Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.09.2022, Az. 1 BvL 3/21

1. Senat | REWIS RS 2022, 6757

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

PKH-Bewilligung sowie Beiordnung einer Rechtsanwältin zugunsten des Klägers des Ausgangsverfahrens im Verfahren der konkreten Normenkontrolle über die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs 1 S 4 Nr 1 AsylbLG idF vom 13.08.2019 (Sonderbedarfsstufe für in Sammelunterkünften lebende Asylsuchende)


Tenor

Dem Kläger des Ausgangsverfahrens, (…), wohnhaft: (…), wird für das Verfahren nach §§ 80 ff. des Gesetzes über das [X.] ab dem 1. März 2022 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin (…), beigeordnet.

Meta

1 BvL 3/21

27.09.2022

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvL

nachgehend BVerfG, 19. Oktober 2022, Az: 1 BvL 3/21, Beschluss

§ 114 Abs 1 S 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.09.2022, Az. 1 BvL 3/21 (REWIS RS 2022, 6757)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6757 BVerfGE 163, 254-298 REWIS RS 2022, 6757

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Referenzen
Wird zitiert von

L 8 AY 33/23

B 4 AS 4/22 R

B 5 R 75/23 B

B 4 AS 86/21 R

9 BN 1/23

B 4 AS 2/22 R

Zitiert

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