LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18.02.2015, Az. 18 T 522/15

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Gegenstand

Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

18 T 522/15

18.02.2015

LG Nürnberg-Fürth

Entscheidung

Sachgebiet: T

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18.02.2015, Az. 18 T 522/15 (REWIS RS 2015, 15315)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 15315


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. V ZB 32/15

Bundesgerichtshof, V ZB 32/15, 14.07.2016.


Az. 18 T 522/15

LG Nürnberg-Fürth, 18 T 522/15, 18.02.2015.

LG Nürnberg-Fürth, 18 T 522/15, 18.02.2015.


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V ZB 32/15 (Bundesgerichtshof)


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