Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Begründungsobliegenheit kindschaftsrechtlicher letztinstanzlicher Entscheidungen - hier: Verletzung des Elternrechts des Vaters mehrerer in einem Sorgerechtsverfahren betroffener Kinder durch fachgerichtliche Auflagen (ua Verpflichtung zur psychiatrischen Behandlung und ggf ärztlichen Behandlung eines der Kinder) ohne weitere Begründung unter Verweis auf § 38 Abs 4 Nr 2 FamFG
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