Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 07.04.2010, Az. 1 BvR 612/10

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2010, 7821

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung des Nutzens eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens im Hinblick auf § 330 Abs 1 SGB 3 - insb keine Darlegung, dass die Rspr zu § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3 auf einen Fall des § 330 Abs 1 Alt 1 SGB 3 übertragbar sei


Gründe

1

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. [X.] im Sinne von § 93a Abs. 2 [X.] liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt, denn sie ist - unabhängig von der bislang fehlenden Vollmacht im Sinne von § 22 Abs. 2 [X.] - unzulässig. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist deshalb wegen fehlender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung entsprechend § 114 ZPO abzulehnen.

2

Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig ist, weil die angefochtenen Entscheidungen erst nach Ablauf der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.] beim [X.] eingegangen sind und die Verfassungsbeschwerde deshalb nicht fristgerecht den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 [X.] entsprechend begründet worden ist. In jedem Fall genügt die Beschwerdebegründung auch inhaltlich den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 [X.] nicht, weil sie nicht hinreichend substantiiert und schlüssig die Möglichkeit einer Verletzung von in § 90 Abs. 1 [X.] genannten Rechten aufzeigt.

3

Sowohl das Sozialgericht als auch - sinngemäß - das [X.] haben die Rechtsverfolgung mit der Begründung als mutwillig angesehen und einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe verneint, weil das Klageverfahren nicht erforderlich sei, um Rechte der Beschwerdeführer zu wahren und deshalb auch eine bemittelte [X.] anstelle der Beschwerdeführer den Rechtsstreit nicht betreiben würde. Soweit die Beschwerdeführer hiergegen einwenden, der Überprüfungsantrag und die sozialgerichtliche Klage seien im Hinblick auf § 330 Abs. 1 [X.] und die Rechtsprechung des [X.], wonach [[X.]-448f-bb52-8a3b2cc66b10]§ 330 Abs. 1 2. Alt. [X.][/ref] nicht gelte, wenn der Überprüfungsantrag vor dem Zeitpunkt der Änderung der Rechtsprechung gestellt worden sei, die einzigen Möglichkeiten gewesen, mögliche [X.], die sich aus einer positiven Entscheidung des [X.]s hätten ergeben können, zu sichern, ist dies nicht nachvollziehbar. § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 [X.] in Verbindung mit [ref=3138f82d-b4e6-4c7b-a9cc-7d64535de3a5]§ 330 Abs. 1 1. Alt. [X.][/ref] schließt eine rückwirkende Aufhebung von Verwaltungsakten, die aufgrund einer vom [X.] für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärten Vorschrift bereits im Zeitpunkt ihres Erlasses rechtswidrig waren, nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X für Zeiträume vor Wirksamwerden der Entscheidung des [X.]s aus, ohne dass es nach dem Wortlaut der Vorschrift darauf ankommt, ob der Überprüfungsantrag vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist oder nicht. Die von den Beschwerdeführern zitierte Rechtsprechung des [X.] bezieht sich ausdrücklich nur auf § 330 Abs. 1 2. Alt. [X.]. Warum die speziell auf den Sinn und Zweck des § 330 Abs. 1 2. Alt. [X.] ausgerichteten Erwägungen des [X.] (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - [X.] [X.] 2/06 R -, juris, Rn. 16 m.w.[X.]) auch für [ref=3905dc77-46a4-42aa-98d1-8a384601bb08]§ 330 Abs. 1 1. Alt. [X.][/ref], bei dem es sich um eine Fortführung des Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 Satz 1 [X.] handelt, gelten sollen, legen die Beschwerdeführer nicht dar. Sie setzen sich auch nicht mit Rechtsprechung und Literatur auseinander, die § 330 Abs. 1 1. Alt. [X.] auch dann für anwendbar halten, wenn der Überprüfungsantrag vor der Entscheidung des [X.]s gestellt wurde (vgl. [X.], in: [X.]/Spellbrink, [X.], 2. Aufl. 2008, § 40 Rn. 58; [X.], in: [X.]/[X.], [X.], § 330 Rn. 157 ; in Sache ebenso [X.], 47 <48 Rn. 3, 51 Rn. 11, 52 Rn. 13>). Von daher ergibt sich aus der Beschwerdebegründung nicht schlüssig, welchen Nutzen die Beschwerdeführer von dem Überprüfungsantrag und dem sozialgerichtlichen Verfahren haben beziehungsweise im Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs gehabt haben sollen. Es ist deshalb aus der Beschwerdebegründung auch nicht ersichtlich, warum Sozialgericht und Landesssozialgericht gerade auch in [X.]der Ausführungen im Beschluss der [X.] des [X.] des [X.]s vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 -, www.bverfg.de, Bedeutung und Tragweite von Art. 19 Abs. 4 und Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verkannt haben sollen.

4

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

5

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 612/10

07.04.2010

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 21. Januar 2010, Az: L 19 B 388/09 AS, Beschluss

GG, § 22 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 330 Abs 1 Alt 1 SGB 3, § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3, § 114 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 07.04.2010, Az. 1 BvR 612/10 (REWIS RS 2010, 7821)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 7821

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 395/09 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens von Annahmegründen erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der nach § 20 Abs 3 S …


1 BvR 3163/09 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach § 11 Abs 1 SGB 2 …


1 BvR 2909/08 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB …


1 BvR 1523/08 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Keine Aufhebung sozialgerichtlicher Entscheidungen bzgl der Höhe des Regelleistung für Alleinstehende gem § 20 …


1 BvR 1909/18 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Bloße Unzulässigkeit einer im fachgerichtlichen Verfahren erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde führt für sich genommen noch nicht …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.