Bundespatentgericht, Urteil vom 02.08.2022, Az. 4 Ni 11/21 (EP), verb. mit 4 Ni 28/22 (EP

4. Senat | REWIS RS 2022, 6513

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Gegenstand

Patentnichtigkeitssache - "Verfahren, Codierer und Decodierer zur linearen prädiktiven Codierung und Decodierung von Tonsignalen beim Übergang zwischen Rahmen mit unterschiedlichen Abtastraten" –  mangelnde ausführbare Offenbarung – keine erfinderische Tätigkeit - fehlende Patentfähigkeit


Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent EP 3 132 443

([X.] 2014 038 901)

hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 2. August 2022 durch die Vorsitzende Richterin [X.] sowie [X.], [X.], [X.] und Dipl.-Ing. Tischler

für Recht erkannt:

[X.] Das [X.] Patent 3 132 443 wird im Umfang seiner Ansprüche 1 bis 4 und 7 bis 9, soweit sie auf die Ansprüche 1 bis 4 rückbezogen sind, sowie 10 bis 17 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig erklärt.

I[X.] Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

II[X.] [X.] ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des u.a. mit Wirkung für die [X.] erteilten [X.] Patents 3 132 443, das auf die [X.] PCT/CA2014/050706 (offengelegt als WO 2015/157843 ) zurückgeht, am 25. Juli 2014 unter Inanspruchnahme der Priorität der [X.] 201461980865 P vom 17. April 2014 angemeldet und dessen Erteilung am 26. Dezember 2018 veröffentlicht worden ist. Im [X.] des [X.] wird das Streitpatent mit der Bezeichnung „Verfahren, Codierer und Decodierer zur linearen prädiktiven Codierung und Decodierung von Tonsignalen beim Übergang zwischen Rahmen mit unterschiedlichen Abtastraten“ unter dem Aktenzeichen [X.] 2014 038 901 geführt.

2

Das Streitpatent umfasst in seiner erteilten Fassung 17 Ansprüche mit dem Verfahrensanspruch 1 sowie den auf diesen unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Ansprüchen 2 bis 9 sowie dem Vorrichtungsanspruch 10 nebst den auf diesen rückbezogenen Ansprüchen 11 bis 16 und dem nebengeordneten Anspruch 17.

3

Die Klägerinnen greifen das Streitpatent im Umfang der Ansprüche 1 bis 4 sowie der Ansprüche 7 bis 9, soweit sie auf die Ansprüche 1 bis 4 rückbezogen sind, und der Ansprüche 10 bis 17 – und im Weiteren alle von der Beklagten mit [X.] verteidigten, geänderten Fassungen – an und machen den [X.] der mangelnden Patentfähigkeit wegen fehlender Neuheit und erfinderischer Tätigkeit geltend, die Klägerin zu 2. führt zudem den [X.] der nichtausführbaren Offenbarung an.

4

Die Beklagte verteidigt das Streitpatent in der erteilten Fassung sowie in geänderten Fassungen zuletzt mit sechs [X.], höchsthilfsweise verteidigt sie einzeln die [X.], 3, 4, 7, 9, 11, 12 und 13, soweit sie auf einen der angegriffenen Ansprüche rückbezogen sind, in der erteilten Fassung.

5

Der Anspruch 1 in der erteilten Fassung und in den nach den [X.] geänderten Fassungen (Änderungen sind durch Streichungen und Unterstreichungen kenntlich gemacht) lautet in der maßgeblichen Verfahrenssprache Englisch mit hinzugefügter Merkmalsgliederung wie folgt:

6

Anspruch 1 in erteilter Fassung:

7

1 A method implemented in a sound signal encoder or a sound signal decoder for converting linear predictive (LP) filter parameters from a sound signal sampling rate [X.] to a sound signal sampling rate [X.], [X.] characterised by:

8

1.1 computing, [X.], [X.] spectrum of a LP synthesis filter using the LP filter parameters;

9

1.2 modifying the power spectrum of the LP synthesis filter to convert it from the sampling rate [X.] rate [X.];

1.3 inverse transforming the modified power spectrum of the LP synthesis filter to determine autocorrelations of the LP synthesis filter at the sampling rate [X.]; and

1.4 using the autocorrelations to compute the LP filter parameters at the sampling rate [X.].

Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1

1CELP-based sound signal encoder or a CELP-based sound signal decoder for converting, [X.] signal sampling rate [X.] to a second frame [X.] sampling rate [X.], linear predictive (LP) filter parameters of the first frame from a the sound signal sampling rate [X.] to a the sound signal sampling rate [X.], [X.] characterised by:

1.1of the first frame;

Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1a

1CELP-based sound signal encoder or a CELP-based sound signal decoder for converting linear predictive (LP) filter parameters from a sound signal sampling rate [X.] to a sound signal sampling rate [X.], [X.] filter parameters occurs after the encoder has switched from a past frame with the sampling rate [X.] to a current frame with the sampling rate [X.], [X.] being characterised by comprising:

1.1of the past frame;

Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2

1CELP-based sound signal encoder or a CELP-based sound signal decoder for converting, [X.] signal sampling rate [X.] to a second frame, divided into subframes, [X.] sampling rate [X.], linear predictive (LP) filter parameters of the first frame from a the sound signal sampling rate [X.] to a the sound signal sampling rate [X.], [X.] characterised by:

1.1of the first frame;

 wherein [X.] further comprises:

1.5determining interpolated LP filter parameters for a subframe of the second frame by using LP filter parameters of the second frame determined at the sampling rate [X.] and the LP filter parameters of the first frame converted from the sampling rate [X.] rate [X.].

Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3

1CELP-based sound signal encoder or a CELP-based sound signal decoder for converting linear predictive (LP) filter parameters from a sound signal sampling rate [X.] to a sound signal sampling rate [X.], [X.] characterised by:

1.1 unverändert gegenüber der erteilten Fassung

1.2wherein modifying the power spectrum of the LP synthesis filter to convert it from the sampling rate [X.] rate [X.] comprises:

1.2.1when the sampling rate [X.] is less than the sampling rate [X.], [X.] spectrum of the LP synthesis filter from K [X.] to K 2 = K([X.]/[X.]) [X.], wherein the extending includes repeating the power spectrum at the sample at K/2 up to K 2 /2;

Anspruch 1 nach Hilfsantrag 4 :

1CELP-based sound signal encoder or a CELP-based sound signal decoder for converting, [X.] signal sampling rate [X.] to a second frame, divided into subframes, [X.] sampling rate [X.], linear predictive (LP) filter parameters of the first frame from a the sound signal sampling rate [X.] to a the sound signal sampling rate [X.], [X.] characterised by:

1.1of the first frame;

1.2wherein modifying the power spectrum of the LP synthesis filter to convert it from the sampling rate [X.] rate [X.] comprises:

1.2.1when the sampling rate [X.] is less than the sampling rate [X.], [X.] spectrum of the LP synthesis filter from K [X.] to K 2 = K([X.]/[X.]) [X.], wherein the extending includes repeating the power spectrum at the sample at K/2 up to K 2 /2;

1.2.2when the sampling rate [X.] is greater than the sampling rate [X.], [X.] spectrum of the LP synthesis filter from K [X.] to K 2  = K([X.]/[X.]) [X.], wherein the truncating includes computing the power spectrum for K 2 /2 + 1 [X.];

 wherein [X.] further comprises:

1.5determining interpolated LP filter parameters for a subframe of the second frame by using LP filter parameters of the second frame determined at the sampling rate [X.] and the LP filter parameters of the first frame converted from the sampling rate [X.] rate [X.].

Anspruch 1 nach Hilfsantrag 4a :

1CELP-based sound signal encoder or a CELP-based sound signal decoder for converting linear predictive (LP) filter parameters from a sound signal sampling rate [X.] to a sound signal sampling rate [X.], [X.] filter parameters occurs after the encoder has switched from a past frame with the sampling rate [X.] to a current frame, divided into subframes, with the sampling rate [X.], [X.] being characterised by comprising:

1.1of the past frame;

1.2wherein modifying the power spectrum of the LP synthesis filter to convert it from the sampling rate [X.] rate [X.] comprises:

1.2.1when the sampling rate [X.] is less than the sampling rate [X.], [X.] spectrum of the LP synthesis filter from K [X.] to K 2 = K([X.]/[X.]) [X.], wherein the extending includes repeating the power spectrum at the sample at K/2 up to K 2 /2;

1.2.2when the sampling rate [X.] is greater than the sampling rate [X.], [X.] spectrum of the LP synthesis filter from K [X.] to K 2  = K([X.]/[X.]) [X.], wherein the truncating includes computing the power spectrum for K 2 /2 + 1 [X.];

 wherein [X.] further comprises:

1.5determining interpolated LP filter parameters for a subframe of the current frame by using LP filter parameters of the current frame determined at the sampling rate [X.] and the LP filter parameters of the past frame converted from the sampling rate [X.] rate [X.].

Der erteilte und der mit den [X.] in geänderter Fassung verteidigte Patentanspruch 10 entspricht jeweils als Vorrichtungsanspruch den oben genannten Fassungen des Anspruchs 1. Insoweit und wegen des Wortlauts der angegriffenen [X.] bis 4, 7 bis 9, 11 bis 16 sowie des angegriffenen Anspruchs 17 in der erteilten Fassung und den geänderten Fassungen wird auf das Streitpatent sowie die Hilfsanträge gemäß Schriftsatz der Beklagten vom 10. Juni 2022 verwiesen.

Die Klägerinnen stützen ihr Vorbringen gegen sämtliche im vorliegenden [X.] befindlichen Fassungen des Streitpatents wegen fehlender Patentfähigkeit insbesondere auf folgende Druckschriften:

[X.] I ([X.]/N[X.]) [X.], J.: Linear Prediction: [X.] Review. In: [X.], Vol. 63, [X.]. 4, April 1975, Seiten 561 - 580

[X.] [X.] ([X.]/N[X.]) [X.], J.: [X.]: [X.]. In: [X.], [X.], and Signal [X.]essing, [X.], [X.]. 3, Juni 1975, Seiten 283 - 296

[X.]-GRAY ([X.]) [X.], [X.]; GRAY A. H.: Linear Prediction of [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], 1976, [X.]-540-07563-1, Seiten [X.], 1, 54, 55, 128 - 163, 212 - 217

[X.] ([X.]) [X.], [X.]: The Fast Fourier Transform and Its Applications. [X.]. 1988. [X.] 0-13-307505-2, Seiten 198, 199

[X.] ([X.]/N[X.]) [X.] (13)0778: [X.] ([X.]-4): [X.] design constraints. Version 1.2. 3GPP TSG-SA4#74 meeting, [X.], 2013, [X.], [X.], [X.], 14.1.1, Seiten 1 - 7

[X.] ([X.]) [X.], [X.]; [X.], R.: Digital [X.] Transmission. Enhancement, [X.]. [X.]. 2006. [X.] 0-471-56018-9, Seiten 144, 145.

[X.] ([X.]) [X.] 785 985 A1

[X.] ([X.]) [X.] 8,315,863 B2

[X.] ([X.]) [X.] 2008/0077401 A1

[X.] 1 ([X.]) [X.], [X.]; LEFEBVRE R.: Bandwidth Extension of Narrowband [X.] for Low Bit-Rate Wideband Coding, 2000 IEEE Workshop on [X.] Coding. [X.]eedings. 2000. September 2000, [X.]: 10.1109/SCFT.2000.878425, Seiten 130 – 132

[X.] 2 ([X.]) [X.], [X.]: Extension spectrale d'un signal de parole de la bande téléphonique à la bande AM, [X.], [X.]vember 2001

[X.] (N[X.]) [X.], [X.] [X.]: [X.], [X.], 2008, [X.] 9781598295757, Seiten i – [X.], 50 - 58,

[X.] ([X.]) [X.], G.; [X.], S. K.: Sampling Rate Conversion in the Frequency Domain. In: [X.] May 2011. Seiten 140 – 144.

[X.] (N[X.]) [X.], R.: How to Interpolate in the Time-Domain by Zero-Padding in the Frequency Domain, veröffentlicht unter: [X.]/, Version vom 10. März 2013, erhalten über web.archive.org,

[X.] [X.], T; KABAL, [X.]: [X.], [X.]. IEEE Workshop [X.] Coding ([X.], [X.]), Sept. 2000, Seiten 105-107,

[X.] [X.] ([X.]/NK9a) 3GPP TS 26.190 [X.] (2005-07).

 Technical Specification. 3

G.729 ITU-T G.729 (06/2012), [X.]: [X.], [X.], [X.] – [X.]. [X.] kbit/s using conjugate-structure algebraic-code-excited linear prediction ([X.]), Recommendation ITU-T G.729, [X.], 2013. Seiten i – vii, 1 – 140.NKC Technisches Gutachten von Prof. Dr.-Ing. M… vom 24. Juli 2022,
Seiten 1 - 8

Die Klägerinnen vertreten die Auffassung, dass neben u. a. den Druckschriften [X.] und [X.] und [X.] insbesondere die Druckschriften [X.] 1 und [X.] 2 dem Gegenstand des Streitpatents neuheitsschädlich entgegenstünden. Jedenfalls beruhten die erteilten Ansprüche 1 und 10 ihrer Ansicht nach nicht auf erfinderischer Tätigkeit, weil sie zum einen jedenfalls durch [X.] 1 und 2 und zum anderen insbesondere aus der Kombination der Entgegenhaltung [X.] mit diesen Druckschriften oder in Verbindung mit Fachwissen, belegt u.a. durch die Druckschrift [X.] sowie den [X.]-WB [X.], nahegelegt seien. Nach Auffassung der Klägerin zu 2. sei darüber hinaus der Gegenstand des Streitpatents nicht ausführbar offenbart, weil für den Fachmann offenbleibe, wie die Modifikation gemäß Merkmal 1.2, das die Modifizierung des Leistungsspektrums des [X.] betreffe, aussehen könne.

Die Hilfsanträge halten die Klägerinnen bereits für unzulässig, weil das Streitpatent in diesen Fassungen nicht ursprungsoffenbart sei. Jedenfalls sei der Gegenstand des Anspruchs 1 und dementsprechend auch des Anspruchs 10 ebenso nach den Hilfsantragsfassungen im Hinblick auf den nachgewiesenen Stand der Technik sowie das Fachwissen nicht patentfähig.

Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis vom 21. Juni 2021 sowie weitere rechtliche Hinweise vom 1. Februar 2022 und 7. Juli 2022 erteilt.

Die Klägerin zu 1. beantragt,

das [X.] Patent 3 132 443 im Umfang seiner Ansprüche 1 bis 4 und 7 bis 9, soweit sie auf die Ansprüche 1 bis 4 rückbezogen sind, sowie 10 bis 17 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Klägerin zu 2. beantragt,

das [X.] Patent 3 132 443 im Umfang seiner Ansprüche 1 bis 4 und 7 bis 9, soweit sie auf die Ansprüche 1 bis 4 rückbezogen sind, sowie 10 bis 17 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klagen abzuweisen,

hilfsweise die Klagen, mit der Maßgabe abzuweisen, dass die angegriffenen Ansprüche 1 bis 4 sowie 7 bis 17 eine der Fassungen gemäß den [X.] 1, 1a, 2, 3, 4, 4a, eingereicht mit Schriftsatz vom 10. Juni 2022, erhalten,

höchst hilfsweise die Klagen abzuweisen, soweit sie sich gegen die abhängigen Ansprüche 2, 3, 4, 7, 9, 11, 12 und 13, soweit sie auf die angegriffenen Ansprüche rückbezogen sind, in der erteilten Fassung richten.

Die Beklagte tritt dem Vorbringen der Klägerinnen in allen Punkten entgegen und meint, dass der Gegenstand des erteilten Streitpatents sowohl ausführbar offenbart als auch patentfähig mithin rechtsbeständig sei.

Sie bezieht sich zur Untermauerung ihres Vorbringens zur Patentfähigkeit auf folgende Dokumente:

NB7/Opinion UKIPO [X.], [X.]; [X.]; 10 January 2022,

[X.] Handout vom 2. August 2022.

Der Neuheit stünden insbesondere nicht die wissenschaftlichen Veröffentlichungen [X.] 1 und [X.] 2 entgegen, weil sie die Lehre des Streitpatents nicht offenbarten. Denn [X.] 1 und 2 würden sich mit der Bandbreitenerweiterung eines Signalabschnitts befassen, nämlich auf Empfängerseite aus einem Schmalbandsignal ein möglichst gutes Breitbandsignal zu rekonstruieren, und damit nicht mit dem gleichen technischen Problem wie das Streitpatent, das von einem [X.]n Codec ausgehe, in dem die Abtastrate beim Übergang von einem Frame zu einem anderen geändert werden kann. Eine solche Bandbreitenerweiterung ergebe im Codierer keinen Sinn und erfolge bestenfalls innerhalb eines Frames, aber nicht beim Wechsel von einem Frame zu einem anderen. Das Verfahren gemäß Anspruch 1 werde daher durch [X.] 1 und 2 wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen und Verwendungszwecke auch nicht nahegelegt. Der Fachmann würde diese Druckschriften nämlich nicht als Ausgangspunkt für seine Überlegungen zur streitpatentgemäßen Aufgabe heranziehen, eine effiziente Lösung zu finden, [X.] Codierung zwischen Rahmen mit zwei Bitraten und jeweils unterschiedlichen internen Abtastraten zu wechseln. Des Weiteren würde der Fachmann nicht die Druckschrift [X.] mit der Lehre von [X.] 1 kombinieren, weil [X.] 1 ausschließlich auf [X.], nicht jedoch auf allgemeine Audio-Signale anwendbar sei, während die Lehre nach [X.] nicht ausschließlich auf [X.] beschränkt sei, sondern auch zur Codierung von allgemeinen Audio-Signalen verwendet werden solle.

Jedenfalls sei das Streitpatent in den Fassungen nach den zulässigen [X.] patentfähig, da der jeweilige Gegenstand ursprungsoffenbart sei und [X.] wirke. Keine der im vorliegenden [X.] eingeführten Entgegenhaltungen, insbesondere nicht die Druckschriften [X.] 1 und 2 sowie
[X.], offenbarten sämtliche Merkmale oder legten den Gegenstand des
Streitpatents in diesen Fassungen nahe, wobei im Wesentlichen auch für diese Fassungen die zum erteilten Streitpatent von ihr angeführte Argumentation durchgreifen würde. Auch für diese Anspruchsfassungen gelte, dass der Fachmann weder die Druckschrift [X.] noch die Druckschriften [X.] 1 und 2 als einen geeigneten Ausgangspunkt für die streitpatentgemäße Aufgabe ansehe. Der Druckschrift [X.] sei lediglich zu entnehmen, dass der Encoder verschiedene Abtastraten in allen Betriebsmodi sowie Eingangssignale mit verschiedenen [X.] unterstützen soll, offenbare aber nicht, dass eine Umwandlung der [X.] erfolge oder ein Anlass dafür gegeben wäre. Somit würde der Fachmann insbesondere nichtausgehend von der Druckschrift [X.] eine Modifikation des Leistungsspektrums vornehmen. Der Fachmann würde daher diese Entgegenhaltungen auch nicht miteinander kombinieren. Er würde auch nicht ausgehend von diesen Entgegenhaltungen in Verbindung mit seinem Fachwissen, wobei das Dokument [X.] nicht als Nachweis allgemeinen Fachwissens für die Umwandlung der Abtastrate im Frequenzbereich herangezogen werden könne, in naheliegender Weise zum Gegenstand des Streitpatents nach den Hilfsantragsfassungen gelangen.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

Die [[X.].], mit denen die Nichtig[[X.].]eitsgründe der mangelnden ausführbaren [[X.].] und der fehlenden Patentfähig[[X.].]eit geltend gemacht werden (Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 [[X.].] [[X.].]. 138 Abs. 1 lit. a), b), Art. 54, Art 56 EPÜ), sind zulässig und begründet. Denn das Streitpatent erweist sich, soweit es mit den [[X.].] angegriffen ist, in der erteilten Fassung – auch soweit höchst hilfsweise einzelne [[X.].] verteidigt werden – sowie in den mit den [[X.].] geltend gemachten geänderten Fassungen als nicht patentfähig, mithin als nicht rechtsbeständig.

I.

1. Das Streitpatent bezieht sich auf die lineare prädi[[X.].]tive Codierung und Decodierung von Tonsignalen beim Übergang zwischen Rahmen (frames) mit unterschiedlichen Abtastraten ([[X.].]chrift, Abs. 0001).

Die Nachfrage nach effizienten digitalen Breitband-Sprach-/Audio-Codiertechni[[X.].]en mit einem guten [[X.].]ompromiss zwischen subje[[X.].]tiver Qualität und Bitrate nehme für zahlreiche Anwendungen zu. Bei der [[X.].] liefere eine Bandbreite von 50 - 7000 [[X.].], im Vergleich zur üblichen Telefonbandbreite von 200 - 3400 [[X.].], eine erhöhte Verständlich[[X.].]eit und Natürlich[[X.].]eit der Sprachsignale. Für Audiosignale ergebe dieser Bereich eine a[[X.].]zeptable, aber immer noch niedrigere Audioqualität als bei einer im Bereich von 20 - 20000 [[X.].] arbeitenden CD.

Ein Sprachcodierer habe die Aufgabe, die digitalen Abtastwerte ([[X.].]) eines Sprachsignals unter Aufrechterhaltung einer guten subje[[X.].]tiven Sprachqualität in einen digitalen Bitstrom mit einer [[X.].]leineren Anzahl von Bits umzuwandeln. Der Sprachdecodierer wandle den übertragenen Bitstrom wieder in ein Tonsignal um (Abs. 0003, 0004).

Bei der [[X.].]-Techni[[X.].] ([[X.].]), die einen guten [[X.].]ompromiss zwischen Qualität und Bitrate erziele, werde das abgetastete Sprachsignal in aufeinanderfolgenden Rahmen (frames) mit jeweils [[X.].] und 10 - 30 ms Länge und jeder Rahmen in [[X.].] (subframes) mit [[X.].] und ca. 4 - 10 ms Länge (L = [[X.].]) unterteilt. Ein [[X.].] werde für jeden Unterrahmen bestimmt und im Decodierer als Eingang eines [[X.].]s (Linear Prediction) verwendet, um die synthetisierte Sprache zu erhalten. Das [[X.].] werde zwar nur einmal pro Rahmen berechnet, quantisiert und übertragen, jedoch würden die [[X.].] in jedem Unterrahmen auf Basis der [[X.].] des letzten Rahmens interpoliert, um eine gleichmäßige Entwic[[X.].]lung des [[X.].]s zu gewährleisten (Abs. 0004, 0006).

Bei einer Breitbandcodierung werde das Tonsignal mit 16 [[X.].][[X.].] abgetastet und die codierte Bandbreite auf bis zu 7 [[X.].][[X.].] erhöht. Bei einer Bitrate unter 16 [[X.].]bit/s sei es jedoch effizienter, das Eingangssignal auf eine etwas niedrigere Abtastrate herunterzuta[[X.].]ten, das [[X.].] auf eine niedrigere Bandbreite anzuwenden und dann im Decodierer die Bandbreite wieder auf 7 [[X.].][[X.].] zu erweitern. Denn [[X.].] modelliere niedrigere Frequenzen mit hoher Energie besser als höhere Frequenzen. Dementsprechend werde beim [[X.].] (Adaptive Multi Rate Wide Band) das Eingangssignal (von 16 [[X.].][[X.].]) auf 12,8 [[X.].][[X.].] heruntergeta[[X.].]tet und dementsprechend das Signal bis zu einer Frequenz von 6,4 [[X.].][[X.].] [[X.].]-codiert. Im Decodierer erzeuge eine Bandbreitenerweiterung das Signal von 6,4 - 7 [[X.].][[X.].].

Bei Bitraten von mehr als 16 [[X.].]bit/s sei es jedoch effizienter, das Signal bis zu 7 [[X.].][[X.].] mittels [[X.].] zu codieren, da genügend Bits vorhanden seien, um die gesamte Bandbreite darzustellen (Abs. 0007).

Die neuesten Codierer seien [[X.].], die einen breiten Bereich von Bitraten abdec[[X.].]ten, um Flexibilität in unterschiedlichen Anwendungsszenarien zu ermöglichen. Dabei solle der Codec in der Lage sein, rahmenweise zwischen verschiedenen Bitraten umzuschalten, ohne Schaltstörungen zu verursachen. Beim [[X.].], der mit Bitraten zwischen 6,6 und 23,85 [[X.].]bit/s arbeite, sei dies leicht zu erreichen, da bei allen Bitraten die Signale mit einer internen Abtastrate von 12,8 [[X.].][[X.].] [[X.].]-codiert würden.

Bei einem neueren Codierer, der bei Bitraten unter bzw. über 16 [[X.].]bit/s eine jeweilige Abtastfrequenz von 12,8 bzw. 16 [[X.].][[X.].] verwende, ergäben sich Probleme beim Umschalten der Bitrate zwischen Rahmen mit unterschiedlichen Abtastfrequenzen. Die Hauptprobleme lägen im Übergang des [[X.].], sowie im Speicher des Synthesefilters und des [[X.].]. Die Patentanmeldung [[X.].] 2008/0077401 [[X.].] offenbare ein Verfahren zum Transcodieren eines [[X.].]-basierten [[X.].]omprimierten Sprachbitstroms vom Quell- zum Ziel-Codec, das ein generisches Verfahren zum Umwandeln von [[X.].] mittels einer linearen Transformation umfasse (Abs. 0008).

Daher bleibe ein Bedarf an effizienten Verfahren zum Umschalten von LP-basierten Codecs zwischen zwei Bitraten mit unterschiedlichen internen Abtastraten (Abs. 0009).

Diese Probleme würden durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1, durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 10, sowie durch einen Speicher nach Anspruch 17 gelöst (Abs. 0010 - 0012).

2. Als zuständigen Fachmann sieht der Senat einen Ingenieur der Nachrichten- oder Informationstechni[[X.].] mit einem universitären Master oder Diplom an. Er hat mehrere Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der digitalen Signalverarbeitung, insbesondere für Audiocodecs. Der Fachmann ist mit dem Stand laufender Standardisierungsbemühungen auf diesem Gebiet vertraut und ihm sind die im Rahmen der Standardisierungsprozesse dis[[X.].]utierten Beiträge be[[X.].]annt.

3. Der Gegenstand des [[X.].] bedarf der Erläuterung:

a) [[X.].]ur 1 der [[X.].]chrift zeigt beispielhaft ein Tonsignal[[X.].]ommuni[[X.].]ationssystem (100) mit einem Tonsignalcodierer (106), der aus einem digitalen Tonsignal (105) einen Satz von [[X.].] (107) erzeugt, die über einen [[X.].]ommuni[[X.].]ations[[X.].]anal (101) an einen Tonsignaldecodierer (110) übertragen werden, der daraus ein digitales Tonsignal (113) synthetisiert (Mer[[X.].]mal 1):

Abbildung

[[X.].]chrift, [[X.].]. 1 mit [[X.].]ommentierung und [[X.].]olorierung durch den Senat

[[X.].]ur 2 der [[X.].]chrift zeigt den typischen Aufbau des [[X.].] (106) und -decodierers (110), wenn diese, wie im insofern nicht einschrän[[X.].]enden Ausführungsbeispiel, [[X.].]-basiert sind:

Abbildung

[[X.].]chrift, [[X.].]ur 2 mit [[X.].]olorierung und [[X.].]ommentierung durch den Senat

Wie im Streitpatent ausgeführt (Abs. 0006), ist dem Fachmann zum Prioritätszeitpun[[X.].]t des [[X.].] be[[X.].]annt, dass bei [[X.].]-basierten Codecs, wie [[X.].] (Abs. 0007, 0008, 0030, 0074) und G.729 (Abs. 0030, 0074), die Signalverarbeitung rahmen- und subrahmenbasiert stattfindet, wobei die [[X.].] des [[X.].]s im Codierer zwar nur einmal pro Rahmen berechnet und an den Decodierer übertragen, jedoch sowohl im Codierer als auch im Decodierer für jeden Subrahmen aus den [[X.].]n des a[[X.].]tuellen und des vorhergehenden Rahmens interpoliert werden ([[X.].]chrift, Abs. 0019, 0026; [[X.].] [[X.].], S. 15, erster und zweiter Abs.; S. 22, [[X.].]. 5.2.6; S. 38, [[X.].]. 6.1, erster Abs.; G.729, S. 2, [[X.].]. 2.1, erster und zweiter Abs.; S. 3, [[X.].]. 2.2, erster Abs.), wie dies bspw. die [[X.].]uren 2 und 3 der [[X.].]-Spezifi[[X.].]ation zeigen:

Abbildung

[[X.].] [[X.].], [[X.].], [[X.].]. 2, 3 mit [[X.].]ommentierung und [[X.].]olorierung durch den Senat

Die im Codierer und Decodierer durchzuführende subrahmenbasierte Interpolation der [[X.].] setzt voraus, dass diese jeweils bei der gleichen Abtastrate ermittelt wurden ([[X.].]chrift, Abs. 0008, 0031, 0033).

b) Mer[[X.].]mal 1 setzt voraus, dass [[X.].] für eine (erste) [[X.].] [[X.].] bestimmt werden, denn anderenfalls [[X.].]önnte die Umwandlung in [[X.].] für eine (zweite) [[X.].] [[X.].] nicht durchgeführt werden. Dem Fachmann ist be[[X.].]annt, dass für die Berechnung der [[X.].] fachüblich zunächst [[X.].] r([[X.].]) eines abgetasteten und gefensterten [[X.].] und daraus mittels des [[X.].] die [[X.].] a[[X.].] berechnet werden. Bei dem [[X.].] beträgt die interne Abtastrate 12,8 [[X.].][[X.].] (Abtastung der Eingangssignale mit 16 [[X.].][[X.].] und anschließende Dezimation auf 12,8 [[X.].][[X.].]), so dass die zur Berechnung der [[X.].] verwendeten 30 ms langen Fenster 384 Abtastwerte des [[X.].] enthalten. Das [[X.].] umfasst die [[X.].] a1 bis a16, hat also die Ordnung 16 ([[X.].] [[X.].], S. 17, [[X.].]. 5.1, erster Abs.; S. 18, [[X.].]. 5.2, 5.2.1; S. 18, [[X.].]. (7), (9)):

Abbildung

c) Die Übertragungsfun[[X.].]tion des im Mer[[X.].]mal 1.1 genannten [[X.].]s, das bei [[X.].]-Codecs als [[X.].] bezeichnet wird, berechnet sich wie folgt aus den [[X.].]n ai, i = 1, …, M ([[X.].]chrift, Abs. 0029, [[X.].]. (1); [[X.].] [[X.].], S. 14, [[X.].]. (1); [[X.].], S. 7, [[X.].]. (2)):

Abbildung

wobei aufgrund der Spiegelsymmetrie des Leistungsspe[[X.].]trums dieses nur von [[X.].] = 0, …, [[X.].] berechnet werden muss.

d) Das Ausführungsbeispiel des [[X.].] liefert zwei – nicht einschrän[[X.].]ende – Beispiele für das im Mer[[X.].]mal 1.2 genannte Modifizieren des Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s, um es von der [[X.].] in die [[X.].] umzuwandeln.

aa) Wenn die [[X.].] größer als [[X.].] ist, werden die letzten Abbildung[[X.].]([[X.].]) verworfen. Damit bleiben nur die ersten Abbildung[[X.].]([[X.].]) nur die ersten [[X.].]2/2 Werte des originalen Leistungsspe[[X.].]trums P[[X.].]([[X.].]) verwendet, d. h. es gilt für die untere Hälfte des modifizierten Leistungsspe[[X.].]trums P[[X.].]([[X.].])

Abbildung

Abbildung

Für das Beispiel [[X.].] = 100, [[X.].] = 16 [[X.].][[X.].] und [[X.].] = 12,8 [[X.].][[X.].] ergibt sich [[X.].]2 = 80. Danach werden die letzten 20 Werte des originalen Leistungsspe[[X.].]trums P[[X.].]([[X.].]) verworfen und es gilt für das 80 Werte umfassende modifizierte Leistungsspe[[X.].]trum P[[X.].]([[X.].]):

Abbildung

bb) Wenn [[X.].] [[X.].]leiner als [[X.].] ist, wird das ursprünglich [[X.].] Werte umfassende Leistungsspe[[X.].]trum um AbbildungAbbildung[[X.].]([[X.].]) nur für [[X.].] = 0, …, [[X.].] berechnet. Da für den Bereich zwischen [[X.].] und [[X.].]2/2 [[X.].]eine Spe[[X.].]tralwerte vorliegen, müssen diese geeignet ergänzt werden. Das Streitpatent schlägt vor, sehr niedrige Werte zu verwenden, insbesondere den Wert des ursprünglichen Leistungsspe[[X.].]trums bei der Frequenz [[X.].] bis zu der Frequenz [[X.].]2/2 zu wiederholen (Abs. 0052). Damit gilt für die untere Hälfte des modifizierten Leistungsspe[[X.].]trums P[[X.].]([[X.].]):

Abbildung

Da das Spe[[X.].]trum um [[X.].]2/2 symmetrisch ist, gilt für die höherfrequenten Werte:

Abbildung

Für das Zahlenbeispiel [[X.].] = 80, [[X.].] = 12,8 [[X.].][[X.].] und [[X.].] = 16 [[X.].][[X.].] ergibt sich [[X.].]2 = 100; es werden also 20 Werte ergänzt. Damit gilt:

Abbildung

e) Mer[[X.].]mal 1.3 wendet die Berechnung der [[X.].] eines Signals aus seinem Leistungsspe[[X.].]trum mittels einer inversen ([[X.].] ([[X.].]) ([[X.].], S. 145, [[X.].]. (5.98)), auf das modifizierte Leistungsspe[[X.].]trum des [[X.].]s an.

Im Ausführungsbeispiel des [[X.].] werden die [[X.].] des [[X.].]s bei der [[X.].] mittels inverser dis[[X.].]reter Fouriertransformation ([[X.].]) des modifizierten dis[[X.].]reten Leistungsspe[[X.].]trums P[[X.].]([[X.].]) bestimmt, so dass sich für die (M+1) [[X.].] R(i) (i = 0, …, M) ergibt (Abs. 0047, [[X.].]. (5)):

Abbildung

Da das Leistungsspe[[X.].]trum P([[X.].]) reellwertig und symmetrisch ist, gilt dies auch für seine [[X.].], also für die [[X.].] R(i). Damit gilt (Abs. 0048, [[X.].]. (6)):

Abbildung

Mit einer Fallunterscheidung für den Laufindex i (Null, gerade, ungerade) gilt (Abs. 0049, [[X.].]. (7)):

Abbildung

Für den oben genannten Fall, dass die Abtastrate von 16 auf 12,8 [[X.].][[X.].] reduziert, das Leistungsspe[[X.].]trum P([[X.].]) von 100 auf 80 Werte trun[[X.].]iert und ein [[X.].] der Ordnung 16 bestimmt wird, ergeben sich die folgenden [[X.].]:

Abbildung

f) Im letzten Verfahrensschritt nach Mer[[X.].]mal 1.4 werden die so bestimmten [[X.].] R(i) verwendet, um die [[X.].] bei der [[X.].] zu berechnen.

Nach dem Ausführungsbeispiel wird hierzu in fachüblicher Weise der [[X.].] verwendet ([[X.].]chrift, Abs. 0038, 0050, 0053; [[X.].] [[X.].], S. 18, [[X.].]. 5.2, zweiter Abs.; S. 18, [[X.].]. 5.2.2; G.729, S. 8, erster Abs.; S. 11, [[X.].]. 3.2.2), indem das folgende, M [[X.].]eichungen umfassende, [[X.].]eichungssystem nach den M [[X.].]n ai (1 ≤ i ≤ M) aufgelöst wird:

Abbildung

II.

Hinsichtlich der erteilten Fassung des [[X.].] liegt der Nichtig[[X.].]eitsgrund der fehlenden Patentfähig[[X.].]eit vor.

1. Der Gegenstand des Anspruchs 1 erweist sich als nicht neu gegenüber dem aus der Druc[[X.].]schrift [[X.].] 1 be[[X.].]annten Verfahren.

a) [[X.].] 1 verbessert in einem [[X.].]ommuni[[X.].]ationssystem die Sprachqualität des auf einen Frequenzbereich von 300 - 3400 [[X.].] beschrän[[X.].]ten Telefonbandes, indem der Empfänger bzw. der Schallsignal-Decodierer ([[X.].]. 5, Abs. 3: coded narrowband [[X.].]) einen unteren Frequenzbereich von 50 – 300 [[X.].] aus dem empfangenen Telefonband schätzt und für einen oberen Frequenzbereich von 3400 – 8000 [[X.].] ein Quellen-Anregungsmodell verwendet, dessen Anregung vom Empfänger extrapoliert und dessen spe[[X.].]trale Einhüllende vom Sender zum Empfänger übertragen wird (Abstract). Der Empfänger erzeugt somit aus dem mit 8 [[X.].][[X.].] abgetastetem [[X.].] (8 [[X.].][[X.].] narrowband) mit einem Frequenzbereich von 300 – 3400 [[X.].] ein mit 16 [[X.].][[X.].] abgetastetes [[X.].] (16 [[X.].][[X.].] wideband) mit einem Frequenzbereich von 50 – 8000 [[X.].]:

Abbildung

[[X.].] 1, [[X.].]. 1 mit Ergänzungen und [[X.].]olorierung durch den Senat

Für die Re[[X.].]onstru[[X.].]tion des oberen Frequenzbereichs (High frequency regeneration) wird das empfangene [[X.].] (8 [[X.].][[X.].] narrowband) in ein spe[[X.].]tral flaches [[X.].] und ein [[X.].] geteilt, die unabhängig voneinander in den Frequenzbereich von 3400 - 8000 [[X.].] erweitert werden ([[X.].]. 4):

Abbildung

[[X.].] 1, [[X.].]. 3, mit [[X.].]olorierung durch den Senat

Das schmalbandige Sprachsignal (Narrowband [[X.].]) wird einer [[X.].]-Analyse ([[X.].] [[X.].] analysis, lin[[X.].]s unten in [[X.].]. 3) unterzogen. Damit liegen, gemäß einem Teil des Mer[[X.].]mals 1, die [[X.].] für das von 300 – 3400 [[X.].] reichende Telefonband bei einer Abtastrate von 8 [[X.].][[X.].] vor und werden an das Analysefilter A(z) geliefert (Pfeil von [[X.].] analysis zu A(z)).

Zudem werden die [[X.].] an den [[X.].] Concatenate spectra geliefert, der daraus bei der Abtastrate 8 [[X.].][[X.].], gemäß Mer[[X.].]mal 1.1, das Leistungsspe[[X.].]trum des [[X.].]s von 300 – 3400 [[X.].] bestimmt.

Dieser [[X.].] empfängt auch den als sogenannte Seiteninformation (Side information) an den Empfänger übertragenen hochfrequenten Anteil (3400 – 8000 [[X.].]) des im Sender erzeugten Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s auf Grundlage des originalen Breitbandsprachsignals und hängt ihn an das niederfrequente, lo[[X.].]al im Empfänger erzeugte Leistungsspe[[X.].]trum des [[X.].]s an ([[X.].]. 4.2, Abs. 1, 2: [[X.].] frequency spectral envelope … This spectral information is transmitted in the transform domain. Specifically, the power spectrum of an [[X.].] filter is first calculated on the original wideband [[X.].]. [[X.].] – 8000 [[X.].] band of this power spectrum is vector quantized … using 40 frequency points (64 points for the whole 0 – 8 [[X.].][[X.].] spectrum). The receiver concatenates this high frequency spectral information with its local calculation of the narrowband spectral envelope [Unterstreichungen hinzugefügt]).

Dies stellt eine Modifizierung des schmalbandigen, mit einer Abtastrate von 8 [[X.].][[X.].] erzeugten, Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s gemäß Mer[[X.].]mal 1.2 dar, denn nach dem Zusammenfügen liegt das Leistungsspe[[X.].]trum des [[X.].]s im Frequenzbereich von 300 – 8000 [[X.].] vor, was einer Abtastrate von 16 [[X.].][[X.].] entspricht ([[X.].]. 1: 16 [[X.].][[X.].] wideband).

Anschließend führt der Schaltungsbloc[[X.].] Inverse transform and [[X.].] analysis eine inverse Transformation des modifizierten Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s durch ([[X.].]. 4.2, Abs. 2: [[X.].] [[X.].] filter (1/B(z) in [[X.].]ure 3) can then be recovered by an invers transform followed by Levinson-Durbin recursion [Unterstreichungen hinzugefügt]), womit, gemäß dem [[X.].], [[X.].] bei der (zweiten) Abtastrate von 16 [[X.].][[X.].] bestimmt werden, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Mer[[X.].]mals 1.3.

Diese [[X.].] werden verwendet, um – wie beim Ausführungsbeispiel des [[X.].] mittels des [[X.].] – die [[X.].] gemäß Mer[[X.].]mal 1.4 bei der Abtastrate von 16 [[X.].][[X.].] zu berechnen, die dann an das [[X.].] 1/B(z) geliefert werden ([[X.].]. 4.2, Abs. 2: [[X.].] [[X.].] filter (1/B(z) in [[X.].]ure 3) can then be recovered by an invers transform followed by Levinson-Durbin recursion [Unterstreichungen hinzugefügt]).

Nach alledem werden in dem [[X.].] nach [[X.].] 1 [[X.].] von einer (ersten) [[X.].] (8 [[X.].][[X.].]) in eine (zweite) [[X.].] (16 [[X.].][[X.].]) umgewandelt, wie vom Rest des Mer[[X.].]mals 1 gefordert.

Danach ist die Variante des Anspruchs 1 erteilter Fassung, die auf ein in einem Schallsignal-Decodierer implementiertes Verfahren gerichtet ist, aus [[X.].] 1 be[[X.].]annt. Entsprechendes gilt für die Vorrichtung nach Anspruch 10.

b) Die Ansicht der Be[[X.].]lagten, dass [[X.].] 1 eine [[X.].]-Analyse an einem im Decodierer synthetisierten [[X.].] durchführe, nicht jedoch anhand der Abtastwerte des Eingangssignals, wie es Mer[[X.].]mal 1 fordere, weil Mer[[X.].]mal 1 impliziere, dass die [[X.].] bei der ersten Abtastrate aus den [[X.].] des [[X.].] bestimmt worden seien, ist nicht zutreffend.

Denn der Anspruch 1 macht [[X.].]eine Vorgaben für die Her[[X.].]unft der [[X.].] bei der [[X.].]. Im Übrigen entnimmt der Fachmann [[X.].] 1 zwei Varianten der Gewinnung der [[X.].] bei der [[X.].], die auch im Streitpatent genannt sind:

Nach dem Ausführungsbeispiel des [[X.].] bestimmt der Codierer die [[X.].] für jeden Rahmen und überträgt diese an den Decodierer. Sowohl der Codierer als auch der Decodierer führen für die Subrahmen des a[[X.].]tuellen Rahmens eine Interpolation der [[X.].] basierend auf den [[X.].]n des a[[X.].]tuellen und des vorhergehenden Rahmens durch, wobei bei abweichenden [[X.].] die streitpatentgemäße Umwandlung der [[X.].] durchgeführt wird. Während also der Codierer die [[X.].] aus dem mit der [[X.].] abgetasteten Tonsignal gewinnt, empfängt der Decodierer die [[X.].] vom Codierer. Insofern umfasst Mer[[X.].]mal 1 des Anspruchs 1 des [[X.].] beide Möglich[[X.].]eiten der Gewinnung der [[X.].] bei der [[X.].].

Der Fachmann entnimmt [[X.].] 1 ebenfalls beide Varianten der Gewinnung der [[X.].]. Nach der [[X.].]ur 3 und zugehöriger Beschreibung empfängt der Decodierer das [[X.].] mit der (ersten) Abtaste 8 [[X.].][[X.].] und ermittelt daraus die [[X.].] – so wie der Codierer nach dem Ausführungsbeispiel des [[X.].]. Nach den Angaben in [[X.].]itel 5 von [[X.].] 1 ist es auch möglich, dass der Decodierer eines [[X.].]-basierten G.729-Codecs codierte Schmalbandsprache, d. h. u. a die [[X.].] bei der ersten Abtastrate, empfängt, wie es das Ausführungsbeispiel des [[X.].] für den Decodierer beschreibt.

2. Im Übrigen erweist sich der Gegenstand des Anspruchs 1 als nicht auf einer erfinderischen Tätig[[X.].]eit beruhend.

Das [[X.].] Permanent Document #4 ([[X.].]-4): [[X.].] design constraints, im Folgenden mit E… bezeichnet, wurde auf dem 74. Treffen der Arbeitsgruppe 3GPP [[X.].] (3rd Generation Partnership Project Technical Specification Group Service and System Aspects Wor[[X.].]ing Group 4) veröffentlicht, das im Juli 2013 in [[X.].] abgehalten wurde. [[X.].] präsentiert die Designeinschrän[[X.].]ungen für den [[X.].]-Codec
([[X.].]), dessen Entwic[[X.].]lung im April 2010 auf dem 58. Treffen der Arbeitsgruppe [[X.].] gestartet wurde. [[X.].] beschreibt in [[X.].]itel 2 in tabellarischer Form die Designeinschrän[[X.].]ungen bzw. Randbedingungen für [[X.].]-[[X.].]andidaten-Codecs ([[X.].], [[X.].]. 1).

a) Der [[X.].]-Codec soll, wie der [[X.].]-Codec, mit einer Rahmenlänge von 20 ms arbeiten ([[X.].]. 2, S. 6, Tabellenzeile Frame length) und in allen Betriebsmodi die Abtastraten 8, 16, 32 und 48 [[X.].][[X.].] unterstützen, um Eingangssignale mit den Bandbreiten 100 – 3500, 50 – 7000, 50 – 14000 und optional bis zu 20.000 [[X.].] (NB/WB/[[X.].]/FB audio) mit hoher Qualität und großer Effizienz verarbeiten zu [[X.].]önnen ([[X.].]. 2, S. 1, Tabellenzeile Sampling Frequency and Audio Bandwidth).

Damit geht ein großer Bitratenbereich einher, und zwar sowohl für [[X.].]-(rüc[[X.].]wärts-)[[X.].]ompatible als auch für nicht ARM-WB-[[X.].]ompatible Betriebsmodi. Umschaltungen zwischen verschiedenen Bitraten [[X.].]önnen durch die verfügbaren [[X.].] (rate adaptation in [[X.].]) oder unterschiedliche Quellen (source controlled variable bit rate ([[X.].]) coding) ausgelöst werden ([[X.].]. 2, S. 2-4, Tabellenzeile Bit Rates, S. 6, Tabellenzeile Bac[[X.].]ward Interoperability).

Die Umschaltung zwischen verschiedenen Bitraten soll gemäß [[X.].], per
Steuerbefehl an den Codierer, an beliebigen Rahmengrenzen möglich sein ([[X.].]), auch zwischen [[X.].]-[[X.].]ompatiblen und nicht-[[X.].]ompatiblen Modi. Bei der Umschaltung der Bitraten ist gegebenenfalls auch eine Umschaltung zwischen verschiedenen Bandbreiten erforderlich ([[X.].]. 2, S. 6, Tabellenzeile Rate switching). Zur Verarbeitung eines Eingangssignals mit einer bestimmten Bandbreite ist eine, gemäß dem [[X.].], jeweils ausreichend große Abtastrate im Codec zu wählen, z. B. eine Abtastrate von 16 [[X.].][[X.].] für die Bandbreite von 50 – 7000 [[X.].] bei Breitband (WB) Audiosignalen ([[X.].]. 2, S. 1, 2, Tabellenzeile Sampling Frequency and Audio Bandwidth).

Damit [[X.].]ann bei einem [[X.].]-Codec die Situation auftreten, dass bei einem [X.] die Bitrate, die Bandbreite des Eingangssignals und die Abtastrate zu ändern sind. Dem Fachmann ist be[[X.].]annt, dass eine Änderung der Abtastrate [[X.].] erfordert, wie dies in [[X.].] auch explizit angegeben ist. Denn hinsichtlich der durch den [[X.].]-Codec verursachten algorithmischen Verzögerung weist [[X.].] darauf hin, dass eine Abtastraten[[X.].]onvertierung einen Verzögerungsbeitrag liefern [[X.].]ann ([[X.].]. 2, S. 4, Tabellenzeile Algorithmic Delay … other delays inherent in [[X.].] (e. g. … sample-rate conversion )).

b) Zum Prioritätszeitpun[[X.].]t des [[X.].] ist der Fachmann davon ausgegangen, dass die in [[X.].] genannten [[X.].]andidaten-Codecs mit linearer Prädi[[X.].]tion (LP) arbeiten und insbesondere als [[X.].]-Codecs ausgeführt sind, wie der in [[X.].] genannte [[X.].]-Codec ([[X.].] [[X.].], S. 6, [[X.].]. 1; vgl. auch G.729, Titel; [[X.].], Abs. 0004; [[X.].], Titel; [[X.].], Titel; [[X.].], Titel; [[X.].] 1, [[X.].]. 5, Abs. 3; [[X.].] 2, [[X.].], [[X.].]. 5.2, erster Abs.).

Bei solchen Codecs werden die [[X.].] regelmäßig zwar nur einmal pro Rahmen berechnet und vom Codierer an den Decodierer übertragen, jedoch findet im Codierer und Decodierer eine Berechnung des [[X.].] des a[[X.].]tuellen Rahmens auf Subrahmenbasis statt, und zwar mittels Interpolation der [[X.].] des a[[X.].]tuellen und des vorangehenden Rahmens ([[X.].] [[X.].], S. 15, zweiter Abs., S. 17, erster Abs., S. 22, [[X.].]. 5.2.6; G.729, S. 14, [[X.].]. 3.2.5; [[X.].], [[X.].]. 2; [[X.].], Abs. 0031).

Dabei ist dem Fachmann bewusst, dass für die subrahmenbezogenen [[X.].] die [[X.].] der beiden Rahmen bei gleicher Abtastrate vorliegen müssen, da anderenfalls eine [[X.].]orre[[X.].]te Interpolation nicht möglich ist.

c) Damit stellt sich dem Fachmann ausgehend von [[X.].] – insbesondere unter Berüc[[X.].]sichtigung der in [[X.].] genannten Vorgaben hinsichtlich der algorithmischen Verzögerung und der [[X.].]omplexität des Codecs ([[X.].]. 2, S. 4, 5, Tabellenzeile Algorithmic Delay … sample-rate conversion und Zeile Complexity … support for rate switching) – die Aufgabe, nach einem möglichst einfachen Verfahren zur Umwandlung der [[X.].] von einer ersten in eine zweite Abtastrate zu suchen. Ein solches Verfahren ist in Mer[[X.].]mal 1 genannt.

d) Bei dieser Suche stößt der Fachmann auf die bereits dis[[X.].]utierte Druc[[X.].]schrift [[X.].] 1, die lehrt, dass [[X.].] von einer niedrigen (8 [[X.].][[X.].]) zu einer hohen Abtastrate (16 [[X.].][[X.].]) umgewandelt werden [[X.].]önnen, indem, wie vorstehend zur fehlenden Neuheit des Gegenstands des Anspruchs 1 dargelegt,

· zunächst im Decodierer die [[X.].] bei der niedrigen Abtastrate von 8 [[X.].][[X.].] bestimmt und dann das Leistungsspe[[X.].]trum des [[X.].] unter Verwendung dieser [[X.].] berechnet wird (Mer[[X.].]mal 1.1),

· anschließend das Leistungsspe[[X.].]trum des [[X.].]s modifiziert, hier um den (im Codierer bestimmten und als Seiteninformation an den Decodierer gesendeten) hochfrequenten Teil erweitert wird, um es von der niedrigen Abtastrate von 8 [[X.].][[X.].] in die hohe Abtastrate von 16 [[X.].][[X.].] umzuwandeln (Mer[[X.].]mal 1.2),

· danach das modifizierte Leistungsspe[[X.].]trum des [[X.].]s invers transformiert wird, um [[X.].] des [[X.].]s bei der hohen Abtastrate von 16 [[X.].][[X.].] zu bestimmen (Mer[[X.].]mal 1.3),

· und schließlich aus den [[X.].] mittels des [[X.].] die [[X.].] bei der hohen Abtastrate von 16 [[X.].][[X.].] berechnet werden (Mer[[X.].]mal 1.4).

Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 in der erteilten Fassung für den Fachmann in naheliegender Weise aus der [[X.].]ombination der Druc[[X.].]schriften
[[X.].] und [[X.].] 1.

Der Fachmann beachtet die Druc[[X.].]schrift [[X.].] 1 auch deshalb, weil sie sich mit LP-basierten [[X.].] beschäftigt und ihre Lehre auf [[X.].]-Codecs, wie G.729 und [[X.].], anwendet ([[X.].] 1, [[X.].]. 5, dritter Abs.).

e) Der Ansicht der Be[[X.].]lagten, der Fachmann würde nicht von dem Do[[X.].]ument [[X.].] ausgehen, da dieses [[X.].]eine Spezifi[[X.].]ation eines [[X.].]-Codecs sei, sondern nur
die Randbedingungen für [[X.].]-[[X.].]andidaten-Codecs auflisten würde, folgt der Senat nicht.

Die Argumentation der Be[[X.].]lagten überzeugt nicht. Die Druc[[X.].]schrift [[X.].] wurde von einer [[X.].] veröffentlicht, deren Treffen und Veröffentlichungen vom zuständigen Fachmann aufmer[[X.].]sam verfolgt werden. Zum Prioritätszeitpun[[X.].]t des [[X.].] (April 2014) war dem Fachmann wohlbe[[X.].]annt, dass die 3GPP-Organisation bereits seit einigen Jahren mit der Spezifizierung eines über die Qualitäten von [[X.].] hinausgehenden [[X.].] beschäftigt gewesen war ([[X.].], [[X.].]. 1 mit Hinweisen auf das Arbeitsgruppentreffen Nr. 58 im April 2010, sowie auf die Do[[X.].]umente [[X.].] 22.813 V10.0.0 und [[X.].] 22.173). Damit handelt es sich bei dem Do[[X.].]ument [[X.].] um ein für den mit der Entwic[[X.].]lung von [[X.].] betrauten Fachmann hochrelevantes Do[[X.].]ument, gerade weil darin die Randbedingungen für mögliche [[X.].]andidaten-Codecs beschrieben werden.

f) Soweit die Be[[X.].]lagte darüber hinaus der Auffassung ist, der Fachmann wäre, mit Blic[[X.].] auf den in [[X.].] genannten [[X.].]-Codec, der die Eingangssignale stets mit 16 [[X.].][[X.].] abtastet und auf 12,8 [[X.].][[X.].] dezimiert (herunterta[[X.].]tet), und als Ausgleich im Decoder eine Bandbreitenerweiterung für den Frequenzbereich 6,4 – 7 [[X.].][[X.].] vorsieht, davon ausgegangen, dass [[X.].] für die höheren Bandbreiten und Abtastraten ebenfalls durchgängig eine feste interne Abtastrate verwenden würde, mithin eine rahmenbasierte Änderung der Abtastrate bei [[X.].] nicht auftreten würde, ist ihr ebenfalls nicht zuzustimmen

Denn der [[X.].]-Codec soll zum einen eine hohe Qualität und eine hohe Effizienz für alle Audio-Bandbandbreiten bis 14 [[X.].][[X.].], optional bis 20 [[X.].][[X.].] ermöglichen ([[X.].]. 2, S. 1, re. [[X.].]). Würde der [[X.].]-Codec mit einer festen internen Abtastrate, z. B. von 12,8 [[X.].][[X.].], arbeiten, [[X.].]önnten die in [[X.].] genannten Ziele, insbesondere die angestrebte hohe Qualität bei großer Audiobandbreite, mit einer [[X.].] der hohen Frequenzbereiche und einer dementsprechenden Bandbreitenerweiterung im Decoder wie bei [[X.].], ersichtlich nicht erreicht werden. Zum anderen erwähnt [[X.].] – wie dargelegt – explizit die Umwandlung der Abtastrate als Teil des Codec-Algorithmus (S. 4, Tabellenzeile Algorithmic Delay … sample-rate conversion).

g) Auch die Argumentation der Be[[X.].]lagten, dass der Fachmann [[X.].] außerdem nicht mit [[X.].] 1 [[X.].]ombinieren würde, da [[X.].] für Musi[[X.].] geeignet sei ([[X.].], S. 4, re. [[X.].]), während [[X.].] 1 Musi[[X.].] ausdrüc[[X.].]lich ausschließe und sich auf Sprache [[X.].]onzentriere ([[X.].] 1, [[X.].], [[X.].]. 1, letzter Satz), verfängt nicht.

Denn der Fachmann sucht ausgehend von [[X.].] nach Codecs, insbesondere nach LP-Codecs, die eine einfache Umwandlung der [[X.].] von einer ersten in eine zweite Abtastrate ermöglichen. Genau dies leistet [[X.].] 1. Die in [[X.].] 1 genannte schlechte Eignung für allgemeine Audiosignale rührt daher, dass [[X.].] 1 die Bandbreitenerweiterung mit einem sprachspezifischen Modell durchführt, also insbesondere nur Informationen über die hochfrequenten Anteile der spe[[X.].]tralen Einhüllenden an den Decodierer als Seiteninformation überträgt, während die hochfrequenten Anteile des [[X.].]s im Decodierer aus den niederfrequenten Anteilen abgeleitet bzw. geschätzt werden, was nur für Sprache zufriedenstellende Ergebnisse liefert. Dieser spezifische Aspe[[X.].]t von [[X.].] 1 hält den Fachmann nicht von einer [[X.].]ombination mit [[X.].] ab, denn er hat [[X.].]einen Einfluss auf die Umwandlung der [[X.].].

h) Ähnliches gilt für die Auffassung der Be[[X.].]lagten, der Fachmann würde [[X.].] 1 nicht beachten, weil dort eine [[X.].]ontinuität im Frequenzbereich angestrebt werde, während es im Streitpatent um einen zeitlich [[X.].]ontinuierlichen Verlauf gehe.

Auch diese überzeugt nicht, denn ein [[X.].] 1-gemäßer Codec ([[X.].] 1, [[X.].]. 5, dritter Abs.: G.729, [[X.].]. 6: wideband codec) muss selbstverständlich die vom Codierer an den Decodierer übermittelten [[X.].] in sehr [[X.].]urzer [[X.].] decodieren, auswerten und die Modifizierung des LP-Leistungsspe[[X.].]trums mit der anschließenden Berechnung der [[X.].] und der [[X.].] bei der höheren Abtastrate fortlaufend durchführen, da er ansonsten nicht für eine [[X.].], z. B. im Mobilfun[[X.].]bereich ([[X.].] 1, Abstract: Wireless telephone [[X.].]) geeignet wäre.

i) Auch mit ihrer Meinung, die Lösung von [[X.].] 1, insbesondere die Übertragung der [[X.].], sei so speziell, dass der Fachmann sie nicht beachten würde, dringt die Be[[X.].]lagte nicht durch. Denn der Fachmann er[[X.].]ennt als wichtigen Pun[[X.].]t der technischen Lehre von [[X.].] 1 die Möglich[[X.].]eit, [[X.].] von einer ersten in eine zweite Abtastrate mittels einer Modifizierung des Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s umzuwandeln. Die Übertragung der [[X.].] über das hochfrequente Spe[[X.].]trum sind der von [[X.].] 1 angestrebten Bandbreitenerweiterung geschuldet, die für den Fachmann hinsichtlich der Anwendung auf die Interpolation der [[X.].] auf Subrahmenebene nach [[X.].] ersichtlich nicht von Relevanz sind.

3. Die vorstehenden Ausführungen gelten in entsprechender Weise für den unabhängigen Vorrichtungsanspruch 10.

Die im Anspruch 17 genannte Implementierung des Verfahrens bzw. der Vorrichtung mittels Prozessor und Speicher, auf dem Codeanweisungen zum Durchführen des Verfahrens gespeichert sind, geht über fachübliches Vorgehen nicht hinaus. Insofern ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 17 für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem genannten Stand der Techni[[X.].].

III.

Auch hinsichtlich der Fassung nach Hilfsantrag 1 vom 10. Juni 2022 liegt der Nichtig[[X.].]eitsgrund der fehlenden Patentfähig[[X.].]eit vor.

Hilfsantrag 1 schrän[[X.].]t die Ansprüche 1 und 10 auf [[X.].]-basierte Codecs ein, bei denen die Umwandlung der [[X.].] an einer Rahmengrenze stattfindet (Änderungen gegenüber erteilter Fassung hervorgehoben):

1A method implemented in a [[X.].]-based sound signal encoder or a [[X.].]-based sound signal decoder for converting, [[X.].] [[X.].] to a second frame [X.] sampling rate [[X.].] , linear predictive (LP) filter parameters of the first frame from the sound signal sampling rate [[X.].] to the sound signal sampling rate [[X.].], [[X.].] by:

1.1computing, at the sampling rate [[X.].], [[X.].] spectrum of a LP synthesis filter using the LP filter parameters of the first frame ;

1. Die Signalverarbeitung eines im Mobilfun[[X.].]bereich eingesetzten [[X.].]-basierten Codecs ([[X.].]) findet typischerweise in 10 bis 30 ms langen Rahmen statt ([[X.].]chrift, [[X.].]. 2; Abs. 0004 - 0007, 0017 - 0025; [[X.].] [[X.].], [[X.].]4, 15, [[X.].]. 4.3; G.729, [[X.].] – 7, [[X.].]. 1, 2).

Nach dem Mer[[X.].]mal 1

Der Fachmann liest mit, dass die Umwandlung der [[X.].] zwar durch den [X.] ausgelöst wird, dass jedoch selbstverständlich die Umwandlung eine gewisse [[X.].] in Anspruch nimmt und somit erst im Verlauf des zweiten [[X.].] abgeschlossen wird. Zudem ist dem Fachmann bewusst, dass die Umschaltung der Abtastrate im Decodierer nur dann stattfindet, wenn zuvor im Codierer eine entsprechende Umschaltung stattgefunden hat und dies in geeigneter Weise an den Decodierer signalisiert wurde.

Nach Mer[[X.].]mal 1.1

2. Die Einschrän[[X.].]ungen nach Hilfsantrag 1 wurden bei den vorstehenden Ausführungen zum Naheliegen des Gegenstands des Anspruchs 1 erteilter Fassung bereits berüc[[X.].]sichtigt. Wie dargelegt und begründet, geht der Fachmann davon aus, dass die in der Druc[[X.].]schrift [[X.].] genannten [[X.].]andidaten-Codecs [[X.].]-basiert sind. Dabei stellt sich, wie ebenfalls schon ausgeführt, im Codierer und Decodierer das Problem der Interpolation der [[X.].] für die einzelnen Subrahmen des a[[X.].]tuellen, d. h. des zweiten, Rahmens aus den [[X.].]n des a[[X.].]tuellen Rahmens und des vorhergehenden, ersten, Rahmens, wie dies in den Mer[[X.].]malen 1

Danach erweist sich der Gegenstand des Anspruchs 1 in der Fassung nach Hilfsantrag 1 als nicht auf einer erfinderischen Tätig[[X.].]eit beruhend, denn er ergibt sich, wie der Gegenstand des Anspruchs 1 in der erteilten Fassung, in naheliegender Weise aus der [[X.].]ombination der Druc[[X.].]schriften [[X.].] und [[X.].] 1.

IV.

Auch hinsichtlich der Fassung nach Hilfsantrag 1a vom 10. Juni 2022 ist der Nichtig[[X.].]eitsgrund der fehlenden Patentfähig[[X.].]eit gegeben.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1a unterscheidet sich vom Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 durch die Angaben, dass die Umwandlung der [[X.].] stattfindet, nachdem der Codierer von einem vergangenen Rahmen zu einem a[[X.].]tuellen Rahmen umgeschaltet hat (Änderungen gegenüber erteilter Fassung hervorgehoben):

1A method implemented in a [[X.].]-based sound signal encoder or a [[X.].]-based sound signal decoder for converting linear predictive (LP) filter parameters from a sound signal sampling rate [[X.].] to a sound signal sampling rate [[X.].], [X.] filter parameters occurs after the encoder has switched from a past frame with the sampling rate [[X.].] to a current frame with the sampling rate [[X.].], [X.]:

1.1computing, at the sampling rate [[X.].], [[X.].] spectrum of a LP synthesis filter using the LP filter parameters of the past frame;

Wie vorstehend zur Auslegung des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 dargelegt, versteht der Fachmann den Hilfsantrag 1 im Sinne der Angaben nach Hilfsantrag 1a, d.h. dass die Umwandlung der [[X.].] im Codierer bzw. im Decodierer voraussetzt, dass im Codierer eine Umschaltung der Abtastrate an einer Rahmengrenze, also an einem Übergang zwischen einem vergangenen zu einem a[[X.].]tuellen Rahmen, stattgefunden hat.

Danach ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 in der Fassung nach Hilfsantrag 1a für den Fachmann in naheliegender Weise aus der [[X.].]ombination der Druc[[X.].]schriften [[X.].] und [[X.].] 1.

V.

Auch hinsichtlich der Fassung nach Hilfsantrag 2 vom 10. Juni 2022 liegt der Nichtig[[X.].]eitsgrund der fehlenden Patentfähig[[X.].]eit vor.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 ergänzt im Vergleich zum Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1, dass der zweite Rahmen in Subrahmen unterteilt ist und dass für einen Subrahmen des zweiten Rahmens interpolierte [[X.].] bestimmt werden, unter Verwendung der bei der [[X.].] bestimmten [[X.].] des zweiten Rahmens und der [[X.].]paramater des ersten Rahmens, die von der [[X.].] zu der [[X.].] umgewandelt wurden (Änderungen gegenüber erteilter Fassung hervorgehoben):

1A method implemented in a [[X.].]-based sound signal encoder or a [[X.].]-based sound signal decoder for converting, [[X.].] [[X.].] to a second frame, divided into subframes, [X.] sampling rate [[X.].], linear predictive (LP) filter parameters of the first frame from the sound signal sampling rate [[X.].] to the sound signal sampling rate [[X.].], [[X.].] by:

1.1computing, at the sampling rate [[X.].], [[X.].] spectrum of a LP synthesis filter using the LP filter parameters of the first frame;

  wherein the method further comprises:

1.5 determining interpolated LP filter parameters for a subframe of the second frame by using LP filter parameters of the second frame determined at the sampling rate [[X.].] and the LP filter parameters of the first frame converted from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].].

Dem Fachmann ist be[[X.].]annt, dass für die Quantisierung und subrahmenbasierte Interpolation der [[X.].] diese typischerweise in eine andere Darstellung transformiert werden, im [[X.].] in die [[X.].] (Immitance Spectral Pair) ([[X.].], [[X.].]. 5.2.3 – 5.2.6), bei G.729 (G.729, [[X.].]. 3.2.3, 3.2.4 und 3.2.5) und beim Streitpatent in die [[X.].] ([[X.].]), die im Streitpatent (Abs. 0030, 0038, 0050, 0053) auch als [[X.].] ([[X.].]) bezeichnet wird.

Die Einschrän[[X.].]ungen nach Hilfsantrag 2 wurden bei den obigen Ausführungen zum Naheliegen des Gegenstands des Anspruchs 1 erteilter Fassung bereits berüc[[X.].]sichtigt. Wie dargelegt und begründet stellt sich im Codierer und Decodierer nach [[X.].] das Problem der Interpolation der [[X.].] für die einzelnen Subrahmen des a[[X.].]tuellen, d. h. des zweiten, Rahmens aus den [[X.].]n des a[[X.].]tuellen Rahmens und des vorhergehenden, ersten, Rahmens, und dem Fachmann ist bewusst, dass für die Interpolation die [[X.].] des ersten, also des vergangenen Rahmens von der [[X.].] in die [[X.].] umgewandelt werden müssen, da dazu die gleichen Abtastraten in beiden Rahmen vorliegen müssen.

Danach ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 in der Fassung nach Hilfsantrag 2 für den Fachmann in naheliegender Weise aus der [[X.].]ombination der Druc[[X.].]schriften [[X.].] und [[X.].] 1.

VI.

Auch hinsichtlich der Fassung nach Hilfsantrag 3 vom 10. Juni 2022 liegt der Nichtig[[X.].]eitsgrund der fehlenden Patentfähig[[X.].]eit vor.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3 ergänzt im Vergleich zum Anspruch 1 erteilter Fassung, dass Codierer bzw. Decodierer [[X.].]-basiert sind (wie [[X.].], 1a und 2), und dass die Modifizierung des Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s, bei einer Vergrößerung der Abtastrate von dem vergangenen zum a[[X.].]tuellen Rahmen, eine Erweiterung des Leistungsspe[[X.].]trums von [[X.].] auf [[X.].]2 = [[X.].]([[X.].]/[[X.].]) Abtastwerte umfasst, wobei die Erweiterung das Wiederholen des Werts des Leistungsspe[[X.].]trums bei [[X.].] von [[X.].] bis zu [[X.].]2/2 beinhaltet (Änderungen gegenüber erteilter Fassung hervorgehoben):

1A method implemented in a [[X.].]-based sound signal encoder or a [[X.].]-based sound signal decoder for converting linear predictive (LP) filter parameters from a sound signal sampling rate [[X.].] to a sound signal sampling rate [[X.].], [[X.].] by:

1.1 unverändert gegenüber der erteilten Fassung

1.2[[X.].] synthesis filter to convert it from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].]; wherein [[X.].] synthesis filter to convert it from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].] comprises:

1.2.1 when the sampling rate [[X.].] is less than the sampling rate [[X.].], [[X.].] spectrum of the LP synthesis filter from [[X.].] [[X.].] to [[X.].] 2 = [[X.].]([[X.].]/[[X.].]) [[X.].], wherein the extending includes repeating the power spectrum at the sample at [[X.].] up to [[X.].] 2 /2;

Das im Mer[[X.].]mal 1.2.1

Zudem gehört es zum Wissen des Fachmanns, das Frequenzspe[[X.].]trum eines Signals durch Einfügen [[X.].]leiner Werte zu erweitern, um die Abtastrate im [[X.].]bereich zu erhöhen. So wird gemäß [[X.].]ur 3 und zugehöriger Beschreibung der Veröffentlichung [[X.].] das, um die halbe Abtastfrequenz von 8 [[X.].][[X.].], also um die Frequenz 4 [[X.].][[X.].], symmetrische Ausgangsspe[[X.].]trum ([[X.].]. 3 (a)) von [[X.].] = 8 auf [[X.].]2 = [[X.].]([[X.].]/[[X.].]) = 8(16 [[X.].][[X.].] / 8 [[X.].][[X.].]) = 16 Abtastwerte erweitert, indem der Wert bei [[X.].] = 4 [[X.].][[X.].], nämlich Null, bis zu [[X.].]2/2 = 8 [[X.].][[X.].] wiederholt wird ([[X.].]. 3 (c)), was die Abtastrate von 8 auf 16 [[X.].][[X.].] erhöht. In [[X.].] ist angegeben, dass – in Übereinstimmung mit den Angaben im Streitpatent ([[X.].]chrift, Abs. 0052: using very low sample values) – der letzte Spe[[X.].]tralwert der unteren Spe[[X.].]trumshälfte hinreichend [[X.].]lein ist ([[X.].], S. 2, zweiter Abs., letzter Satz: [[X.].] [[X.].][[X.].], [X.](N/2), spectral component is zero, or at least negligibly small, in magnitude.).

Auch die Druc[[X.].]schriften [X.] und [X.] zeigen das Einfügen von Nullen ([X.], S. 198, [[X.].]. 9.18, S. 199, Example 9.7, zweiter Abs.: [X.] = N/2 and adding zeros) bzw. eines [[X.].]leinen, [[X.].]onstanten Werts ([X.], S. 141, mi. und re. [[X.].], Abschnitt [X.] RATE [X.], insbesondere mi. [[X.].], [[X.].]. (4): AbbildungAbbildung

Damit ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 für den Fachmann in naheliegender Weise aus der [[X.].]ombination der Druc[[X.].]schriften [[X.].]
und [[X.].] 1 sowie seinem Fachwissen, wie es durch die Druc[[X.].]schriften [[X.].], [X.] und [X.] belegt ist.

Der Ansicht der Be[[X.].]lagten, dass die Änderung des [[X.].]omplexwertigen Fourier-Spe[[X.].]trums nach der Druc[[X.].]schrift [X.] etwas ganz anderes sei als die Modifizierung des streitpatentgemäßen reellwertigen Leistungsspe[[X.].]trums, überzeugt nicht.  Zwar werden gemäß der Lehre der Druc[[X.].]schriften [X.], [[X.].] und [X.] nicht die Leistungsspe[[X.].]tren, sondern jeweils die [[X.].]omplexwertigen Frequenzspe[[X.].]tren modifiziert, denn anderenfalls wäre eine Rüc[[X.].]transformation in den [[X.].]bereich zur Gewinnung des – nun mit einer höheren Abtastrate vorliegenden – [X.] nicht möglich.

Der Fachmann, der von der Druc[[X.].]schrift [[X.].] ausgehend die aus [[X.].] 1 be[[X.].]annte Modifizierung des Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s anwendet, um [[X.].] in eine andere Abtastrate umzuwandeln, wird jedoch an diesem grundsätzlichen Vorgehen nichts ändern, d. h. er wird nicht das Frequenzspe[[X.].]trum, sondern das Leistungsspe[[X.].]trum modifizieren. Dabei ist ihm bewusst, dass bei [[X.].] 1 die [[X.].] über den hochfrequenten Teil des Leistungsspe[[X.].]trums beim Decodierer zur Verfügung stehen, während bei der Abtastratenerhöhung nach [[X.].] diese Information fehlt und geeignet ergänzt werden muss. Dabei ist die Ergänzung mit einem sehr [[X.].]leinen Wert (auch Null) naheliegend und im Übrigen – wie vorstehend dargelegt – dem Fachmann aus seinem Fachwissen, belegt durch die Druc[[X.].]schriften [[X.].], [X.] und [X.], be[[X.].]annt.

VII.

Auch hinsichtlich der Fassung nach Hilfsantrag 4 vom 10. Juni 2022 liegt der Nichtig[[X.].]eitsgrund der fehlenden Patentfähig[[X.].]eit vor.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 4 [[X.].]ombiniert die [X.] und 3 und ergänzt, dass bei einer Verringerung der Abtastrate beim [X.] das Leistungsspe[[X.].]trum des [[X.].]s dadurch modifiziert wird, dass es von [[X.].] auf [[X.].]2 = [[X.].]([[X.].]/[[X.].]) Abtastwerte trun[[X.].]iert wird, wobei das Trun[[X.].]ieren das Berechnen des Leistungsspe[[X.].]trums für [[X.].]2/2 + 1 Abtastwerte beinhalt.

1A method implemented in a [[X.].]-based sound signal encoder or a [[X.].]-based sound signal decoder for converting, [[X.].] [[X.].] to a second frame, divided into subframes, [X.] sampling rate [[X.].], linear predictive (LP) filter parameters of the first frame from the sound signal sampling rate [[X.].] to the sound signal sampling rate [[X.].], [[X.].] by:

1.1computing, at the sampling rate [[X.].], [[X.].] spectrum of a LP synthesis filter using the LP filter parameters of the first frame;

1.2[[X.].] synthesis filter to convert it from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].]; wherein [[X.].] synthesis filter to convert it from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].] comprises:

1.2.1when the sampling rate [[X.].] is less than the sampling rate [[X.].], [[X.].] spectrum of the LP synthesis filter from [[X.].] [[X.].] to [[X.].] 2 = [[X.].]([[X.].]/[[X.].]) [[X.].], wherein the extending includes repeating the power spectrum at the sample at [[X.].] up to [[X.].] 2 /2;

1.2.2 when the sampling rate [[X.].] is greater than the sampling rate [[X.].], [X.] spectrum of the LP synthesis filter from [[X.].] [[X.].] to [[X.].] 2  = [[X.].]([[X.].]/[[X.].]) [[X.].], wherein the truncating includes computing the power spectrum for [[X.].] 2 /2 + 1 [[X.].];

 wherein the method further comprises:

1.5determining interpolated LP filter parameters for a subframe of the second frame by using LP filter parameters of the second frame determined at the sampling rate [[X.].] and the LP filter parameters of the first frame converted from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].].

Hinsichtlich der Mer[[X.].]male aus den [[X.].] 2 (mit [X.] ge[[X.].]ennzeichnet) und 3 ([X.]) wird auf die entsprechenden vorstehenden Ausführungen verwiesen.

[[X.].]1 lehrt, wie dargelegt, die Ergänzung des Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s bei einer Erhöhung der Abtastrate. Damit geht es über fachmännisches Vorgehen nicht hinaus, bei einer Verringerung der Abtastrate das Leistungsspe[[X.].]trum zu trun[[X.].]ieren (Teil des Mer[[X.].]mals 1.2.2

Die im Mer[[X.].]mal 1.2.22 = [[X.].]([[X.].]/[[X.].])) geht ebenfalls über fachmännisches Vorgehen nicht hinaus. Denn bei diesem Verhältnis ändert sich die Frequenzauflösung nicht, d. h. die Werte des neuen Leistungsspe[[X.].]trums für den unteren Frequenzbereich sind identisch mit den entsprechenden Werten des Ausgangsspe[[X.].]trums. Ein Trun[[X.].]ieren des Spe[[X.].]trums im Verhältnis der Abtastraten (Abbildung[X.] RATE [X.] (D>I): AbbildungAbbildung

Danach ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Techni[[X.].].

VIII.

Auch hinsichtlich der Fassung nach Hilfsantrag 4a vom 10. Juni 2022 ist der Nichtig[[X.].]eitsgrund der fehlenden Patentfähig[[X.].]eit gegeben.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 4a [[X.].]ombiniert die [[X.].]a und 4 unter Änderung der Mer[[X.].]male 1

1A method implemented in a [[X.].]-based sound signal encoder or a [[X.].]-based sound signal decoder for converting linear predictive (LP) filter parameters from a sound signal sampling rate [[X.].] to a sound signal sampling rate [[X.].], [X.] filter parameters occurs after the encoder has switched from a past frame with the sampling rate [[X.].] to a current frame, divided into subframes, with the sampling rate [[X.].], [X.]:

1.1computing, at the sampling rate [[X.].], [[X.].] spectrum of a LP synthesis filter using the LP filter parameters of the past frame;

1.2[[X.].] synthesis filter to convert it from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].]; wherein [[X.].] synthesis filter to convert it from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].] comprises:

1.2.1when the sampling rate [[X.].] is less than the sampling rate [[X.].], [[X.].] spectrum of the LP synthesis filter from [[X.].] [[X.].] to [[X.].] 2 = [[X.].]([[X.].]/[[X.].]) [[X.].], wherein the extending includes repeating the power spectrum at the sample at [[X.].] up to [[X.].] 2 /2;

1.2.2when the sampling rate [[X.].] is greater than the sampling rate [[X.].], [X.] spectrum of the LP synthesis filter from [[X.].] [[X.].] to [[X.].] 2  = [[X.].]([[X.].]/[[X.].]) [[X.].], wherein the truncating includes computing the power spectrum for [[X.].] 2 /2 + 1 [[X.].];

 wherein the method further comprises:

1.5determining interpolated LP filter parameters for a subframe of the current frame by using LP filter parameters of the current frame determined at the sampling rate [[X.].] and the LP filter parameters of the past frame converted from the sampling rate [[X.].] to the sampling rate [[X.].].

Hinsichtlich des Mer[[X.].]mals 1past / current frame statt first / second frame) und 1divided into subframes) [[X.].]ombiniert und des Mer[[X.].]mals 1.5past / current frame statt first / second frame), wird auf die entsprechenden Ausführungen zu den [[X.].] 1a, 2 und 4 verwiesen. Damit unterscheidet sich für den Fachmann der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a nicht von demjenigen nach Hilfsantrag 4.

Danach ergibt sich auch der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Techni[[X.].].

I[X.].

Die Be[[X.].]lagte [[X.].]ann das Streitpatent auch mit den [[X.].]n 2, 3, 4, 7, 9, 11, 12 und 13 in der erteilten Fassung nicht erfolgreich verteidigen.

Nach den abhängigen Ansprüchen 2 und 11 umfasst die Modifizierung des Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].]s die Erweiterung bzw. Trun[[X.].]ierung des Leistungsspe[[X.].]trums basierend auf dem Verhältnis der Abtastraten, wenn die [[X.].] [[X.].]leiner bzw. größer als die [[X.].] ist. Somit sind die Mer[[X.].]male der Ansprüche 2 und 11 in den Mer[[X.].]malen 1.2

Die im Anspruch 3 genannte Umwandlung der [[X.].], wenn der Codierer von einem Rahmen mit der [[X.].] zu einem Rahmen mit der [[X.].] umschaltet, ist Teil des Mer[[X.].]mals 1

Die in den Ansprüchen 4, 9 und 12 genannte subrahmenbasierte Berechnung der [[X.].] im Codierer (Ansprüche 4, 12) bzw. Decodierer (Ansprüche 9, 12) mittels Interpolation entspricht weitgehend den Angaben in den Mer[[X.].]malen 1jeden Subrahmen des a[[X.].]tuellen Rahmens. Vor dem Hintergrund der Beschreibung des [[X.].] versteht der Fachmann, dass es Subrahmen geben [[X.].]ann, bei denen die Interpolation aus 0 % des alten und 100 % des neuen Rahmens besteht ([[X.].]chrift, Abs. 0027: [X.] = [X.]; Abs. 0028: [X.] = [X.]).

Die Berechnung der [[X.].] für jeden Subrahmen ist bei [[X.].]-Codecs fachüblich und daher auch aus [[X.].] [[X.].] ([X.], [[X.].]. 5.2.6; [X.], [[X.].]. 6.1, zweiter Abs.) und G.729 ([[X.].]4, 15, [[X.].]. 3.2.5; [X.], [[X.].]. 4.1.6) be[[X.].]annt.

Danach ergeben sich auch die jeweiligen Gegenstände der Ansprüche 4, 9 und 12 in erteilter Fassung für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Techni[[X.].].

Die Berechnung und Modifizierung des Leistungsspe[[X.].]trums des [[X.].] gemäß den Ansprüchen 7 und 13 ist Teil der Mer[[X.].]male 1.2.1

[X.].

Die [[X.].]ostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstrec[[X.].]bar[[X.].]eit folgt aus § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 S. 1 und S. 2 ZPO.

Meta

4 Ni 11/21 (EP), verb. mit 4 Ni 28/22 (EP

02.08.2022

Bundespatentgericht 4. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 02.08.2022, Az. 4 Ni 11/21 (EP), verb. mit 4 Ni 28/22 (EP (REWIS RS 2022, 6513)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6513

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