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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Revision des Nebenklägers
Die Revision des [X.]gegen das Urteil des [X.]vom 29. August 2018 wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Das [X.]hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Dagegen hat der Nebenkläger H. G. eine auf die „Verletzung formellen und materiellen Rechts“ gestützte, im Übrigen nicht näher ausgeführte Revision eingelegt.
Die Revision des [X.]ist unzulässig. Gemäß § 400 Abs. 1 StPO kann der Nebenkläger das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge für die Tat verhängt oder der Angeklagte wegen einer nicht zum [X.]berechtigenden Gesetzesverletzung verurteilt wird. Die Begründung der Revision des [X.]muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Anfechtungsziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten wegen einer Straftat, welche die Berechtigung des [X.]zum [X.]an das Verfahren begründet.
Daran fehlt es vorliegend. Der Revisionsbegründung ist nicht zu entnehmen, ob der Nebenkläger in zulässiger Weise eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes oder aber - was unzulässig wäre - lediglich eine höhere Strafe erstrebt.
Die erst nach Ablauf der [X.]erfolgte Präzisierung der Sachrüge ist für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - 3 StR 468/15).
Franke |
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Meta
19.11.2019
Bundesgerichtshof 2. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend BGH, 19. November 2019, Az: 2 StR 175/19, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.11.2019, Az. 2 StR 175/19 (REWIS RS 2019, 1440)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 1440
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 471/21 (Bundesgerichtshof)
1 StR 311/22 (Bundesgerichtshof)
3 StR 490/14 (Bundesgerichtshof)
Einstellung des Strafverfahrens: Zulässigkeit von Rechtsmitteln der Nebenklage
3 StR 468/15 (Bundesgerichtshof)
Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers
2 StR 413/22 (Bundesgerichtshof)
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