(1) 1Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. 2Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
(3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
Fußnote Paragraph
Art. 100 Abs. 2: vgl. BVerfGE v. 6.12.2006; 2007 I 33 - 2 BvM 9/03
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.12.2022 I 2478
MORD ÖFFENTLICHES RECHT LANDTAGSWAHLEN POLITIK VERFASSUNG WAHLEN STRAFRECHT BEHÖRDEN BUNDESGERICHTSHOF (BGH) ARBEITSRECHT DISKRIMINIERUNG BUNDESARBEITSGERICHT (BAG) STEUERRECHT RENTE STEUERN BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) VERWALTUNGSRECHT STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT BEAMTE VERWALTUNGSGERICHT BERLIN SOZIALRECHT BERUFSFREIHEIT PERSÖNLICHKEITEN RECHTSANWÄLTE ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT FAMILIE FLÜCHTLINGE KINDER BEAMTENBESOLDUNG SOZIALHILFE MENSCHENWÜRDE BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) HARTZ IV AMTSGERICHT MÜNCHEN GRUNDRECHTE DROGEN BEAMTENRECHT ASYL VERFASSUNGSBESCHWERDE ABSCHIEBUNG STRAFVERFAHREN SEXUALSTRAFRECHT RICHTER STAATSANWALTSCHAFT EIGENTUM BUNDESFINANZHOF (BFH) ZINSEN THÜRINGER VERFASSUNGSGERICHTSHOF BEWEISE DNA-ANALYSE WIEDERAUFNAHME BAU- UND ARCHITEKTENRECHT BUNDESTAGSWAHL WAHLRECHT KINDERPORNOGRAFIE GEHALT BERUFS- UND STANDESRECHT RENTENVERSICHERUNG SOZIALVERSICHERUNG VERWALTUNGSGERICHT HALLE SOLIDARITÄTSZUSCHLAG SICHERUNGSVERWAHRUNG ERZIEHUNG AUFENTHALTSRECHT BEBAUUNGSPLAN VORLAGEPFLICHT LANDGERICHT VERDEN NORMKONTROLLE INTERVIEW BVERFG AFD Hinzufügen
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