Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2021, Az. 2 BvR 967/21

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2021, 2420

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung sowie Verwerfung eines offensichtlich unbegründeten Ablehnungsgesuchs


Tenor

1. Das Ablehnungsgesuch gegen die [X.]innen und [X.] des [X.] wird als unzulässig verworfen.

2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Die Verwerfung des [X.] gegen die [X.]innen und [X.] des [X.] kann mit der Sachentscheidung erfolgen, weil das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten [X.]. Auch sind sie von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. [X.], 59 <60>). Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn dessen Begründung offensichtlich ungeeignet ist, den Ausschluss zu rechtfertigen (vgl. [X.] 133, 377 <406>; [X.], Beschluss des [X.] vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 8; Beschluss der [X.] des [X.] vom 24. November 2020 - 1 BvR 2318/19 -, Rn. 16). Das ist hier der Fall.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.]G abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 967/21

23.09.2021

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend LG Bochum, 29. März 2021, Az: I-7 T 334/20, Beschluss

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2021, Az. 2 BvR 967/21 (REWIS RS 2021, 2420)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2420


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 967/21

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 967/21, 23.09.2021.


Az. 7 T 334/20

Landgericht Bochum, 7 T 334/20, 29.03.2021.


Az. 2 BvR 2236/21

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2236/21, 12.01.2022.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 2236/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in einer Zivilsache ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs …


2 BvR 4/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung sowie Verwerfung eines offensichtlich unbegründeten Ablehnungsgesuchs


2 BvR 1000/22 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung …


2 BvR 2258/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung …


2 BvR 2248/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvC 32/19

1 BvR 2318/19

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.