Aktenzeichen 18 T 1319/15

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RCN:
RCNM6V4Y5RUXVMZLJJ

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 25.02.2015

Anordnung der Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 39/15
Bundesgerichtshof, V ZB 39/15, 17.03.2016.
Az. 18 T 1319/15
LG Nürnberg-Fürth, 18 T 1319/15, 25.02.2015.
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