Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 19.12.2017, Az. 1 BvL 3, 4/14

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Regelungen zur Zulassung nach numerus clausus im Studiengang Humanmedizin teilweise verfassungswidrig


Meta

1 BvL 3, 4/14

19.12.2017

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 19.12.2017, Az. 1 BvL 3, 4/14 (REWIS RS 2017, 347)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 347 BVerfGE 147, 253-364 REWIS RS 2017, 347

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1 BvL 4/14

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