Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 2 BvC 16/11

2. Senat | REWIS RS 2011, 601

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt - mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG


Gründe

1

Die Beschwerde betrifft die Gültigkeit der Wahl zum 17. [X.] am 27. September 2009. Sie ist bereits deshalb unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 [X.] erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben worden ist.

2

1. Nach § 48 Abs. 1 [X.] kann ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom [X.] verworfen worden ist, Beschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl nur dann erheben, wenn ihm mindestens einhundert Wahlberechtigte beitreten. Die Notwendigkeit des Beitritts ist im Hinblick darauf verfassungsrechtlich unbedenklich, dass das Wahlprüfungsverfahren primär dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient (vgl. [X.] 34, 81 <96>; 79, 47 <48>). § 48 Abs. 1 [X.] soll Beschwerden von Wahlberechtigten auf solche Fälle beschränken, die nach Ansicht wenigstens einer gewissen Anzahl Wahlberechtigter Grund zur Beschwerde geben ([X.] 66, 232 <233>). Diese Zielsetzung rechtfertigt die mit dem Beitrittserfordernis verbundenen praktischen Schwierigkeiten, gegen welche sich der Beschwerdeführer wendet, zumal diese, wie die Praxis zeigt, den Zugang zur Wahlprüfung durch das [X.] nicht unverhältnismäßig erschweren.

3

2. Das Vorbringen des Beschwerdeführers, bei einer subjektiven Rechtsverletzung müsse mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG von dem Beitrittserfordernis abgesehen werden, ist jedenfalls im vorliegenden Fall nicht geeignet, die Anwendbarkeit von [[X.]-14fc-4fea-bbda-ba0fb18af030]§ 48 Abs. 1 [X.][/ref] in Frage zu stellen (vgl. [X.] 1, 430 <432>). Aus dem Vorbringen ergibt sich nicht, dass der Beschwerdeführer durch die behauptete Einschränkung der Wahlwerbung in einem subjektiven Recht verletzt sein könnte. Der Beschwerdeführer hat nicht selbst für ein Bundestagsmandat kandidiert. Das Interesse an der Wahl eines bestimmten Bewerbers hebt den Beschwerdeführer nicht in einer Weise aus dem Kreis aller Wahlberechtigten heraus, dass dieses ihm ein subjektives Recht vermitteln würde. Die vom Beschwerdeführer erhobene Rüge eines Verstoßes gegen die wahlrechtliche Chancengleichheit kann daher nur auf eine den Anforderungen des § 48 Abs. 1 [X.] genügende Wahlprüfungsbeschwerde hin verfassungsgerichtlich gewürdigt werden.

Meta

2 BvC 16/11

12.12.2011

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvC

§ 48 Abs 1 BVerfGG, § 48 Abs 2 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 2 BvC 16/11 (REWIS RS 2011, 601)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 601

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvC 11/10 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem …


2 BvC 9/11 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Unstatthaftigkeit, unzureichende Substantiierung sowie mangelnder Beitritt von hundert Wahlberechtigten gem § 48 …


2 BvC 4/23 (Bundesverfassungsgericht)

Unwirksamkeit des Beitritts des Deutschen Bundestags zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzgl der Bundestagswahl 2021 - …


2 BvC 12/10 (Bundesverfassungsgericht)

Mangels Aktivlegitimation unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde des Bundesvorsitzenden der PARTEI


2 BvC 6/07 (Bundesverfassungsgericht)

Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag mit Ablauf der betroffenen Legislaturperiode …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.