Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.02.2006, Az. VI ZR 190/05

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 5151

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 190/05 vom 7. Februar 2006 in dem Rechtsstreit gegen Der VI. Zivilsenat des [X.] hat am 7. Februar 2006 durch die Vizepräsidentin Dr. [X.], [X.] [X.], die Richterin [X.], [X.] und Zoll beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des [X.] vom 29. Juli 2005 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Psychische Folgeschäden nach einem Unfall mit Körperverletzung des Geschädigten hat das Berufungsgericht im gegebenen Fall ohne Rechtsfehler dem Beweismaß des § 287 ZPO unterstellt (vgl. Senatsurteile [X.], 341, 345; 137, 142, 146; vom 25. Februar 1997 - [X.] - [X.], 752; vom 16. März 2004 - [X.]/03 - [X.], 87). Es ist aus Rechtsgründen auch nicht zu beanstanden, dass es - gestützt auf die Äußerungen der gerichtlichen Sachverständigen - die Einholung des beantragten [X.] abgelehnt hat. Vortrag der Beklagten, dass der entstandene psychische Folgeschaden ab dem Auftreten des Tinnitus ausschließlich durch diesen und nicht mehr durch den Unfall mit sonstigen Verletzungen des Klägers des Versicherten der Klägerin entstanden ist, zeigt die Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf. Ein Verstoß des Berufungsgerichts gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht gegeben. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs. ZPO abgesehen. Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 103.153,87 • [X.] [X.] [X.] Pauge Zoll Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 21.05.2004 - 4 O 940/01 - [X.], Entscheidung vom 29.07.2005 - 1 U 1179/04 -

Meta

VI ZR 190/05

07.02.2006

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.02.2006, Az. VI ZR 190/05 (REWIS RS 2006, 5151)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 5151

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