BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) INSOLVENZRECHT INSOLVENZ SUHRKAMP-VERLAG Hinzufügen
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Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp"-Insolvenzverfahren: Vorläufige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der Eintragung der neuen Rechtsform gemäß Insolvenzplan - Befristung bis 21.12.2014
Zur Sicherung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird einstweilen bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, längstens bis zum 21. Dezember 2014,
1. dem [X.] - Insolvenzgericht - untersagt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der [X.] - 36s IN 2196/13 - aufzuheben;
2. dem [X.] Registergericht - Handelsregister - untersagt, die neue Rechtsform der [X.], - [X.] 44216 - gemäß [X.] Ziffer 2.2 des Insolvenzplans in der Fassung vom 21. Oktober 2013 in das Register einzutragen (§§ 198, 200 [X.]).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
04.12.2014
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerfG, 17. Oktober 2013, Az: 2 BvR 1978/13, Ablehnung einstweilige Anordnung
Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 225a InsO, § 198 UmwG 1995, § 200 UmwG 1995
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 04.12.2014, Az. 2 BvR 1978/13 (REWIS RS 2014, 682)
Papierfundstellen: NJW 2015, 465 REWIS RS 2014, 682
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Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1978/13, 18.12.2014.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1978/13, 04.12.2014.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1978/13, 17.10.2013.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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