35. Senat | REWIS RS 2016, 5885
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(Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – "Bekämpfen von Feldmäusen" –Vereinbarkeit von § 2 Nr. 3 GebrMG mit Art. 3 und 14 GG – zur Prüfungskompetenz der Gebrauchsmusterstelle) None None None
Bekämpfen von Feldmäusen
1. § 2 Nr. 3 GebrMG, der den Schutz von „Verfahren“ ausschließt, ist vereinbar mit Art. 3 GG und mit Art. 14 GG.
2. Die Prüfungskompetenz der Gebrauchsmusterstelle erstreckt sich bei Gebrauchsmusteranmeldungen – abgesehen von den drei in § 8 Abs. 1 Satz 2 GebrMG von der Prüfung ausgenommenen Voraussetzungen – auf sämtliche in § 1 Abs. 2 und § 2 GebrMG genannten materiellen Schutzvoraussetzungen (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung von BPatGE 46, 211, 214).
…
(hier: Eintragungsantrag)
hat der 35. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 19. Mai 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin [X.] sowie [X.] und [X.]. Dr. Jäger
beschlossen:
1. Die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluss der Gebrauchsmusterstelle des [X.] vom 23. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
2. Zu den Rechtsfragen, ob die Regelung des § 2 Nr. 3 [X.] mit Art. 14 Abs. 1 und 2 GG, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie mit der [X.] zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ([X.]) und ihren Zusatzprotokollen vereinbar ist, wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Meta
06.09.2016
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 06.09.2016, Az. 35 W (pat) 1/15 (REWIS RS 2016, 5885)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5885
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, X ZB 18/16, 27.03.2018.
Bundespatentgericht, 35 W (pat) 1/15, 06.09.2016.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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