Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 04.12.2014, Az. 2 BvR 1978/13

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2014, 682

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) INSOLVENZRECHT INSOLVENZ SUHRKAMP-VERLAG

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Gegenstand

Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp"-Insolvenzverfahren: Vorläufige Untersagung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und der Eintragung der neuen Rechtsform gemäß Insolvenzplan - Befristung bis 21.12.2014


Tenor

Zur Sicherung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird einstweilen bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, längstens bis zum 21. Dezember 2014,

1. dem [X.] - Insolvenzgericht - untersagt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der [X.] - 36s IN 2196/13 - aufzuheben;

2. dem [X.] Registergericht - Handelsregister - untersagt, die neue Rechtsform der [X.], - [X.] 44216 - gemäß [X.] Ziffer 2.2 des Insolvenzplans in der Fassung vom 21. Oktober 2013 in das Register einzutragen (§§ 198, 200 [X.]).

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 1978/13

04.12.2014

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 17. Oktober 2013, Az: 2 BvR 1978/13, Ablehnung einstweilige Anordnung

Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 225a InsO, § 198 UmwG 1995, § 200 UmwG 1995

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 04.12.2014, Az. 2 BvR 1978/13 (REWIS RS 2014, 682)

Papier­fundstellen: NJW 2015, 465 REWIS RS 2014, 682


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 1978/13

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1978/13, 18.12.2014.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1978/13, 04.12.2014.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1978/13, 17.10.2013.


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