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Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung nach Tunesien
Die einstweilige Anordnung vom 27. März 2018 wird für den Zeitraum bis einschließlich 7. Mai 2018 wiederholt.
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23.04.2018
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerwG, 26. März 2018, Az: 1 VR 1/18, Beschluss
GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004, § 58a AufenthG 2004, § 60 AufenthG 2004
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 23.04.2018, Az. 2 BvR 632/18 (REWIS RS 2018, 10343)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 10343
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 632/18, 04.05.2018.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 632/18, 23.04.2018.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 632/18, 27.03.2018.
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