Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 23.04.2018, Az. 2 BvR 632/18

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2018, 10343

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung nach Tunesien


Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 27. März 2018 wird für den Zeitraum bis einschließlich 7. Mai 2018 wiederholt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 632/18

23.04.2018

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerwG, 26. März 2018, Az: 1 VR 1/18, Beschluss

GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004, § 58a AufenthG 2004, § 60 AufenthG 2004

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 23.04.2018, Az. 2 BvR 632/18 (REWIS RS 2018, 10343)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 10343


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 632/18

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 632/18, 04.05.2018.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 632/18, 23.04.2018.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 632/18, 27.03.2018.


Az. 1 VR 1/18 (1 VR 8/17, 1 VR 10/17), 1 VR 1/18, 1 VR 8/17, 1 VR 10/17

Bundesverwaltungsgericht, 1 VR 1/18 (1 VR 8/17, 1 VR 10/17), 1 VR 1/18, 1 VR 8/17, 1 VR 10/17, 26.03.2018.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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1 VR 1/23

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