Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.10.2019, Az. 3 ARs 14/19

3. Strafsenat | REWIS RS 2019, 2982

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Tenor

Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des [X.] nicht entgegen.

Schäfer     

  

Spaniol     

  

Hoch

  

Anstötz     

  

Erbguth     

  

Meta

3 ARs 14/19

02.10.2019

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: ARs

vorgehend BGH, 8. Mai 2019, Az: 5 StR 146/19, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.10.2019, Az. 3 ARs 14/19 (REWIS RS 2019, 2982)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 2982


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 5 StR 146/19

Bundesgerichtshof, 5 StR 146/19, 21.07.2020.

Bundesgerichtshof, 5 StR 146/19, 08.05.2019.


Az. 3 ARs 14/19

Bundesgerichtshof, 3 ARs 14/19, 02.10.2019.


Az. 4 ARs 14/19

Bundesgerichtshof, 4 ARs 14/19, 04.12.2019.


Az. 1 ARs 13/19

Bundesgerichtshof, 1 ARs 13/19, 03.09.2019.


Az. 2 ARs 228/19

Bundesgerichtshof, 2 ARs 228/19, 13.05.2020.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Referenzen
Wird zitiert von

5 StR 146/19

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