LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23.05.2018, Az. 18 T 3141/18

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Gegenstand

Abschiebehaft trotz Antrag nach § 123 VwGO bei vollziehbarer Ausreisepflicht


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

18 T 3141/18

23.05.2018

LG Nürnberg-Fürth

Entscheidung

Sachgebiet: T

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 23.05.2018, Az. 18 T 3141/18 (REWIS RS 2018, 8733)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 8733

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