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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zwischenentscheidung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl des "Berliner Mietendeckels": Unzulässigkeit des Beitritts bzw des (unselbständigen) Anschlusses von sieben Bundestagsabgeordneten
Der Beitritt sowie der [X.] der Mitglieder des [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] sind unzulässig.
Die Mitglieder des [X.], [X.], [X.], M., [X.], S. und [X.] haben jeweils erklärt, dass sie sich dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle anschließen beziehungsweise sich den Antrag als weitere Antragsteller zu eigen machen.
Die Antragsteller haben dem Begehren widersprochen und ihre Zustimmung hierzu verweigert.
Der Beitritt (1.) und der [X.] (2.) sind unzulässig.
1. Soweit die sieben Mitglieder des [X.] ihren Beitritt zum Verfahren erklären, ist ihre Erklärung auf eine unzulässige Rechtsfolge gerichtet; für die Erlangung der mit einem Beitritt verbundenen Rechtsstellung eines selbständigen Verfahrensbeteiligten ist vorliegend kein Raum. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 [X.] regeln die Antragsberechtigung im abstrakten Normenkontrollverfahren abschließend (vgl. [X.], Beschluss des [X.] vom 3. November 2020 - 2 [X.] -, Rn. 12 ff.). Die sieben Mitglieder des [X.] gehören nicht zu diesem Kreis.
2. Ein (unselbständiger) [X.] an das eingeleitete Normenkontrollverfahren kommt ebenfalls nicht in Betracht. Jedenfalls scheidet ein [X.] an ein von einem Viertel der Mitglieder des [X.] initiiertes Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 [X.]) ohne die Zustimmung der den bisherigen Antragsteller bildenden Abgeordneten aus (vgl. [X.], Beschluss des [X.] vom 3. November 2020 - 2 [X.] -, Rn. 18 ff.). Eine solche Zustimmung haben die Antragsteller ausdrücklich verweigert.
Meta
25.03.2021
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Zwischenbeschluss
Sachgebiet: BvF
nachgehend BVerfG, 25. März 2021, Az: 2 BvF 1/20, Beschluss
Art 93 Abs 1 Nr 2 GG, § 76 Abs 1 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Zwischenbeschluss vom 25.03.2021, Az. 2 BvF 1/20 (REWIS RS 2021, 7473)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 7473
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvF 1/20, 25.03.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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