OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ UNTERNEHMEN MARKENRECHT LEBENSMITTEL Hinzufügen
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Unterscheidungskraft, Werbung, Herkunftshinweis, Berufung, Unterlassungsanspruch, Vertrieb, Zeichen, Anlage, Ware, Bekanntheit, Auskunft, Unterlassungsantrag, Ordnungshaft, Zustimmung, Androhung eines Ordnungsgeldes, abstrakte Farbmarken, konkrete Verletzungsform
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30.07.2020
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 30.07.2020, Az. 29 U 6389/19 (REWIS RS 2020, 11111)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 11111
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Bundesgerichtshof, I ZR 139/20, 29.07.2021.
OLG München, 29 U 6389/19, 27.10.2022.
OLG München, 29 U 6389/19, 30.07.2020.
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