Aktenzeichen 18 T 522/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNRK4GDBWDTQUVWK8

Verknüpfte Entscheidungen

LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 18.02.2015

Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 18.02.2015

Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 32/15
Bundesgerichtshof, V ZB 32/15, 14.07.2016.
Az. 18 T 522/15
LG Nürnberg-Fürth, 18 T 522/15, 18.02.2015. LG Nürnberg-Fürth, 18 T 522/15, 18.02.2015.
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