STRAFRECHT ÄRZTE KORRUPTION LANDGERICHT HAMBURG Hinzufügen
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
(Vertragsarzt kein Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB)
Auf die Revision der Angeklagten [X.]wird das Urteil des [X.] vom 9. Dezember 2010 nach § 349 Abs. 4 StPO – auch soweit es den Mitangeklagten [X.]betrifft (§ 357 StPO) – aufgehoben.
Beide Angeklagte werden auf Kosten der Staatskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.
Nach dem Beschluss des [X.] vom 29. März 2012 – [X.] – kommt eine Bestätigung des auf § 299 StGB gestützten Schuldspruchs ebenso wenig in Betracht wie dessen Umstellung auf ein [X.] gemäß § 333 oder § 334 StGB gegen die Revisionsführerin.
In Übereinstimmung mit der nach der Entscheidung des Großen Senats vertretenen Auffassung des [X.] hat dies vorliegend die Durchentscheidung auf Freispruch, gemäß § 357 StPO auch hinsichtlich des Mitangeklagten, zur Folge. Gegenstand der Anklage ist die [X.], die in diesen Fällen – so der große Senat – nicht Grundlage einer Strafbarkeit sein kann. Dies steht einer Aburteilung wegen [X.] entgegen, die andere Schutzgüter und tatbestandliche Voraussetzungen betreffen. Insbesondere lassen sich bei der hier vorliegenden Fallgestaltung – Prämierung der Ausstellung von Rezepten für Medikamente des veranlassenden Pharmaunternehmens – etwa mögliche Schuldsprüche wegen Vergehen nach § 263 oder § 266 StGB gegen die Angeklagten ausschließen, die in [X.] zu den Anklagevorwürfen stünden. Dies gilt auch für eine mögliche Strafbarkeit wegen Betrugs zulasten der Privatpatienten bzw. ihrer Versicherungen durch Verschweigen der [X.].
[X.] Raum [X.]
Dölp [X.]
Meta
11.10.2012
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend BGH, 29. März 2012, Az: GSSt 2/11, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2012, Az. 5 StR 115/11 (REWIS RS 2012, 2411)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 2411
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Bundesgerichtshof, 5 StR 115/11, 11.10.2012.
Bundesgerichtshof, 5 StR 115/11, 20.07.2011.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 115/11 (Bundesgerichtshof)
5 StR 242/07 (Bundesgerichtshof)
1 StR 506/18 (Bundesgerichtshof)
Strafbarkeit wegen Verabredung eines Tötungsdelikts
1 StR 99/14 (Bundesgerichtshof)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittelgrundstoffen: Pseudoephedrin als Grundstoff zur Herstellung von Betäubungsmitteln
2 StR 421/08 (Bundesgerichtshof)