26. Senat | REWIS RS 2010, 673
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Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Sachsendampf" – bösgläubige Markenanmeldung - zur Kostenauferlegung
…
hat der 26. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juni 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] [X.] sowie [X.] und [X.]
beschlossen:
1. Die Beschwerde und der Kostenantrag des Antragsgegners werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Meta
08.12.2010
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 08.12.2010, Az. 26 W (pat) 63/07 (REWIS RS 2010, 673)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 673
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Bundesgerichtshof, I ZB 1/11, 09.02.2012.
Bundespatentgericht, 26 W (pat) 63/07, 08.12.2010.
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