Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2012, Az. 5 StR 115/11

5. Strafsenat | REWIS RS 2012, 2411

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Gegenstand

(Vertragsarzt kein Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB)


Tenor

Auf die Revision der Angeklagten [X.]wird das Urteil des [X.] vom 9. Dezember 2010 nach § 349 Abs. 4 StPO – auch soweit es den Mitangeklagten [X.]betrifft (§ 357 StPO) – aufgehoben.

Beide Angeklagte werden auf Kosten der Staatskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.

Nach dem Beschluss des [X.] vom 29. März 2012 – [X.] – kommt eine Bestätigung des auf § 299 StGB gestützten Schuldspruchs ebenso wenig in Betracht wie dessen Umstellung auf ein [X.] gemäß § 333 oder § 334 StGB gegen die Revisionsführerin.

In Übereinstimmung mit der nach der Entscheidung des Großen Senats vertretenen Auffassung des [X.] hat dies vorliegend die Durchentscheidung auf Freispruch, gemäß § 357 StPO auch hinsichtlich des Mitangeklagten, zur Folge. Gegenstand der Anklage ist die [X.], die in diesen Fällen – so der große Senat – nicht Grundlage einer Strafbarkeit sein kann. Dies steht einer Aburteilung wegen [X.] entgegen, die andere Schutzgüter und tatbestandliche Voraussetzungen betreffen. Insbesondere lassen sich bei der hier vorliegenden Fallgestaltung – Prämierung der Ausstellung von Rezepten für Medikamente des veranlassenden Pharmaunternehmens – etwa mögliche Schuldsprüche wegen Vergehen nach § 263 oder § 266 StGB gegen die Angeklagten ausschließen, die in [X.] zu den Anklagevorwürfen stünden. Dies gilt auch für eine mögliche Strafbarkeit wegen Betrugs zulasten der Privatpatienten bzw. ihrer Versicherungen durch Verschweigen der [X.].

[X.]                                   Raum                                [X.]

                               Dölp                                [X.]

Meta

5 StR 115/11

11.10.2012

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend BGH, 29. März 2012, Az: GSSt 2/11, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2012, Az. 5 StR 115/11 (REWIS RS 2012, 2411)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 2411


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 5 StR 115/11

Bundesgerichtshof, 5 StR 115/11, 11.10.2012.

Bundesgerichtshof, 5 StR 115/11, 20.07.2011.


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Wird zitiert von

5 StR 115/11

Zitiert

3 StR 458/10

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