsprogramms im Jahr 2009 hinaus?

Wenn ja, in welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage?

8. Welche Beteiligungsformen von Jugendlichen und Eltern sind im Zusam-
menhang mit dem Ausbau und der Gestaltung von Ganztagsschulen erprobt
oder gestärkt worden?

Mit welchem Ergebnis?

9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gemeinsam mit den
Ländern Programme zu entwickeln, die Schulen darin unterstützen, sich als
Lernorte zu vernetzen und durch die Arbeit multiprofessioneller Teams den
Jugendlichen ein umfassendes Angebot von Bildung und Erziehung bieten
zu können?

10. Welche nachhaltigen Maßnahmen hält die Bundesregierung über das
Modellprogramm „2. Chance für Schulverweigerer“ hinaus für erforderlich,
um die hohe Zahl der schulmüden Jugendlichen zu verringern?

11. Welche Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung im Bereich
der Benachteiligtenförderung?

12. Welche Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung im Bereich
der Begabtenförderung?

13. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung
– auch in Zusammenarbeit mit den Ländern –, um die Vereinbarkeit von
jugendlicher Elternschaft und Schule zu verbessern?

14. Welche Maßnahmen zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit plant die
Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleich-
heit für alle (2007)?

15. Welche Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung, um die
spezifischen Potentiale von Jugendlichen mit Migrationshintergrund – bei-
spielsweise Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kenntnisse – im deut-
schen Bildungsalltag anzuerkennen und zu fördern?

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III. Jugendliche in beruflicher Ausbildung

16. Wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze und betriebliche Einstiegsqualifi-
zierungen wurden im Rahmen der Selbstverpflichtung durch die Wirtschaft
im Jahr 2005 tatsächlich geschaffen, und wie viele werden für das Jahr 2006
erwartet?

17. Ist die Bundesregierung mit den Leistungen des Ausbildungspaktes zufrie-
den?

18. Welche Weiterentwicklung des Ausbildungspaktes strebt die Bundesregie-
rung an?

19. Welche Maßnahmen und Initiativen ergreift die Bundesregierung, um ange-
sichts der weiter abnehmenden Zahl von angebotenen betrieblichen Ausbil-
dungsplätzen einen funktionierenden Übergang zwischen Schule und Beruf
sicherzustellen?

20. Hält die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungs-
platz für geeignet und erforderlich, um mehr Ausbildungsplätze für Jugend-
liche zu schaffen, und wie begründet sie ihre Position in tatsächlicher und
rechtlicher Hinsicht?

21. Hält die Bundesregierung die Erhebung einer regional und branchenspezi-
fisch differenzierten Ausbildungsumlage für ein geeignetes und erforder-
liches Mittel zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze für Jugendliche?

Wie begründet sie diese Position, und welchen Handlungsbedarf sieht sie
für den Bund?

22. Wie viele Jugendliche, die eine vollzeitschulische Ausbildung absolviert
haben – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Migrationshintergrund –
konnten aufgrund dieser Ausbildung unmittelbar im Anschluss eine ausbil-
dungsadäquate Erwerbstätigkeit aufnehmen?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Jugendlichen
– aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Migrationshintergrund, Fachrichtungen
und Regionen –, die aufgrund der Reform des Berufsbildungsgesetzes im
Jahr 2005 eine Kammerprüfung nach Abschluss einer vollzeitschulischen
Ausbildung ablegten?

24. Wie möchte die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern, angesichts
der vielfach bemängelten Bildungssituation in Förder- bzw. Sonder-, Haupt-
und Realschulen die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen gewährleisten
bzw. verbessern?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Programms „Zu-
kunftsinvestitionen für berufliche Schulen (ZIBS) 2001 – 2002“ in der mit-
telfristigen Sicht?

Plant die Bundesregierung weitere Förderprogramme für die Modernisie-
rung der beruflichen Schulen?

26. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregierung
– ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern –, um die Vereinbarkeit von
jugendlicher Elternschaft und beruflicher Ausbildung zu verbessern?

27. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die spezifischen Poten-
tiale von Jugendlichen mit Migrationshintergrund – beispielsweise Mehr-
sprachigkeit und interkulturelle Kenntnisse – im Bereich der beruflichen
Bildung anzuerkennen und zu fördern?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die rot-grüne
Reform des Berufsbildungsgesetzes zur verbesserten Förderung von Ju-

gendlichen mit Migrationshintergrund, und welche Maßnahmen zur Weiter-
entwicklung plant die Bundesregierung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1554

28. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unterstützt die Bundesregierung,
um die Benachteiligung bei der Ausbildungsplatzsuche für Jugendliche mit
Migrationshintergrund im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshin-
tergrund mit vergleichbaren Qualifikationen zu beseitigen?

29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zugang zu beruf-
licher Bildung für Jugendliche mit Duldungsstatus, die in Deutschland auf-
gewachsen sind bzw. hier ihren Schulabschluss gemacht haben, zu ermög-
lichen?

30. Plant die Bundesregierung, die jetzige Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II, die
nur Hilfen als Darlehen vorsieht, so zu verändern, dass für Auszubildende
die Erbringung von Leistungen nach dem SGB II in Härtefällen in Zukunft
als Beihilfen möglich wird?

Wenn nicht, durch welche anderen Maßnahmen wird die Bundesregierung
in Zukunft verhindern, dass es insbesondere in Großstädten mit hohen
Lebenshaltungskosten durch die jetzigen Regelungen oft zu Überschuldung
und/oder Abbruch der Ausbildung kommt?

IV. Jugendliche in Arbeit

31. Welche Initiativen, Maßnahmen und Projekte plant die Bundesregierung,
um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken und den Zugang von Jugendlichen
zum Arbeitsmarkt zu verbessern?

32. Welche Leistungen wurden – aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Ge-
schlecht und Migrationshintergrund der Betroffenen – jungen Menschen
jeweils in den Jahren zwischen 1999 und 2005 im Rahmen der Jugend-
berufshilfe nach § 13 SGB VIII gewährt, und wie hoch waren die Gesamt-
kosten für diese Leistungen?

33. Welche Leistungen wurden im Jahr 2005 – aufgeschlüsselt nach Bundeslän-
dern sowie Geschlecht, Migrationshintergrund und Status der Betroffenen
(hilfebedürftig, arbeitslos gemeldet, ausbildungssuchend, in Ausbildung) –
erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die das 25. Lebens-
jahr noch nicht vollendet haben, durch die Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II) und durch die Bundesagentur für Arbeit im
SGB III gewährt, und wie hoch waren die Gesamtkosten für diese Leistun-
gen (nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

34. Mit wie vielen erwerbsfähigen jungen Menschen, die das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Migra-
tionshintergrund der Betroffenen –, wurde durch die Träger des SGB II im
Jahr 2005 eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen?

35. Wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, wurden – aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Geschlecht
und Migrationshintergrund – durch die Träger des SGB II im Jahr 2005

a) in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermittelt,

b) in eine betriebliche Ausbildung vermittelt,

c) in eine berufsvorbereitende oder vergleichbare Maßnahme vermittelt,

d) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-
Zusatzjobs) vermittelt?

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36. Wie hat sich die Anzahl der Jugendlichen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht
und Migrationshintergrund – entwickelt, die in den Jahren 2000 bis 2005
durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Angebote der Benach-
teiligtenförderung, vor allem durch außerbetriebliche Ausbildung und aus-
bildungsbegleitende Hilfen, gefördert wurden?

a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

b) In welchem Umfang sollen diese Förderungsangebote nach Ansicht der
Bundesregierung in 2007 fortgeführt werden?

37. Wie sieht der tatsächliche Betreuungsschlüssel bei erwerbsfähigen Hilfe-
bedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – aufge-
schlüsselt nach Bundesländern, Geschlecht und Migrationshintergrund –, im
Jahr 2005 aus?

38. In welchem Umfang wurden Jugendliche – aufgeschlüsselt nach Geschlecht
und Migrationshintergrund – in 2005 mit Sanktionen durch die Träger des
SGB II belegt?

Wie hoch war damit die Sanktionsquote und wie lang war die durchschnitt-
liche Dauer der Sanktionen?

39. Wie viele der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Migrations-
hintergrund –, leben in Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern, und wie viele
leben in eigenen Haushalten?

V. Jugendliche und Studium

40. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zahl derjenigen, die
in jedem Altersjahrgang die Hochschulreife erwerben, zu erhöhen?

41. Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Koalitionsvertrags zu
Eigen, den Anteil derjenigen eines Altersjahrgangs, die ein Hochschul-
studium erfolgreich abschließen, auf 40 Prozent zu erhöhen?

Falls ja, welche Maßnahmen will sie dazu ergreifen?

42. Wie will die Bundesregierung die Zugangschancen von bildungsfernen
Schichten und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu einer Hochschul-
bildung erhöhen?

43. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Studiengebühren in
mehreren Bundesländern angesichts

a) der Zugangschancen von sozial benachteiligten Jugendlichen zu tertiärer
Bildung,

b) des Verfassungsauftrags zur Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebens-
verhältnisse im gesamten Bundesgebiet,

c) des Rechtes auf freie Studien- und Berufswahl,

d) der bundesweiten Mobilität der Studierenden und

e) des Ziels, 40 Prozent eines Jahrgangs zu einem Hochschulabschluss zu
führen?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

44. Wie beurteilt die Bundesregierung die hohen Verschuldungsrisiken von
jungen Absolventen, die sich aus der Aufnahme eines KfW-Studienkredits
ergeben können?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1554

45. Wie beurteilt die Bundesregierung den Abbau bzw. die dem wachsenden
Bedarf nicht entsprechende Entwicklung von Studienplatzkapazitäten in
zahlreichen Bundesländern insbesondere angesichts des Rechtes auf freie
Studien- und Berufswahl und der Zugangschancen zu tertiärer Bildung?

46. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Hochschulen finan-
ziell und organisatorisch in der Lage sind, fachlich angemessene, gerechte
und transparente Auswahlverfahren für die Studienplätze durchzuführen,
die bisher von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
vergeben wurden und die die Hochschulen nun nach eigenen Kriterien ver-
geben können?

47. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um nach dem Urteil des Bundes-
verfassungsgerichts zu den verfassten Studierendenschaften die Mitwir-
kungsrechte der Studierenden an deutschen Hochschulen zu stärken?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?

48. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregierung
– ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern –, um die Vereinbarkeit von
Elternschaft und Studium zu verbessern und damit die „Rushhour des
Lebens“ zu entzerren?

VI. Jugendliche als „Generation Praktikum“

49. Wie viele Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen arbeiten
vor der ersten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in gering oder
unbezahlten Praktika, und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren
entwickelt?

50. Betrachtet die Bundesregierung die Zahl der Hochschulabsolventinnen und
Hochschulabsolventen, die nach ihrem Studium lange und zum Teil unbe-
zahlte Praktika ableisten, durch die ihr Berufseinstieg verzögert wird und
sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängt oder gar nicht erst geschaf-
fen werden, als Problem?

51. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für diese Ent-
wicklung?

52. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um auf
diese Entwicklung zu reagieren und Hochschulabsolventinnen und Hoch-
schulabsolventen im Anschluss an ihr Studium Perspektiven für eine ihrer
Qualifikation angemessene, feste sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gung zu bieten?

53. Inwiefern könnte die Einführung gesetzlicher Absicherungen und Mindest-
standards wie die eines gestaffelten Mindestlohns für Praktikantinnen und
Praktikanten mit Hochschulabschluss Baustein einer Lösungsstrategie der
Bundesregierung in diesem Kontext sein?

54. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Entwick-
lung zu immer unsicheren Berufsbiographien (Prekarisierung) und der sin-
kenden bzw. geringen Geburtenrate gerade auch bei jungen Akademikerin-
nen?

Falls nein, warum nicht?

VII. Partizipation von Jugendlichen

55. Wie steht die Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag geäußerten
Forderung, dass Jugendliche bei allen Planungen und Vorhaben, die ihre

Interessen berühren, in altersgemäßer Weise einbezogen werden sollen?

Drucksache 16/1554 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

56. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Stärkung von Jugendbeteili-
gung auch auf der Ebene des Bundes dauerhaft zu verankern?

Welche dieser Maßnahmen gehen über befristete Modellprojekte und Bei-
spiele der guten Praxis hinaus?

57. Welche politischen Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche existieren
im Rahmen von Programmen und Projekten der Bundesregierung?

58. Wie steht die Bundesregierung angesichts der genannten Forderung im
Koalitionsvertrag zu einer Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre?

Plant die Bundesregierung die Einführung des aktiven Wahlrechts für
16- und 17-Jährige bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europa-
parlament?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, bis wann?

59. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um gemeinsam mit den
Ländern und Kommunen die Forderung des Zwölften Kinder- und Jugend-
berichts nach mehr Partizipation von Jugendlichen in der Entwicklung
neuer Angebote der Jugendhilfe umzusetzen, damit die Beteiligung, Selbst-
wirksamkeit und demokratische Teilhabe von Jugendlichen verbessert und
zielgruppengerechtere Angebotsstrukturen angeboten werden können?

60. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die realen
Teilhabechancen und Beteiligungsmöglichkeiten von

a) Mädchen und jungen Frauen,

b) Migrantinnen und Migranten und

c) sozial benachteiligten Jugendlichen

an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu fördern?

VIII. Politisches und zivilgesellschaftliches Engagement von Jugendlichen

61. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregie-
rung, um der wachsenden Politik- und Demokratieskepsis vieler Jugend-
licher entgegenzuwirken?

62. Welche inhaltlichen Schwerpunkte will die Bundesregierung bei der politi-
schen Bildung setzen?

63. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um soziales,
politisches, ökologisches und kulturelles Engagement junger Menschen zu
fördern?

64. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregie-
rung, um soziales, politisches, ökologisches und kulturelles Engagement
insbesondere bei Mädchen und jungen Frauen, Jugendlichen mit Migra-
tionshintergrund sowie sozial benachteiligten Jugendlichen zu fördern?

65. Welche Bedeutung haben nach Ansicht der Bundesregierung die Jugendver-
bände bei der Förderung politischen und zivilgesellschaftlichen Engage-
ments und der politischen Bildung?

66. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Anerkennung politischen und
zivilgesellschaftlichen Engagements im formalen Bildungssektor, in der
Wirtschaft und in der Gesellschaft allgemein zu verbessern, wie es der
Europäische Pakt für die Jugend fordert?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/1554

67. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um politisches und zivilgesell-
schaftliches Engagement als eigenständiges Lernfeld für Jugendliche recht-
lich und politisch zu stärken?

IX. Jugendliche in Freiwilligendiensten

68. Wie will die Bundesregierung die gesellschaftliche Teilhabe von Jugend-
lichen durch Jugendfreiwilligendienste stärken?

69. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Angebot und Nachfrage
in Bezug auf Plätze in Freiwilligendiensten – aufgeschlüsselt nach Einsatz-
bereichen, Geschlecht und Migrationshintergrund der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer?

70. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung, um das Platzangebot in
Jugendfreiwilligendiensten dem Bedarf anzupassen?

71. Macht sich die Bundesregierung die Forderung nach „Verbesserungen der
gesetzlichen Rahmenbedingungen“ der Jugendfreiwilligendienste im Koa-
litionsvertrag zu Eigen, und welche Gesetzesänderungen sind in dieser Hin-
sicht geplant?

Was ist dabei mit der „Harmonisierung sozial- und aufenthaltsrechtlicher
Bestimmungen“ gemeint?

72. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung, um die verschiedenen
Jugendfreiwilligendienste in gleicher Weise für beide Geschlechter attraktiv
zu gestalten und gegebenenfalls bestehende Benachteiligungen zu beseiti-
gen?

73. Welche Initiativen will die Bundesregierung ergreifen, um insbesondere
benachteiligten Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
gezielt durch Jugendfreiwilligendienste gesellschaftliche Teilhabe zu er-
möglichen?

74. Beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen zur Einführung von Qualitäts-
standards für Träger und Einsatzstellen sowie ihre unabhängige Zertifizie-
rung zu ergreifen?

Falls ja, wie sehen die konkreten Pläne aus?

Falls nein, warum nicht?

75. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen einer
Tätigkeit in Freiwilligendiensten auf die betroffenen Jugendlichen (wie bei-
spielsweise Änderungen von Berufswahl oder Einstellungen)?

X. Wehr- und Zivildienst von jungen Männern

76. Wie begründet die Bundesregierung die Aufrechterhaltung der allgemeinen
Wehrpflicht in Deutschland vor dem Hintergrund, dass

a) sie die Grundrechte der jungen Männer einschränkt,

b) sich die sicherheitspolitische Lage in den letzten 20 Jahren grundlegend
verändert hat,

c) zahlreiche Bündnispartner die Wehrpflicht längst abgeschafft haben und

d) nur noch rund 15 bis 20 Prozent eines Geburtsjahrgangs einberufen
werden?

Drucksache 16/1554 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

77. Was versteht die Bundesregierung unter dem im Koalitionsvertrag festge-
haltenen Ziel der Verbesserung der Wehr- und Einberufungsgerechtigkeit,
und auf welche Weise will sie dieses verwirklichen?

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, wenn sich die Wehr- und
Einberufungsgerechtigkeit nicht mehr herstellen lässt?

78. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwirklichung des Ziels der Einbe-
rufungsgerechtigkeit angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2005 weniger als
die Hälfte der tauglich Gemusterten den Kriegsdienst verweigert hat, im
Jahr 2006 jedoch rund 60 000 Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst und
rund 90 000 Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst oder zum freiwilligen
Jahr herangezogen werden sollen?

79. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung von der Tatsache, dass Zivil-
dienstleistende auch in gewinnorientierten Einrichtungen und Unternehmen
eingesetzt werden können, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

80. Ist die Bundesregierung bereit, auch zukünftig die heutige Praxis beizu-
behalten, nach der Wehr- und Zivildienstpflichtige während der Probezeit
eines Arbeitsverhältnisses nicht zum Wehr- oder Zivildienst einberufen
werden?

Wenn ja, wird die Bundesregierung auch dann an dieser Praxis festhalten,
wenn die im Koalitionsvertrag angekündigte Option zur Verlängerung der
Probe- bzw. Wartezeit auf 24 Monate bei neuen Arbeitsverhältnissen umge-
setzt wird?

81. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage im Koalitionsvertrag, dass
der Zivildienst ein wichtiges Lernfeld für junge Männer darstellt?

a) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Ver-
wirklichung des Zivildienstes als Lerndienst verbessern?

b) Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen diesem Ziel und
der Tatsache, dass von den 83 400 Zivildienstleistenden im Jahr 2005 nur
35 Prozent eine fachliche Einführung in den Zivildienst erhalten haben?

Ist aufgrund dieser Zahlen davon auszugehen, dass für knapp zwei
Drittel der Zivildienstleistenden keine fachliche Einführung in den Zivil-
dienst erforderlich ist?

c) Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Ziel des
Lerndienstes und der im Vergleich zu den Wehrdienstleistenden wesent-
lich geringeren Inanspruchnahme von Berufsförderungsmaßnahmen
durch Zivildienstleistende?

Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um diese Zahl zu er-
höhen?

Wenn ja, welche?

d) Wie viele Zivildienstleistende haben im Jahr 2005 im Rahmen der Be-
rufsförderungsmaßnahmen fachberufliche Prüfungen abgelegt und in
welchen Fachbereichen?

82. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass von den 83 400 Zivil-
dienstleistenden im Jahr 2005 nur knapp drei Viertel einen zivildienstspezi-
fischen, staatsbürgerlichen Einführungslehrgang erhalten haben, obwohl
nach § 25 des Zivildienstgesetzes alle Zivildienstleistenden in den Zivil-
dienst einzuführen sind?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/1554

XI. Zukunft der Jugendhilfe

83. Welche zentralen Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Bereich der
Jugendhilfe aus den Erkenntnissen des Zwölften Kinder- und Jugend-
berichts?

84. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung – gegebenenfalls in Zu-
sammenarbeit mit Ländern und Kommunen – insbesondere aus den im
Zwölften Kinder- und Jugendbericht formulierten Forderungen nach

a) stärkerer bildungsbezogener Kooperation von Elternhaus, Jugendhilfe
und Schule,

b) stärkerer Anerkennung der Bildungsleistungen der Kinder- und Jugend-
hilfe,

c) einer Konzeptionierung von Bildungsmaßnahmen und Lernwelten der
Jugendhilfe dahin gehend, dass Jugendlichen unterschiedliche Kulturen
nahe gebracht werden und echte Integration ermöglicht wird,

d) einer Schaffung von Rahmenbedingungen, um regionale Disparitäten
auszugleichen und eine qualitativ hochwertige Grundversorgung an
außerschulischen Bildungsangeboten für alle zu gewährleisten?

85. Welche Maßnahmen und Projekte plant die Bundesregierung, damit ins-
besondere die Bildungsangebote der Jugendhilfe die so genannten Risiko-
gruppen des formalen Bildungssystems besser als bisher erreichen und un-
terstützen und diesen damit bessere Teilhabechancen in der Gesellschaft
ermöglichen?

86. Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Koalitionsvertrags zu
Eigen, wonach Jugendhilfe ihre Erfolge mit „harten Fakten“ zu beweisen
hat?

Wenn ja, welche konkreten Kriterien versteht die Bundesregierung darun-
ter?

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung Effizienzkriterien für die
Jugendhilfe?

87. Welche Bundesländer sehen in ihren Ausführungsgesetzen zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz eine definierte Mittelausstattung in welcher Höhe vor?

88. Wie haben sich in den letzten fünf Jahren die Kosten in den kommunalen
Haushalten für Hilfen zur Erziehung – aufgeschlüsselt nach ambulant, teil-
stationär, stationär, Pflegefamilien – in den einzelnen Bundesländern entwi-
ckelt?

89. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung von Jugendhilfeausschüs-
sen in den Kommunen und auf Landesebene?

90. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung von Jugendämtern in den
Kommunen und auf Landesebene?

XII. Zukunft des Kinder- und Jugendplans

91. Wie steht die Bundesregierung zu der Ankündigung im Koalitionsvertrag,
den Kinder- und Jugendplan zu evaluieren?

92. Falls die Bundesregierung diese Ankündigung unterstützt, welche konkre-
ten Maßnahmen hat sie hierzu bereits geplant bzw. unternommen, und wann
sind Ergebnisse der Evaluation zu erwarten?

93. Wie will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag genannten Kriterien

Wirksamkeit, Effizienz, Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit dabei operatio-
nalisieren?

Drucksache 16/1554 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

94. Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Koalitionsvertrages
nach einer nachhaltigen Sicherung der Arbeit der Jugendverbände zu
Eigen?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Arbeit der
Jugendverbände nachhaltig zu sichern bzw. zu stärken?

95. Will die Bundesregierung darauf hinarbeiten, dass die Leistungen des Kin-
der- und Jugendplans verstärkt sozial benachteiligten Jugendlichen und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund zugute kommen?

Wenn ja, wie?

XIII. Politik für junge Frauen und junge Männer

96. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung von
Gender Mainstreaming in der Jugendhilfe?

97. Welche Maßnahmen und Projekte plant die Bundesregierung, um im
Bereich der außerschulischen Bildung darauf hinzuwirken, kulturelle und
geschlechterbezogene Benachteiligungen von Mädchen und Jungen abzu-
bauen?

98. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das jeweilige tatsäch-
lich genutzte Berufswahlspektrum von Mädchen und Jungen zu verbrei-
tern?

99. Welche konkreten Schritte zur Erweiterung des Rollenspektrums bei Mäd-
chen und Jungen plant oder unternimmt die Bundesregierung?

100. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Mädchen und junge
Frauen trotz häufig besserer Bildungsabschlüsse überwiegend Ausbildun-
gen wählen, die nur eingeschränkte Karriere- und Verdienstmöglichkeiten
bieten?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Mädchen und junge
Frauen trotz häufig besserer Bildungsabschlüsse größere Schwierigkeiten
als Jungen haben, traditionell männlich geprägte (z. B. gewerblich-techni-
sche) Ausbildungsplätze zu erhalten?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
ergreifen?

101. Welche Pläne hat die Bundesregierung über das Pilotprojekt „Neue Wege
für Jungs“ hinaus, um die Perspektiven von Jungen zu verbessern?

102. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Jugendberufshilfe
beiden Geschlechtern in einem gerechten Verhältnis zugute kommt?

103. Wie gewährleistet die Bundesregierung eine ausreichende Qualifikation
der Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit, um eine Berufsbera-
tung anzubieten, die Geschlechterrollen überwindet, anstatt sie zu zemen-
tieren?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/1554

XIV. Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund

104. Wie viele Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene bis zur
Vollendung des 23. Lebensjahres leben derzeit in Deutschland?

a) Wie viele von ihnen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit?

b) Wie viele von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund-
lage des so genannten Ius-soli-Prinzips (§ 4 Abs. 3 des Staatsangehörig-
keitsgesetzes) erhalten?

c) Wie viele von ihnen besitzen die Staatsangehörigkeit welchen EU-Mit-
gliedstaats (bitte aufschlüsseln)?

d) Wie viele von ihnen besitzen die Staatsangehörigkeit welchen Dritt-
staats (bitte aufschlüsseln)?

e) Wie viele von ihnen besitzen neben der deutschen auch die Staatsange-
hörigkeit eines EU-Mitgliedstaats bzw. die eines Drittstaats (bitte auf-
schlüsseln)?

Wie viele von ihnen müssen sich ab dem Jahr 2008 gemäß der so
genannten Optionsklausel des Staatsangehörigkeitsgesetzes (§ 29) für
eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?

f) Wie viele von ihnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind im Besitz
einer Niederlassungserlaubnis bzw. haben gemäß § 35 des Aufenthalts-
gesetzes einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
(bitte aufschlüsseln)?

g) Wie viele von ihnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben seit dem
Jahr 2000 von der in § 10 Abs. 1 Satz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
vorgesehenen Möglichkeit zur erleichterten Einbürgerung für Jugend-
liche unter 23 Jahren Gebrauch gemacht?

h) Wie viele von ihnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit leben seit wie
vielen Jahren in Deutschland mit einer Duldung (bitte aufschlüsseln)?

105. Wie viele in Deutschland lebende Jugendliche bis 16 Jahre haben einen
rechtmäßigen Aufenthaltsstatus, weil sie zusammen mit ihren Eltern nach
Deutschland eingereist sind (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes)?

106. Wie viele der derzeit in Deutschland lebenden Jugendlichen sind

a) vor ihrem 6. Lebensjahr,

b) vor ihrem 10. Lebensjahr,

c) vor ihrem 16. Lebensjahr,

d) nach ihrem 16. Lebensjahr

zu ihren in Deutschland lebenden Eltern nachgezogen?

107. Welche wissenschaftlichen Forschungsergebnisse über die Bildungs- und
Integrationserfolge von nachgezogenen Kindern kennt die Bundesregie-
rung, und wie bewertet sie diese?

108. Welche wissenschaftlichen Forschungsergebnisse über Formen, Ausmaß
und Ursachen häuslicher Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund
kennt die Bundesregierung?

Welche vergleichbaren Forschungsergebnisse über häusliche Gewalt in
Familien ohne Migrationshintergrund kennt die Bundesregierung (Daten
jeweils aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse, und welche Pläne zur

Gewaltprävention hat sie?

Drucksache 16/1554 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

109. Inwiefern wird innerhalb eines Asylanerkennungsverfahrens durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Befragung von Jugend-
lichen deren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen – beispiels-
weise durch Aus- bzw. Fortbildung des Personals, räumliche und zeitliche
Gestaltung der Befragung –, und inwiefern werden im Asylverfahren
jugendspezifische Aspekte – beispielsweise Rekrutierung als so genannte
Kindersoldaten – materiellrechtlich berücksichtigt?

110. Wie viele Jugendliche (bis zu einem Alter von 16 Jahren) befanden sich in
den Jahren 2004 und 2005 für welche Zeiträume in Abschiebehaft?

Inwiefern wird in deutschen Abschiebehaftanstalten den besonderen Be-
dürfnissen von Jugendlichen Rechnung getragen?

111. Wie viele Jugendliche bis 18 Jahre wurden in den Jahren 2004 und 2005
gemeinsam mit ihren Eltern bzw. ohne ihre Eltern abgeschoben?

112. Wie viele der derzeit in Deutschland lebenden Personen sind in den letzten
fünf Jahren vor ihrem 18. Lebensjahr bzw. vor ihrem 21. Lebensjahr zu
ihren in Deutschland lebenden Ehegatten nachgezogen (jeweils auf-
geschlüsselt nach Geschlecht, Herkunftsland der nachziehenden Person
und Staatsangehörigkeit der/des in Deutschland lebenden Ehegattin/Ehe-
gatten)?

a) In wie vielen dieser Fälle hat die nachziehende Person die Ehe schon im
Alter von unter 16 Jahren bzw. unter 18 Jahren geschlossen (auf-
geschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland der nachziehenden
Person)?

b) In wie vielen Fällen dieses Nachzugs von bis zu 21-jährigen Ehegattin-
nen und Ehegatten geht die Bundesregierung aufgrund welcher Tatsa-
chengrundlage von einer so genannten Zwangsehe aus (aufgeschlüsselt
nach Geschlecht und Herkunftsland der nachziehenden Person)?

c) Wie viele dieser nachgezogenen jungen Ehegattinnen und Ehegatten
haben sich nach ihrem Nachzug unter Hinweis auf den Zwangscharak-
ter ihrer Ehe bzw. Eheschließung getrennt bzw. scheiden lassen (auf-
geschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland der nachziehenden
Person)?

XV. Schwule und lesbische Jugendliche

113. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ausmaß und Erschei-
nungsformen gesellschaftlicher Diskriminierungen, mit denen lesbische
und schwule Jugendliche konfrontiert sind, sowie über die Auswirkungen
von Diskriminierung auf die Lebenssituation der Jugendlichen?

114. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Akzeptanz oder Nicht-
akzeptanz von gleichgeschlechtlicher Orientierung und gleichgeschlecht-
lichen Lebensweisen Jugendlicher in deren Familien – mit und ohne Mig-
rationshintergrund – und über die Auswirkungen von Nichtakzeptanz auf
die Lebenssituation der Jugendlichen?

115. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Aufforderung des Deutschen Bun-
destages vom 16. Juni 2005 umzusetzen, eine Bestandsaufnahme zur Le-
benssituation schwuler und lesbischer Jugendlicher in der Bundesrepublik
Deutschland durchzuführen?

Wenn ja, wie und wann wird dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/1554

116. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Lebenssituation
schwuler und lesbischer Jugendlicher zu verbessern, Diskriminierungen
abzubauen, Selbstbestimmung und ein Klima der Wertschätzung und An-
erkennung zu fördern?

117. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um lesbische und schwule
Jugendliche mit Migrationshintergrund oder mit einer Behinderung darin
zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung führen
zu können?

118. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gemeinsam mit den
Ländern im Bereich der außerschulischen Bildung die Benachteiligung
gleichgeschlechtlich orientierter Jugendlicher abzubauen sowie deren
Potenziale und ein Klima gegenseitiger Anerkennung und Wertschätzung
zu fördern?

119. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend der Aufforderung
des Deutschen Bundestages vom 16. Juni 2005 für die Aufnahme des The-
mas „sexuelle Orientierung“ in die Rahmenrichtlinien für die Ausbildung
aller pädagogischen und sozialpädagogischen Berufe einzusetzen?

Wenn ja, wie, und wann wird dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

120. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Gewaltbereitschaft
gegenüber lesbischen und schwulen Jugendlichen zu reduzieren und anti-
homosexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken?

XVI. Jugendliche und Sport

121. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die sportlichen Aktivi-
täten, die körperlich-sportliche Leistungsfähigkeit und den Gesundheits-
zustand der heutigen Jugend, und wie beurteilt die Bundesregierung diese
im Vergleich zu früheren Generationen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht
und Migrationshintergrund)?

122. Hält die Bundesregierung die institutionellen Sportangebote von Schulen,
Vereinen und kommerziellen Anbietern in Bezug auf die qualitative und
quantitative Nachfrage für angemessen?

123. In welcher Weise fördert die Bundesregierung Sport für die Jugend?

a) Hält die Bundesregierung die Bundeswettbewerbe „Jugend trainiert für
Olympia“ und „Bundesjugendspiele“ für zeitgemäße Formen der sport-
lichen Förderung von Jugendlichen?

b) Gibt es Überlegungen für innovative Veränderungen dieser Bundes-
wettbewerbe bzw. gibt es völlig neue Ansätze in diesem Bereich?

124. Wie wird die Bundesregierung die Deutsche Sportjugend und andere
Jugendsportverbände künftig fördern?

125. In welcher Form wird die Bundesregierung sportlichen Jugendaustausch
generell als Beitrag zur Völkerverständigung fördern?

XVII. Jugendliche und Gesundheit

126. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen der
gesundheitlichen Situation der Jugendlichen und ihrer jeweiligen sozialen
Lage?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnisse, und

welche Maßnahmen insbesondere zur gesundheitlichen Aufklärung leitet
die Bundesregierung daraus ab?

Drucksache 16/1554 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

127. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil Jugend-
licher ist – aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Migrationshintergrund und
besuchtem Schultyp –, die die im SGB V vorgesehene Jugendvorsorge-
untersuchung (J1) wahrnehmen?

a) Gibt es Daten darüber, welche Gesundheitsbeeinträchtigungen die
Jugendlichen in diesen Untersuchungen aufweisen?

b) Gibt es Hinweise darauf, dass sich im Zeitverlauf die Häufigkeit ver-
schiedener Krankheitsarten verändert hat?

128. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch der Anteil
Jugendlicher unter den Versicherten ist, die Präventionsleistungen der
Krankenkassen nach Artikel 20 Abs. 1 SGB V in Anspruch nehmen?

129. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirksamkeit des Ju-
gendschutzes

a) beim Verkauf von Tabakwaren an Automaten,

b) beim Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken in Gast-
stätten und sonstigen Verkaufsstellen?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnisse, und was leitet sie
daraus ab?

130. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um

a) das Suchtrisiko bei Jugendlichen in Bezug auf alkoholische und Tabak-
Drogen zu verringern,

b) den hohen Anteil vor allem männlicher Jugendlicher mit riskanten Kon-
summustern bei alkoholischen Drogen („Rauschtrinken“) zu senken,

c) den Trend zu einem niedrigeren Einstiegsalter beim Konsum weicher
Drogen zu stoppen,

d) den Trend zu einem niedrigeren Einstiegsalter beim Konsum harter
Drogen zu stoppen,

e) den Trend zu riskanteren Mustern beim Konsum harter und weicher
Drogen zu stoppen?

131. Welche Daten liegen der Bundesregierung vor über die Entwicklung psy-
chischer, psychosomatischer und neurologischer Auffälligkeiten unter Ju-
gendlichen – aufgeschlüsselt nach der Art der Auffälligkeit, Geschlecht,
Alter und Migrationshintergrund?

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, inwiefern diese Pro-
bleme rechtzeitig und angemessen diagnostiziert und behandelt werden?

Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Bundesregierung aus diesen
Daten?

132. Wie arbeiten die verschiedenen Ressorts der Bundesregierung beim
Thema Übergewichtsprävention zusammen?

Mit welchen konkreten Projekten will die Bundesregierung hierbei auf die
Wechselwirkung zwischen Ernährungs-, Bewegungs- und Stressverhalten
eingehen?

133. Wie viele (Ganztags-)Schulen haben den Schwerpunkt Gesundheitsförde-
rung und gesunde Ernährung in ihr Schulprofil aufgenommen und bieten
eine gesunde Mittagsverpflegung bzw. ein gesundes Pausenfrühstück an?

Wie viele Schulen davon sind als „GUT DRAUF“-Schulen zertifiziert?

Inwieweit soll Gesundheits- und Ernährungsaufklärung in den Lehr- und

Ausbildungsplänen verankert werden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/1554

134. Ist die Bundesregierung bereit, die Einführung von Nährstoffprofilen auf
Lebensmittelverpackungen als Beitrag zur Steuerung eines gesunden Er-
nährungsverhaltens zu fördern, um vor allem auch Jugendlichen einen
schnelle Orientierung und damit den Zugang zu einer gesunden Lebens-
mittelauswahl zu erleichtern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie?

135. Wie bewertet die Bundesregierung den Kenntnisstand und die Verhaltens-
konsequenzen bei Jugendlichen über die Verhütung ungewollter Schwan-
gerschaften?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

136. Wie beurteilt die Bundesregierung den sinkenden Aufklärungsgrad
Jugendlicher bezüglich der Gefahren sexuell übertragbarer Krankheiten,
insbesondere HIV/AIDS, und welchen konkreten Handlungsbedarf sieht
sie, um Jugendliche verstärkt vor HIV/AIDS-Infektionen zu schützen?

XVIII. Jugendliche mit Behinderung

137. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausbildungssituation von Jugend-
lichen mit Behinderung, und welche Konzepte verfolgt sie, um deren
Zugang zu betrieblicher Ausbildung zu fördern?

138. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregie-
rung für die Integration Jugendlicher mit Behinderung in den Arbeits-
markt?

a) Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregie-
rung insbesondere bei der Fortführung der Initiative „Jobs ohne Barrie-
ren“ bei der Integration Jugendlicher mit Behinderung in den Arbeits-
markt?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Eingliederungsstrate-
gien der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche mit Behinderung?

Werden die vorhandenen Instrumente und Einrichtungen (Berufsbera-
tung, Integrationsfachdienste, Berufsbildungswerke) aus Sicht der Bun-
desregierung in ausreichendem Umfang genutzt?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der Bundesagentur für
Arbeit, durch eine stärkere Modularisierung der beruflichen Förder-
maßnahmen eine praxisbezogenere Ausrichtung der Leistungen zu ge-
währleisten?

139. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregie-
rung, um die gesellschaftliche und politische Partizipation von Jugend-
lichen mit Behinderung zu fördern?

140. Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregie-
rung, um Diskriminierungen gegenüber behinderten Jugendlichen abzu-
bauen sowie Selbstbestimmung und ein Klima der Wertschätzung und
Anerkennung zu fördern?

XIX. Jugendliche und Altersvorsorge

141. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Vertrauen von
Jugendlichen in den Generationenvertrag vor?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnis-

sen?

Drucksache 16/1554 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

142. Sind Jugendliche nach Einschätzung der Bundesregierung in ausreichen-
dem Maße über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und
den Bedarf eigener zusätzlicher Altersvorsorge informiert?

a) Falls ja, worauf stützt sie diese Annahme?

b) Falls nein, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in die-
sem Bereich, und wie will sie dem nachkommen?

143. Wie viele junge Menschen unter 25 Jahren, aufgeschlüsselt nach Ge-
schlecht und Migrationshintergrund, haben seit Einführung der so genann-
ten Riester-Rente bereits bei Beginn ihrer Ausbildung oder dem Einstieg
in das Berufsleben hiervon Gebrauch gemacht?

XX. Jugendliche und Armut

144. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Verbreitung und Struktur
von Armut und Unterversorgung bei Jugendlichen – aufgeschlüsselt nach
Geschlecht und Migrationshintergrund – vor?

145. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Lebenslage und Einkom-
menssituation junger Volljähriger – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und
Migrationshintergrund – vor?

146. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu der Bewältigung
von Armut und Unterversorgung durch Jugendliche – aufgeschlüsselt nach
Geschlecht und Migrationshintergrund – vor?

147. Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen von Armut und Unterversor-
gung für die familiäre, schulische und berufliche Sozialisation von Jugend-
lichen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Migrationshintergrund?

148. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Armutsrisiken von
Jugendlichen zu verringern?

149. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Folgen von Armut und
Unterversorgung von Jugendlichen in der Familie, im Bildungssystem und
im Beruf zu verringern?

XXI. Jugendliche im ländlichen Raum

150. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Abwanderung
junger Menschen aus ländlichen Regionen in Ballungsgebiete zum
Zwecke der Ausbildung oder aus beruflichen Gründen aufzuhalten?

Inwieweit werden dabei Arbeitsmarkt-, Familien- und Jugendpolitik mit-
einander verknüpft?

151. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfris-
tig, um Jugendlichen den Berufseinstieg in so genannte grüne Berufe
(Land- und Forstwirtschaft etc.) bzw. die Übernahme landwirtschaftlicher
Betriebe zu erleichtern?

152. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung eine Ausrichtung ihrer Ver-
kehrspolitik an den besonderen Bedürfnissen Jugendlicher, und welche
Auffassung vertritt sie zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Perso-
nenverkehrs als Alternative zum motorisierten Individualverkehr?

153. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es wichtig sei, soziokultu-
relle Jugendangebote im ländlichen Raum dauerhaft zu ermöglichen?

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/1554

154. Inwieweit sind die Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum, wie sie
insbesondere im Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes festgehalten sind, geeignet, für
junge Menschen das Leben auf dem Lande wieder attraktiver zu machen?

XXII. Jugendliche und Umwelt

155. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Jugend eine sichere und ge-
sunde Zukunft einschließlich einer lebenswerten Umwelt geboten wird?

156. Durch welche konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung die aktive
Einbeziehung von Jugendlichen in umwelt- und naturschutzpolitische Ent-
scheidungsprozesse sicher?

a) Wie beteiligt die Bundesregierung Jugendliche insbesondere an der
Umsetzung von nationalen, europäischen und internationalen Umwelt-
und Naturschutzprogrammen (z. B. Agenda 21, Erarbeitung einer euro-
päischen und nationalen Biodiversitätsstrategie)?

b) Durch welche institutionellen Mechanismen stellt die Bundesregierung
die Mitwirkung von Jugendvertretern an Entscheidungsprozessen auf
nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Bereich des Umwelt- und
Naturschutzes sicher?

157. Welche internationalen, regionalen und lokalen Jugendkonferenzen und
anderen Foren im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes hat die Bundes-
regierung initiiert, und in welchem Umfang fördert sie diese?

158. Welche konkreten Maßnahmen plant und unternimmt die Bundesregie-
rung, um der in den letzten Jahren sinkenden Problemwahrnehmung der
Jugendlichen im Bereich Umwelt- und Naturschutz entgegenzuwirken?

159. Welche umweltpädagogischen Projekte initiiert und fördert die Bundes-
regierung im Rahmen der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwick-
lung“?

a) Welche konkreten Maßnahmen plant und unternimmt die Bundesregie-
rung, um den vom Deutschen Nationalkomitee zum Auftakt der UN-
Dekade vorgelegten Aktionsplan mit seinen vier strategischen Zielen
umzusetzen?

b) Wie integriert die Bundesregierung die Anliegen der Jugendlichen in
die Umsetzung des Aktionsplans?

c) Durch welche konkreten Maßnahmen wird der interkulturelle Dialog
im Rahmen der UN-Dekade zwischen den Jugendlichen gefördert?

160. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich gerade im Bereich des
Umwelt- und Naturschutzes für Jugendliche zukünftig besonders attrak-
tive berufliche Perspektiven ergeben, und diese einen bedeutenden Beitrag
zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit leisten können?

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung daraus?

XXIII. Jugendverbraucherschutz

161. Welche konkreten Maßnahmen plant und unternimmt die Bundesregie-
rung, um Jugendlichen den Zugang zu Verbraucherinformationen zu
erleichtern, ihren Start in die Geschäftsfähigkeit zu begleiten und ihre Ver-
braucherkompetenzen zu stärken?

162. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verschuldungspräven-

tion für Jugendliche zu, und durch welche Programme fördert sie das
Finanzwissen und die ökonomische Bildung für junge Menschen?

Drucksache 16/1554 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

163. Beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung von Verbraucherkompe-
tenzen als Teil der sozialen und wirtschaftlichen Integration in das SGB
VIII aufzunehmen?

164. In welchem Umfang wird die vom Bundesministerium für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend geförderte Arbeitshilfe für die schulische
Bildung „Unterrichtshilfe Finanzkompetenz“ von Lehrerinnen und Leh-
rern in Anspruch genommen?

165. Welche Angebote hält die Bundesregierung für diejenigen Jugendlichen,
die kaufsüchtig oder überschuldet sind, für sinnvoll und unterstützens-
wert?

Welche länderübergreifenden Hilfs- und Beratungsangebote sind beson-
ders geeignet, damit betroffene Jugendliche im gesamten Bundesgebiet die
gleichen Chancen zur Problembewältigung bei Schulden und für einen
persönlichen Neustart erhalten?

166. Beabsichtigt die Bundesregierung, besondere Jugendschutzvorschriften in
das Telekommunikationsgesetz zu integrieren?

Falls nicht, warum nicht?

167. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bun-
desgerichtshofes (I ZR 125/03) vom 6. April 2006 zur Werbung für Handy-
Klingeltöne in Jugendzeitschriften?

168. Wie möchte die Bundesregierung die kritische Auseinandersetzung mit
gezieltem Jugendmarketing unterstützen – beispielsweise bei Alkopops,
Finanzdienstleistungsangeboten, Kreditkarten auf Prepaid-Basis, Schul-
sponsoring oder Internetangeboten?

Wie soll der rechtliche Minderjährigenschutz weiterentwickelt werden?

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung für eine verantwor-
tungsvolle Aufklärungs- und Beratungsarbeit?

169. Welchen Beitrag wird die Bundesregierung von der Wirtschaft, vor allem
von Telekommunikationsanbietern und Finanzdienstleistern einfordern,
um den erst reifenden Kenntnissen und Erfahrungen von Jugendlichen im
Wirtschafts- und Geschäftsleben gerecht zu werden?

XXIV. Jugendliche und Medien

170. Wie will die Bundesregierung den Zugang zu modernen Medien insbeson-
dere für sozial benachteiligte Jugendliche fördern, um einer „digitalen
Spaltung“ der Gesellschaft entgegenzuwirken?

171. Wie bewertet die Bundesregierung die ihr vorliegenden Erkenntnisse zur
Mediennutzung von Jugendlichen, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?

172. Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung Medien-
kompetenz bei Jugendlichen, und wie bewertet die Bundesregierung die
ihr vorliegenden Erkenntnisse zur Medienkompetenz von Jugendlichen?

Welche Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz von Jugend-
lichen hat die Bundesergierung bisher durchgeführt, welche initiiert und
plant die Bundesregierung, und welche Schwerpunkte will sie dabei
setzen?

173. Macht sich die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vorgeschlagene
Verbot von „Killerspielen“ zu Eigen?
a) Was versteht die Bundesregierung unter „Killerspielen“?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/1554

b) Welche Ergebnisse haben die im Koalitionsvertrag angekündigte
schnellstmögliche Evaluierung und der unverzügliche Dialog mit den
Ländern bislang erbracht?

c) Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Bundesregie-
rung die Annahme, ein über die geltenden Einschränkungen für gewalt-
verherrlichende Medien hinausgehendes Verbot von „Killerspielen“
diene dem Jugendschutz?

d) Wie soll ein Verbot von „Killerspielen“ nach Ansicht der Bundesregie-
rung konkret ausgestaltet werden, und auf welche Weise will sie ein
mögliches Verbot von „Killerspielen“ insbesondere in Bezug auf die
Verbreitung von Computerspielen im Internet durchsetzen?

e) Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen eines möglichen Verbo-
tes von „Killerspielen“ für deutsche Spielehersteller, Händler und für
die regulierte Selbstkontrolle?

174. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der bisherigen Bemü-
hungen und die Erfolgsaussichten weiterer Bemühungen um eine Harmo-
nisierung des Jugendmedienschutzes auf europäischer und internationaler
Ebene?

XXV. Jugendliche und Kultur

175. Wie wurden die traditionellen Kultureinrichtungen (Bibliothek, Museum,
Theater, Oper) durchschnittlich im letzten Jahr von Jugendlichen frequen-
tiert?

176. Macht sich die Bundesregierung die Aussage der Koalitionsvertrag zu
Eigen, wonach insbesondere die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
an Kulturangeboten zu berücksichtigen ist?

Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung
hierfür eingeleitet bzw. geplant?

177. Befürwortet die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte
Ziel, unter Jugendlichen das Verständnis für die gemeinsamen Grundwerte
und kulturelle Vielfalt zu fördern?

Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen will sie dieses Ziel errei-
chen?

178. Inwieweit sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, benachteiligte
Jugendliche im Rahmen kultureller Bildung besonders zu fördern?

179. Beabsichtigt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund eines sehr großen
Nachfrageüberschusses die Angebote sowie den Finanzierungszuschuss
zum Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur auszuweiten?

Falls ja, wann und in welchem Ausmaß?

Falls nein, warum nicht?

180. Plant die Bundesregierung nach Ablauf des Ganztagsschulprogramms
Maßnahmen, die die Kooperation von Schule und Kultur ähnlich erfolg-
reich weiterentwickeln wie die im Rahmen des Programms entstandenen
Projekte (wie beispielsweise „Kultur macht Schule“)?

Falls ja, wann und in welchem Ausmaß?

Falls nein, warum nicht?

Drucksache 16/1554 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

181. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Anlehnung an das
„Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen“ der UNESCO-Generalkonferenz Jugendlichen unter
Berücksichtigung sozialer und kultureller Umbrüche kulturelle Vielfalt
bzw. interkulturelle Kompetenz zu vermitteln?

182. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die spezifischen
Potenziale von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (z. B. Mehrspra-
chigkeit und interkulturelle Kenntnisse) im kulturellen Leben unseres Lan-
des zu fördern?

183. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, das Engagement
von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur Bewahrung und Förde-
rung der Kultur ihres Herkunftslandes bzw. das ihrer Eltern zu unterstüt-
zen?

XXVI. Jugendliche und Delinquenz

184. Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg des Jugendstrafrechts an-
gesichts einer seit Jahren rückläufigen Zahl tatverdächtigter Kinder und
einem gleich bleibenden Niveau tatverdächtiger Jugendlicher ein?

185. Welche Konzepte hat die Bundesregierung, um Jugendliche als Opfer
– insbesondere von Delikten an Schutzbefohlenen – stärker zu schützen?

186. Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument des Täter-Opfer-Aus-
gleichs?

Wie will die Bundesregierung den Einsatz des Täter-Opfer-Ausgleichs
weiter fördern, falls sie zu einer positiven Bewertung gelangt ist?

187. Welche Konzepte hat die Bundesregierung, um die Entstehung von Krimi-
nalität unter Jugendlichen präventiv zu verhindern, und inwiefern berück-
sichtigt sie dabei, dass Kriminalität in der weitaus größten Zahl der Fälle
ein lediglich vorübergehendes Phänomen unter Jugendlichen darstellt?

188. Welche Konzepte hat die Bundesregierung, um die Resozialisierung und
Reintegration jugendlicher Straftäter zu fördern und ihnen Teilhabechan-
cen in der Gesellschaft zu eröffnen?

189. Wie stellt sich die Bundesregierung die tatsächliche Gewährleistung der
Interessenvertretung der Jugendhilfe in gerichtlichen Verfahren und Straf-
verfahren gegen Jugendliche im Rahmen der Jugendgerichtshilfe vor?

190. Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg der Jugendstrafe als Sank-
tionsmittel angesichts hoher Rückfallquoten ein?

191. Hält die Bundesregierung angesichts der Ablehnung in Wissenschaft und
Praxis die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung für Jugendliche mit den Leitgedanken des Jugend-
strafrechts (Erziehung, Eingliederung und Rückfallvermeidung) für ver-
einbar?

192. Wie viele Jugendliche haben jeweils in den Jahren seit 1995 – aufgeschlüs-
selt nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und Bundesland – eine
Jugendstrafe verbüßt?

193. Wie viele Jugendliche, die seit 1995 Jugendstrafe verbüßt haben oder ver-
büßen, haben – nach Geschlecht und Migrationshintergrund aufgeschlüs-
selt – vor Strafantritt bereits einen Schulabschluss erworben?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/1554

194. Wie viele Jugendstrafvollzugsanstalten verfügen über die Möglichkeit,
jugendlichen Straftätern zu einem Schulabschluss oder einer Ausbildung
zu verhelfen, und wie hoch ist jeweils der Anteil erfolgreicher Absolven-
ten?

XXVII. Jugendliche und Rechtsextremismus

195. Worin sieht die Bundesregierung Ursachen für den anhaltenden Zuspruch
mancher Jugendlicher zu rechtsextremen Gruppierungen und Organisatio-
nen?

196. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das in manchen Teilen Ost-
deutschlands weit verbreitete Gefühl von Perspektivlosigkeit, Passivität
und Ratlosigkeit mitursächlich für den großen Zuspruch zu rechtsextre-
mem Gedankengut sein kann?

Wenn ja, was möchte sie dagegen unternehmen?

197. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in betroffe-
nen Regionen eine demokratische Kultur aufzubauen, und welche Rolle
spielen dabei ihrer Ansicht nach langfristig arbeitende zivilgesellschaftli-
che Akteure wie Vereine, Verbände, Kirchen oder Gewerkschaften?

198. Wie hoch liegen bei den Programmen CIVITAS und Entimon getrennt die
Kosten für Verwaltung, Durchführung der Antragsverfahren, die mittel-
verwaltenden Stellen und Öffentlichkeitsarbeit?

199. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um bei weiteren Aktivitäten zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus die Opferperspektive der Minder-
heiten angemessen zu berücksichtigen?

200. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung über Einzelprojekte hinaus,
um Rechtsextremismus unter Jugendlichen nachhaltig und flächendeckend
zu begegnen?

201. Welche tatsächliche Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grund-
ordnung geht nach Auffassung der Bundesregierung vom Rechtsextremis-
mus in Deutschland aus, und welche vom Linksextremismus?

Wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial, das vom Rechts-
extremismus ausgeht, und wie das vom Linksextremismus ausgehende?

XXVIII. Forschungsinitiativen über Jugendliche

202. Welche Forschungsinitiativen auf der Basis der Empfehlungen des
Zwölften Kinder- und Jugendberichts plant die Bundesregierung?

203. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung insbesondere aus der
Forschungsbedarfsfeststellung im Zwölften Kinder- und Jugendbericht
hinsichtlich unabhängiger quantitativer Evaluationsstudien, qualitativer
Fallstudien zu Best-Practice-Modellen, vergleichender experimenteller In-
terventionsstudien zu den Effekten ganztägiger Bildung, Betreuung und
Erziehung sowie hinsichtlich einer verstärkten, einem breiten Bildungs-
begriff verpflichteten empirischen Bildungsforschung?

204. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Einrichtung und unabhängige
Evaluation von Modellversuchen zu fördern, um eine umfassende flächen-
deckende Einführung ganztägiger Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungs-
angebote vorzubereiten?

Drucksache 16/1554 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

205. Welche Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung einer Systematisie-
rung und Qualifizierung von Daten und Instrumenten einer bildungsbezo-
genen Sozialberichterstattung bei Bund, Ländern und Gemeinden plant die
Bundesregierung?

206. An welchen internationalen Bildungsstudien sollen die Bildungseinrich-
tungen in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung in den kom-
menden Jahren teilnehmen?

207. Wie will die Bundesregierung die Umsetzung der aus den Ergebnissen die-
ser Bildungsstudien resultierenden Konsequenzen sicherstellen?

208. Plant die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluierung des Natio-
nalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland
(Ausbildungspakt) im Hinblick auf die Struktur der teilnehmenden
Jugendlichen und der Firmen, Gender Mainstreaming, Berücksichtigung
von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie Mitnahme- und Syner-
gieeffekte?

Wenn ja, bis wann werden Ergebnisse vorliegen?

Wenn nein, warum nicht?

209. Mit welchen Forschungsprojekten sollen beim Bundesinstitut für Berufs-
bildung Erkenntnisse gewonnen werden, auf deren Basis die Ausbildungs-
lage für alle Jugendlichen und der Schritt in ein festes Arbeitsverhältnis
verbessert werden können?

210. Plant die Bundesregierung eine umfassende und repräsentative Bestands-
aufnahme zur Lebenssituation von Jugendlichen mit Migrationshinter-
grund?

Falls nein, warum nicht?

XXIX. Europäische und internationale Jugendpolitik, Jugendaustausch

211. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die im „Europäischen
Pakt für die Jugend“ empfohlene Aufnahme einer jugendpolitischen
Dimension in andere Politikfelder zu gewährleisten?

a) Welche Einrichtung ist mit der nationalen Umsetzung des Paktes be-
traut?

b) Was plant die Bundesregierung, um Jugendliche bzw. Jugendverbände
und -organisationen an der Umsetzung des Paktes zu beteiligen?

c) Welche Mittel aus welchen Quellen stehen der Bundesregierung zur
Umsetzung des Paktes für welchen Zeitraum zur Verfügung?

212. Wie bewertet die Bundesregierung die Anwendung der offenen Methode
der Koordinierung und die Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche in
der europäischen Jugendpolitik?

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung das Engagement und
die Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen bei der Gestaltung der
europäischen Entwicklung fördern?

213. Wie viele Jugendliche haben an schulischen Jugendaustauschprogrammen
der Europäischen Union jeweils in den Jahren seit 1995, nach Geschlecht
und Migrationshintergrund aufgeschlüsselt, teilgenommen?

214. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Jugendaustauschprogramme
auch Jugendlichen mit Behinderung offen stehen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/1554

215. Mit welchen existierenden oder geplanten Programmen und Maßnahmen
fördert die Bundesregierung Ausbildung, Fortbildung oder Praktika für
deutsche Schülerinnen und Schüler sowie Studierende außerhalb der Euro-
päischen Union?

216. Mit welchen existierenden oder geplanten Programmen und Maßnahmen
fördert die Bundesregierung Ausbildung, Fortbildung oder Praktika für
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende aus Herkunftsländern außer-
halb der Europäischen Union in Deutschland?

217. Welche regionalen und fachlichen Schwerpunkte solcher Programme sind
der Bundesregierung bekannt?

Welche Trends erwartet die Bundesregierung in der Entwicklung der regi-
onalen und fachlichen Schwerpunkte solcher Programme in den nächsten
Jahren?

218. Welche besonderen Programme oder Maßnahmen existieren oder sind ge-
plant zur Förderung des Austauschs zwischen deutschen Schülerinnen und
Schülern sowie Studierenden mit Schülerinnen und Schülern sowie Stu-
dierenden aus islamischen Staaten und wie sind diese ausgestaltet?

219. Welche besonderen Programme oder Maßnahmen existieren oder sind ge-
plant zur Förderung eines Austauschs für zivile Friedenserziehung, und
wie sind diese Programme ausgestaltet?

220. Welche Zahlen und Statistiken liegen der Bundesregierung vor über Aus-
landsaufenthalte deutscher Schülerinnen, Schüler und Studierender sowie
Aufenthalte in Deutschland von Schülerinnen, Schülern und Studierenden
aus Staaten außerhalb der Europäischen Union?

221. Wie viele Visaanträge junger Menschen, die an internationalen Jugendtref-
fen – wie etwa dem Weltjugendtag 2005 – teilnehmen wollten, wurden in
den Jahren seit 2002 jeweils abgelehnt?

a) Aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt (prozentual auf-
geschlüsselt)?

b) Welche Auswirkungen auf den schulischen und außerschulischen
Jugendaustausch erwartet die Bundesregierung durch die Verteuerung
der Schengen-Visa in 2007?

XXX. Demografischer Wandel und Folgen für Jugendliche

222. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Generationengerechtig-
keit“, und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung
Generationengerechtigkeit verwirklichen?

223. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im Koalitionsvertrag,
wonach keine Generation der nachfolgenden Generation mehr zumuten
darf als sie selbst zu tragen bereit ist, angesichts einer dramatisch anstei-
genden Staatsverschuldung?

224. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Versorgungssicher-
heit mit jugendlicher Infrastruktur (Jugendzentren, Freizeitangeboten) und
bei Einrichtungen der Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund des demogra-
fischen Wandels in den Kommunen sicherzustellen?

Sind dafür bestimmte Förderprogramme für finanzschwache Kommunen
vorgesehen?

Drucksache 16/1554 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

225. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts des prognosti-
zierten Fachkräftemangels ab 2015 in den neuen Bundesländern?

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Fachkräfteman-
gels auf den Arbeitsmarkt und die Ausbildungschancen Jugendlicher ein?

226. Welchen Erfolg verspricht sich die Bundesregierung von der Aktion „Hei-
matpaket“, und was kostet sie?

Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Modellprojekte oder sind wei-
tere geplant?

227. Welche attraktiven Dienstleistungen, Hilfestellungen und Angebote sollen
nach den Vorstellungen der Bundesregierung die von ihr angekündigten
Mehrgenerationenhäuser für Jugendliche bereitstellen, und wie soll in dem
Konzept der Mehrgenerationenhäuser die besondere Lebenswelt der
Jugendlichen berücksichtigt werden?

228. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Vernetzung der Mehr-
generationenhäuser mit Angeboten der Jugendhilfe und vorhandenen
Jugendeinrichtungen sichergestellt und ausgestaltet werden?

229. Welche Maßnahmen zur Förderung des intergenerativen Dialogs plant die
Bundesregierung?

230. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wissensstand und die zu erwarten-
den Verhaltenskonsequenzen Jugendlicher in Bezug auf die Auswirkungen
des demografischen Wandels auf den Staat und ihr eigenes Leben?

Welche Handlungskonsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung
daraus?

Berlin, den 17. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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