Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung des Nutzens eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens im Hinblick auf § 330 Abs 1 SGB 3 - insb keine Darlegung, dass die Rspr zu § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3 auf einen Fall des § 330 Abs 1 Alt 1 SGB 3 übertragbar sei
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