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Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie
Meta
18.02.2015
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18.02.2015, Az. 18 T 522/15 (REWIS RS 2015, 15315)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 15315
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, V ZB 32/15, 14.07.2016.
LG Nürnberg-Fürth, 18 T 522/15, 18.02.2015.
LG Nürnberg-Fürth, 18 T 522/15, 18.02.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
18 T 522/15 (LG Nürnberg-Fürth)
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Abschiebung, Beschwerde, Asyl, Bewilligung, Freiheitsstrafe, Bescheid, Abschiebehaft, Abschiebungsanordnung, Asylanerkennung, Abschiebungshaft, Asylberechtigter, Iran, Einreise, Krankheit, Zeitpunkt …
V ZB 32/15 (Bundesgerichtshof)