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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des [X.] nicht entgegen.
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Spaniol |
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Anstötz |
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Meta
02.10.2019
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
vorgehend BGH, 8. Mai 2019, Az: 5 StR 146/19, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.10.2019, Az. 3 ARs 14/19 (REWIS RS 2019, 2982)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 2982
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, 5 StR 146/19, 21.07.2020.
Bundesgerichtshof, 5 StR 146/19, 08.05.2019.
Bundesgerichtshof, 3 ARs 14/19, 02.10.2019.
Bundesgerichtshof, 4 ARs 14/19, 04.12.2019.
Bundesgerichtshof, 1 ARs 13/19, 03.09.2019.
Bundesgerichtshof, 2 ARs 228/19, 13.05.2020.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 ARs 21/15 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 405/21 (Bundesgerichtshof)
Divergierende Rechtsprechung zweier BGH-Strafsenate zur Frage der Einziehung eines durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes
4 ARs 10/19 (Bundesgerichtshof)
(Beantwortung der Anfrage des 4. Strafsenats vom 11. Juli 2019, 1 StR 467/18: Zwingende oder …
5 ARs 47/16 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 386/15 (Bundesgerichtshof)
Versagung der Strafrahmenmilderung bei selbst verschuldeter Trunkenheit trotz fehlender Feststellung der Risikoerhöhung im Einzelfall