Bundespatentgericht, Urteil vom 30.01.2023, Az. 8 Ni 1/23 (EP)

8. Senat | REWIS RS 2023, 2289

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Gegenstand

Patentnichtigkeitssache – „Transformationsdomänen-Codebuch in einem CELP-Kodierer und –dekodierer“ – Patentfähigkeit- erfinderische Tätigkeit


Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent [X.]

([X.] 2012 044 514)

hat der 8. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30. Januar 2023 durch die Vorsitzende Richterin [X.] sowie [X.], [X.], [X.] und Dipl.-Phys. Univ. Dr. Haupt

für Recht erkannt:

[X.] Die Klage wird abgewiesen.

I[X.] Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

II[X.] [X.] ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des u. a. mit Wirkung für die [X.] erteilten [X.] Patents 2 707 687 (im Folgenden: Streitpatent), das auf die [X.] PC[X.]/[X.]/000441 (offengelegt als WO 2012/151676 [X.]) zurückgeht, am 9. Mai 2012 unter Inanspruchnahme der Priorität der [X.] 201161484968 vom 11. Mai 2011 angemeldet und dessen Erteilung am 28. März 2018 veröffentlicht worden ist. Im [X.] des [X.] wird das Streitpatent mit der Bezeichnung „[X.] in einem CELP-Kodierer und -dekodierer“ unter dem Aktenzeichen [X.] 2012 044 514 geführt.

2

Das Streitpatent umfasst in seiner erteilten Fassung 16 Ansprüche mit dem unabhängigen Anspruch 1 (Vorrichtungsanspruch) sowie den auf diesen unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Ansprüchen 2 bis 16.

3

Die Klägerin greift das Streitpatent im Umfang seiner Ansprüche 1 und 6 bis 16 – und im Weiteren die mit fünf [X.] verteidigten, geänderten Fassungen dieser Ansprüche – an und macht den [X.] der fehlenden Patentfähigkeit wegen mangelnder Neuheit und erfinderischer [X.]ätigkeit geltend. Die Beklagte verteidigt das Streitpatent in der erteilten Fassung, in geänderten Fassungen mit zuletzt fünf [X.] sowie die angegriffenen Patentansprüche in der erteilten Fassung einzeln.

4

Der erteilte Patentanspruch 1 lautet in der [X.] Übersetzung gemäß Streitpatentschrift (unter Korrektur eines offensichtlichen Übersetzungsfehlers im letzten Wort) sowie in der [X.], jeweils mit hinzugefügter Merkmalsgliederung, wie folgt:

5

1 Codierer eines [X.] (s(n)), umfassend:

6

[X.] an input sound signal (s(n)), comprising

7

1.1 eine adaptive Codebuchstufe, strukturiert zum Durchsuchen eines adaptiven Codebuchs (120),

8

an adaptive [X.] an [X.] (120)

9

1.1.1 um einen adaptiven Codebuchindex ([X.]) und einen adaptiven Codebuchverstärkungsfaktor (g p ) zu finden;

to find an [X.] index ([X.]) and an [X.] gain (g p );

1.2 eine Codebuchanordnung, umfassend:

a codebook arrangement comprising:

1.2.1 eine erste Codebuchstufe mit einem eines [X.] (130, 604, 607) und eines [X.]ransformationsbereichs-Codebuchs (320, 520, 605, 606)

a [X.] including one of a time-domain CELP codebook (130, 604, 607) and a transform-domain codebook (320, 520, 605, 606)

2.1 mit einem Kalkulator (303) einer [X.]ransformation eines [X.]ransformationsbereichs-Codebuchzielsignals (300, 500)

including a calculator (303) of a transform of a transform-domain codebook target signal (300, 500)

2.2 und einem Quantisierer (305) von [X.]ransformationsbereichskoeffizienten (304, 504) von dem [X.]ransformationskalkulator (303); und

and a quantizer (305) of transform-domain coefficients (304, 504) from the transform calculator (303); and

1.2.2 eine zweite Codebuchstufe mit dem anderen des [X.] (130, 604, 607) und des [X.]ransformationsbereichs-Codebuchs (320, 520, 605, 606);

a second codebook stage including the other of the time-domain CELP codebook (130, 604, 607) and the transform-domain codebook (320, 520, 605, 606);

3 wobei die erste und zweite Codebuchstufe strukturiert sind zum Durchsuchen des jeweiligen [X.] (130, 604, 607) und [X.]ransformationsbereichs-Codebuchs (320, 520, 605, 606),

wherein the first and second codebook stages are structured to search the respective time-domain CELP codebook (130, 604, 607) and transform-domain codebook (320, 520, 605, 606)

3.1 um einen innovativen Codebuchindex (k), einen innovativen Codebuch-Verstärkungsfaktor (g c ),

to find an innovative codebook index (k), an innovative codebook gain (g c ),

3.2 [X.]ransformationsbereichskoeffizienten (304, 504) und einen [X.]ransformationsbereichs-Codebuch-Verstärkungsfaktor (g q ) zu finden;

transform-domain coefficients (304, 504), and a transform-domain codebook gain (g q );

4 wobei die Codebuchstufen in der Sequenz adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe, zweite Codebuchstufe zur Codierung des [X.] verwendet werden;

wherein the codebook stages are used in the sequence [X.] stage, [X.], [X.] sound signal;

dadurch gekennzeichnet, dass die Codebuchanordnung ferner Folgendes umfasst:

characterized in [X.] arrangement further comprises:

5 einen Selektor

a selector

5.1 einer Reihenfolge des [X.] (130, 604, 607) und des [X.]ransformationsbereichs-Codebuchs (320, 520, 605, 606) in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe

of an order of the time-domain CELP codebook (130, 604, 607) and the transform-domain codebook (320, 520, 605, 606) in the first and second codebook stages, respectively,

5.2 als Funktion (a) von Kenngrößen des [X.] (s(n)) und/oder (b) einer Bitrate eines die Codebuchanordnung verwendenden Codex Codecs.

as a function of at least one of (a) characteristics of the input sound signal (s(n)) and (b) a bit rate of a codec using the codebook arrangement.

Wegen des Wortlauts der angegriffenen [X.] 6 bis 16 wird auf die Streitpatentschrift verwiesen.

Wegen des Wortlauts der [X.], 2´, 3, 4 und 5´ wird auf die Schriftsätze der Beklagten vom 14. Oktober 2021 und vom 8. Dezember 2022 Bezug genommen.

Ihr Vorbringen gegen sämtliche im vorliegenden [X.] befindlichen Fassungen des Streitpatents wegen fehlender Patentfähigkeit stützt die Klägerin insbesondere auf folgende Druckschriften:

 Kurzzeichen

 Druckschriften

K5/
[X.]

 [X.], [X.]; [X.], R.: Digital [X.] [X.]ransmission. Enhancement, [X.], [X.], 2006, Seiten [X.], 10, 11, 192-199, 228 - 314, [X.]

K6/
Bhaskar

 A[X.]AL, S. B. et al. (Hrsg.), [X.], [X.], 1993, darin: [X.], U.: Adaptive Predictive Coding with [X.]ransform Domain Quantization, Seiten 265 - 269

K7/
[X.]

 CHEN, J.-H.; [X.], D.: [X.]ransform Predictive Coding of Wideband [X.] Signals, 1996 IEEE [X.], [X.], and Signal Processing, Conference Proceedings, 1993, Seiten 275 - 278

[X.]/
[X.]

 BESSE[X.][X.]E, B. et al.: [X.] in [X.], [X.]/[X.] J[X.]C1/[X.]/[X.], [X.]/[X.], [X.] Oktober 2010, [X.], [X.], 4 Seiten

K9/
[X.]I

 BESSE[X.][X.]E, B. et al.: A Wideband [X.] and Audio Codec at 16/24/32 kbit/s Using Hybrid [X.]/[X.]CX [X.]echniques, IEEE Proceedings of Workshop on [X.] Coding. [X.], [X.], Juni 1999, Seiten 7 - 9

[X.]/
[X.]

 SCHNI[X.]ZLER, J. et al.: Wideband speech coding using forward/backward adaptive prediction with mixed time/frequency domain excitation, IEEE Workshop on [X.] Coding.  [X.], [X.], Juni 1999, Seiten 4 - 6

 [X.]/
[X.]II

 [X.] 7 106 228 [X.]

K12/
I[X.]U-[X.] [X.]

 I[X.]U-[X.] [X.] Amendment 4: [X.], 11/2010, Seiten i - iii, 1 und 2

K13/
[X.]V

 BESSE[X.][X.]E, B. et al.: [X.]he Adaptive Multi-Rate Wideband [X.] Codec ([X.]-WB), IEEE [X.]ransactions on [X.] and Audio Processing, Band 10, Nr. 8, November 2002, Seiten 620 - 636

 K14/
Ertem

 [X.] 6 453 289 B1

K16/
Kleijn

 [X.], W. B.; [X.], K. K. (Hrsg.): [X.] Coding and Synthesis, [X.], 1995, Inhaltsverzeichnis, Seiten 92 - 93, 301 - 303, [X.]: 0 444 82169 4

K17/
E[X.]SI

 E[X.]SI [X.]S 126 290 V10.0.0 (2011-04) [X.]echnical specification Digital cellular telecommunications system (Phase 2+); Universal Mobile [X.]elecommunications System (UM[X.]S); L[X.]E; Audio codec processing functions; Extended Adaptive Multi-Rate - Wideband ([X.]-WB+) codec; [X.]ranscoding functions (3GPP [X.]S 26.290 version 10.0.0 Release 10); Seiten 1 - 5, 13, 33, 34 und 78

K18/
[X.]/[X.]

 [X.]/[X.] 13818-7; Information technology - Generic coding of moving pictures and associated audio information - Part 7: [X.] (AAC); [X.]hird edition; 2004-10-15; Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Seiten 182 und 183

K21     

 E[X.]SI E[X.]S 300 969 May 1997 [X.]; [X.]; [X.] transcoding ([X.] 06.20 version 5.0.1); Seiten 1 - 4, 32, 39 - 45

[X.]     

 I[X.]U-[X.] G.729.1, (05/2006), [X.]: An 8-32 kbit/s scalable wideband c oder [X.]; Seiten I - iv, 1, 10 - 11

[X.]     

 3GPP [X.]S 26.190 V5.0.0 (2001-03) [X.]echnical Specification 3rd Generation Partnership Project; [X.]echnical Specification Group Services and System Aspects; [X.] Codec speech processing functions; [X.] Wideband speech codec; [X.]ranscoding functions (Release 5); Seiten 1 - 54

K24     

 [X.], R. et al., [X.], IEEE Workshop on [X.] Coding for [X.]elecommunications Proceeding, 7. - 10. September 1997, Seiten 61 - 62

K25     

 HERNÁNDEZ-GÓMEZ, L. A. et al., High-Quality Vector Adaptive [X.]ransform Coding at 4.8 Kb/s, Konferenzband ICASSP 88, 1988 [X.], [X.], and Signal Processing, Band 1, Seiten 166 - 171

K26     

 [X.], R. et al., High-Quality Coding of Wideband Audio Signals Using [X.]ransform Coded Excitation ([X.]CX), Konferenzband ICASSP '94, IEEE [X.], [X.], and Signal Processing, Band 1, Seiten 193 - 196

 [X.]   

 3GPP [X.]S 26.290 V6.0.0 (2004-09) [X.]echnical Specification 3rd Generation Partnership Project; [X.]echnical Specification Group Service and System Aspects; Audio codec processing functions; Extended [X.] Wideband codec; [X.]ranscoding functions (Release 6); Seiten 1 - 85

 K28   

 [X.], [X.]; SWAMINA[X.]HAN, K.: A High-Quality Multirate Real-[X.]ime CELP Coder", [X.] in Communications, Band 10, Nr. 5, Juni 1992, Seiten 850 - 857

 K29   

 E[X.]S Draft pr E[X.]S 300 726 January 1996 Version 2.0.0; [X.]; [X.] ([X.]) speech transcoding ([X.] 06.60); Seiten 1 - 51

 K29a 

 E[X.]S Final Draft pr E[X.]S 300 724 November 1996 [X.]; ANSI-C code for the [X.] [X.] ([X.]) speech coder ([X.] 06.53); Seiten 1 - 15

 K30   

 E[X.]SI EN 301 704 V7.2.1 (2000-04) European Standard ([X.]elecommunications series) Digital cellular telecommunications system (Phase 2+); Adaptive Multi-Rate ([X.]) speech transcoding ([X.] 06.90 version 7.2.1 Release 1998); Seiten 1 - 58

Die Klägerin hat zudem zur Frage der Patentfähigkeit ein Parteigutachten vorgelegt ([X.]). Sie meint, der Gegenstand des Vorrichtungsanspruchs 1 in der erteilten Fassung sei nicht neu gegenüber dem Stand der [X.]echnik, insbesondere gegenüber den Druckschriften [X.]/[X.] und [X.]/[X.]. Jedenfalls beruhe er nicht auf erfinderischer [X.]ätigkeit, da er durch den Stand der [X.]echnik, insbesondere ausgehend von den Druckschriften [X.]/[X.], K9/[X.]I und [X.]/[X.], nahegelegt sei. Auch in den nach den Hilfsanträgen verteidigten Fassungen sei der Anspruch 1 nicht patentfähig; der Hilfsantrag 4 sei überdies bereits unzulässig.

Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis vom 3. August 2021 und am 27. Januar 2023 einen weiteren rechtlichen Hinweis erteilt.

Die Klägerin beantragt,

das [X.] Patent 2 707 687 im Umfang seiner Ansprüche 1 und 6 bis 16 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen,

hilfsweise die Klage mit der Maßgabe abzuweisen, dass die angegriffenen Ansprüche 1 und 6 bis 16 eine der Fassungen gemäß Hilfsantrag 1 (eingereicht mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2021), Hilfsantrag 2´ (eingereicht mit Schriftsatz vom 8. Dezember 2022), [X.] 3, 4 (eingereicht mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2021), Hilfsantrag 5´ (eingereicht mit Schriftsatz vom 8. Dezember 2022) erhalten.

Sie tritt der Auffassung der Klägerin in allen Punkten entgegen und meint, der Gegenstand des Streitpatents in der erteilten Fassung wie auch in den hilfsweise geltend gemachten Fassungen sei neu und beruhe auf erfinderischer [X.]ätigkeit.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

[X.], mit der der [X.] der fehlenden Patentfähigkeit geltend gemacht wird (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 lit. a), Art. 52, 54, 56 EPÜ), ist zulässig.

[X.] ist aber unbegründet, weil sich der Gegenstand des Streitpatents in seiner erteilten Fassung im angegriffenen Umfang als neu und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, mithin als patentfähig und damit als rechtsbeständig erweist. Auf die [X.] kommt es daher nicht mehr an.

I.

1. Der [X.] betrifft eine Codebuch-Anordnung zur Verwendung bei der Codierung eines [X.] sowie einen Codierer und einen Decodierer, die eine solche Codebuchanordnung verwenden (Streitpatentschrift, Absatz 0001).

Die Streitpatentschrift führt zum technischen Hintergrund aus, dass das [X.] ([X.])-Modell häufig zur Codierung von Tonsignalen, z. B. von Sprache bei niedrigen Bitraten verwendet werde (Absatz 0002). In [X.] werde ein [X.] als Summe von zwei Beiträgen codiert, wobei der erste Beitrag aus einem sogenannten adaptiven Codebuch und der zweite Beitrag aus einem sogenannten innovativen oder festen Codebuch gebildet werde. Das adaptive Codebuch sei im Wesentlichen ein Block von Abtastwerten v(n) aus dem vergangenen [X.] (verzögert um einen Verzögerungsparameter t) und skaliert mit einem geeigneten Verstärkungswert g p . Das innovative Codebuch werde mit Vektoren bestückt, die die Aufgabe hätten, den Prädiktionsrest aus dem [X.] (short-term predictor, [X.]) und dem adaptiven Codebuch zu codieren. Der innovative Codebuchvektor c(n) werde ebenfalls mit einem geeigneten Verstärkungswert g c skaliert. Das innovative Codebuch könne mit vielen Strukturen und Beschränkungen entworfen werden. In modernen Sprachcodierungssystemen werde jedoch das Algebraic [X.] ([X.] verwendet. Beispiele für eine [X.] seien in einer 3GPP-Spezifikation (Anlage [X.]) und verschiedenen Aufsätzen bzw. einer Offenlegungsschrift zu finden (Absatz 0005; Anlagen [X.]/[X.] und [X.]/[X.] bzw. [X.] 2011/127569 A1).

Obwohl [X.] sehr effizient seien, um Sprache bei niedrigen Bitraten zu codieren, könnten sie bei Vergrößerung des [X.] nicht so schnell an [X.]ualität gewinnen wie andere Ansätze. Gemessen in dB/Bit/Sample sei der [X.]ualitätsgewinn bei höheren Bitraten (z. B. Bitraten von mehr als 16 kbits/s), der durch die Verwendung von mehr [X.] pro Spur in einem [X.] erzielt werde, nicht so groß wie der [X.]ualitätsgewinn bei höheren Bitraten, die mit Transformationscodierung und Vektorquantisierung erzielt würden. Dies werde klar, wenn man bedenke, dass [X.] das Tonsignal im Wesentlichen als eine Summe von verzögerten und skalierten Impulsantworten des zeitvariablen Synthesefilters codiere. Bei niedrigeren Bitraten (z. B. Bitraten kleiner als 12 kbits/s) erfasse das [X.]-Modell schnell die wesentlichen Komponenten der Anregung. Bei höheren Bitraten wäre jedoch eine höhere Detailgenauigkeit sinnvoll und vor allem eine bessere Kontrolle darüber, wie die zusätzlichen Bits auf die verschiedenen Frequenzkomponenten des Signals aufzuteilen seien (Absatz 0006).

Zwar wird im Streitpatent eine Aufgabe nicht explizit benannt, jedoch kann es vor dem Hintergrund des dargestellten Standes der Technik und dessen, was das Streitpatent leistet, als Aufgabe des Streitpatents angesehen werden, die [X.] Codierung eines [X.] derart auszugestalten, dass der [X.]ualitätsgewinn bei höheren Bitraten gesteigert wird (Absätze 0006 und 0052).

Diese Aufgabe soll durch eine Vorrichtung gemäß dem erteilten Anspruch 1 gelöst werden.

2. Als zuständigen Fachmann sieht der Senat einen Ingenieur der Elektro-, Informations- oder Nachrichtentechnik mit Universitätsabschluss (Diplom oder Master) und mehrjähriger Berufserfahrung sowie einschlägigen Kenntnissen auf dem Gebiet der digitalen Signalverarbeitung, insbesondere der Codierung von Audiodaten. Einem so definierten Fachmann waren zum Prioritätszeitpunkt bereits die einschlägigen Verfahren zur Audiodatencodierung, wie [X.], insbesondere [X.] und die sog. Transformationscodierung, sowie deren jeweilige Vorteile und Grenzen, geläufig.

3. Mehrere Angaben im erteilten Anspruch 1 bedürfen der Erörterung:

3.1 Das Streitpatent geht aus von einem fachüblichen [X.] ([X.])-Sprachcodierer, der dem Fachmann am Prioritätstag des Streitpatents im Rahmen seines allgemeinen Fachwissens wohlbekannt war (Absätze 0002 bis 0006).

Der im Unterschied dazu vom Streitpatent beanspruchte Codierer weist drei Codebuchstufen auf: eine adaptive, eine erste und eine zweite Codebuchstufe (Merkmale 1.1, 1.2.1 und 1.2.2).

Die erste Codebuchstufe enthält entweder ein Zeitbereichs-[X.]-Codebuch oder ein [X.] (Merkmal 1.2.1). Die zweite Codebuchstufe enthält dasjenige dieser beiden Codebücher, das nicht in der ersten Stufe verwendet wird (Merkmal 1.2.2).

Die Codebuchstufen werden in der Sequenz, d. h. der Reihenfolge, adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe, zweite Codebuchstufe zur Codierung des [X.] verwendet (Merkmal 4). Ein Selektor (Merkmal 5) legt die Reihenfolge der Verwendung des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in der ersten und zweiten Codebuchstufe fest (Merkmal 5.1).

Der Selektor kann zusätzlich eine weitere Schalteinheit umfassen, um die zweite Codebuchstufe zu umgehen ([X.] und Ausführungsbeispiel in Figur 6).

Abbildung

Figur 6 der Streitpatentschrift mit Ergänzungen durch den Senat

Nach Auffassung der Klägerin sei die Merkmalskombination 5 und 5.1 bei Berücksichtigung des [X.]s 3, der lautet: „Codierer nach Anspruch 2, wobei der Selektor einen zweiten Schalter (603) umfasst, der sowohl auf die Kenngrößen des [X.] (s(n)) als auch die Bitrate des Codex, der die Codebuchanordnung verwendet, reagiert, um die zweite Codebuchstufe zu umgehen.“ so auszulegen, dass die Verwendung des [X.] z. B. Fälle umfasse, bei denen alle drei Codebücher zwar vorhanden seien, bei einer von beispielsweise zwei Stellungen des [X.] aber eines der Codebücher nicht verwendet werde, so dass sich einerseits als Reihenfolge z. B. die Abfolge von drei verwendeten Codebüchern „(i) adaptives Codebuch, (ii) Transformationsdomänen-Codebuch, (iii) Zeitdomänen-[X.]-Codebuch“ und andererseits die Abfolge von zwei verwendeten Codebüchern „(i) adaptives Codebuch, (ii) Zeitdomänen-[X.]-Codebuch“ ergebe. Dieser Auslegung des Patentanspruchs 1 durch die Klägerin, wonach neben der adaptiven Codebuchstufe auch nur eine weitere Codebuchstufe (erste oder zweite Codebuchstufe) verwendet werden kann, ist nicht zu folgen.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Ermittlung des Sinngehalts eines [X.]s grundsätzlich zur richtigen Auslegung des Hauptanspruchs eines Patents beitragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass [X.] regelmäßig den Gegenstand des Hauptanspruchs nicht einengen, sondern, nicht anders als Ausführungsbeispiele, lediglich – gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Vorteil verbundene – Möglichkeiten seiner Ausgestaltung aufzeigen ([X.], Urteil vom 10. Mai 2016, [X.], [X.], 1031, Rn. 15 – Wärmetauscher). Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht ([X.], Urteil vom 14. Oktober 2014, [X.], [X.], 159, Rn. 26 – Zugriffsrechte). Dies ist hier nicht der Fall.

Die Merkmale 5 und 5.1 des [X.] nach Anspruch 1 fordern einen Selektor, der funktionell so ausgestaltet ist, dass er die Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe selektieren, also auswählen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass der Selektor das [X.] entweder in der ersten Codebuchstufe oder in der zweiten Codebuchstufe anordnen kann (Merkmale 1.2.1 und 1.2.2). Der [X.] fordert eine bestimmte Weiterbildung des [X.], nämlich, dass dieser eine zusätzliche zweite Schaltereinheit umfasst, um die zweite Codebuchstufe zu umgehen („to bypass the second codebook stage“). Dass Patentanspruch 1 eine solche Ausgestaltung gemäß [X.] nicht ausschließt, gibt jedoch ausgehend von den Merkmalen 1.1.2 und 1.2.2 aufgrund der Vorgaben zur Verwendung der drei Codebuchstufen nach Merkmal 4 (adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe, zweite Codebuchstufe) keinen Anlass, bereits in Patentanspruch 1 technische Mittel zum Umgehen der zweiten Codebuchstufe mitzulesen. Auch der Codierer nach [X.] muss zudem die Vorgabe des Merkmals 5.1 des Bezugsanspruchs 1 erfüllen. Für die Option der Nicht-Verwendung der zweiten Codebuchstufe durch Umgehen nach [X.] ist bereits denklogisch die Existenz der zweiten Codebuchstufe nach dem [X.] 1.2.2 eine notwendige Voraussetzung.

3.2 Ein Zeitbereichs-[X.]-Codebuch versteht der Fachmann als innovatives oder festes Codebuch, etwa als algebraisches [X.]-Codebuch ([X.]), wie es dem Fachmann wohlbekannt ist (Absätze 0005 und 0032 sowie [X.]/[X.], Kapitel 8.5.3.2: „Fixed Code Book“ und insbesondere Seite 294, letzter Absatz: „[X.], [X.] ([X.])”), auch wenn es sich beim adaptiven Codebuch ebenfalls um ein Zeitbereichs- und nicht um ein [X.] handelt (vgl. Streitpatent, Absatz 0021).

3.3 Ein [X.] mit einem Kalkulator einer Transformation eines [X.] und einem [X.]uantisierer von [X.] von dem Transformationskalkulator (Merkmale 1.2.1, 2.1 und 2.2) umfasst im nicht patentbeschränkenden Ausführungsbeispiel z. B. eine Diskrete Cosinus-Transformation ([X.]) zur Frequenzdarstellung des Eingangssignals und einen Algebraischen Vektor [X.]uantisierer ([X.]) zur [X.]uantisierung der [X.]-Koeffizienten (Absatz 0032, Anspruch 6).

Eine algebraische Vektorquantisierung ersetzt die einen Vektor bildenden [X.]-Koeffizienten durch den ähnlichsten Vektor aus einem algebraischen Codebuch (vgl. [X.]/[X.], Seite 229, Absatz 1: „With a given code book, [X.] quantization task is to replace an input vector x by the most similar vector ...“).

Derartige Transformationsbereichs-Codebücher bzw. [X.] mit sowohl Zeitbereichs- als auch Transformationsbereichs-Codebüchern sind dem Fachmann aufgrund seines Fachwissens zum Prioritätszeitpunkt geläufig und insbesondere aus dem Stand der Technik sowie bereits durch Standardisierungen bekannt ([X.]/[X.], Seite 265, Kapitel 33: „Adaptive Predictive Coding with Domain Transform [X.]uantization“; [X.]/[X.], Titel: „Transform Predictive Coding of Wideband Speech Signals“; [X.]/[X.] 290 und [X.]/3GPP TS 26.290, jeweils insbesondere Kapitel 4.3.3: „[X.] and [X.] coding“ und Kapitel 5.3.5: „[X.] encoder“).

[X.]

In seiner erteilten Fassung erweist sich das Streitpatent im angegriffenen Umfang als patentfähig, nämlich als neu und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 lit. a), Art. 52, 54, 56 EPÜ).

1. Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist neu.

1.1 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist gegenüber dem Stand der Technik nach der Druckschrift [X.]/[X.] neu.

Der Fachartikel [X.]/[X.] befasst sich ausweislich des Titels mit einer Erweiterung des (LPD)-Modus (Linear Prediction Domain) in sog. Unified Speech and Audio Codecs ([X.]). Dazu schlägt [X.] eine Erweiterung der innovativen Codebücher des [X.] vor (Seite 1, Abschnitt 1: „1 Introduction and purpose”).

Um die Skalierbarkeit, d. h. die [X.]ualität des codierten Signals bei Erhöhung der Bitrate gegenüber den bisher verwendeten Codebüchern zu verbessern, schlägt [X.] vor, eine neue Komponente in das innovative Codebuch zu integrieren, da insbesondere die verwendeten [X.] bei höheren Bitraten weniger effizient würden. Dieses angestrebte Ziel ist somit – entsprechend der objektiven Aufgabe des Streitpatents – eine Erweiterung des [X.] und insbesondere der innovativen Codebücher vorzuschlagen, die eine effizientere Nutzung bei höheren Bitraten ermöglicht, als dies beim herkömmlichen [X.] der Fall ist.

Dazu soll nach dem Durchsuchen des adaptiven Codebuchs das verbleibende [X.] im Frequenzbereich durch eine neue Komponente, die [X.]- und [X.]-Einheiten nutzt ([X.]: d iscrete c osine t ransform, diskrete [X.]; [X.]: a daptive v ector q uantization, adaptive Vektorquantisierung), codiert werden (Seite 1, Abschnitt 2, Absatz 1, Zeilen 4 bis 6: „[X.], [X.], uses the [X.] and [X.] tools to encode the residual from the [X.] in the frequency-domain“). Diese neue Codebuchstufe soll nach der Suche im adaptiven Codebuch und vor der Suche im innovativen [X.] durchlaufen werden (Seite 4, Abschnitt 4, Zeilen 1 bis 3: „adding a second stage above the [X.] excitation“).

[X.]/[X.] zeigt in Figur 1 (Seite 2) ein Blockschaltdiagramm eines Decodierers mit adaptivem Codebuch, [X.]/[X.]-Codebuch und innovativen [X.], aus dem der Fachmann in Verbindung mit dem Text in [X.]/[X.] (Seite 1, Abschnitt 2, Absatz 1, Zeile 6: „parameters are set at the encoder“; Seite 4, Absatz 1, Zeile 3: „forced at the encoder“) auch das Blockschaltdiagramm eines entsprechenden, mit dem Decodierer einen vollständigen Codec bildenden [X.] ableiten kann.

Abbildung

Figur 1 der Druckschrift [X.]/[X.]

Die Druckschrift [X.]/[X.] offenbart dem Fachmann in Worten des erteilten Anspruchs 1: Einen

1 Codierer eines [X.], umfassend:

(Seite 1, Abschnitt 2, Absatz 1, Zeile 6: „encoder“ und Seite 2, letzter Absatz, Zeilen 2 und 3: „signal category ([X.], music or [X.] over music).“)

1.1 eine adaptive Codebuchstufe, strukturiert zum Durchsuchen eines adaptiven Codebuchs,

(Figur 1, Block „[X.]“;

Figur 1 zeigt einen Decodierer mit drei Codebüchern: adaptives Codebuch, [X.]/[X.]- („new“) und [X.]. Dem Fachmann ist ohne weiteres klar, dass der Codierer ebenfalls diese drei Codebücher aufweist.)

1.1.1 um einen adaptiven Codebuchindex und einen adaptiven Codebuchverstärkungsfaktor zu finden;

(Es gehört zum Fachwissen des Fachmanns, dass bei einem [X.]-Codierer der Tonhöhenbeitrag (pitch excitation) zum [X.] durch einen adaptiven Codebuchindex und einen adaptiven Codebuchverstärkungsfaktor codiert werden kann. Dieses Fachwissen ist beispielsweise durch das Fachbuch [X.]/[X.], Seite 296, Figur 8.31 b) i. V. m. den Gleichungen (8.89-e) und 8.89-f) belegt.)

1.2 eine Codebuchanordnung, umfassend:

1.2.1 eine erste Codebuchstufe (second stage) mit einem eines Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und eines [X.]s („pre-quantizer” bestehend aus „[X.] and [X.] tools“)

(Seite 4, Abschnitt 4, Zeilen 1 bis 3: “[X.] in adding a second stage above the [X.] excitation, using existing tools from [X.] ([X.] and [X.])”;

Seite 1, Abschnitt 2, Absatz 1, Zeilen 4 bis 6: “[X.], [X.], uses the [X.] and [X.] tools to encode the residual from the [X.] in the frequency-domain”;

Figur 1, Block „new“;

Auch im Ausführungsbeispiel des Streitpatents kann das [X.] eine [X.] zur Frequenzdarstellung des [X.] und einen [X.]-Codierer zur [X.]uantisierung der [X.] der [X.] verwenden, vgl. Absätze 0032, 0035 und 0036 sowie Figuren 3 und 5 der Streitpatentschrift.)

2.1 mit einem Kalkulator ([X.]) einer Transformation eines [X.]

(vgl. die vorstehend genannten Fundstellen)

2.2 und einem [X.]uantisierer ([X.]) von [X.] von dem Transformationskalkulator; und

(vgl. die vorstehend genannten Fundstellen)

1.2.2 eine zweite Codebuchstufe mit dem anderen des einem Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.];

(Figur 1, Block „[X.] codebook“)

3 wobei die erste und zweite Codebuchstufe strukturiert sind zum Durchsuchen des jeweiligen Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs („[X.] codebook“)

(Es gehört zum Fachwissen des Fachmanns, dass das innovative [X.] zur Bestimmung eines Beitrags zum [X.]s durchsucht wird. Dieses allgemeine Fachwissen ist beispielsweise durch das Fachbuch [X.]/[X.], Seite 292, Absatz 1, letzter Satz, Seite 294, letzter Absatz und Figur 8.33 belegt.)

und [X.] („pre-quantizer … [X.] and [X.] tools”),

(vgl. die vorstehend genannten Fundstellen zum allgemeinen Fachwissen des Fachmanns)

3.1 um einen innovativen Codebuchindex, einen innovativen Codebuch-Verstärkungsfaktor,

(vgl. die vorstehenden Überlegungen zum allgemeinen Fachwissen des Fachmanns)

3.2 [X.] (“pre-quantizer parameters”)

(Seite 1, Abschnitt 2, Absatz 1, Zeilen 6 bis 8: “[X.] in such a way that the [X.] codebook is applied to an excitation residual with more regular spectral dynamics than the pitch residual.”)

und einen [X.] zu finden;

(Zwar ist weder in der Figur 1 der Druckschrift [X.]/[X.] ein [X.]-Verstärker gezeigt (im Gegensatz zur Symbolisierung von Verstärkern durch Dreiecke anschließend an das adaptive und das [X.]), noch im Text explizit beschreiben. Es gehört jedoch zum Fachwissen des Fachmanns, bei einer Vektorquantisierung einen Verstärkungsfaktor zu bestimmen, vgl. z. B. [X.]/[X.], Seite 236, Kapitel 7.6.5, Absatz 1: „different gain“ und Absatz 3: individually optimized gain factor g i .“ Der Fachmann liest daher einen solchen bei dem Codierer der Druckschrift [X.]/[X.] ohne Weiteres mit.)

4 wobei die Codebuchstufen in der Sequenz adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe, zweite Codebuchstufe zur Codierung des [X.] verwendet werden.

(Figur 1 i. V. m. Seite 4, Abschnitt 4, Zeilen 1 bis 3: “[X.] in adding a second stage above the [X.] excitation, using existing tools from [X.] ([X.] and [X.])”;

Da die [X.]/[X.]-Stufe vor („above“) der innovativen Codebuchsuche eingefügt wird, ist auch dort die Reihenfolge: adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe, zweite Codebuchstufe.)

Jedoch offenbart [X.]/[X.] nicht die Merkmale 5, 5.1 und 5.2 im Kennzeichen des erteilten Anspruchs 1, wonach ein Selektor die Auswahl einer Reihenfolge des Zeitbereich-[X.]-Codebuchs ([X.] codebook) und des [X.] ([X.]/[X.]) als Funktion von Kenngrößen des [X.] und/oder einer Bitrate ermöglichen würde.

1.2 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist auch gegenüber dem Stand der Technik nach der Druckschrift [X.]/[X.]I neu.

Der Fachartikel [X.]/[X.]I betrifft ausweislich des Titels einen [X.] und -Audio-Codec für 16/24/32 kbit/s mit hybriden [X.]/[X.]-Techniken.

Der dabei verwendete [X.]/[X.]-Algorithmus zur Codierung von Sprach- und Musik-Signalen umfasst zwei [X.]: einen [X.]-Modus und einen [X.] (transform-coded excitation)-Modus, zwischen denen auf der Basis von 20 [X.] hin- und hergeschaltet werden kann. Die Anwendung von [X.] auf die gesamten 20 [X.] anstatt auf Unterrahmen verbessere die [X.]ualität für [X.], wobei besonders darauf geachtet werde, die [X.] zwischen den beiden Modi zu verringern, was zu einem transparenten Umschaltvorgang führen soll (Abstract und Seite 7, rechte Spalte, zweiter und letzter Absatz).

Im [X.]-Modus wird bei Bitraten von 16 und 24 kbit/s ein algebraisches Codebuch genutzt, hingegen soll bei einer Bitrate von 32 kbit/s das [X.] („excitation“) auf der Grundlage der [X.]-Technik bestimmt werden (Seite 8, rechte Spalte, Absätze 5 bis 7). Hierzu sind in Figur 1 direkt vor und nach den Einheiten „Search [X.] index“ und „Search [X.]-5 index“ Umschalter vorgesehen, die das bei der jeweiligen Bitrate zu verwendende Codebuch auswählen.

Abbildung

Figur 1 der Druckschrift [X.]/[X.]I mit Ergänzungen durch die Klägerin

Aus der Entgegenhaltung [X.]/ [X.]I ist in Worten des erteilten Anspruchs 1 ausgedrückt Folgendes bekannt: Ein

1 Codierer eines [X.], umfassend:

(Titel: „A [X.] SPEECH AND AUDIO CODEC AT 16/24/32 [X.]/[X.] HYBRID [X.]/[X.] TECHNI[X.]UES“)

1.1 eine adaptive Codebuchstufe, strukturiert zum Durchsuchen eines adaptiven Codebuchs,

1.1.1 um einen adaptiven Codebuchindex und einen adaptiven Codebuchverstärkungsfaktor zu finden;

(Figur 1 und darin die Parameter „T, g“ und die Komponente „[X.], gain and pitch contribution“ sowie Seite 8, rechte Spalte: „2.3.1 Pitch Analysis The pitch parameters are the delay and gain of the pitch filter.” Um diese Parameter zu finden wird das adaptive Codebuch durchsucht.)

1.2 eine Codebuchanordnung, umfassend:

1.2.1 eine erste Codebuchstufe mit einem eines Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und eines [X.]s

(Figur 1, die Komponente „Search [X.]-5 index“ sowie Seite 8, rechte Spalte: „2.3.2 Innovative Excitation … [X.], the excitation is based on the transform coded excitation ([X.]) technique …”)

2.1 mit einem Kalkulator einer Transformation eines [X.]zielsignals

2.2 und einem [X.]uantisierer von [X.] von dem Transformationskalkulator; und

(Seite 8, rechte Spalte: „2.3.2 Innovative Excitation … [X.], the excitation is based on the transform coded excitation ([X.]) technique [2]. In this technique, the target vector is quantized in the frequency domain and the excitation vector is determined by zero-state filtering the quantized target vector through the inverse of the weighted synthesis filter.”. Aus der expliziten [X.], wonach das [X.] einen [X.]uantisierer von [X.] umfasst, ergibt sich auch implizit ein Kalkulator als Bestandteil des [X.], da der [X.]uantisierung zwingend eine Transformation des [X.]s aus dem Zeitbereich in den Frequenzbereich vorhergehen muss.)

1.2.2 eine zweite Codebuchstufe mit einem dem anderen des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.];

(Figur 1, die Komponente „Search [X.] index“ sowie Seite 8, rechte Spalte: „2.3.2 Innovative Excitation [X.], a 45-bit [X.] is used. [X.], an 80 bit [X.] is used.”)

3 wobei die erste und zweite Codebuchstufe strukturiert sind zum Durchsuchen des jeweiligen Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und [X.],

3.1 um einen innovativen Codebuchindex, einen innovativen Codebuch-Verstärkungsfaktor,

(Seite 7, rechte Spalte, letzter Absatz: „[X.], the [X.] mode operates on 5 ms subframes, where pitch analysis and [X.] search are performed every subframe.“ und Seite 8, linke Spalte, erster Absatz: „[X.] with 6 bits and the fixed codebook gain is quantized with 6 bits in each subframe.“)

3.2 [X.] und einen [X.] zu finden,

(Analog zur ersten Codebuchstufe des Zeitbereichs-[X.] entnimmt der Fachmann der Figur 1 ohne Weiteres, dass die zweite Codebuchstufe, das [X.] „Search [X.]-5 index“ so ausgestaltet ist, dass [X.] und ein [X.] ermittelt werden; Seite 8, linke Spalte, erster Absatz: „[X.], the innovative excitation is encoded using [X.] on a subframe basis, where 135 bits are needed for both the gain and excitation .“)

4oder zweite Codebuchstufe zur Codierung des [X.] verwendet werden;

(In [X.]/[X.]I wird zur Codierung des [X.] zuerst immer ein adaptives Codebuch (vgl. Merkmale 1.1 und 1.1.1) und darauf folgend als einzige weitere Codebuchstufe ein innovatives Codebuch verwendet. Bei letzterem handelt es sich je nach Bitrate um ein Zeitbereichs-[X.]-Codebuch (erste Codebuchstufe) oder ein [X.] (zweite Codebuchstufe).)

5 wobei die Codebuchanordnung ferner Folgendes umfasst: einen Selektor

([X.] zeigt als Selektor wirkend, zum einen zwischen der adaptiven Codebuchstufe und der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe und zum anderen daran anschließend, jeweils einen Schalter.)

5.1Reihenfolge Auswahl des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs oder des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe

(Der Selektor dient dazu, entweder das Zeitbereichs-[X.] („Search [X.] index“ sowie Seite 8, rechte Spalte: „2.3.2 Innovative Excitation [X.], a 45-bit [X.] is used. [X.], an 80 bit [X.] is used.) oder das [X.] („Search [X.]-5 index“ sowie Seite 8, rechte Spalte: „2.3.2 Innovative Excitation … [X.], the excitation is based on the transform coded excitation ([X.]) technique”) der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe auszuwählen. Dass beide Codebücher verwendet werden könnten und der Selektor die Reihenfolge bestimmen würde, ist in der Druckschrift [X.]/[X.]I nicht offenbart. Entgegen der Auffassung der Klägerin kann ein Codierer, der gemäß der Figur 1 von [X.]/[X.] ausgebildet ist, das Merkmal 5.1 des Anspruchs 1 nicht vollständig erfüllen. Denn der dortige Selektor kann ersichtlich in keiner Schalterstellung bewirken, dass das [X.] („Search [X.]-5 index“) in einer zweiten Codebuchstufe angeordnet das [X.] der [X.]tufe verarbeiten würde, wie auch umgekehrt, das [X.] nicht in der zweiten Codebuchstufe angeordnet das [X.] des [X.]s verarbeiten kann.)

5.2(a) von Kenngrößen des [X.] und/oder (b) einer Bitrate eines die Codebuchanordnung verwendenden Codecs.

(Wie insbesondere der Figur 1 zu entnehmen ist, wird durch die Stellung des [X.] in Abhängigkeit von der Bitrate entweder das Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs oder das [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe gewählt (Alternative gemäß Merkmal 5.2 (b)): Bei den niedrigeren Bitraten von 16 und 24 kbit/s das Zeitbereichs-[X.]-Codebuch verwendet (= Schalterstellung oben), bei der höheren Bitrate von 32 kbit/s hingegen das [X.] (= Schalterstellung unten). Jedoch wird – wie zu Merkmal 5.1 ausgeführt – nicht die Reihenfolge, sondern nur die Auswahl der Codebücher durch die Bitrate bestimmt)

Nicht entnehmbar sind der Druckschrift [X.]/[X.]I somit die Teile der Merkmale 4. sowie 5.1 und 5.2, weil nicht die erste Codebuchstufe und die zweite Codebuchstufe zur Codierung des [X.] verwendet werden, sondern jeweils nur eine von beiden, sowie weil demzufolge der Selektor nicht eine Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.]- und des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe als Funktion von Kenngrößen des [X.] und/oder einer Bitrate bestimmt, sondern eine Auswahl der Verwendung zwischen den beiden vornimmt.

1.3 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist auch gegenüber dem Stand der Technik nach der Druckschrift [X.]/[X.] neu.

1.3.1 Der auf einem Beitrag bei einer Fachtagung basierende Fachartikel [X.]/[X.] betrifft ausweislich des Titels eine Breitband-Sprachcodierung mit adaptiver Vorwärts/Rückwärts-Prädiktion und gemischter Anregung im Zeit-/Frequenzbereich.

Hierzu ist im Blockschaltbild der Figur 2 ein vorgeschlagener [X.]-Breitbandcodierer dargestellt, bei dem im [X.] nach den Blöcken „[X.] codebook“ und „[X.] codebook“ ein Umschalter zum Auswählen eines der beiden Codebücher vorgesehen ist. [X.]/[X.] lehrt, dass der Codierer zwischen dem [X.]- und dem [X.]-Codebuch hinsichtlich des maximalen [X.] ([X.]) wählen kann und das [X.]-Codebuch in mehr als 50 % der Blöcke gewählt wird (Seite 6, linke Spalte, letzter Absatz).

Abbildung

Figur 2 der Druckschrift [X.]/[X.] mit farbigen Hervorhebungen durch den Senat

1.3.2 Aus der Entgegenhaltung [X.]/[X.] ist in Worten des erteilten Anspruchs 1 ausgedrückt Folgendes bekannt: Ein

1 Codierer eines [X.], umfassend:

(Titel: „[X.] SPEECH CODING“ und Figur 2, Bildunterschrift: „[X.] wideband [X.] encoder“ sowie links oben: „input [X.]“)

1.1 eine adaptive Codebuchstufe, strukturiert zum Durchsuchen eines adaptiven Codebuchs,

1.1.1 um einen adaptiven Codebuchindex und einen adaptiven Codebuchverstärkungsfaktor zu finden;

(Figur 2, Block (blau hervorgehoben) links oben und damit verbundenes Dreieck: „[X.] ([X.])“ und „[X.] gain“ i. V. m. Seite 6, linke Spalte, erster Absatz: „[X.] subframes, the [X.] parameters are found by a two-stage open-/closed loop pitch analysis“ und „All [X.] and FCB gains are quantized with 4 or 5 bits each“)

Abbildung

Ausschnitt aus Figur 2 der Druckschrift [X.]/[X.]

mit farbiger Hervorhebung durch den Senat

1.2 eine Codebuchanordnung, umfassend:

1.2.1 eine erste Codebuchstufe mit einem eines Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und eines [X.]s

(Figur 2, unterer Block auf der linken Seite

Die Codebuchanordnung umfasst als erste Codebuchstufe ein [X.] („[X.] codebook“, rot hervorgehoben))

Abbildung

Ausschnitt aus Figur 2 der Druckschrift [X.]/[X.]

mit farbiger Hervorhebung durch den Senat

2.1 mit einem Kalkulator einer Transformation eines [X.] und

2.2 einen [X.]uantisierer von [X.] von dem Transformationskalkulator; und

(Die einzelnen Komponenten und die Funktionsweise des [X.], in [X.] als [X.] (transform coded excitation) bezeichnet, werden im Kapitel „2. FRE[X.]UENCY [X.] CODEBOOKS“ beschrieben und in Figur 1a) dargestellt.

Abbildung

Figur 1a) der Druckschrift [X.]/[X.] mit farbiger Hervorhebung durch den Senat

Der Kalkulator, der den [X.] in den Frequenzbereich transformiert, wird dabei durch die Komponente T Prior to the unitary frequency domain block transform of length N (given by the matrix T ), [X.], transferred into the residual domain by inverse LP filtering with zero states, is added to d i - c a,i ,“.

Anschließend erfolgt die [X.]uantisierung des [X.]s Z i gemäß Gleichung (1) in dem in der Figur 1a) durch „[X.]“ symbolisierten [X.]uantisierer (rothervorgehobene Komponente), vgl. Absatz unter Figur 1: „[X.], the quantization of the target vector Z i follows an [X.] C i ”)

1.2.2 eine zweite Codebuchstufe mit einem dem anderen des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.];

(Figur 2, mittlerer Block auf der linken Seite

Die Codebuchanordnung umfasst als zweite Codebuchstufe ein Zeitbereichs-[X.]-Codebuch („[X.] codebook“, grün hervorgehoben))

Abbildung

Ausschnitt aus Figur 2 der Druckschrift [X.]/[X.]

mit farbiger Hervorhebung durch den Senat

3 wobei die erste und zweite Codebuchstufe strukturiert sind zum Durchsuchen des jeweiligen Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und [X.],

3.1 um einen innovativen Codebuchindex, einen innovativen Codebuch-Verstärkungsfaktor,

(Wie der Fachmann der Figur 2 ohne Weiteres entnimmt, wird in der zweiten Codebuchstufe das Zeitbereichs-[X.] „[X.] codebook“ des [X.] durchsucht, um einen innovativen Codebuchindex und einen innovativen Codebuch-Verstärkungsfaktor zu ermitteln, wobei letzterer durch das direkt mit dem Block „[X.] codebook“ verbundene Dreieck (Verstärker) symbolisiert wird.)

3.2 [X.] und einen [X.] zu finden

(Analog zur zweiten Codebuchstufe des Zeitbereichs-[X.] entnimmt der Fachmann der Figur 2 ohne Weiteres, dass die erste Codebuchstufe, das [X.] „[X.] codebook“ so ausgestaltet ist, dass [X.] und ein [X.] (symbolisiert durch das Dreieck „FCB gain“) ermittelt werden.)

4oder zweite Codebuchstufe zur Codierung des [X.] verwendet werden;

(Wie in Figur 2 zu erkennen ist und in dem darauf folgenden Absatz in der linken Spalte auf Seite 6 beschrieben, wird das [X.] „input [X.]“ in jedem Fall zuerst der adaptiven Codebuchstufe zugeführt, bevor die erste Codebuchstufe oder die zweite Codebuchstufe (je nach Stellung des Schalters, vgl. Ausschnitt aus Figur 2 zu Merkmal 1.2.2) zur Codierung des [X.] zur Anwendung kommt. Eine Sequenz, in der adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe und zweite Codebuchstufe zur Codierung des [X.] verwendet würden, ist in [X.]/[X.] nicht offenbart.)

5 wobei die Codebuchanordnung ferner Folgendes umfasst: einen Selektor

(Die oben abgebildete Figur 2 von [X.]/[X.] zeigt einen als Selektor wirkenden Schalter (durch magentafarbene Ellipse hervorgehoben) als Teil der Codebuchanordnung.)

5.1Reihenfolge Auswahl des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe

(Der als Selektor wirkenden Schalter dient dazu entweder das Zeitbereichs-[X.] „[X.] codebook“ der zweiten Codebuchstufe oder das [X.] „[X.] codebook“ der ersten Codebuchstufe auszuwählen. Dass beide Codebücher in einer durch den Selektor bestimmten Reihenfolge verwendet würden, ist in der Druckschrift [X.]/[X.] nicht offenbart.)

5.2und/oder (b) einer Bitrate eines die Codebuchanordnung verwendenden Codecs.

(Die Auswahl des Codebuchs durch die Stellung des [X.] ist abhängig von Kenngrößen des [X.], da insbesondere die [X.]ualität der Codierung von [X.]n gegenüber [X.] verbessert werden soll (Seite 4, linke Spalte, Kapitel 1, Absatz 2: „[X.], as non-[X.] signals such as music are attaining an [X.], further improvements are necessary.“). Die Stellung des [X.] wird vom Codierer so gewählt, dass das Signal-zu-Rausch-Verhältnis („[X.]“) maximiert wird, Seite 6, linke Spalte, letzter Absatz: „Allowing the encoder to select between the [X.] and the [X.] codebook in terms of the maximum [X.]“. Jedoch wird – wie zu Merkmal 5.1 ausgeführt – nicht die Reihenfolge, sondern nur die Auswahl der Codebücher durch das [X.] bestimmt)

Da somit die Druckschrift [X.]/[X.] ‒ entgegen der Ansicht der Klägerin ‒ keinen Codierer offenbart, der eine Sequenz adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe und zweite Codebuchstufe ermöglicht (nicht Merkmal 4), sondern lediglich nach der adaptiven Codebuchstufe die Verwendung von erster Codebuchstufe oder alternativ zweiter Codebuchstufe beschreibt, ist eine (vollständige) [X.] der Teile der kennzeichnenden Merkmale 5., 5.1 und 5.2 ausgeschlossen, die einen Selektor für die Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe als Funktion von Kenngrößen des [X.] und/oder einer Bitrate fordert und somit eine Sequenz nach Merkmal 4 voraussetzt.

1.3.3 Der Einwand der Klägerin, unter Bezugnahme auf das Gutachten [X.], wonach durch die Angabe im Abstract von [X.]/[X.]: „The proposed frequency domain innovation can be used alternatively or in parallel to a time domain codebook” neben der alternativen Nutzung der beiden innovativen Codebücher („[X.] codebook“ und „[X.] codebook“) eine parallele Nutzung offenbart wäre, bei der sowohl das erste als auch das zweite der beiden innovativen Codebücher verwendet werde, und damit gemäß der Forderung von Merkmal 4 die Codebuchstufen in der Sequenz adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe und zweite Codebuchstufe, hält einer Überprüfung auf der Basis fachmännischer Auslegung nicht stand.

Denn ein derartiges Verständnis eines Abstracts einer [X.], das diesem einen [X.]sgehalt zuweist, der über den der übrigen Teile der [X.] hinausgeht, kommen für den Fachmann regelmäßig nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines der übrigen Teile der [X.] führen, zwingend ausscheiden, oder wenn sich aus der [X.] hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass im Abstract tatsächlich etwas beschrieben wird, das so weitgehend von den übrigen Teilen der [X.] abweicht. Eine solche Ausnahme ist im Fall von [X.]/[X.] jedoch nicht zu erkennen.

Vielmehr erwartet der Fachmann allgemein von einem Abstract, so wie auch beim Lesen des Abstracts von [X.]/[X.], eine prägnante Zusammenfassung bzw. Inhaltsangabe, einen Abriss ohne Interpretation und Wertung der wissenschaftlichen Arbeit, die die zentralen Inhalte der [X.] hinsichtlich Thematik, Methodik und Ergebnissen skizziert.

Deshalb ordnet der Fachmann dem Abstract von [X.]/[X.] folgenden Bedeutungsinhalt zu, der nicht über den Inhalt der übrigen Teile dieser Schrift hinausgeht:

Nach den Ausführungen im Abschnitt 5 von [X.]/[X.] wird das grundlegende Codierungsschema zum Betreiben des in Figur 2 vorgeschlagenen [X.] variiert, um die neuen Module zu bewerten und die Leistung durch informelles Zuhören zu vergleichen. Beim Erzwingen des [X.]- oder des [X.]-Modus wurde deren [X.]ualität als vergleichbar eingestuft. Konnte der Codierer zwischen dem [X.]- und dem [X.]-Codebuch hinsichtlich des maximalen [X.] auswählen, wurde das [X.]-Codebuch in mehr als 50 % der Blöcke ausgewählt.

In der Variante des Erzwingens („Enforcing either the [X.] or [X.] mode”) des [X.]- oder des [X.]-Modus wird offensichtlich für jeden Unterrahmen des [X.] nur eines der beiden Codebücher durchsucht. Das Erzwingen eines von zwei vorhandenen Codebüchern kann als Entscheidung zwischen zwei sich ausschließenden Handlungsmöglichkeiten oder Dingen, im Sinne einer Entweder-oder-Entscheidung, also als Alternative verstanden werden.

In der Variante des Auswählens, in welcher der Codierer selbst auf der Grundlage des maximalen Signal-zu-Rausch-Verhältnisses zwischen dem [X.] und dem [X.]-Modus auswählen soll („Allowing the encoder to select between the [X.] and the [X.] codebook”), muss hingegen für jeden Unterrahmen ein und derselbe [X.] sowohl an den Verarbeitungsblock „[X.] codebook“ als auch an den Block „[X.] codebook“ gegeben werden (Figur 2), in beiden Codebüchern die optimalen Vektoren gesucht und anhand dieser das [X.] für den [X.]- und den [X.]-Modus bestimmt werden. In diesem Sinn werden die beiden Codebücher in [X.]/[X.] parallel durchsucht, also parallel verwendet.

Eine Sequenz von adaptiver Codebuchstufe, erster Codebuchstufe und zweiter Codebuchstufe gemäß der Forderung von Merkmal 4 ist weder in der einen noch in der anderen Variante realisiert.

1.4 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist auch neu gegenüber dem weiter abliegenden Stand der Technik nach den übrigen im Verfahren befindlichen Druckschriften.

2. Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.

2.1 Wie zur Beurteilung der Neuheit in Abschnitt [X.] 1 dargelegt, unterscheidet sich der Codierer des erteilten Anspruchs 1 gegenüber dem gesamten vorliegenden Stand der Technik, insbesondere auch nach den Druckschriften [X.]/[X.], [X.]/[X.]I und [X.]/[X.], jeweils zumindest durch die kennzeichnenden Merkmale 5., 5.1 und 5.2, wonach die Codebuchanordnung einen Selektor einer Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe als Funktion (a) von Kenngrößen des [X.] und/oder (b) einer Bitrate eines die Codebuchanordnung verwendenden Codecs umfasst.

Da keine der entgegengehaltenen Druckschriften diese Merkmale offenbart, führt auch eine reine Zusammenschau beliebiger Kombinationen den Fachmann nicht zum Gegenstand des Patentanspruchs 1.

Dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik kann der Fachmann zudem keine Anregungen oder Hinweise entnehmen, die es ihm nahelegen, die fehlenden Anweisungen in diesen Merkmalen zu realisieren. Auch hat er dazu aus seinem präsenten Fachwissen heraus keine Veranlassung:

2.2 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruht ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.] auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Der Fachmann mag bei dem [X.] der [X.]/[X.] möglicherweise Veranlassung haben, die [X.]/[X.]-Stufe nur bei Bitraten oberhalb von 32 kbit/s zu verwenden, da die Druckschrift den Hinweis gibt, dass die zusätzliche [X.]/[X.]-Stufe bei Bitraten größer oder gleich 32 kbit/s zu einer signifikanten [X.]ualitätsverbesserung des synthetisierten Signals führt (Seite 2, letzter Absatz und Seite 3, Absatz 1).

[X.]/[X.] gibt dem Fachmann jedoch keinerlei Anregungen oder Hinweise, das innovative Codebuch vor der [X.]/[X.]-Stufe zu durchsuchen oder einen Selektor einer Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 vorzusehen.

Bei Betrachtung von [X.]/[X.] gibt auch das allgemeine Fachwissen des Fachmanns keinen Anlass zu diesen Maßnahmen. Denn dem Fachmann ist bewusst, dass die Reihenfolge der sequentiell zu durchsuchenden Codebücher nicht beliebig ist. Vielmehr kommt bei der Codierung dasjenige Codebuch an erster Stelle zum Einsatz, das in der Regel den größeren Beitrag liefert, weil dieses besser geeignet ist, das Eingangssignal zu codieren, und das nur für den Restfehler zuständige Codebuch kommt an nachfolgender Stelle. Bereits eine komplette Suche unter den Vektoren aus adaptiven und innovativen Codebüchern mit den entsprechenden Verstärkungsfaktoren hätte für die gängigen Codebuchdimensionen einen extrem hohen Rechenaufwand zur Folge ([X.]/[X.], Seite 297, letzter Absatz). In der Praxis wird daher das adaptive Codebuch, das normalerweise den größeren Beitrag liefert, vor dem innovativen Codebuch durchsucht ([X.], Seite 93, vorletzter Absatz). Entsprechendes gilt, wenn nicht nur zwei, sondern sogar drei Codebücher, wie in [X.]/[X.], sequentiell zum Einsatz kommen.

Der Fachmann hat somit keine Veranlassung, von der in [X.]/[X.] vorgeschlagenen festen Reihenfolge von [X.] und Zeitbereichs-[X.]-Codebuch abzuweichen oder gar einen Selektor zur Auswahl der Reihenfolge vorzusehen (Merkmale 5, 5.1 und 5.2).

Auch unter Einbeziehung der technischen Lehre einer der anderen im Verfahren befindlichen Druckschriften ist keine Veranlassung für den Fachmann zu erkennen, die technische Lehre der [X.]/[X.] in Richtung auf die Lösung des Streitpatents weiterzuentwickeln und diese Maßnahmen zu realisieren.

2.3 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruht auch ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.]I auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Wie zur Beurteilung der Neuheit in Abschnitt [X.] 1.3 dargelegt, umfasst der Codieralgorithmus von [X.]/[X.]I zwei [X.]: einen [X.]-Modus und einen [X.]-Modus (Seite 7, rechte Spalte, letzter Absatz). In dem im oberen Teil des [X.] von Figur 1 dargestellten [X.]-Modus wird bei Bitraten von 16 und 24 kbit/s ein algebraisches Codebuch genutzt, hingegen soll bei einer Bitrate von 32 kbit/s das [X.] auf der Grundlage einer [X.]-Technik bestimmt werden (Seite 8, rechte Spalte, Absätze 5 bis 7: „2.3.2 Innovative Excitation“). Hierzu ist in Figur 1 jeweils vor und nach den Komponenten „Search [X.] index“ und „Search [X.]-5 index“ ein Umschalter vorgesehen, die zusammen das bei der jeweiligen Bitrate zu verwendende Codebuch auswählen. Dabei ist offensichtlich, dass durch diese Anordnung weder eine Sequenz adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe und zweite Codebuchstufe (Merkmal 4) noch eine Auswahl der Reihenfolge der Codebücher vorgenommen werden kann (Merkmale 5 und 5.1), sondern anhand der Bitrate lediglich eine Auswahl der Codebücher selbst, da durch den durch die beiden Schalter realisierten Selektor ersichtlich in keiner Schalterstellung in einer zweiten Codebuchstufe das [X.] der ersten Codebuchstufe verarbeitet werden kann.

Ein Hinweis oder eine Anregung vom diesem Gesamtkonzept der dort beschriebenen alternativen Codierung – entweder mit einem [X.] oder einem [X.] – abzuweichen und eine grundsätzliche Umgestaltung des [X.] in Richtung der streitpatentgemäßen Lösung in Erwägung zu ziehen, ist der Druckschrift [X.]/[X.]I nicht entnehmbar. Eine Veranlassung dazu hat der Fachmann auch schon deswegen nicht, weil die Druckschrift [X.]/[X.]I bereits eine in sich abgeschlossene Lehre offenbart, welche eine offensichtlich zufriedenstellende Lösung sowohl für die Codierung von verschiedenen Bitraten als auch unterschiedlichen Audiosignalen, insbesondere Sprach- und [X.]n bereitstellt (vgl. den Abstract, Kapitel 4. Summary sowie insbesondere Kapitel 3. Coder Performance: „… the qualification test results for clean [X.] showed that the candidate coder met all the requirements at all bit rates. [X.], [X.] (better than the reference).“).

Somit ist auch nicht ersichtlich, wie der Fachmann unter Einbeziehung seines Fachwissens oder der anderen Entgegenhaltungen im Verfahren veranlasst sein könnte, die Anweisung gemäß den Merkmalen 4, 5 und 5.1 bei der [X.] der Druckschrift [X.]/[X.]I zu realisieren und dadurch in naheliegender Weise zum Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 gelangen könnte.

2.4 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruht auch ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.] auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Wie zur Beurteilung der Neuheit in Abschnitt 1.4 ausführlich dargelegt, offenbart die Druckschrift [X.]/[X.] keinen Codierer, bei dem (drei) Codebuchstufen in der Sequenz adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe, zweite Codebuchstufe zur Codierung des [X.] verwendet werden (Merkmal 4) und auch keinen Selektor einer Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.] und des [X.] (Merkmale 5.1 und 5.2). Die einzig im Abstract erwähnte parallele Verwendung gibt dem Fachmann lediglich den Hinweis, dass an den Ausgängen von Zeitbereichs-[X.]tufe und [X.]tufe parallel Signale anliegen, so dass der Codierer daraus dasjenige Signal mit dem maximalen Signal-zu-Rausch-Verhältnis ([X.]) wählen kann (Seite 6, linke Spalte, letzter Absatz).

Um ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.] zum Codierer des erteilten Anspruchs 1 des Streitpatents zu gelangen, müsste der Fachmann zum einen die Codebuchstruktur so umgestalten, dass statt der alternativen Verwendung eines der beiden festen Codebücher ([X.] oder [X.]) beide Codebücher in Sequenz verwendet werden müssten (Merkmal 4), und zum anderen müsste er zusätzlich einen Selektor zur Auswahl der Reihenfolge dieser Codebücher implementieren oder den vorhandenen Schalter entsprechend einsetzen (Merkmale 5, 5.1 und 5.2).

Ein Hinweis oder eine Anregung für diese grundsätzliche und mehrstufige Umgestaltung des [X.] ist der Druckschrift [X.]/[X.] nicht entnehmbar, vielmehr hat der Fachmann keine Veranlassung, vom Gesamtkonzept der verwendeten Codebuchanordnung abzuweichen, zumal das [X.] nach der von [X.]/[X.] vorgeschlagenen technische Lehre die gestellte Aufgabe, die Codierleistung von Breitband-[X.]-Codecs zu verbessern, zufriedenstellend/hinreichend löst (Kapitel 5. Results and Conclusion: „Therefore, [X.] [X.] codecs. [X.], the combination of time and frequency domain excitation and an additional BA-LP filter produce synergy effects towards a better coding performance“).

Hiergegen wird von der Klägerin sinngemäß geltend gemacht, in [X.]/[X.] würden lediglich wegen der zum damaligen Zeitpunkt relativ niedrigen zur Verfügung stehenden Bitraten nicht alle drei Codebücher verwendet und es müsse nur deswegen eines der beiden festen Codebücher ausgewählt werden. Dem Fachmann sei jedoch bewusst, dass bei höheren Bitraten mehrere Codebücher zum Einsatz kommen könnten, wozu als Beleg das [X.]/[X.] 06.20 und darin die Figur 3 i. V. m. Tabelle 4, Layer 2 (Seite 11) dienen könne. Ebenso werde beim Codec der Druckschrift [X.]/[X.] sowohl ein [X.] ([X.]/[X.]-Codebuch) als auch ein [X.] in der Sequenz adaptive Codebuchstufe, erste Codebuchstufe, zweite Codebuchstufe zur Codierung verwendet (Merkmal 4). Da die Druckschrift [X.]/[X.] jedoch lehren würde, dass für einen optimalen [X.]ualitätsgewinn die richtige [X.] entscheidend sei (Seite 6, Abschnitt 5, linke Spalte: „[X.]“), für welche das [X.]-Codebuch nicht ausnahmslos die beste Wahl wäre, würde der Fachmann aufgrund einer naheliegenden Zusammenschau der Druckschriften [X.]/[X.] und [X.]/[X.] – je nach Charakteristik des [X.] oder der zu übertragenden Bitrate (Merkmal 5.2) – einen Selektor für die Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in einer ersten bzw. zweiten Codebuchstufe implementieren.

Diese Argumentation der Klägerin führt jedoch zu keiner anderen Beurteilung.

Zwar ist es zutreffend, dass es zum allgemeinen Fachwissen des zuständigen Fachmanns gehört, in einem Codierer vorteilhafterweise jeweils zuerst dasjenige Codebuch zu verwenden, welches den größeren Beitrag liefert, und anschließend mit dem zweiten Codebuch das [X.] zu codieren, wodurch sich regelmäßig die „sequentielle“ Anwendung von adaptivem und festem (innovativen) Codebuch ergibt (z. B. [X.]/[X.], Seite 297, letzter Absatz oder [X.], Seite 93, vorletzter Absatz). Die Übertragung dieser fachüblichen sequentiellen Suche in adaptivem und festem Codebuch auf die beiden festen [X.] / [X.]-Codebücher in [X.]/[X.] ist jedoch für den Fachmann weder vor dem Hintergrund seines präsenten Fachwissens naheliegend, noch in Zusammenschau mit dem weiteren entgegengehaltenen Stand der Technik, insbesondere auch nicht unter Einbeziehung der Druckschrift [X.]/[X.].

Auch das [X.]/[X.] entnehmbare Ergebnis, dass die erzwungene Nutzung des [X.]- oder des [X.]-Codebuches nicht immer die beste Wahl als zweites Codebuch (nach dem adaptiven Codebuch) ist, führt allenfalls zu der ebenfalls [X.]/[X.] entnehmbaren Auswahl des besseren Ergebnisses aus beiden festen Codebüchern (vgl. Seite 6, linke Spalte, Abschnitt „5. Results and Conclusions“), nicht aber zu einer Anregung, beide festen Codebücher nacheinander anzuwenden.

So ist es bereits fraglich, ob der Fachmann die beiden Druckschriften [X.]/[X.] und [X.]/[X.] für eine Kombination in Erwägung ziehen würde. Denn zu einer Zusammenschau gibt keine der beiden Druckschriften Anlass, vielmehr handelt es sich um jeweils in sich abgeschlossene Lösungen, die in einem zeitlichen Abstand von mehr als 10 Jahren bekannt geworden sind.

Doch selbst wenn der Fachmann dessen ungeachtet und trotz der prinzipiellen Unterschiede der Codierungstechniken diese Zusammenschau vornehmen würde, erschließt sich nicht, wie er dabei zum [X.] des erteilten Anspruchs 1 gelangen könnte. Vielmehr wäre es für den Fachmann allenfalls naheliegend, zum einen ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.] bei Übertragung der Lehre der Druckschrift [X.]/[X.] statt der Verwendung beider fester Codebücher (Zeitbereichs- und [X.]) eines von beiden auszuwählen und zum anderen, ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.] bei Übertragung der Lehre der Druckschrift [X.]/[X.] – die nötige Bitrate vorausgesetzt – statt der Auswahl eines der beiden Codebücher beide – jedoch in der festen Reihenfolge der [X.]/[X.] – zu verwenden.

Einen Selektor für die Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe zu implementieren, geht für den Fachmann weder aus der einen noch aus der anderen Zusammenschau hervor. Vielmehr ergibt sich eine derartige Ausgestaltung des [X.] nicht ohne eine unzulässige rückschauende Betrachtungsweise in Kenntnis der Erfindung (vgl. [X.], Urteil vom 4. Juli 1989, [X.] – Sauerteig, juris, Rn. 37; [X.], Beschluss vom 22. Dezember 1983 – [X.] – Überlappungsnaht, juris, Rn. 11).

Somit unterscheidet sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 zumindest durch die Merkmale 5 und 5.1 von einer Zusammenschau des Stands der Technik gemäß den Druckschriften [X.]/[X.] und [X.]/[X.].

Auch unter Hinzunahme der anderen im Verfahren befindlichen Druckschriften und unter Einbeziehung seines Fachwissens ist nicht ersichtlich, wodurch der Fachmann veranlasst sein könnte, die Anweisung gemäß den Merkmalen 5 und 5.1 zu realisieren und einen Selektor einer Reihenfolge des Zeitbereichs-[X.]-Codebuchs und des [X.] in der ersten bzw. zweiten Codebuchstufe in diesen [X.] zu implementieren. Da der Fachmann für derartige Anpassungen keine Hinweise oder Anregungen erhält, kann er ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.] nicht in naheliegender Weise zum Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 gelangen, ohne erfinderisch tätig zu werden.

2.5 Mit dem übrigen im Verfahren befindlichen, vom [X.] weiter abliegenden Stand der Technik liegen keine weiteren Entgegenhaltungen vor, von denen ausgehend der Fachmann, ohne erfinderisch tätig werden zu müssen, aufgrund seines Fachwissens oder durch eine Zusammenschau mit einer oder mehreren anderen Entgegenhaltungen, zum Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 gelangen könnte. Sie wurden auch von der Klägerin nicht als möglicher Ausgangspunkt für eine Zusammenschau mit anderem Stand der Technik beschrieben, sondern lediglich in das Verfahren eingeführt, um das allgemeine Fachwissen des Fachmanns zu belegen ([X.]/[X.], [X.], [X.]/[X.] 290, K18//ISO/[X.], [X.], [X.], [X.]), einzelne Aspekte oder Merkmale der Gegenstände nach den Unteransprüchen ([X.]/[X.]II, [X.]/[X.], [X.]/[X.]V, [X.]/Ertem, [X.]/[X.] 290, K18//ISO/[X.]) und/oder den Hilfsanträgen zu dokumentieren bzw. nachzuweisen (K24 bis [X.]), und auch nicht mehr inhaltlich aufgegriffen.

Da sich mithin der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in seiner erteilten Fassung für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik ergibt, gilt er als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend und ist patentfähig.

3. Aus diesen Gründen erweist sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in seiner erteilten Fassung als patentfähig. Die ebenfalls angegriffenen Unteransprüche 6 bis 16 des Streitpatents werden von dem unabhängigen Anspruch 1 getragen.

I[X.]

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 S. 1 und S. 2 ZPO.

Meta

8 Ni 1/23 (EP)

30.01.2023

Bundespatentgericht 8. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a IntPatÜbkG, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 30.01.2023, Az. 8 Ni 1/23 (EP) (REWIS RS 2023, 2289)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 2289

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