Aktenzeichen I ZB 1/11

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ECLI:
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RCN:
RCN9P4SM32B2T46V8R

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2012

Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gehörsverstoßes im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 1/11
Bundesgerichtshof, I ZB 1/11, 09.02.2012.
Az. 26 W (pat) 63/07
Bundespatentgericht, 26 W (pat) 63/07, 08.12.2010.
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