Bundespatentgericht, Urteil vom 22.01.2021, Az. 6 Ni 1/17 (EP), verb. mit 6 Ni 12/17 (EP), verb.m. 6 Ni 27/18 (EP)

6. Senat | REWIS RS 2021, 10572

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Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 0 957 594

([X.])

hat der 6. Senat ([X.]) des [X.] aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2020 durch die Vorsitzende Richterin [X.], die Richterin [X.] sowie die Richter [X.], Dipl.-Phys. Univ. [X.]. [X.] und [X.],

für Recht erkannt:

I.

Das [X.] Patent 0 957 594 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] teilweise hinsichtlich der angegriffenen Patentansprüche 3, 7 und 9 für nichtig erklärt, und hinsichtlich der angegriffenen Patentansprüche 1 und 8 soweit es über folgende Fassung hinausgeht:

1. A slot timing synchronization method in a code division multiple access mobile communication system, [X.]:

transmitting from a base station a control signal via perch channels (106, 107),

said perch channels being formed such that a long period code assigned to said base station and a first short period code spread a first section (102) of one slot of said perch channel and a predetermined short period code spreads a second section (131) of said one slot; and

in a mobile terminal, [X.] short period code, and

conducting slot timing synchronization by using a correlation value obtained as a result of despreading,

characterized in that

a spreading factor of said predetermined short period code

is set to a value lower than a spreading factor of said first short period code of said first section and

is less than 256.

8. A mobile terminal used in a code division multiple access mobile communication system

in which a base station [X.] via perch channels (106, 107) formed such that a long period code assigned to said base station and a first short period code spread a first section (102) of one slot of said perch channel and a predetermined short period code spreads a second section (131) of said one slot,

[X.] comprising:

an [X.] (801) for converting a received signal of a carrier frequency received from an antenna to a baseband signal; and

a matched filter (901) for receiving input of said baseband signal, despreading said baseband signal by using said second short period code ([X.]), and outputting a correlation value to establish slot timing synchronization,

characterized in that

a spreading factor of said predetermined short period code

has a lower value than a spreading factor of said first short period code and

is less than 256.

II.

Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beteiligten wie folgt:

Die Gerichtskosten tragen die Klägerinnen gesamtschuldnerisch.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerinnen jeweils zu 1/3.

Im Übrigen tragen die Parteien ihre Kosten jeweils selbst.

IV.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] erteilten [X.] Patents 0 957 594 (Streitpatent), das auf die [X.] Anmeldung 99102816.8 vom 26. Februar 1999 zurückgeht. Das Streitpatent nimmt die Priorität aus [X.] 12999598 vom 13. Mai 1998 in Anspruch. Die Anmeldung ist am 17. November 1999 als EP 0 957 594 [X.] veröffentlicht worden.

2

Das Streitpatent ist am 26. Februar 2019 durch Zeitablauf erloschen.

3

Das beim [X.] unter dem Aktenzeichen 699 24 914 geführte Streitpatent trägt die Bezeichnung

4

Code division multiple access mobile communication system

5

(auf [X.] laut Streitpatentschrift:

6

Mobile Kommunikationsanordnung mit Kodeverteilung Mehrfachzugriffsverfahren)

7

und umfasst in der erteilten Fassung dreizehn Patentansprüche.

8

Die angegriffenen unabhängigen Patentansprüche 1 und 8 lauten in der [X.] laut [X.] 0 957 594 B1:

9

1. A slot timing synchronization method in a code division multiple access mobile communication system, [X.] of:

transmitting from a base station a control signal via perch channels (106, 107), said perch channels being formed such that a long period code assigned to said base station and a first short period code is mapped in a first section (102) of one slot of said perch channel and a predetermined short period code is mapped in a second section (131) of said one slot; and

in a mobile terminal, calculating a correlation value for said second section of said one slot by using said predetermined short period code, [X.] timing synchronization by using said calculated correlation value,

characterized in that

a spreading factor of said predetermined short period code is set to a value lower than a spreading factor of said first short period code of said first section.

8. A mobile terminal used in a code division multiple access mobile communication system in which a base station [X.] signal via perch channels (106, 107) formed such that a long period code assigned to said base station and a first short period code is mapped in a first section (102) of one slot of said perch channel and a predetermined short period code is mapped in a second section (131) of said one slot, [X.] comprising:

an [X.] (801) for converting a received signal of a carrier frequency received from an antenna to a baseband signal; and

a matched filter (901) for receiving input of said baseband signal and calculating a correlation value for said baseband signal by using said second short period code ([X.]) to establish slot timing synchronization,

characterized in that

a spreading factor of said predetermined short period code has a lower value than a spreading factor of said first short period code.

In [X.] lauten sie gemäß [X.] 0 957 594 B1:

1. Zeitfenstersynchronisationsverfahren für ein mobiles Kommunikationssystem mit Codeverteilung und Mehrfachzugriff, das die Schritte des Sendens eines Steuersignals von einer Basisstation über [X.] (106, 107), die so beschaffen sind, daß ein der Basisstation zugeordneter Langcode und ein erster Kurzcode in einem ersten Abschnitt (102) eines Fensters des Festkanals und ein vorgegebener Kurzcode in einem zweiten Abschnitt (131) des einen Fensters enthalten sind, und der Berechnung eines [X.] für den zweiten Abschnitt des einen Fensters unter Verwendung des vorgegebenen [X.] durch einen mobilen Anschluß sowie der Ausführung einer Zeitfenstersynchronisation unter Verwendung des berechneten [X.] umfaßt;

dadurch gekennzeichnet, daß

der Ausbreitungsfaktor des vorgegebenen [X.] auf einen geringeren Wert als der Ausbreitungsfaktor des ersten [X.] des ersten Abschnitts eingestellt ist.

8. Mobilanschluß für ein mobiles Kommunikationssystem mit Codeverteilung und Mehrfachzugriff, bei dem eine Basisstation ein Steuersignal über [X.] (106, 107) überträgt, die so beschaffen sind, daß ein der Basisstation zugeordneter Langcode und ein erster Kurzcode in einem ersten Abschnitt (102) eines Fensters des Festkanals und ein vorgegebener Kurzcode in einem zweiten Abschnitt (131) des einen Fensters enthalten sind, wobei der mobile Anschluß

eine RF-Einheit (801) zum Umwandeln eines von einer Antenne empfangenen Signals aus einer Trägerfrequenz in ein [X.] und

ein angepaßtes Filter (901) zum Empfangen eines Eingangs des [X.]s und zum Berechnen eines [X.] für das [X.] unter Verwendung des zweiten [X.] ([X.]) zur Herstellung einer Zeitfenstersynchronisation umfaßt,

dadurch gekennzeichnet, daß

der Ausbreitungsfaktor des vorgegebenen [X.] einen niedrigeren Wert als der Ausbreitungsfaktor des ersten [X.] aufweist.

Die weiteren angegriffenen Patentansprüche sind auf diese Patentansprüche unmittelbar oder mittelbar rückbezogen.

Die [X.] sind der Ansicht, dass das Streitpatent jeweils im Umfang ihres Angriffs wegen der Nichtigkeitsgründe der mangelnden Patentfähigkeit und der unzulässigen Erweiterung für nichtig zu erklären sei.

Den Einwand der fehlenden Patentfähigkeit stützen die [X.] u.a. auf die folgenden Druckschriften:

Bezeichnung des Senats

Veröffentlichungsnum-mer bzw. Titel

Bezeich-nung der Klägerin zu 1

Bezeich-nung der Klägerin zu 2

Bezeich-nung der Klägerin zu 3

WO 246

WO 98/47246 [X.]

[X.]   

        

D1    

EP 211

EP 1 011 211 [X.]

[X.]A 

D5    

[X.]     

[X.] V. 0

(Draft) Volume 1 Requirements and Objectives for a 3G Mobile Services and System Ver.0 Issued. [X.] ([X.]). S. I – VII, 1 – 204.
[X.] Specification of Air-Interface for the 3G mobile system. [X.], 1 – 71, i, [X.], 72 – 111, i, [X.], 112 – 135, 1 – 33, Annex

[X.]   

                 

[X.] V. 0-1.0

enthält u. a. [X.]: [X.] Specifications Ver. 0-4.0 [X.], 1997, [X.] - 292

[X.]g 

                 

[X.] V. 0-4.0  = [X.]-Standard

enthält u. a. [X.]: [X.] Specifications of Air-Interface for 3G Mobile System Ver. 0-4.0 December 18, 1997, [X.] - 363

[X.]h 

                 

[X.] V. 0.5

[X.] Specifications of Air-Interface for 3G Mobile System Ver.0.5 Issued 0.0 December 18th, 1997; Revision 0.5 July 21th, 1998. Inhaltsverzeichnis, [X.] – 126, Annex

[X.]A 

                 

 [X.] Articles

Articles of Association of the Telecommunications Technology Association of Korea ([X.]), [X.], 2000; [X.] - 11

[X.]m 

                 

[X.]_IEICE

HIGUCHI, K.; et al: [X.] using Long Code Masking in [X.] Asynchronous Cellular Systems, [X.], [X.], Technical Report of IEICE, DSP96-116, SAT96-111, [X.]-112 (1997-01), S. 57 - 63

ZP9     

D1    

D13
MN8

[X.]_IEICE deutsch

Übersetzung von [X.]_IEICE: Schneller Zellsuchalgorithmus unter Verwendung einer Langcodemaskierung in einem asynchronen zellularen [X.]-System, [X.] - 17

        

[X.]     

        

[X.]_IEEE

[X.] et al.: [X.] in [X.] mobile radio using long spreading codes, IEEE 47th Vehicular Technology Conference, 4. - 7. Mai 1997, [X.]3659-3, [X.]430 - 1434

[X.]     

[X.]    

D12     

Nakamura_ IEEE

NAKAMURA, T; et al: Configuration and Characteristics Estimation of a W-CDMA experimental System for third generation mobile communications, IEEE Vehicular Technology Conference VTC’98, 18. - 21. Mai 1998, [X.], [X.], [X.], S. 973 - 977

ZP12   

        

D3    

[X.] – WCDMA

[X.] Group Alpha - Wideband [X.] (WCDMA) EVALUATION DOCUMENT (3.0) Part 1: [X.] Evaluation. [X.], [X.], [X.] 1 - 5 December 1997. [X.] SMG2 359/97. [X.] - 52

[X.]   

D3    

[X.]    

[X.] 146

[X.] 101 146 [X.] (1997-12) Technical Report Universal Mobile Telecommunications System ([X.]);
[X.] Terrestrial Radio Access (U[X.]A); [X.] evaluation
([X.] 30.06 version 3.0.0), [X.], Deckblatt, [X.] bis 689

                 

D6    

EP 315

EP 0 797 315 [X.]

        

[X.]    

D5    

EP 737

EP 0 825 737 [X.]

ZP5     

        

D9    

Die Klägerin zu 1 hat mit ihrer am 20. Dezember 2016 eingereichten Nichtigkeitsklage [6 Ni 1/17 (EP)] das Streitpatent zunächst im Umfang der Patentansprüche 1, 8 und 12, die Klägerin zu 2 mit ihrer am 8. Februar 2017 eingereichten Nichtigkeitsklage [6 Ni 12/17 (EP)] zunächst im Umfang der Patentansprüche 1 und 8 und die Klägerin zu 3 mit ihrer am 18. April 2018 eingereichten Nichtigkeitsklage [6 Ni 27/18 (EP)] im Umfang der Patentansprüche 1 und 8 angegriffen. Mit Schriftsatz vom 20. Januar 2020 hat die Klägerin zu 1 ihren Angriff auf die Patentansprüche 3, 4, 7 und 9 erweitert und ihren Angriff auf den Patentanspruch 12 für erledigt erklärt. Mit Schriftsatz vom 20. Januar 2020 hat die Klägerin zu 2 ihren Angriff auf die Patentansprüche 3, 7 und 9 erweitert. Die Beklagte hat den Erweiterungen der [X.] sowie der Teilerledigterklärung zugestimmt.

Die Klägerin zu 1 beantragt nun,

das [X.] Patent 0 957 594 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] im Umfang der Patentansprüche 1, 3, 7, 8, und 9 für nichtig zu erklären.

Die Klägerin zu 2 beantragt nun,

das [X.] Patent 0 957 594 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] im Umfang der Patentansprüche 1, 3, 7, 8 und 9 für nichtig zu erklären.

Die Klägerin zu 3 beantragt,

das [X.] Patent 0 957 594 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] im Umfang der Patentansprüche 1 und 8 für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klagen abzuweisen,

hilfsweise die Klagen abzuweisen,

soweit sie sich auch gegen eine der Fassungen des Streitpatents nach den (geschlossenen) [X.] A.1, [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] vom 10. Februar 2020 (in dieser Reihenfolge), nach dem Hilfsantrag [X.]‘ aus der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2020 mit den entsprechenden Maßgaben aus der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2020, sowie nach den [X.] [X.], [X.] und [X.] aus dem Schriftsatz vom 16. Oktober 2020, die nachrangig zu dem Hilfsantrag [X.] und vor Hilfsantrag [X.] und Folgende gestellt sein sollen, richten, wobei der Hilfsantrag [X.]‘ als allererster Hilfsantrag nach dem Hauptantrag gestellt sein soll.

Wegen des Wortlauts der Ansprüche 1 und 8 nach Hilfsantrags [X.]‘ wird auf den Tenor verwiesen.

Von der zunächst beschränkten Verteidigung der Patentansprüche 3, 7 und 9 im Hilfsantrag [X.]‘ hat die Beklagte in der mündlichen Verhandlung letztlich ganz abgesehen.

Wegen des Wortlauts der Ansprüche nach den [X.] A.1, [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] sowie [X.], [X.] und [X.] wird auf die Akte und dabei auch auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2020 verwiesen.

Die Beklagte tritt der Argumentation der [X.] entgegen und hält den Gegenstand des Streitpatents in der erteilten Fassung, wenigstens in einer der verteidigten Fassung, für schutzfähig.

Zur Stützung ihres Vorbringens beruft sie sich u. a. auf folgende Druckschriften:

Bezeichnung des Senats

Veröffentlichungsnummer bzw. Titel

Bezeichnung der Beklagten

Glisic

[X.], S.; [X.], B.: Spread spectrum CDMA systems for wireless communications. [X.]. 1997. ISBN 0-89006-858-5. [X.][X.] – xvi, 1 - 47

D…4     

Kaaranen

KAARANEN, H.; et. al.: [X.] [X.], [X.]. [X.]. John Wiley & Sons, Ltd. 2005. ISBN 0-470-01103-3. S. v – ix, 59 - 75

D…8     

Die [X.] rügen den in der mündlichen Verhandlung am 19. Februar 2020 gestellten Hilfsantrag [X.]‘ als verspätet.

Die Beklagte rügt die Angriffe der Klägerin zu 1 in der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2020 zur fehlenden Patentfähigkeit gestützt auf den im [X.]-Standard ([X.] und [X.]a) dargestellten [X.] bzw. gestützt auf den [X.] [X.] in Kombination mit der Druckschrift „[X.]_IEEE“ (= [X.]) als verspätet.

Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis vom 13. September 2019 zugeleitet und hierin Fristen zur Stellungnahme auf den Hinweis und auf etwaiges Vorbringen der jeweiligen Gegenpartei gesetzt.

Die Beklagte hat aus den Patentansprüchen 1 und 8 des Streitpatents [X.] gegen die [X.] geführt. Die Klage vom 5. Juli 2016 gegen die Klägerin zu 1 hat das [X.] abgewiesen und die Berufung ist beim [X.] anhängig. Die Klage gegen die Klägerin zu 2 hat das [X.] ebenfalls abgewiesen und auch die dagegen eingelegte Berufung ist beim [X.] anhängig. Der Klage vom 24. Oktober 2017 gegen die Klägerin zu 3 hat das [X.] mit Urteil vom 28. Januar 2020 stattgegeben und die dagegen erhobene Berufung ist beim [X.] anhängig.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

Entscheidungsgründe

[X.]

Die Klagen sind zulässig, haben in der Sa[X.]he aber nur teilweise Erfolg, und zwar hinsi[X.]htli[X.]h der angegriffenen Patentansprü[X.]he in der erteilten Fassung. Denn der erteilten Fassung stehen die Ni[X.]htigkeitsgründe der unzulässigen Erweiterung gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. [X.]) EPÜ und au[X.]h der fehlenden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a) i. V. m. Art. 52, 54 EPÜ entgegen.

In der ebenfalls verteidigten Fassung na[X.]h Hilfsantrag [X.] erweist si[X.]h das [X.] dagegen im Umfang der bes[X.]hränkt verteidigten Patentansprü[X.]he 1 und 8 als s[X.]hutzfähig, so dass die Klagen, soweit sie si[X.]h au[X.]h gegen diese Fassung ri[X.]hten, teilweise abzuweisen sind. Da die [X.] in dem ges[X.]hlossen gestellten Hilfsantrag [X.] die Patentansprü[X.]he 3, 7 und 9 ni[X.]ht (mehr) verteidigt, sind die Klagen der [X.] zu 1 und 2 allerdings au[X.]h insoweit erfolgrei[X.]h.

I. Zur Zulässigkeit der Klagen

Die Klagen sind trotz Erlös[X.]hen des Streitpatents mit Zeitablauf am 26. Februar 2019 zulässig; dur[X.]h das Erlös[X.]hen des Streitpatents ist das Re[X.]htss[X.]hutzbedürfnis der [X.] ni[X.]ht entfallen.

Die Frage, ob ein eigenes Re[X.]htss[X.]hutzinteresse vorliegt, darf ni[X.]ht na[X.]h allzu strengen Maßstäben beurteilt werden. Soll eine Ni[X.]htigkeitsklage der vorbeugenden Abwehr von Ansprü[X.]hen dienen, ist ni[X.]ht auss[X.]hlaggebend, ob diese bereits geltend gema[X.]ht oder au[X.]h nur angekündigt sind. Hinrei[X.]hender Anlass, geri[X.]htli[X.]hen Re[X.]htss[X.]hutz in Anspru[X.]h zu nehmen, besteht vielmehr s[X.]hon dann, wenn der Kläger Anlass zu der Besorgnis hat, er könne au[X.]h na[X.]h Ablauf der S[X.]hutzdauer no[X.]h Ansprü[X.]hen wegen zurü[X.]kliegender Handlungen ausgesetzt sein. Ein Re[X.]htss[X.]hutzinteresse darf in sol[X.]hen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine sol[X.]he Inanspru[X.]hnahme ernstli[X.]h ni[X.]ht mehr in Betra[X.]ht kommt ([X.], Urteil vom 13. Juli 2020 – [X.]/18 – Signalübertragungssystem Rn. 28 ff.; Bes[X.]hluss vom 14. Februar 1995 - [X.], [X.], 342 f. -Tafelförmige Elemente).

Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der [X.] ein Re[X.]htss[X.]hutzinteresse zum Beispiel für den Fall bejaht, dass der Patentinhaber eine bereits erhobene Verletzungsklage zurü[X.]knimmt, einen Verzi[X.]ht auf eventuelle Ansprü[X.]he aus dem Streitpatent aber ablehnt ([X.], Urteil vom 9. September 2010 - [X.], [X.], 1084 Rn. 10 - Windenergiekonverter).

Eine damit verglei[X.]hbare Konstellation liegt au[X.]h im Streitfall vor.

Die [X.] nimmt die [X.] zu 1 und 2 vor dem [X.] bzw. inzwis[X.]hen in den vor dem [X.] … anhängigen Berufungen und die Klägerin zu 3 vor dem [X.] bzw. inzwis[X.]hen in der vor dem [X.] … anhängigen Berufung jeweils wegen Verletzung des Streitpatents hinsi[X.]htli[X.]h der Patentansprü[X.]he 1 und 8 in Anspru[X.]h. Zudem hat die [X.] keine Erklärung dahingehend abgegeben, si[X.]h gegenüber den [X.] keiner Ansprü[X.]he aus einem unabhängigen Patentanspru[X.]h mehr zu berühmen. Au[X.]h von einer Freistellung der [X.] dur[X.]h die [X.] für die Vergangenheit ist ni[X.]hts ersi[X.]htli[X.]h.

II. Zum Gegenstand des Streitpatents

1. Das Streitpatent betrifft die Syn[X.]hronisation eines mobilen Endgeräts mit einer Basisstation eines [X.]. Im Streitpatent ist ausgeführt, zu Beginn einer Kommunikation oder bei einem We[X.]hsel in eine andere Funkzelle (hand over) führe das mobile Endgerät eine dreistufige [X.] dur[X.]h, wobei eine [X.] und Rahmensyn[X.]hronisation sowie eine Erfassung eines basisstationsspezifis[X.]hen [X.]reiz[X.]odes ausgeführt werde. Gemäß der [X.] „Higu[X.]hi_IEICE“ spreize eine Basisstation auf einem ersten von zwei Steuerkanälen die zu übertragenden Symbole dur[X.]h einen basisstationsspezifis[X.]hen Lang- und einen kanalspezifis[X.]hen Kurz[X.]ode, wohingegen ein si[X.]h am Ende eines jeden [X.]s befindli[X.]hes Symbol nur dur[X.]h den „gemeinsamen Kurz[X.]ode“ [X.] ([X.]) gespreizt werde. Der [X.] sei spezifis[X.]h für das Mobilfunksystem und den mobilen [X.] bekannt. Im ersten S[X.]hritt der [X.] ermittle ein mobiles Endgerät die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation auf der Basis der Größe eines Korrelationswertes, den es dur[X.]h Entspreizen des ersten [X.]s unter Verwendung des ihm bekannten [X.] erhalte. Im zweiten S[X.]hritt detektiere das mobile Endgerät den sogenannten [X.] (group identifi[X.]ation short [X.]ode), der eine Gruppe von [X.] kennzei[X.]hne und auf dem zweiten [X.] übertragen werde. Dazu entspreize das mobile Endgerät den zweiten [X.] mit allen ihm bekannten [X.] unter Bea[X.]htung der zuvor erhaltenen Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation. Im dritten S[X.]hritt der [X.] entspreize das mobile Endgerät die Steuerkanäle mit denjenigen [X.], die zu der im zweiten S[X.]hritt ermittelten Lang[X.]odegruppe gehören, und detektiere somit den gesu[X.]hten basisstationsspezifis[X.]hen Lang[X.]ode.

Der erste S[X.]hritt, die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation, nehme die meiste Zeit in Anspru[X.]h, da bei einem [X.] der Länge 256 (Chips) und einem signalangepassten Filter (mat[X.]hed filter) mit 64 Koeffizienten bzw. Ans[X.]hlüssen (taps) die Koeffizienten viermal umzus[X.]halten seien. Ein Filter mit 256 statt 64 Ans[X.]hlüssen vermeide zwar diese Ums[X.]haltung und verkürze damit die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation, habe jedo[X.]h eine sehr große Gatterzahl und einen hohen Stromverbrau[X.]h (Streitpatents[X.]hrift, i. F. mit [X.] bezei[X.]hnet, Abs. 0001 – 0003, 0007 – 0013).

2.  Um eine s[X.]hnelle [X.] trotz eines Filters mit geringer Gatterzahl und niedrigem Stromverbrau[X.]h zu ermögli[X.]hen ([X.], Abs. 0014) s[X.]hlägt das Streitpatent na[X.]h dem Anspru[X.]h 1 in der erteilten Fassung ein Verfahren vor, das si[X.]h wie folgt gliedern lässt (Merkmale in [X.] wei[X.]hen von der fehlerhaften Fassung der Streitpatents[X.]hrift ab):

1. Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisationsverfahren für ein mobiles [X.], umfassend die S[X.]hritte:

 A slot timing syn[X.]hronization method in a [X.] mobile [X.]ommuni[X.]ation system, [X.]:

2 Senden eines [X.] von einer Basisstation über Festkanäle (106, 107), die so bes[X.]haffen sind, dass

 transmitting from a base station a [X.]ontrol signal via per[X.]h [X.]hannels (106, 107), said per[X.]h [X.]hannels being formed su[X.]h that

2.1 ein der Basisstation zugeordneter Lang[X.]ode und

 a long period [X.]ode assigned to said base station and

2.2 ein erster Kurz[X.]ode auf einen ersten Abs[X.]hnitt (102) eines [X.]s des [X.]s abgebildet sind und

 a first short period [X.]ode is mapped in a first se[X.]tion (102) of one slot of said per[X.]h [X.]hannel and

2.3 ein vorgegebener Kurz[X.]ode auf einen zweiten Abs[X.]hnitt (131) des einen [X.]s abgebildet ist, und

 a predetermined short period [X.]ode is mapped in a se[X.]ond se[X.]tion (131) of said one slot; and

3 in einem mobilen Endgerät,

 in a mobile terminal

3.1 Bere[X.]hnung eines [X.] für den zweiten Abs[X.]hnitt des einen [X.]s unter Verwendung des vorgegebenen [X.] und

 [X.]al[X.]ulating a [X.]orrelation value for said se[X.]ond se[X.]tion of said one slot by using said predetermined short period [X.]ode, and

3.2 Ausführen einer Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation unter Verwendung des bere[X.]hneten [X.]

 [X.]ondu[X.]ting slot timing syn[X.]hronization by using said [X.]al[X.]ulated [X.]orrelation value,

4 dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass ein [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] auf einen niedrigeren Wert als ein [X.]reizfaktor des ersten [X.] des ersten Abs[X.]hnitts eingestellt ist.

 [X.]hara[X.]terized in that a spreading fa[X.]tor of said predetermined short period [X.]ode is set to a value lower than a spreading fa[X.]tor of said first short period [X.]ode of said first se[X.]tion.

Der auf ein mobiles Endgerät geri[X.]htete Anspru[X.]h 8 lautet gegliedert:

3 Mobiles Endgerät für ein mobiles [X.], bei dem

 [X.] in a [X.] mobile [X.]ommuni[X.]ation system in whi[X.]h

2 eine Basisstation ein Steuersignal über Festkanäle(106, 107) überträgt, die so bes[X.]haffen sind, dass

 a base station [X.] via per[X.]h [X.]hannels (106, 107) formed su[X.]h that

2.1 ein der Basisstation zugeordneter Lang[X.]ode und

 a long period [X.]ode assigned to said base station and

2.2 ein erster Kurz[X.]ode auf einen ersten Abs[X.]hnitt (102) eines [X.]s des [X.]s abgebildet sind und

 a first short period [X.]ode is mapped in a first se[X.]tion (102) of one slot of said per[X.]h [X.]hannel and

2.3 ein vorgegebener Kurz[X.]ode auf einen zweiten Abs[X.]hnitt (131) des einen [X.]s abgebildet ist,

 a predetermined short period [X.]ode is mapped in a se[X.]ond se[X.]tion (131) of said one slot,

3 wobei das mobile Endgerät,

 [X.] terminal [X.]omprising:

3.3 eine RF-Einheit (801) zum Umwandeln eines von einer Antenne empfangenen Signals, das eine Trägerfrequenz hat, in ein [X.] und

 an [X.] (801) for [X.]onverting a re[X.]eived signal of a [X.]arrier frequen[X.]y re[X.]eived from an antenna to a baseband signal; and

3.4 ein signalangepasstes Filter (901) zum Empfangen des [X.]s und

 a mat[X.]hed filter (901) for re[X.]eiving input of said baseband signal and

3.1_3.2 zum Bere[X.]hnen eines [X.] für das [X.] unter Verwendung des zweiten [X.] ([X.]) zur Herstellung einer Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation umfaßt

 [X.]al[X.]ulating a [X.]orrelation value for said baseband signal by using said se[X.]ond short period [X.]ode ([X.]) to establish slot timing syn[X.]hronization,

4 dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass ein [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] einen niedrigeren Wert als ein [X.]reizfaktor des ersten [X.] des ersten Abs[X.]hnitts hat.

 [X.]hara[X.]terized in that a spreading fa[X.]tor of said predetermined short period [X.]ode has a lower value than a spreading fa[X.]tor of said first short period [X.]ode of said first se[X.]tion.

3. Fa[X.]hmann ist ein Ingenieur (Diplom oder Master) der Fa[X.]hri[X.]htung Elektro- oder Na[X.]hri[X.]htente[X.]hnik, der über eine mehrjährige Berufserfahrung sowie eins[X.]hlägige Kenntnisse auf dem Gebiet der Konzeption von [X.] verfügt, insbesondere im Berei[X.]h der Syn[X.]hronisation und Codierung bei [X.]. Bei diesem Fa[X.]hmann sind Kenntnisse der vor dem Prioritätszeitpunkt geltenden eins[X.]hlägigen Normen und [X.] sowie der dafür zur Anwendung kommenden Geräts[X.]haften als bekannt vorauszusetzen.

4. Die Ansprü[X.]he 1 und 8 bedürfen teilweise der Erläuterung:

a) Mobile [X.]e ([X.]; [X.], Abs. 0001, 0018, 0024; Merkmal 1) waren dem Fa[X.]hmann bereits vor dem Prioritätstag bekannt ([X.], Titel; Higu[X.]hi_IEEE, Titel; EP 737, [X.]. 1, [X.] 5 – 10; [X.] 146, S. 10, [X.]. 1, [X.] 1; [X.], Titel; EP 315, Titel). Zwis[X.]hen einer Basisstation und mobilen Endgeräten (Merkmal 3) findet im Down- und [X.] jeweils eine Vielzahl von Signalübertragungen, ggfs. zeit- und frequenzglei[X.]h, statt. Die Funkverbindungen sind in Rahmen (frames) mit fester Länge (z. B. 10 ms) unterteilt, wel[X.]he jeweils mehrere (z. B. 15 oder 16) [X.] ([X.]) umfassen ([X.], Abs. 0002; Higu[X.]hi_IEEE, S. 1432, li. [X.]., letzter Abs.; [X.] 146, S. 11, letzter Abs.; Kaaranen, S. 73, [X.]. 4.10). Die einzelnen Signale sind unters[X.]hiedli[X.]h [X.]odiert, so dass ein Empfänger ein an ihn geri[X.]htetes Signal mit Hilfe „seines“ Codes in dem [X.] detektieren kann. Dur[X.]h die Verwendung zueinander orthogonaler Codes mit sehr kleiner Kreuzkorrelation (Higu[X.]hi_IEEE, S. 1430, li. [X.]., [X.], Abs. 1; [X.] 146, S. 34, [X.]. 2.4.4.1.2, Abs. 3; EP 737, [X.]. 19, [X.] 15 - 17) stören si[X.]h die Signale gegenseitig nur wenig.

b) Unter den im Merkmal 2 genannten Festkanälen (per[X.]h [X.]hannels) versteht der Fa[X.]hmann physikalis[X.]he [X.], über die eine Basisstation Steuersignale mit regelmäßig konstanter Leistung an die mobilen Endgeräte aussendet ([X.], Abs. 0007, 0010; Higu[X.]hi_IEEE, Abstra[X.]t; EP 737, [X.]. 14, [X.] 1). Na[X.]h [X.]ur 1 der Streitpatents[X.]hrift werden zwei Festkanäle (106, 107) ([X.]ode-) multiplexiert, wobei über den ersten Kanal (106) in einem ersten (Merkmal 2.2) und in einem zweiten Abs[X.]hnitt (Merkmal 2.3) jedes [X.]s Signale übertragen werden, über den zweiten Kanal (107) jedo[X.]h nur im zweiten Abs[X.]hnitt:

Abbildung

Streitpatents[X.]hrift, [X.]. 1 mit Kolorierung und Kommentierung dur[X.]h den [X.]

Vor diesem Hintergrund versteht der Fa[X.]hmann die Angaben in den Merkmalen 2 bis 2.3 so, dass zwar mehrere Festkanäle vorhanden sind, die Merkmale 2.1 bis 2.3 si[X.]h jedo[X.]h nur auf einen dieser Festkanäle (na[X.]h den Ausführungsbeispielen den ersten von zweien) beziehen.

[X.]) Bei einem [X.]([X.] (dire[X.]t sequen[X.]e (spread spe[X.]trum), [X.], Titel; Higu[X.]hi_IEEE, Titel; [X.] 146, S. 8; EP 737, [X.] 1) wird jedes Symbol des zu übertragenden Signals, das eine relativ niedrige Frequenz bzw. Symbolrate fs hat ([X.], Abs. 0024: 16 ksps, [X.]), mit einem Vektor multipliziert, der eine Vielzahl von Elementen, „Chips“ genannt, aufweist. Das resultierende Signal hat eine um diese [X.] je Symbol vergrößerte Frequenz, die als Chiprate f[X.] bezei[X.]hnet wird und bei den vor dem Prioritätszeitpunkt bekannten CDMA-[X.] typis[X.]herweise 4,096 [X.] ([X.]) beträgt (Higu[X.]hi_IEICE, S. 9, [X.]. 1; Higu[X.]hi_IEEE, S. 1432, [X.]. 1; [X.] 146, S. 10, [X.]. 1).

Das Verhältnis von Chiprate f[X.] zur Symbolrate fs ist der im Merkmal 4 genannte [X.]reizfaktor (spreading fa[X.]tor; Kaaranen, S. 63), der die Bandbreitenerhöhung des Frequenzspektrums des zu übertragenden Signals bes[X.]hreibt. Es gilt:

[X.]reizfaktor SF = f[X.]/fs= Ts/T[X.] = Anzahl der Chips je Symbol

Während die Chiprate in einem mobilen [X.] fest vorgegebenen ist, wird der [X.]reizfaktor im Betrieb auf den einzelnen [X.] bedarfsweise verändert, womit si[X.]h variable Symbolraten realisieren lassen (Kaaranen, S. 64, [X.]. 4.2, 4.3; [X.] 146, S. 12, Abs. 1). Dur[X.]h die spektrale [X.]reizung der zu übertragenden Signale sind [X.]([X.] wenig anfällig gegenüber Störsignalen und Fading-Effekten ([X.], [X.], Abs. 2; EP 315, S. 2, li. [X.]., Abs. 1).

d) Eine Basisstation verwendet für jeden ihrer [X.] einen eigenen [X.]reiz[X.]ode, der als Kanalisierungs[X.]ode ([X.]) oder Kurz[X.]ode (short [X.]ode) bezei[X.]hnet wird ([X.], [X.]. 2, [X.] 36 - 39; [X.], S. 3, [X.] 12 - 14; Higu[X.]hi_IEEE, S. 1430, re. [X.]., Abs. 1; [X.] 146, S. 12, Abs. 1; [X.], S. 10, vorletzter Abs.). Die Länge des [X.], d. h. die Anzahl seiner Elemente, ist glei[X.]h dem [X.]reizfaktor und bewegt si[X.]h bei einem System mit einer Chiprate von 4,096 [X.] typis[X.]herweise in einem Berei[X.]h von 4 bis 256 ([X.] 146, S. 12, Abs. 1).

Na[X.]h den Ausführungsbeispielen des Streitpatents ist der auf den [X.] (per[X.]h [X.]hannels) der Basisstation verwendete Kurz[X.]ode der im Merkmal 2.2 genannte „erste Kurz[X.]ode“ (first short period [X.]ode). Er hat eine Länge von 256 Chips, d. h. einen [X.]reizfaktor von 256 ([X.], Abs. 0024), womit si[X.]h bei einer Symbolrate von 16 ksps ([X.], Abs. 0024) die aus dem Stand der Te[X.]hnik bekannte Chiprate von 4,096 [X.] ergibt.

e) Um die Signale der einzelnen Basisstationen voneinander unters[X.]heidbar zu ma[X.]hen, erfolgt neben der Bandspreizung der Symbole mittels des kanalspezifis[X.]hen [X.] eine [X.] (s[X.]rambling) des gespreizten Signals dur[X.]h eine [X.]hipweise Multiplikation mit einem basisstationsspezifis[X.]hen Lang[X.]ode (long [X.]ode), der bedeutend länger als die [X.] ist ([X.], Abs. 0008; [X.], S. 9, [X.]. 1; [X.] 146, S. 12, Abs. 2; Kaaranen, S. 64, [X.]. 4.4). Die Anzahl der Chips pro Symbol, d. h. der [X.]reizfaktor, wird dur[X.]h die Multiplikation mit dem Lang[X.]ode zwar ni[X.]ht geändert, das [X.]ektrum des resultierenden Signals jedo[X.]h „glei[X.]hmäßiger“. Insofern ist au[X.]h der Lang[X.]ode ein „[X.]reiz[X.]ode“ ([X.], Abs. 0007, 0008; [X.], 7, 9) und wird vom Fa[X.]hmann au[X.]h so bezei[X.]hnet ([X.], S. 3, [X.] 10 - 12; Higu[X.]hi_IEEE, Titel; EP 737, [X.]. 12, [X.] 55 – [X.]. 13, [X.] 5).

Na[X.]h den Ausführungsbeispielen des Streitpatents ist der basisstationsspezifis[X.]he Code der im Merkmal 2.1 genannte Lang[X.]ode.

f) Unter „Abbilden“ (is mapped in) (Merkmale 2.1, 2.2) versteht der Fa[X.]hmann, dass die Elemente des [X.] und des ersten [X.] jeweils eine Definitionsmenge bilden, auf die eine jeweilige beliebige mathematis[X.]he Funktion angewendet wird. Die entspre[X.]henden Wertemengen sind im ersten Abs[X.]hnitt eines [X.]s enthalten. Von Symbolen ist im Anspru[X.]h 1 keine Rede.

Insofern ist das vorstehend bes[X.]hriebene [X.]reizen jedes zu übertragenden Symbols dur[X.]h den Lang[X.]ode und den ersten Kurz[X.]ode eine Konkretisierung des „[X.]“ dieser Codes.

Das gilt au[X.]h für das „Abbilden“ des vorgegebenen [X.] auf den zweiten Abs[X.]hnitt des [X.]s (Merkmal 2.3). Dieser kann somit in beliebig veränderter Weise im zweiten Abs[X.]hnitt enthalten sein, beispielsweise dur[X.]h mehrfa[X.]hes Einfügen in den zweiten Abs[X.]hnitt.

g) Na[X.]h dem Eins[X.]halten bzw. bei einem bevorstehenden We[X.]hsel in eine andere Funkzelle muss ein mobiles Endgerät si[X.]h auf die [X.] der von der Basisstation ausgesendeten Festkanäle syn[X.]hronisieren (Merkmale 1, 3.2), wobei es den basisstationsspezifis[X.]hen Lang[X.]ode zunä[X.]hst ni[X.]ht kennt. Daher wird am Ende jedes [X.]s eines ersten [X.]s, also im „zweiten Abs[X.]hnitt“, nur der den mobilen Endgeräten bekannte „vorgegebene Kurz[X.]ode“ (predetermined short [X.]ode, [X.] = [X.]) na[X.]h Merkmal 2.3 übertragen, wie dies in der [X.]ur 1 der Streitpatents[X.]hrift dargestellt ist. Dabei wird in diesem Abs[X.]hnitt ein fiktives, weil ni[X.]ht informationstragendes „Symbol gespreizt“. Eine Informationsübertragung mit Hilfe dieses „Symbols“ würde dazu führen, dass der vorgegebene Kurz[X.]ode im mobilen Endgerät ni[X.]ht mehr wuns[X.]hgemäß ausgewertet werden könnte.

Dieser zweite Abs[X.]hnitt des [X.]s wird als long [X.]ode masked symbol se[X.]tion bezei[X.]hnet, weil dort der [X.] „maskiert“, d. h. ni[X.]ht verwendet wird ([X.], Abs. 0007, 0010, [X.]. 2; [X.]; S. 4, [X.]. 2; Higu[X.]hi_IEEE, S. 1430, re. [X.]., Abs. 2):

Abbildung

Streitpatents[X.]hrift, [X.]. 2, mit Kolorierung des [X.]s

h) Na[X.]h Merkmal 4 ist der [X.]reizfaktor des vorbestimmten [X.] ([X.]) kleiner als der [X.]reizfaktor des ersten [X.], was aufgrund der festen Chiprate glei[X.]hbedeutend mit einer Reduzierung der zeitli[X.]hen Länge des [X.] ist. Da der [X.] na[X.]h den Ausführungsbeispielen des Streitpatents nur einmal in den zweiten Abs[X.]hnitt eingefügt ist und zudem der zweite Abs[X.]hnitt, die long [X.]ode masked symbol se[X.]tion, aus Gründen der Rü[X.]kwärtskompatibilität unverändert lang bleiben muss ([X.], Abs. 0026), kann der verkürzte [X.] an vers[X.]hiedenen Positionen im zweiten Abs[X.]hnitt platziert werden. Na[X.]h [X.]ur 3 des Streitpatents wird die Länge des [X.] von 256 auf 64 Chips reduziert, so dass si[X.]h vier mögli[X.]he Positionen ergeben:

Abbildung

Streitpatents[X.]hrift, [X.]. 3, mit Kolorierung des [X.]s

Dur[X.]h die reduzierte Länge des [X.] kann zwar wie gewüns[X.]ht die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation s[X.]hneller ausgeführt werden, jedo[X.]h stünde für die Detektion des [X.] weniger Energie zur Verfügung. Zur Kompensation wird die Sendeleistung der Basisstation während der Übertragung des [X.] erhöht ([X.], Abs. 0027), wie es au[X.]h in den [X.]uren 2 und 3 dargestellt ist.

i) Das mobile Endgerät empfängt die Festkanäle und bere[X.]hnet na[X.]h Merkmal 3.1 einen Korrelationswert für den zweiten Abs[X.]hnitt des einen [X.]s unter Verwendung des vorgegebenen [X.]. Der vorgegebene Kurz[X.]ode ist dafür ni[X.]ht nur – in beliebiger Weise – auf den zweiten Abs[X.]hnitt des [X.]s abgebildet (Merkmal 2.3), sondern au[X.]h dem mobilen Endgerät bekannt, da es anderenfalls keinen Korrelationswert bere[X.]hnen könnte.

Merkmal 3.1 ist ni[X.]ht darauf bes[X.]hränkt, dass ein nur einmal – in ni[X.]ht veränderter Form – im zweiten Abs[X.]hnitt enthaltener vorgegebener Kurz[X.]ode empfangen und ans[X.]hließend mit dem im mobilen Endgerät vorliegenden [X.] korreliert wird. Vielmehr könnte bei einem mehrfa[X.]h – au[X.]h in modifizierter Weise – in den zweiten Abs[X.]hnitt eingefügten vorgegebenen Kurz[X.]ode (vgl. die vorstehenden Ausführungen zum Merkmal 2.3) der Korrelationswert na[X.]h Merkmal 3.1 das Ergebnis einer im zweiten Abs[X.]hnitt eines [X.]s mehrfa[X.]h dur[X.]hgeführten Korrelation des [X.] mit den empfangenen [X.] und beliebiger weiterer Bere[X.]hnungen sein.

Au[X.]h wenn na[X.]h Merkmal 3.4 (Anspru[X.]h 8) das mobile Endgerät ein signalangepasstes Filter (mat[X.]hed filter) umfasst, s[X.]hließt dies ni[X.]ht aus, dass mehrere Korrelationen innerhalb des zweiten Abs[X.]hnitts dur[X.]hgeführt werden und/oder dass weitere S[X.]haltungen zur Bere[X.]hnung des [X.] verwendet werden.

Na[X.]h dem insofern ni[X.]ht bes[X.]hränkenden Ausführungsbeispiel ([X.], [X.]. 9) liefert das signalangepasste Filter im Moment der größten Übereinstimmung des empfangenen [X.]s mit dem [X.] ein großes Ausgangssignal, das mittels eines [X.]itzenwertdetektors erfasst und ausgewertet wird, um die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation auszuführen (Merkmal 3.2). Zur Erhöhung der Genauigkeit werden na[X.]h den Angaben in der Streitpatents[X.]hrift mehrere aufeinanderfolgende [X.] ausgewertet ([X.], Abs. 0012).

III. Zur Verteidigung na[X.]h Hauptantrag

In der erteilten Fassung kann die [X.] ihr Patent ni[X.]ht erfolgrei[X.]h verteidigen, weil der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 in der erteilten Fassung über den Inhalt der [X.] Patentanmeldung in ihrer ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassung hinausgeht und si[X.]h im Übrigen au[X.]h als ni[X.]ht patentfähig erweist, Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a) und [X.]) i. V. m. Art. 52, 54 EPÜ.

1. Der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 in der erteilten Fassung geht über den Inhalt der Patentanmeldung in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassung hinaus, Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. [X.]) EPÜ. Im Folgenden wird auf Fundstellen in der Offenlegungss[X.]hrift EP 0 957 594 [X.] Bezug genommen.

a) Der Fa[X.]hmann entnimmt der Anmeldung, dass der vorgegebene Kurz[X.]ode [X.] im zweiten Abs[X.]hnitt eines [X.]s nur einmal eingefügt ist, dass er mithin nur ein fiktives Symbol spreizt, vgl. (Unterstrei[X.]hungen hinzugefügt):

- [X.]. 3 – 6

- Abs. 11: the long [X.]ode masked symbol

- Abs. 12: the mask symbol

- Abs. 16: [X.]orresponding to one symbol

- Abs. 23: In the masked symbol se[X.]tion, se[X.]tions other than those of [X.] and [X.] are provided with no symbols

- Abs. 28: the long [X.]ode masked symbol

Ein – wir zur Auslegung erläutert – na[X.]h Merkmal 2.3 („Abbilden“) der erteilten Fassung mögli[X.]hes mehrfa[X.]hes Einfügen des [X.] in den zweiten Abs[X.]hnitt kann der Fa[X.]hmann der Anmeldung ni[X.]ht als zur Erfindung gehörend entnehmen. Zwar ist im Zusammenhang mit dem in der Anmeldung genannten Stand der Te[X.]hnik davon die Rede, dass der [X.] und der [X.] auf den zweiten Abs[X.]hnitt abgebildet sind (Abs. 4: In a long [X.]ode masked symbol position […] a [X.] […] is mapped. […] a [X.] […] is mapped.). Dabei ist jedo[X.]h zu bea[X.]hten, dass im Stand der Te[X.]hnik die [X.]reizfaktoren des ersten [X.], des [X.] und des [X.] glei[X.]h groß sind und der zweite Abs[X.]hnitt ein Symbol lang ist, so dass ein „Abbilden“ des [X.] auf den zweiten Abs[X.]hnitt in diesem Fall (glei[X.]he [X.]reizfaktoren) zweifelsfrei mit dem [X.]reizen eines fiktiven Symbols glei[X.]hzusetzen ist. Dur[X.]h die streitpatentgemäße Verkürzung des [X.] ergibt si[X.]h jedo[X.]h die bereits erläuterte Mehrdeutigkeit des „[X.]“ des [X.] auf den zweiten Abs[X.]hnitt, die ni[X.]ht ursprungsoffenbart ist.

Na[X.]h Auffassung der [X.] entnimmt der Fa[X.]hmann aufgrund der in [X.]ur 5 gezeigten mehrfa[X.]hen Übertragung des [X.] au[X.]h eine mehrfa[X.]he Übertragung des [X.] im zweiten Abs[X.]hnitt als zur Erfindung gehörend. Dieser Auffassung kann si[X.]h der [X.] ni[X.]ht ans[X.]hließen. Denn die Bestimmung des [X.] funktioniert anders als die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation mittels des [X.], so dass der Fa[X.]hmann eine mehrfa[X.]he Übertragung des [X.] der Anmeldung ni[X.]ht als zur Erfindung gehörend entnimmt. Bei der Auswertung des oder der empfangenen [X.] im zweiten S[X.]hritt der dreistufigen [X.] liegt die streitpatentgemäße Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation bereits vor. Damit führt eine mehrfa[X.]he Übertragung des (verkürzten) [X.] im zweiten Abs[X.]hnitt zu einer s[X.]hnelleren und/oder si[X.]hereren Ermittlung des gesu[X.]hten [X.], z. B. dur[X.]h Mittelwertbildung.

Eine mehrfa[X.]he Übertragung des [X.] im zweiten Abs[X.]hnitt würde hingegen die für die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation erforderli[X.]he eindeutige Bestimmung der zeitli[X.]hen Lage des [X.] ers[X.]hweren. Hinzu kommt, dass ein mobiles Endgerät regelmäßig die Festkanäle von einer Vielzahl von asyn[X.]hron sendenden [X.] empfängt. Würden diese jeweils mehrere [X.] je Zeits[X.]hlitz aussenden, wäre es für ein mobiles Endgerät ersi[X.]htli[X.]h s[X.]hwerer, si[X.]h auf die [X.] einer Basisstation zu syn[X.]hronisieren.

Dana[X.]h führt bereits das Merkmal 2.3 dazu, dass der Gegenstand des Streitpatents in der erteilten Fassung über den Inhalt der ursprüngli[X.]hen Anmeldeunterlagen hinausgeht.

b) Glei[X.]hes gilt für das Merkmal 2.2, da der Fa[X.]hmann den ursprüngli[X.]hen Anmeldeunterlagen kein beliebig geartetes „Abbilden“ des [X.] und des ersten [X.] auf den ersten Abs[X.]hnitt eines [X.]s entnehmen kann. Vielmehr ist immer nur davon die Rede, dass die beiden Codes die zu übertragenden Datensymbole spreizen, vgl.

- Abs. 4: In a data symbol se[X.]tion102 […] a [X.]ontrol signal transmitted to the mobile terminal is spread by a long [X.]ode and short [X.]ode 103

- Anspru[X.]h 1: spreading fa[X.]tor of the long period [X.]ode and a short period [X.]ode (103) spreading said first se[X.]tion

[X.]) Der Gegenstand des Streitpatents geht au[X.]h insofern über den Inhalt der ursprüngli[X.]hen Anmeldung hinaus, dass

- die Bere[X.]hnung eines [X.] für den zweiten Abs[X.]hnitt des einen [X.]s unter Verwendung des vorgegebenen [X.] und Ausführen einer Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation unter Verwendung des bere[X.]hneten [X.] ([X.]al[X.]ulating a [X.]orrelation value for said se[X.]ond se[X.]tion of said one slot by using said predetermined short period [X.]ode, and [X.]ondu[X.]ting slot timing syn[X.]hronization by using said [X.]al[X.]ulated [X.]orrelation value) (Merkmale 3.1 und 3.2)

etwas [X.] ist als das ursprüngli[X.]h offenbarte

- Entspreizen des [X.] unter Verwendung des vorgegebenen [X.] und Ausführen einer Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation unter Verwendung eines als Ergebnis des [X.] erhaltenen [X.] (despreading said [X.]ontrol signal by using said predetermined short period [X.]ode, and [X.]ondu[X.]ting slot timing syn[X.]hronization by using a [X.]orrelation value obtained as a result of despreading) (ursprüngli[X.]he Ansprü[X.]he 1, 7, 9, 11; Abs. 0010, 0012).

Insbesondere fehlt in den Merkmalen 3.1 und 3.2 der erteilten Fassung, dass ein Korrelationswert dur[X.]h Entspreizen des [X.] unter Verwendung des [X.] gewonnen wird. Vielmehr wird nun ein Korrelationswert – in beliebiger Weise – unter Verwendung des [X.] bere[X.]hnet. Eine auf ein Entspreizen des fiktiven Symbols verzi[X.]htende Bere[X.]hnungsvors[X.]hrift kann der Fa[X.]hmann der ursprüngli[X.]hen Anmeldung ni[X.]ht als zur Erfindung gehörend entnehmen.

2. Der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 in der erteilten Fassung ist ni[X.]ht patentfähig, Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a) i. V. m. Art. 52, 54 EPÜ. Er ist dur[X.]h den Inhalt der älteren internationalen Patentanmeldung PCT/[X.]98/01786 vorweggenommen, die aufgrund ihrer Na[X.]hveröffentli[X.]hung als WO 98/47246 [X.] Stand der Te[X.]hnik gemäß Art. 54 Abs. 3 i. V. m. Art. 153 Abs. 5 EPÜ bildet. Im Folgenden wird auf die zugehörige englis[X.]hspra[X.]hige Veröffentli[X.]hung EP 1 011 211 [X.] (EP 211) Bezug genommen.

a) Die EP 211 bes[X.]hreibt ein mobiles [X.]-[X.] (Teil von Merkmal 1), das im 2 GHz Frequenzband eine Informationsübertragungsrate von bis zu 384 kbps ermögli[X.]ht. 16 [X.] mit einer Länge von jeweils 0,625 ms bilden einen 10 ms langen Funkrahmen. Neben der Chiprate 4,096 [X.] sind au[X.]h [X.] mit 1,024, 8,192 und 16,384 [X.] mögli[X.]h ([X.], 10, [X.]. 3; [X.], [X.] 53 - 58; [X.]. [X.]).

Die Basisstationen übertragen die an alle [X.] geri[X.]hteten Systeminformationen über logis[X.]he Rundsendesteuerkanäle (broad[X.]ast [X.]ontrol [X.]hannels), die auf zwei physikalis[X.]he [X.] (per[X.]h [X.]hannels) na[X.]h Merkmal 2 abgebildet werden ([X.]. 2, 3, [X.], 8; [X.], [X.] 50). Auf den Festkanälen werden Steuersignale mit einer festen Symbolrate von 16 ksps übertragen ([X.], [X.]. 4). Der erste [X.] überträgt kontinuierli[X.]h Symbole, der zweite diskontinuierli[X.]h, wie aus der [X.]ur 89 und der na[X.]hfolgend wiedergegebenen [X.]ur [X.] ersi[X.]htli[X.]h:

Abbildung

EP 211, [X.]. [X.]

Bei der Symbolrate von 16 ksps sind in jedem 0,625 ms langen Zeits[X.]hlitz zehn, jeweils 62,5 µs lange, Symbole enthalten, von denen das letzte als lang[X.]odemaskiertes Symbol (long [X.]ode mask symbol) bezei[X.]hnet ist. Denn dieses fiktive Symbol wird ni[X.]ht dur[X.]h den basisstationsspezifis[X.]hen Lang[X.]ode, sondern nur dur[X.]h den vorgegebenen Kurz[X.]ode gespreizt, der im Kommunikationssystem festgelegt und allen mobilen [X.] bekannt ist (Abs. 0077, 0126).

Da das [X.]reizen von Symbolen mittels eines Codes – wie zur Auslegung dargelegt – ein Unterfall des „[X.]“ des Codes ist, zeigt die EP 201 das Merkmal 2.3.

Die in dem ersten Abs[X.]hnitt jedes [X.]s auf dem ersten [X.] gesendeten neun Symbole ([X.]. [X.]: 4 pilot symbols, 5 logi[X.]al [X.]hannel symbols) werden dur[X.]h einen basisstationsspezifis[X.]hen Lang[X.]ode und dur[X.]h einen ersten (kanalspezifis[X.]hen) Kurz[X.]ode SC gespreizt, was – wie zur Auslegung dargelegt – ein Unterfall des „[X.]“ gemäß den Merkmalen 2.1 und 2.2 ist (Abs. 0121, 0123; [X.]. 20, 22, 23).

Die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation (Rest von Merkmal 1; Merkmal 3.2) wird in einem mobilen Endgerät (Merkmal 3) unter Verwendung eines [X.] ausgeführt, der für den das lang[X.]odemaskierte Symbol enthaltenden zweiten Abs[X.]hnitt jedes [X.]s des ersten [X.]s dur[X.]h Entspreizen des empfangenen fiktiven Symbols mittels des vorgegebenen [X.] erhalten wird (Merkmal 3.1) (Abs. 0061, 0075, 0202, 0203).

Da – wie zur Auslegung dargelegt – das “Entspreizen” des fiktiven Symbols ein Unterfall des „Bere[X.]hnens“ ist, sind au[X.]h die Merkmale 3.1 und 3.2 aus EP 201 bekannt.

Damit zeigt die EP 201, von der [X.] au[X.]h ni[X.]ht bestritten, die Merkmale 1 bis 3.2 des Gegenstands des Anspru[X.]hs 1 in der erteilten Fassung.

b) Die EP 201 bes[X.]hreibt die Funks[X.]hnittstelle des [X.]-[X.]s in der Art einer te[X.]hnis[X.]hen [X.]ezifikation. Hinsi[X.]htli[X.]h der Chiprate hat die 4,096 [X.] Variante zwar eine herausgehobene Stellung ([X.], [X.]. 3: Chip rate 4.096 [X.] (expandable to 1.024/8.192 /16.384 [X.]); [X.], [X.] 36; [X.], [X.] 54), jedo[X.]h werden au[X.]h die anderen Varianten – wo erforderli[X.]h – behandelt (S. 28, [X.] 17; [X.], [X.]. 16; [X.], [X.]. 17, 18; [X.], [X.] 47).

Da auf den [X.] (per[X.]h [X.]hannels) unabhängig von der Chiprate stets eine Symbolrate von 16 ksps verwendet wird ([X.], [X.]. 4; [X.], [X.]. 5; [X.]. [X.], 8, 64B), werden die neun Symbole im ersten Abs[X.]hnitt jedes [X.]s des ersten [X.]s mit einem ersten Kurz[X.]ode gespreizt, dessen [X.]reizfaktor si[X.]h aus der na[X.]hfolgend wiedergegebenen [X.]elle ergibt:

Abbildung

EP 201, [X.], [X.]. 18, mit Kolorierung dur[X.]h den [X.]

Der [X.]reizfaktor des ersten [X.] im ersten Abs[X.]hnitt jedes [X.]s auf dem ersten [X.] beträgt somit 64, 256, 512 bzw. 1024 bei den [X.] 1,024, 4,096, 8,192 bzw. 16,384 [X.].

Der im zweiten Abs[X.]hnitt jedes [X.]s auf dem ersten [X.] zum [X.]reizen des dortigen fiktiven Symbols (long [X.]ode mask symbol) verwendete, vorgegebene Kurz[X.]ode wird mittels eines Gold[X.]ode-Generators erzeugt, der 256 Chips erzeugt, bevor er wieder zurü[X.]kgesetzt wird:

Abbildung

EP 201, [X.], [X.] 1 – 18

Abbildung

EP 201, [X.], [X.]. 21

Für die Chiprate 4,096 [X.] entspre[X.]hen die 256 Chips der zeitli[X.]hen Länge eines Symbols (256 [X.] / 4,096 M[X.] *1 s = 62,5 µs), wie dies au[X.]h in dem letzten Aufzählungspunkt des vorstehend wiedergegebenen Absatzes 0122 zum Ausdru[X.]k kommt (The period of the short [X.]ode is one symbol interval (256 [X.]hips) of the per[X.]h [X.]hannel).

Bei den [X.] 8,092 bzw. 16,384 [X.] und der Symbolrate von 16 ksps umfasst ein Symbol 512 bzw. 1024 Chips. Damit bietet der unverändert ein Symbol bzw. 62,5 µs lange zweite Abs[X.]hnitt jedes [X.]s des ersten [X.]s Platz für 512 bzw. 1024 Chips. Da der für die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation verwendete vorgegebene Gold-Code jedo[X.]h nur 256 Chips lang ist, nimmt er nur die Hälfte bzw. ein Viertel der zur Verfügung stehenden Länge des zweiten Abs[X.]hnitts ein. Damit hat der [X.]reizfaktor des im zweiten Abs[X.]hnitt verwendeten vorgegebenen [X.] zur [X.]reizung des fiktiven Symbols au[X.]h für die [X.] 8,192 und 16,384 [X.] den Wert 256.

Damit ist, in Übereinstimmung mit Merkmal 4, für die [X.] 8,192 [X.] bzw. 16,384 [X.] der [X.]reizfaktor (256) des vorgegebenen [X.] (Gold-Code der Länge 256 Chips) geringer als der [X.]reizfaktor (512 bzw. 1024) des ersten [X.] (orthogonaler Kurz[X.]ode der Länge 512 bzw. 1024).

Na[X.]h alledem ist der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 in der erteilten Fassung dur[X.]h die EP 201 neuheitss[X.]hädli[X.]h getroffen.

[X.]) Die weiteren Patentansprü[X.]he des [X.] sind hinsi[X.]htli[X.]h ihre Patentfähigkeit, weil die [X.] in der mündli[X.]hen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag als ges[X.]hlossenen Anspru[X.]hssatz versteht und das Streitpatent in der Reihenfolge des [X.] und der Hilfsanträge jeweils als Ganzes verteidigt (vgl. [X.], Urteil vom 13. September 2016 – [X.], [X.], 57 – Datengenerator).

IV. Zur Verteidigung na[X.]h Hilfsantrag [X.]‘

Demgegenüber kann die [X.] ihr Patent hinsi[X.]htli[X.]h der angegriffenen Patentansprü[X.]he 1 und 8 mit der Fassung na[X.]h Hilfsantrag [X.] mit Erfolg bes[X.]hränkt verteidigen, weil dieser Fassung der Patentansprü[X.]he 1 und 8 keine Ni[X.]htigkeitsgründe entgegenstehen, Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Bu[X.]hst. a) und [X.]) i. V. m. Art. 52, 54, 56 EPÜ.

1. Hilfsantrag [X.], gestellt in der mündli[X.]hen Verhandlung am 19. Februar 2020, war trotz Rüge der [X.] ni[X.]ht als verspätet zurü[X.]kzuweisen, § 83 Abs. 4 [X.]. Dementspre[X.]hendes gilt für als verspätet gerügte, erstmals in der mündli[X.]hen Verhandlung am 19. Februar 2020 vorgebra[X.]hte Behauptung, der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 in erteilter Fassung sei gegenüber dem im [X.] ([X.] und [X.]a) dargestellten [X.] bzw. gegenüber dem [X.] [X.] in Kombination mit der Dru[X.]ks[X.]hrift Higu[X.]hi_IEEE ([X.]) ni[X.]ht patentfähig.

§ 83 [X.] mit den in das Ni[X.]htigkeitsverfahren eingeführten [X.] sieht grundsätzli[X.]h die Mögli[X.]hkeit vor, verspätetes Vorbringen zurü[X.]kzuweisen. Voraussetzungen hierfür sind aber na[X.]h § 83 Abs. 4 [X.], dass das Vorbringen unter Versäumung der na[X.]h § 83 Abs. 2 [X.] gesetzten Frist erfolgt, die betroffene [X.] die Verspätung ni[X.]ht genügend ents[X.]huldigt sowie die Berü[X.]ksi[X.]htigung des neuen Vortrags eine Vertagung des Termins zur mündli[X.]hen Verhandlung erfordert hätte.

Na[X.]h Wiedereröffnung der mündli[X.]hen Verhandlung und Fortsetzung am 28. Oktober 2020 ist es weder dur[X.]h Hilfsantrag [X.] no[X.]h dur[X.]h die Ausführungen in der mündli[X.]hen Verhandlung am 19. Februar 2020 zur fehlenden Patentfähigkeit unter Bezugnahme auf den [X.] zu einer (weiteren) Verzögerung gekommen und die [X.] haben zudem weiter [X.] zur Sa[X.]he verhandelt.

2. Die Patentansprü[X.]he 1 und 8 na[X.]h Hilfsantrag [X.] lassen si[X.]h wie folgt gliedern (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung mittels Dur[X.]h- und Unterstrei[X.]hungen gekennzei[X.]hnet):

Anspru[X.]h 1:

1 Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisationsverfahren für ein mobiles [X.], umfassend die S[X.]hritte:

 A slot timing syn[X.]hronization method in a [X.] mobile [X.]ommuni[X.]ation system, [X.]:

2 Senden eines [X.] von einer Basisstation über Festkanäle (106, 107), die so bes[X.]haffen sind, dass

 transmitting from a base station a [X.]ontrol signal via per[X.]h [X.]hannels (106, 107), said per[X.]h [X.]hannels being formed su[X.]h that

2.1

 a long period [X.]ode assigned to said base station and

2.2auf einen ersten Abs[X.]hnitt (102) eines [X.]s des [X.]s abgebildet sind spreizen und

 a first short period [X.]ode is mapped in spread a first se[X.]tion (102) of one slot of said per[X.]h [X.]hannel and

2.3auf einen zweiten Abs[X.]hnitt (131) des einen [X.]s abgebildet ist spreizt, und

 a predetermined short period [X.]ode is mapped in spreads a se[X.]ond se[X.]tion (131) of said one slot; and

3 in einem mobilen Endgerät,

 in a mobile terminal

3.1Bere[X.]hnen eines [X.] für den Entspreizen des zweiten Abs[X.]hnitts des einen [X.]s unter Verwendung des vorgegebenen [X.] und

  [X.]al[X.]ulating a [X.]orrelation value for despreading said se[X.]ond se[X.]tion of said one slot by using said predetermined short period [X.]ode, and

3.2des bere[X.]hneten eines als Ergebnis des [X.] erhaltenen [X.]

 [X.]ondu[X.]ting slot timing syn[X.]hronization by using said [X.]al[X.]ulated a [X.]orrelation value obtained as a result of despreading,

4 dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass ein [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] auf einen niedrigeren Wert als ein [X.]reizfaktor des ersten [X.] des ersten Abs[X.]hnitts eingestellt ist

 [X.]hara[X.]terized in that a spreading fa[X.]tor of said predetermined short period [X.]ode is set to a value lower than a spreading fa[X.]tor of said first short period [X.]ode of said first se[X.]tion

2.3.1 und geringer als 256 ist.

  and is less then 256.

Anspru[X.]h 8:

3 Mobiles Endgerät für ein mobiles [X.], bei dem

 [X.] in a [X.] mobile [X.]ommuni[X.]ation system in whi[X.]h

2 eine Basisstation ein Steuersignal über Festkanäle(106, 107) überträgt, die so bes[X.]haffen sind, dass

 a base station [X.] via per[X.]h [X.]hannels (106, 107) formed su[X.]h that

2.1

 a long period [X.]ode assigned to said base station and

2.2auf einen ersten Abs[X.]hnitt (102) eines [X.]s des [X.]s abgebildet sind spreizen und

 a first short period [X.]ode is mapped in spread a first se[X.]tion (102) of one slot of said per[X.]h [X.]hannel and

2.3auf einen zweiten Abs[X.]hnitt (131) des einen [X.]s abgebildet ist spreizt, und

 a predetermined short period [X.]ode is mapped in spreads a se[X.]ond se[X.]tion (131) of said one slot; and

3 wobei das mobile Endgerät umfasst,

 [X.] terminal [X.]omprising:

3.3 eine RF-Einheit (801) zum Umwandeln eines von einer Antenne empfangenen Signals, das eine Trägerfrequenz hat, in ein [X.] und

 an [X.] (801) for [X.]onverting a re[X.]eived signal of a [X.]arrier frequen[X.]y re[X.]eived from an antenna to a baseband signal; and

3.4 ein signalangepasstes Filter (901) zum Empfangen des [X.]s und

 a mat[X.]hed filter (901) for re[X.]eiving input of said baseband signal and

3.1_3.2Bere[X.]hnen eines [X.] für das Entspreizen des [X.]s unter Verwendung des zweiten [X.] ([X.]) und zum Ausgeben eines Korrelationswertes zur Herstellung einer Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation,

  [X.]al[X.]ulating a [X.]orrelation value for   despreading said baseband signal by using said se[X.]ond short period [X.]ode ([X.]), and outputting a [X.]orrelation value to establish slot timing syn[X.]hronization,

4 dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass ein [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] einen niedrigeren Wert als ein [X.]reizfaktor des ersten [X.] des ersten Abs[X.]hnitts hat.

 [X.]hara[X.]terized in that a spreading fa[X.]tor of said predetermined short period [X.]ode has a lower value than a spreading fa[X.]tor of said first short period [X.]ode of said first se[X.]tion

2.3.1 und geringer als 256 ist.

  and is less then 256.

3. Wie zum Hauptantrag erläutert, versteht der Fa[X.]hmann unter „[X.]reizen“ gemäß Merkmal 2.2

Das „[X.]reizen“ na[X.]h Merkmal 2.1

Das im Merkmal 2.3

Die Merkmale 3.1 3.1_3.2 mat[X.]hed filter, Merkmal 3.4) eingegeben und dort mit dem im mobilen Endgerät vorliegenden Kurz[X.]ode [X.] vergli[X.]hen. Bei vollständiger oder zumindest nahezu vollständiger Übereinstimmung gibt das Filter einen großen Korrelationswert aus (Merkmale 3.2 , 3.1_3.2 peak dete[X.]tor 904) erfasst wird. Dessen Ausgangssignal wird auf eine Integrierers[X.]haltung (a[X.][X.]umulator 903) rü[X.]kgeführt, um den Vorgang für mehrere aufeinanderfolge [X.] dur[X.]hzuführen und damit die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation genauer bestimmen zu können (Merkmal 3.2

Na[X.]h Merkmal 2.3.1 ist der [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] geringer als 256, d. h. er hat eine Länge von weniger als 256 Chips. Die insofern ni[X.]ht eins[X.]hränkenden Ausführungsbeispiele des Streitpatents zeigen Werte von 64 bzw. 16 ([X.]. 3, 4).

4. Die unabhängigen Patentansprü[X.]he 1 und 8 na[X.]h Hilfsantrag [X.]‘ sind zulässig, insbesondere sind ihre Gegenstände in der ursprüngli[X.]hen Anmeldung (EP 0 957 594 [X.]) wie folgt offenbart:

1 Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisationsverfahren für ein mobiles [X.], umfassend die S[X.]hritte:

 [X.] 1: A slot timing syn[X.]hronization method in a [X.] mobile [X.]ommuni[X.]ation system, [X.]:

2 Senden eines [X.] von einer Basisstation über Festkanäle (106, 107), die so bes[X.]haffen sind, dass

 [X.] 1: transmitting from a base station a [X.]ontrol signal via per[X.]h [X.]hannels (106, 107)

2.1

2.2

 [X.] 1: the long period [X.]ode and a short period [X.]ode (103) spreading said first se[X.]tion

2.3

 [X.] 1: a se[X.]ond se[X.]tion (131) of said one slot being spread by a predetermined short period signal

3 in einem mobilen Endgerät,

 [X.] 1: in a mobile terminal

3.1

3.2

 [X.] 1: despreading said [X.]ontrol signal by using said predetermined short period [X.]ode, and [X.]ondu[X.]ting slot timing syn[X.]hronization by using a [X.]orrelation value obtained as a result of despreading; dabei liest der Fa[X.]hmann mit, dass (au[X.]h) der zweite Abs[X.]hnitt des einen [X.]s entspreizt wird

4 dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass ein [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] auf einen niedrigeren Wert als ein [X.]reizfaktor des ersten [X.] des ersten Abs[X.]hnitts eingestellt ist

 [X.] 1: a spreading fa[X.]tor of said predetermined short period [X.]ode being set to a value lower than a spreading fa[X.]tor of the long period [X.]ode and a short period [X.]ode (103) spreading said first se[X.]tion; wobei der Fa[X.]hmann in der ursprüngli[X.]hen Anmeldung mitliest, dass der [X.]reizfaktor des [X.] und des ersten [X.] glei[X.]h dem [X.]reizfaktor des ersten [X.] ist, weil der Lang[X.]ode fa[X.]hübli[X.]h [X.]hipweise mit dem bereits dur[X.]h den ersten Kurz[X.]ode gespreizten Signal multipliziert wird und somit dur[X.]h den Lang[X.]ode der [X.]reizfaktor ni[X.]ht verändert wird; vgl. au[X.]h die Ausführungen zur Auslegung der Ansprü[X.]he)

2.3.1 und geringer als 256 ist.

 Abs. 0023, 0025, 0026, 0027

3 Mobiles Endgerät für ein mobiles [X.], bei dem

 [X.] 9, [X.] 11: [X.] in a [X.] mobile [X.]ommuni[X.]ation system, [X.] terminal [X.]omprising:

3.3 eine RF-Einheit (801) zum Umwandeln eines von einer Antenne empfangenen Signals, das eine Trägerfrequenz hat, in ein [X.] und

 [X.] 11: an [X.] (801) for [X.]onverting a re[X.]eived signal of a [X.]arrier frequen[X.]y re[X.]eived from an antenna to a re[X.]eived signal of a baseband

3.4 ein signalangepasstes Filter (901) zum Empfangen des [X.]s und

 [X.] 11: a mat[X.]hed filter (901) for re[X.]eiving input of said re[X.]eived signal of the baseband and

3.1_3.2

 [X.] 11: despreading said re[X.]eived signal, and outputting a [X.]orrelation value”; [X.] 9: said mat[X.]hed filter despreads said [X.]ontrol signal by using said first short period [X.]ode ([X.]); [X.] 1: [X.]ondu[X.]ting slot timing syn[X.]hronization by using a [X.]orrelation value obtained as a result of despreading

Da – wie bereits ausgeführt – die Merkmale 2.1

Das Merkmal 2.3.1 s[X.]hränkt ebenfalls den S[X.]hutzberei[X.]h des Streitpatents ein.

5. Die Gegenstände der unabhängigen Patentansprü[X.]he 1 und 8 in der Anspru[X.]hsfassung na[X.]h Hilfsantrag [X.]‘ gelten als neu und als auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit beruhend.

a) Die Gegenstände der unabhängigen Patentansprü[X.]he 1 und 8 in der Anspru[X.]hsfassung na[X.]h Hilfsantrag [X.] gelten als neu.

aa) Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag [X.] ist neu gegenüber der EP 201.

Wie zum Hauptantrag dargelegt, ist der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 erteilter Fassung aus der EP 201 bekannt. Dort wurde bereits erläutert, dass die EP 201 au[X.]h die konkretisierten Merkmale 2.1 , 2.2 , 2.3 , 3.1 3.2 Merkmale 1 bis 4 des Gegenstands des Anspru[X.]hs 1 in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag [X.]‘ aus der EP 201 bekannt sind.

Wie ebenfalls zum Hauptantrag dargelegt, offenbart die EP 201 für die [X.] 4,096, 8,192 und 16,384 [X.] jeweils einen vorgegebenen Kurz[X.]ode mit der Länge 256 Chips, d. h. sein [X.]reizfaktor beträgt jeweils 256. Damit zeigt die EP 201 für diese drei [X.] das Merkmal 2.3.1 ([X.]reizfaktor vorgegebener Kurz[X.]ode kleiner als 256) ni[X.]ht.

Bei der niedrigsten Chiprate von 1,024 [X.] wird der vom Gold[X.]ode-Generator na[X.]h [X.]ur 21 der EP 201 erzeugte vorgegebene Kurz[X.]ode na[X.]h jeweils 64 Chips gestoppt, weil der zweite Abs[X.]hnitt, der eine Länge von einem Symbol bzw. 62,5 µs hat, bei dieser Chiprate nur 64 Chips aufnehmen kann. Damit ist zwar das Merkmal 2.3.1 erfüllt, ni[X.]ht jedo[X.]h das Merkmal 4 ([X.]reizfaktor vorgegebener [X.] kleiner als [X.]reizfaktor erster Kurz[X.]ode), denn der [X.]reizfaktor des ersten [X.] auf den 16 ksps Festkanälen beträgt bei der Chiprate von 1,024 [X.] ebenfalls 64 (EP 201, [X.]. 18).

Dana[X.]h ist der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag [X.] neu ggü. allen Varianten der EP 201. Glei[X.]hes gilt für den Gegenstand des Anspru[X.]hs 8 na[X.]h Hilfsantrag [X.], der si[X.]h in den Merkmalen 4 und 2.3.1 ni[X.]ht vom Anspru[X.]h 1 unters[X.]heidet.

bb) Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag [X.] ist au[X.]h neu gegenüber dem [X.]. Entgegen der Ansi[X.]ht der [X.] belegt die mehrfa[X.]he Erwähnung (inklusive eines Inhaltsverzei[X.]hnisses) des japanis[X.]hen [X.]s in den Versionen 0, 0-3 und 0-4.0 in einem vorveröffentli[X.]hten Beri[X.]ht einer [X.] [X.]-Arbeitsgruppe (Anlage [X.]D, [X.]5, 122, 130 – 135, 147, 153) ni[X.]ht, dass der [X.] vor dem Prioritätszeitpunkt des Streitpatents der Fa[X.]höffentli[X.]hkeit zugängli[X.]h war.

Na[X.]h Ansi[X.]ht der [X.] war ein Vors[X.]hlag der japanis[X.]hen Organisation [X.] (Asso[X.]iation of Radio Industries and Businesses) für die Funks[X.]hnittstelle eines Mobilfunksystems der dritten Generation vor dem [X.] des Streitpatents der Fa[X.]höffentli[X.]hkeit zugängli[X.]h. Hierzu haben die [X.] u. a. die Anlagen [X.], [X.]g und [X.]h vorgelegt.

Die Anlage [X.] besteht aus den Abs[X.]hnitten „(Draft) Volume 1 Requirements and Obje[X.]tives for a 3G Mobile Servi[X.]es and System Ver.0 ISSUED“ und “Volume 3 [X.]e[X.]ifi[X.]ation of the Air Interfa[X.]e for the 3G Mobile System”. Ein Hinweis auf den Zeitpunkt einer [X.] ist in dem Dokument [X.] ni[X.]ht enthalten.

Die Anlagen [X.]g und [X.]h umfassen ebenfalls jeweils einen Teil “Volume 3 [X.]e[X.]ifi[X.]ation of the Air Interfa[X.]e for the 3G Mobile System”, dem ein De[X.]kblatt mit den Angaben „Version: 0-1.0 […] Date: 25 July 1997“ bzw. „Version: 0-4.0 […] Date: De[X.]ember 18, 1997“ vorangestellt ist. Die [X.] haben die Anlagen [X.]g und [X.]h am 30. März 2020 von der Website der [X.] abgerufen ([X.]f, [X.]i).

Jedenfalls stimmt das „[X.]“ der [X.]h inhaltli[X.]h mit dem „[X.]“ der [X.] überein. Im Folgenden wird daher die Anlage [X.]h, also [X.] Version 0-4.1, als „[X.]“ bezei[X.]hnet.

Gemäß der Anlage [X.]m gehört es zu den Aufgaben der …, nationale und internationale te[X.]hnis[X.]he Standards zu entwi[X.]keln und zu veröffentli[X.]hen (S. 2, Art. 4 Nr. 1 und 2).

Die bloße Nennung des Titels und eines Teils des Inhaltsverzei[X.]hnisses des [X.]s in dem [X.] ([X.]D) lässt allerdings ni[X.]ht den S[X.]hluss zu, dass der [X.] in vollem Umfang der Fa[X.]höffentli[X.]hkeit, z. B. den Mitgliedern der entspre[X.]henden [X.], zugängli[X.]h war.

Der [X.] ist ni[X.]ht davon überzeugt, dass die im März 2020 von der Website der [X.] abrufbaren [X.]s ([X.]g = Ver. 0-1.0, [X.]h = Ver. 0-4.0) au[X.]h s[X.]hon vor dem Prioritätszeitpunkt des Streitpatents dort oder unter einer anderen Internet-Adresse öffentli[X.]h zugängli[X.]h waren.

(1) Auf die Frage der Vorveröffentli[X.]hung des [X.]s kommt es letztli[X.]h jedo[X.]h ni[X.]ht an. Denn au[X.]h die [X.] unterstellt, steht der von den [X.] in das Verfahren eingeführte [X.] der Patentfähigkeit der Gegenstände der Patentansprü[X.]he 1 und 8 in der Fassung des Hilfsantrags [X.] ni[X.]ht entgegen.

Daher war au[X.]h die von den [X.] angebotene Einvernahme der Zeugen zu der Frage der Vorveröffentli[X.]hung entbehrli[X.]h. Dabei kann dahinstehen, ob die Zeugen tatsä[X.]hli[X.]h zu Umständen als Zeugen angeboten worden sind, die in ihre Wahrnehmung gestellt sind.

Au[X.]h dem [X.] der [X.] dur[X.]h Einholung eines Sa[X.]hverständigenguta[X.]htens war ni[X.]ht na[X.]hzugehen. Mit der Antwort auf die Frage, ob der Fa[X.]hmann (keine) Probleme damit gehabt hätte, die allgemeine Anweisung in Abs[X.]hnitt 3.3.2.1.3 des [X.]s auf die [X.] 4,096, 8,192 und 16,384 zu beziehen, soll letztli[X.]h die Frage na[X.]h dem Verständnis des [X.] beantwortet werden. Dies ist allerdings einem Sa[X.]hverständigenbeweis über Tatsa[X.]hen ni[X.]ht zugängli[X.]h; die Frage der Auslegung ist vielmehr S[X.]hlussfolgerung aufgrund von offenbarten Tatsa[X.]hen, also eine Re[X.]htsfrage, die dem Sa[X.]hverständigenbeweis ni[X.]ht zugängli[X.]h ist.

(2) Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag [X.] ist neu gegenüber dem als vorveröffentli[X.]ht unterstellten [X.].

α) Der [X.] ([X.]h) stimmt inhaltli[X.]h teilweise mit der zum Hauptantrag genannten EP 201 (ZP10a) überein. Au[X.]h aus dem [X.] ist ein Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisationsverfahren für ein mobiles [X.] na[X.]h den Merkmalen 1, 3, 3.1 3.2 Title: […] 3G Mobile system; S. 183, [X.]. 3.1, [X.] 1: [X.]; S. 261, [X.]. 3.2.7.1 (b): downlink [X.]hip syn[X.]hronization […] based on the per[X.]h [X.]hannel syn[X.]hronization information; S. 277, [X.]. 3.2.7.9 (1): mobile station dis[X.]overs symbol timing as the time Long Code mask symbol be s[X.]anning first per[X.]h [X.]hannel with unique Short Code in system).

Jede Basisstation des [X.] sendet über logis[X.]he Rundsendekanäle ([X.]2), die auf physikalis[X.]he Festkanäle (per[X.]h [X.]hannels) abgebildet werden, Steuersignale (system [X.]ontrol information) gemäß Merkmal 2 an die mobilen Endgeräte ihrer Funkzelle (S. 185, [X.]. 3.2-1; S. 186, [X.]. 3.2.1.1.1.1.1; S. 190, [X.]. 3.2-3; S. 190, [X.]. 3.2.1.3.1; S. 294, [X.]. 3.3.1.3 u. 3.3.1.3.1).

Der im Downlink verwendete Lang[X.]ode ist einer Basisstation, insbesondere ihrem Sektor, zugeordnet und spreizt (verwürfelt) alle physikalis[X.]hen Kanäle (außer das im zweiten Abs[X.]hnitt eines [X.]s der Festkanäle gesendete long [X.]ode masked symbol), also au[X.]h den ersten Abs[X.]hnitt der [X.] auf den [X.] gemäß Merkmal 2.1 [X.]reading […] DL […] LC for se[X.]tor ID; S. 245, [X.]. 3.2.4.2.2: The spreading operation [X.]onsists of two operations; [X.] ([X.]hannelisation) and Long Code spreading (s[X.]rambling); S. 245, [X.]. 3.2.4.2.2.1 Downlink Long Code […] Gold Code; S. 300, [X.]. 3.3.4.2.2.1 Downlink Long Code This is the same as FDD mode).

Die Kanalisierungs[X.]odes sind als orthogonale ges[X.]hi[X.]htete Codes (layered orthogonal [X.]ode) ausgebildete erste [X.], die alle physikalis[X.]hen Kanäle (außer das im zweiten Abs[X.]hnitt eines [X.]s der Festkanäle gesendete long [X.]ode masked symbol), also au[X.]h den ersten Abs[X.]hnitt eines [X.]s des [X.]s gemäß Merkmal 2.2 2.4.2.2.3.1: [X.] […] For symbols of all physi[X.]al [X.]hannels other than per[X.]h [X.]hannels, and the symbols other than the long [X.]ode masked symbols of per[X.]h [X.]hannels, [X.] orthogonal [X.]ode sequen[X.]e […] shall be used; S. 300, [X.]. 3.3.4.2.2.3.1: same as FDD mode).

Den zweiten Abs[X.]hnitt (long [X.]ode masked symbol) der [X.] spreizt in Übereinstimmung mit Merkmal 2.3 orthogonal Gold [X.]ode) (S. 197, [X.]. 3.2.2-1, [X.], [X.]. 3.2.2.1.3: Long Code Masked Symbols are spread only with short [X.]odes, and the long [X.]odes shall not be used […] orthogonal Gold [X.]odes of [X.]ode length 256; S. 249, [X.]. 3.2.4.2.2.3.2, insbesondere [X.]. 3.2.4-4; S. 295, [X.]. 3.3.-2; S. 295, [X.]. 3.3.2.1.3 same as FDD mode; S. 300, [X.]. 3.3.4.2.2.3.2: same as FDD mode).

β) Im Unters[X.]hied zur EP 201 bes[X.]hreibt [X.] ni[X.]ht nur einen [X.] (frequen[X.]y division duplex), sondern au[X.]h einen TDD- ([X.]) Modus des [X.]s. Die Funks[X.]hnittstelle unters[X.]heidet si[X.]h für die beiden Modi nur in einigen wenigen Parametern (S. 183, [X.]. 3.1, Abs. 1, 2):

Abbildung

Abbildung

[X.] ([X.] 0.4-0, [X.]h) S. 183, 184, [X.]. 3.1-1 mit Kolorierung dur[X.]h den [X.]

Auf den von einer Basisstation ausgesendeten [X.] (per[X.]h [X.]hannels) beträgt die Symbolrate im [X.], unabhängig von der Chiprate, 32 ksps. Damit ist in jedem 0,625 ms langen Zeits[X.]hlitz Platz für 20 Symbole, die jeweils 31,25 µs lang sind (S. 293, [X.]. 3.3.-1; S. 295, [X.]. 3.3.-2), mithin halb so lang wie im [X.]Modus:

Bild10

Abbildung

[X.], [X.], [X.]. 3.3.-2 mit Kolorierung dur[X.]h den [X.]

Im [X.] umfasst somit ein Symbol auf dem 32 ksps [X.] bei den [X.] 1,024, 4,096, 8,192 bzw. 16,386 [X.] jeweils 32, 128, 256 bzw. 512 Chips (Anzahl der Chips je Symbol = Chiprate * [X.]), d. h. der [X.]reizfaktor des ersten [X.] hat den Wert 32, 128, 256 bzw. 512:

Abbildung

[X.], [X.], [X.]. 3.2.4-3 mit Kolorierung dur[X.]h den [X.]

γ) Der den zweiten Abs[X.]hnitt spreizende vorgegebene Kurz[X.]ode ist im FDD-Modus ein orthogonaler Gold-Code mit der Länge 256 (S. 198, [X.]. 3.2.2.1.3: the short [X.]odes that spread the Long Code Masked Symbols shall be orthogonal Gold [X.]odes of [X.]ode length 256. Details are des[X.]ribed in Chapter 3.2.4.2.2.3.2). In dem [X.]itel 3.2.4.2.2.3.2 sind die den Gold-Code erzeugenden Generator-Polynome mit einer mögli[X.]hen Implementierung angegeben:

Abbildung

[X.], [X.], [X.]. 3.2.4.2.2.3.2

Abbildung

[X.], [X.], [X.]. 3.2.4-4

Für den [X.]Modus (Symbolrate 16 ksps auf dem [X.]) und die „[X.]“ von 4,096 [X.] weisen sowohl der ersten Kurz[X.]ode als au[X.]h der vorgegebene Kurz[X.]ode eine Länge und damit einen [X.]reizfaktor von 256 auf. Damit ist in diesem Fall weder das Merkmal 4 no[X.]h das Merkmal 2.3.1 des Gegenstands des Anspru[X.]hs 1 in der Fassung des Hilfsantrags [X.] aus [X.] bekannt.

Dagegen ergeben si[X.]h für die größeren [X.] von 8,192 bzw. 16,384 [X.] im [X.]Modus – wie bereits zum Hauptantrag zu der Dru[X.]ks[X.]hrift EP 201 ausgeführt – [X.]reizfaktoren für den ersten Kurz[X.]ode von 512 bzw. 1024, während der [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] na[X.]h wie vor 256 beträgt. Damit zeigen diese Varianten zwar jeweils das Merkmal 4, ni[X.]ht jedo[X.]h das Merkmal 2.3.1.

Für den [X.] (Symbolrate 32 ksps statt 16 ksps im [X.]Modus) wird in den korrespondierenden [X.]iteln 3.3.2.1.3 bzw. (die Seiten 295 und 296 übergreifender Absatz) bzw. 3.3.4.2.2.3.2 (S. 300) des [X.]s folgendes zum vorgegebenen Kurz[X.]ode und seiner Erzeugung ausgeführt:

Abbildung

Abbildung

[X.], [X.], 296, [X.]. 3.3.2.1.3

Abbildung

Somit soll der vorgegebene Kurz[X.]ode im [X.] eine Länge von 128 Chips haben ([X.]ode length 128) und mit dem vorgegebenen Kurz[X.]ode im [X.]Modus übereinstimmen (the same as FDD mode), d. h. dur[X.]h einen Generator erzeugt werden, der einen 256 Chips langen Gold-Code ausgibt.

Bei der „[X.]“ von 4,096 [X.] umfasst ein 32,5 µs langes Symbol 128 Chips. Damit ist au[X.]h in dem zweiten Abs[X.]hnitt eines [X.]s des [X.]s, dem long [X.]ode masked symbol (S. 295, [X.]. 3.3.-2) Platz für nur 128 Chips. Der Fa[X.]hmann versteht daher die vorstehend zitierten Angaben zum vorgegebenen Kurz[X.]ode im [X.] so, dass bei einer Chiprate von 4,096 [X.] zwar der glei[X.]he Gold-Code-Generator wie im [X.]Modus verwendet wird, jedo[X.]h dessen Ausgangssignal entweder na[X.]h 128 Chips abges[X.]hnitten oder – wie die [X.] erläutert haben – das [X.] (most signifi[X.]ant bit) seines ersten S[X.]hieberegisters (S. 249, [X.]. 3.2.4-4) geeignet initialisiert wird, um nur 128 Chips zu erzeugen. Da im [X.] der [X.]reizfaktor des ersten [X.] für die Chiprate von 4,096 [X.] ebenfalls 128 beträgt (S. 249, [X.]. 3.2.4-3), ist für diesen Fall zwar das Merkmal 2.3.1, ni[X.]ht jedo[X.]h das Merkmal 4 erfüllt.

Für die höheren [X.] von 8,192 bzw. 16,384 [X.] betragen die [X.]reizfaktoren des ersten [X.] im [X.] 256 bzw. 512 (S. 249, [X.]. 3.2.4-3). Na[X.]h Ansi[X.]ht der Klägerinnen entnimmt der Fa[X.]hmann dem [X.], insbesondere Seiten 295, 296, [X.]. 3.3.2.1.3, dass im [X.] der [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] für die [X.] 4,096, 8,192 und 16,384 [X.] stets 128 beträgt. Der Fa[X.]hmann würde au[X.]h bei den beiden höheren [X.], bei denen ein Symbol 256 bzw. 512 Chips lang ist, den Gold-Code-Generator so abs[X.]hneiden oder so initialisieren, dass er nur 128 Chips erzeugt. Damit wären die Merkmale 4 und 2.3.1 für die beiden hö[X.]hsten [X.]reizfaktoren erfüllt.

Diese Si[X.]htweise überzeugt ni[X.]ht. Der vorgegebene Kurz[X.]ode umfasst im [X.] bei der Chiprate von 4,096 [X.] nur deswegen nur 128 Chips, weil wegen der im Verglei[X.]h zum [X.]Modus halb so langen Symbole auf den [X.] je Symbol ni[X.]ht mehr als 128 Chipplätze zur Verfügung stehen. Die Aussage zum [X.] „the short [X.]odes for long [X.]ode masked symbols shall use orthogonal Gold [X.]ode of [X.]ode length 128“ ([X.]) steht somit ni[X.]ht im Widerspru[X.]h zu der Angabe „The [X.]y[X.]le is 1 symbol (256 [X.]hip) of the per[X.]h [X.]hannel“ ([X.]) im [X.]Modus.

Vor dem Prioritätszeitpunkt des Streitpatents war es übli[X.]h, einen vorgegebenen Kurz[X.]ode mit einer Länge von 256 Chips zu verwenden, um eine si[X.]here Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation zu erzielen ([X.] 146, S. 38, Abs. 1), au[X.]h wenn dies bei einem signalangepassten Filter mit nur 64 Abgriffen Na[X.]hteile mit si[X.]h bringt, die (erst) das Streitpatent mit einer Verkürzung des vorgegebenen [X.] auf 64 oder 16 Chips löst. Daher vers[X.]hle[X.]htert der (bei der Chiprate von 4,096 [X.]) nur 128 Chips lange vorgegebene Kurz[X.]ode die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation im [X.]. Darüber hinaus sendet eine Basisstation auf den [X.] im [X.] nur halb so oft [X.] wie im [X.]Modus ([X.], [X.]. 3.3-1), womit si[X.]h die Syn[X.]hronisation gegenüber dem [X.]Modus no[X.]h weiter vers[X.]hle[X.]htert.

Vor diesem Hintergrund entnimmt der Fa[X.]hmann dem Abs[X.]hnitt 3.3.4.2.2.3.2 des [X.]s, dass im [X.] – sofern in Abhängigkeit der gewählten Chiprate im long [X.]ode masked symbol ausrei[X.]hend Platz ist – der Gold-Code-Generator des [X.]Modus zu verwenden ist, der einen 256 Chips langen Kurz[X.]ode ausgibt. Damit beträgt der [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] für die beiden höheren [X.] von 8,192 bzw. 16,384 [X.] jeweils 256, so dass das Merkmal 2.3.1 ([X.]reizfaktor kleiner 256) für diese [X.] ni[X.]ht erfüllt ist.

Der [X.] ist, au[X.]h wenn es si[X.]h um eine frühe, no[X.]h ni[X.]ht endgültig verabs[X.]hiedete Version handelt, jedenfalls in seinen wi[X.]htigsten Aspekten weder unvollständig no[X.]h widersprü[X.]hli[X.]h. Daher wäre, falls im [X.] für jede Chiprate ein Gold-Code mit nur 128 Chips Länge zu verwenden wäre, dies au[X.]h dur[X.]h einen entspre[X.]henden Eintrag im [X.]itel 3.3.4.2.2.3.2 – ggfs. mit Angabe eines si[X.]h vom [X.]Modus unters[X.]heidenden Generator-Polynoms – dokumentiert. Gerade aufgrund des Fehlens einer sol[X.]hen speziellen Definition entnimmt der Fa[X.]hmann, wie erläutert, dem [X.] für den [X.] einen vorgegebenen Kurz[X.]ode der Länge 1 Symbol (= 256 Chips) für die beiden [X.] 8,192 und 16,384 [X.]

Na[X.]h alledem ist der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag [X.] dur[X.]h keine der im [X.] offenbarten Varianten neuheitss[X.]hädli[X.]h getroffen.

δ) Die vorstehende Argumentation gilt au[X.]h für den Gegenstand des Anspru[X.]hs 8.

[X.][X.]) Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag [X.] ist neu gegenüber dem Dokument „[X.]“.

Vor dem [X.] des Streitpatents befand si[X.]h der Mobilfunkstandard [X.] (Universal Mobile Tele[X.]ommuni[X.]ations System) in der Evaluationsphase, d. h. es wurden no[X.]h vers[X.]hiedene Funks[X.]hnittstellen diskutiert ([X.] 146, S. 4, [X.]; S. 5, S[X.]ope). Tdo[X.] [X.] 359/97, im Folgenden „[X.]“ genannt, ist ein Dokument der [X.] „[X.] Wideband [X.]-CDMA [X.]on[X.]ept group (Alpha)“.

(1) Bei einer Verbindung zwis[X.]hen Basis- und [X.] werden im Downlink ein Dedi[X.]ated Physi[X.]al Data [X.] ([X.]) und ein Dedi[X.]ated Physi[X.]al Control [X.] ([X.]) im zeitli[X.]hen Multiplex übertragen (S. 11, [X.] 2). Die Nutz- bzw. Steuersignale werden fa[X.]hübli[X.]h mit einem Kurz[X.]ode ([X.]) und mit einem Lang[X.]ode (s[X.]rambling [X.]ode) gespreizt bzw. verwürfelt (S. 12, [X.]. 3). Der Lang[X.]ode ist als Gold-Code der Länge 40960 Chips ausgeführt (S. 12, drittletzer Abs.). Die [X.] sind als [X.] (orthogonal variable spreading fa[X.]tor) ausgebildet (S. 12, [X.]. 4), wobei der Wert des [X.]reizfaktors auf dem [X.]/[X.] zwis[X.]hen 4 und 256 liegen kann (S. 11, viertletzer Abs.).

Der logis[X.]he Broad[X.]ast Control [X.] ([X.]) wird auf den physikalis[X.]hen Primary Common Control Physi[X.]al [X.] (Primary [X.]) abgebildet (S. 10, [X.]. 1), wel[X.]her zusammen mit dem Se[X.]ondary [X.] den [X.] bildet. Dieser Fest- oder [X.] [X.] unters[X.]heidet si[X.]h grundsätzli[X.]h bezügli[X.]h [X.]reizung und [X.] ni[X.]ht von den Kanälen [X.]/[X.] (S. 14, drittletzter Absatz), wird jedo[X.]h im Unters[X.]hied zum [X.]/[X.] mit konstanter Symbolrate übertragen, womit sein [X.]reizfaktor ebenfalls konstant ist. Der Primary [X.] wird zellunabhängig und fortlaufend immer mit der glei[X.]hen Bitrate von 32 kbps übertragen, der Se[X.]ondary [X.] nur bedarfsweise (vgl. S. 14, letzter Abs.). Dabei entspri[X.]ht die Bitrate von 32 kbps einer Symbolrate von 16 ksps, denn es werden jeweils zwei Bits auf ein Symbol abgebildet (S. 12, Abs. 1).

Für die im Rahmen der Zellsu[X.]he erforderli[X.]he zeitli[X.]he Syn[X.]hronisation der [X.] auf die Basisstation sendet letztere kontinuierli[X.]h den Syn[X.]hronisation [X.] ([X.]) aus, der einen Primary und einen Se[X.]ondary [X.] umfasst ([X.], [X.]. 2.4.2.3):

Abbildung

[X.], [X.], [X.]. 8

Dabei besteht der Primary [X.] nur aus einem vorgegebenen Kurz[X.]ode [X.]p der Länge 256, der jeweils zu Beginn jedes [X.]s übertragen wird (S. 15, [X.]. 2.4.2.3, Abs. 3). In der [X.] wird für die Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation ein signalangepasstes Filter (mat[X.]hed filter) verwendet, dessen Koeffizienten den Werten des vorgegebenen [X.] [X.]p entspre[X.]hen ([X.], [X.]. 2.6.4.1):

Der Syn[X.]hronisationskanal [X.] (Primary und Se[X.]ondary [X.]) wird mit den [X.]n [X.]/[X.] und [X.] im Codemultiplex übertragen, wobei der [X.] ni[X.]ht verwürfelt, d. h. ni[X.]ht mit dem basisstationsspezifis[X.]hen Lang[X.]ode multipliziert wird ([X.], [X.]. 9 mit Bes[X.]hreibung). Aus den [X.]uren 8 und 9 entnimmt der Fa[X.]hmann, dass der Primary [X.] (oberster Zweig in [X.]ur 9) für 256 Chips je Zeits[X.]hlitz die Multiplikation des Symbols „1“ mit dem vorgegebenen Kurz[X.]ode [X.]p überträgt.

(2) Es kann dahinstehen, ob die Kombination der fortlaufend von der Basisstation ausgesendeten Kanäle Primary [X.] und Primary [X.] und des bedarfsweise ausgesendeten Se[X.]ondary [X.] als Festkanäle im Sinne des Merkmals 2 des Anspru[X.]hs 1 des Streitpatents angesehen werden können. Weiter kann dahinstehen, ob die Kombination von Primary [X.] und Primary [X.] den einen [X.] im Sinne des Merkmals 2.2 bilden, wogegen spri[X.]ht, dass die über den Primary [X.] zu übertragenden Symbole fortlaufend, also sowohl im ersten als au[X.]h im zweiten Abs[X.]hnitt jedes [X.]s, mit dem ersten Kurz[X.]ode und dem Lang[X.]ode gespreizt und verwürfelt werden, was im Widerspru[X.]h zu den Merkmalen 2.1, 2.2 und 2.3 stehend dürfte.

Jedenfalls erfüllen die [X.]reizfaktoren ni[X.]ht Merkmal 4, da der [X.]reizfaktor auf dem Primary [X.] dur[X.]hgängig, also au[X.]h im ersten Abs[X.]hnitt jedes [X.]s, den Wert 256 hat (4,096 [X.]/16 ksps = 256) und der [X.]reizfaktor des auf dem Primary [X.] gesendeten, vorgegebenen [X.] [X.]p ebenfalls den Wert 256 aufweist ([X.], unter [X.]ur 8: „The Primary [X.] [X.]onsists of an unmodulated orthogonal Gold [X.]ode of length 256 [X.]hips“).

Damit ist au[X.]h das Merkmal 2.3.1 ([X.]reizfaktor vorgegebener Kurz[X.]ode kleiner als 256) ni[X.]ht aus [X.] bekannt.

Dana[X.]h sind die Gegenstände der Ansprü[X.]he 1 und 8 na[X.]h Hilfsantrag [X.] ni[X.]ht aus [X.] bekannt.

dd) Die weiteren von den [X.] genannten Dru[X.]ks[X.]hriften liegen vom Gegenstand des Streitpatents weiter ab.

b) Die Gegenstände der unabhängigen Patentansprü[X.]he 1 und 8 in der Anspru[X.]hsfassung na[X.]h Hilfsantrag [X.] gelten au[X.]h als auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit beruhend.

aa) Ausgehend vom [X.] hat der Fa[X.]hmann keine Veranlassung, im [X.] bei den [X.] von 8,192 [X.] bzw. 16,384 [X.] den vorgegebenen Kurz[X.]ode von 256 auf 128 zu kürzen, denn damit wäre – wie bereits zur Frage der Neuheit dargelegt – jeweils eine Vers[X.]hle[X.]hterung der Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisation verbunden. Glei[X.]hes gilt für eine Verringerung des [X.]reizfaktors im [X.]Modus für die [X.] 4,096 [X.] und höher.

Der von der Klägerin zu 3 erhobene Einwand, der [X.] sei hinsi[X.]htli[X.]h des [X.]reizfaktors des vorgegebenen [X.] bei den vers[X.]hiedenen [X.] widersprü[X.]hli[X.]h bzw. unvollständig und der Fa[X.]hmann ziehe daher bei seinem Bestreben, diese Widersprü[X.]he zu beseitigen bzw. diese Lü[X.]ken zu s[X.]hließen in Betra[X.]ht, bei den höheren [X.] im [X.] einen [X.]reizfaktor von 128 zu verwenden, greift ni[X.]ht. Denn der [X.] ist – wie zur Neuheit dargelegt – jedenfalls in diesen Punkten weder lü[X.]kenhaft no[X.]h widersprü[X.]hli[X.]h, sondern zeigt dem Fa[X.]hmann auf, wel[X.]he vorgegebenen Codes für die vers[X.]hiedenen [X.] zu verwenden sind. Insofern besteht für den Fa[X.]hmann keine Veranlassung, Änderungen an den jeweils in si[X.]h ges[X.]hlossenen Varianten vorzunehmen.

bb) Die EP 315 gibt dem Fa[X.]hmann keinen Anlass, bei dem [X.] [X.]-Vors[X.]hlag ([X.]) oder dem japanis[X.]hen [X.] den [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] zu verringern.

Die EP 315 mö[X.]hte bei einem [X.]-CDMA-System eine vereinfa[X.]hte, bes[X.]hleunigte und stabile Empfängersyn[X.]hronisation ermögli[X.]hen ([X.], li. [X.]. – re. [X.]., Abs. 2). Hierzu wird regelmäßig eine kurze, vorgegebene Syn[X.]hronisationssequenz (11 Chip [X.] Code) ausgesendet, die in einem signalangepassten [X.] (surfa[X.]e a[X.]ousti[X.] wave mat[X.]hed filter) des Empfängers einen hohen Korrelationswert erzeugt ([X.]. 3 5; [X.]. 2, [X.] 9, 10). Die zu übertragenden [X.]e werden mit einem Kurz[X.]ode der Länge 1024 gespreizt ([X.]. 1, [X.] 57 - 59).

Die EP 315 zeigt ein Kommunikationssystem, bei dem es weder die in [X.] übli[X.]hen Festkanäle zur Übertragung von Steuersignalen na[X.]h Merkmal 2 no[X.]h einen Lang[X.]ode zur Unters[X.]heidung mehrerer Basisstationen gemäß Merkmal 2.1 gibt. Das zur Syn[X.]hronisation verwendete signalangepasste [X.] empfängt unmittelbar das Ho[X.]hfrequenzsignal der Empfangsantenne ([X.]. 1), was bei einem Mobilfunksystem zu einer ni[X.]ht hinnehmbaren Vers[X.]hle[X.]hterung des Signal-zu-Raus[X.]h-Verhältnisses aufgrund der Dämpfung des [X.] führen würde. Die EP 315 sieht das [X.] zudem als Abkehr von den bei [X.] übli[X.]hen Syn[X.]hronisationss[X.]haltungen (S. 2, li.  [X.]., drittletzer Abs. – re. [X.]., Abs. 1). Daher betra[X.]htet der Fa[X.]hmann die EP 315 als eine in si[X.]h ges[X.]hlossene Lösung, die ni[X.]ht auf die [X.] na[X.]h [X.] bzw. [X.] anwendbar ist.

[X.][X.]) Au[X.]h unter Hinzunahme des übrigen im Verfahren genannten Standes der Te[X.]hnik kommt der Fa[X.]hmann ni[X.]ht in nahe liegender Weise zu den Gegenständen der Ansprü[X.]he 1 und 8 gemäß Hilfsantrag [X.].

Insbesondere steht au[X.]h die Dru[X.]ks[X.]hrift [X.] der Patentfähigkeit des Streitpatents in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag [X.] ni[X.]ht entgegen.

(1) Sie bildet s[X.]hon keinen Stand der Te[X.]hnik na[X.]h Art. 54 EPÜ, da sie frühestens am 21. Mai 1998 veröffentli[X.]ht wurde und das Streitpatent jedenfalls in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag [X.] die Priorität vom 13. Mai 1998 aus [X.] 12999598 wirksam in Anspru[X.]h nimmt. Denn die Übersetzung der japanis[X.]hen Prioritätsanmeldung des Streitpatents zeigt die Merkmale der Ansprü[X.]he 1 und 8 na[X.]h Hilfsantrag [X.] wie folgt:

1 Zeits[X.]hlitzsyn[X.]hronisationsverfahren für ein mobiles [X.], umfassend die S[X.]hritte:

 [X.] 1: A mobile [X.]ommuni[X.]ation system using the [X.] system […] slot timing syn[X.]hronization ([X.]ell sear[X.]h);

2 Senden eines [X.] von einer Basisstation über Festkanäle (106, 107), die so bes[X.]haffen sind, dass

 S. 3, 4, Abs. 0004; [X.]. 2

2.1

2.2

 S. 4, Abs. 0004: In a data symbol se[X.]tion 102 […] a [X.]ontrol signal transmitted to the mobile terminal is spread by a long [X.]ode and short [X.]ode 103.

2.3

 [X.] 2: long [X.]ode masked symbol formed of a [X.] [X.]; S. 4, Abs. 0005: The [X.] is a short period spread [X.]ode defined [X.]ommon to base stations disposed in the mobile [X.]ommuni[X.]ation system; [X.]. 3

3 in einem mobilen Endgerät,

3.1

3.2

 S. 5, [X.] 1, 2: the mobile terminal despreads the per[X.]h [X.]hannels by using the [X.] and syn[X.]hronizes timing having a high [X.]orrelation value [X.]; S. 8, Abs. 0013: In the timing syn[X.]hronizer 810, it is ne[X.]essary to derive [X.]orrelation values of timing [X.]orresponding to one symbol […] to maximize the a[X.][X.]umulated [X.]orrelation values, [X.]

4 dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass ein [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] auf einen niedrigeren Wert als ein [X.]reizfaktor des ersten [X.] des ersten Abs[X.]hnitts eingestellt ist

 [X.] 1: a spreading fa[X.]tor of the long [X.]ode masked symbol is set to a value lower than that of spreading fa[X.]tors of other ordinary symbols

2.3.1 und geringer als 256 ist.

 S. 7, [X.] 15, 16: spreading fa[X.]tor of the mask symbol is 64; Abs. 0018

3 Mobiles Endgerät für ein mobiles [X.], bei dem

 S. 7, [X.] 27, 28: a mobile terminal used in a CDMA mobile [X.]ommuni[X.]ation system

3.3 eine RF-Einheit (801) zum Umwandeln eines von einer Antenne empfangenen Signals, das eine Trägerfrequenz hat, in ein [X.] und

 S. 8, [X.] 2 - 4: A re[X.]eived signal of a [X.]arrier frequen[X.]y re[X.]eived from an antenna is lowered in frequen[X.]y by an [X.] 801

3.4 ein signalangepasstes Filter (901) zum Empfangen des [X.]s und

 [X.]. 9: [X.] 901

3.1_3.2

 S. 8, [X.] 21 – S. 9, [X.] 3: In the timing syn[X.]hronizer 810, it is ne[X.]essary to derive [X.]orrelation values of timing [X.]orresponding to one symbol […] [X.] 901 [X.]apable of providing [X.]orrelation results […] a[X.][X.]umulated [X.]orrelation values, [X.]; S. 5, [X.] 1, 2: the mobile terminal despreads the per[X.]h [X.]hannels by using the [X.] and syn[X.]hronizes timing having a high [X.]orrelation value [X.]

(2) Selbst wenn das Streitpatent die Priorität ni[X.]ht wirksam in Anspru[X.]h nähme, steht [X.] der Patentfähigkeit des Streitpatents in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag [X.] ni[X.]ht entgegen.

Das in [X.] vorges[X.]hlagene mobile [X.] ähnelt demjenigen des [X.]s (S. 974, [X.]. 1, [X.]. 2, 3; S. 975, [X.]. 4), insbesondere hinsi[X.]htli[X.]h der „Standard“-Chiprate von 4,096 [X.] (S. 974, li. [X.]., Abs. unter [X.]. 1). Die Symbolrate auf den [X.] (per[X.]h [X.]hannels) beträgt – ebenfalls wie im [X.] – 16 ksps (S. 974, re. [X.]., Abs. 2), womit si[X.]h für die Chiprate von 4,096 [X.] ein [X.]reizfaktor des ersten [X.] von 256 ergibt. Der vorgegebene Kurz[X.]ode ist als orthogonaler Gold-Code ausgestaltet (S. 974, [X.]. 1; S. 975, li. [X.]., [X.] 9 – 12); zu seinem [X.]reizfaktor finden si[X.]h keine Angaben, womit der Fa[X.]hmann mitliest, dass der [X.]reizfaktor des vorgegebenen [X.] ebenfalls 256 beträgt. Damit sind aus [X.] jedenfalls die Merkmale 4 und 2.3.1 der Gegenstände der Ansprü[X.]he 1 und 8 na[X.]h Hilfsantrag [X.] ni[X.]ht bekannt.

Es ist au[X.]h ni[X.]ht ersi[X.]htli[X.]h, inwiefern weiterer Stand der Te[X.]hnik, etwa die im Streitpatent genannte Higu[X.]hi_IEICE oder die in [X.] zitierte Higu[X.]hi_IEEE, dem Fa[X.]hmann nahe legen könnten, unters[X.]hiedli[X.]he [X.]reizfaktoren zu verwenden. Higu[X.]hi_IEICE und Higu[X.]hi_IEEE zeigen jeweils ein CDMA-System mit einer festen Chiprate von 4,096 [X.] und einer Symbolrate von 64 ksps auf den [X.] (Higu[X.]hi_IEEE, S. 1432, [X.]. 1; [X.], S. 9, [X.]. 1, wobei eine Bitrate von 128 kbps einer Symbolrate von 64 ksps entspri[X.]ht). Demgemäß haben die [X.]reizfaktoren sowohl des ersten [X.] als au[X.]h des vorgegebenen [X.] jeweils den Wert 64.

5. Da die [X.] in dem ges[X.]hlossen gestellten Hilfsantrag [X.] die angegriffenen Patentansprü[X.]he 3, 7 und 9 ni[X.]ht verteidigt, sind diese ni[X.]ht weiter zu prüfen und die Klagen der [X.] 1 und 2 bleiben au[X.]h insoweit erfolgrei[X.]h.

Da si[X.]h die bes[X.]hränkte Verteidigung der angegriffenen Patentansprü[X.]he 1 und 8 in der Fassung des Hilfsantrags [X.] somit als zulässig und die Gegenstände der Patentansprü[X.]he 1 und 8 na[X.]h Hilfsantrag [X.] als patentfähig erweisen, war das Streitpatent teilweise im angegriffenen Umfang nur hinsi[X.]htli[X.]h der erteilten Fassung (Hauptantrag) und der ni[X.]ht verteidigten Patentansprü[X.]he 3, 7 und 9 für ni[X.]htig zu erklären, während die Klagen im Hinbli[X.]k auf die Fassung der Patentansprü[X.]he 1 und 8 na[X.]h Hilfsantrag [X.] abzuweisen waren.

V. Zu den weiteren Hilfsanträgen

Da si[X.]h das Streitpatent in der Fassung na[X.]h Hilfsantrag [X.] als s[X.]hutzfähig erweist, bedarf es keiner Ents[X.]heidung, ob das Streitpatent au[X.]h in den Fassungen der na[X.]hrangigen Hilfsanträge s[X.]hutzfähig wäre.

B.

Nebenents[X.]heidungen

Die Kostenents[X.]heidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 91a Abs. 1 ZPO.

Dabei hat der [X.] berü[X.]ksi[X.]htigt, dass der na[X.]h Hilfsantrag [X.] als s[X.]hutzfähig verbleibende Patentgegenstand gegenüber demjenigen der erteilten Fassung einges[X.]hränkt ist. Diese Eins[X.]hränkung ist verhältnismäßig geringfügig, fällt na[X.]h der S[X.]hätzung des [X.]s bei der wirts[X.]haftli[X.]hen Verwertbarkeit des Streitpatents kaum ins Gewi[X.]ht und veranlasst keine höheren Kosten. Dementspre[X.]hendes gilt für die unters[X.]hiedli[X.]h weiten Angriffe der einzelnen [X.] auf das Streitpatent. Daher haften die [X.] trotz teilweiser Ni[X.]htigerklärung des Streitpatents für die Geri[X.]htskosten insgesamt gesamts[X.]huldneris[X.]h und für die gesamten außergeri[X.]htli[X.]hen Kosten der [X.] na[X.]h Kopfteilen (§ 84 Abs. 2 [X.] i.V.m. § 100 Abs. 1 ZPO.

Soweit die [X.]en den Re[X.]htsstreit in der Hauptsa[X.]he übereinstimmend teilweise hinsi[X.]htli[X.]h des Angriffs auf Patentanspru[X.]h 4 für erledigt erklärt haben, war gemäß §§ 84 Abs. 2 [X.], 99 Abs. 1 [X.] i.V.m. § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO insoweit (nur) no[X.]h über die Kosten unter Berü[X.]ksi[X.]htigung des bisherigen Sa[X.]h- und Streitstandes na[X.]h billigem Ermessen zu ents[X.]heiden. Auf der Grundlage einer summaris[X.]hen Prüfung sind dabei die (mutmaßli[X.]hen) Erfolgsaussi[X.]hten der Klage im Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärungen zu beurteilen (vgl. [X.] GRUR 2001, 140 Zeittelegramm; Keukens[X.]hrijver, Patentni[X.]htigkeitsverfahren, 6. Aufl., Rn. 277). Somit ist insbesondere das Erlös[X.]hen des Streitpatents bei der Ents[X.]heidung ni[X.]ht zu berü[X.]ksi[X.]htigen. Allerdings era[X.]htet der [X.] au[X.]h die wirts[X.]haftli[X.]he Verwertbarkeit von Patentanspru[X.]h 4 im Verhältnis zu dem als s[X.]hutzfähig verbleibenden Patentgegenstand als geringfügig, so dass au[X.]h bei unterstelltem Erfolg des Teilangriffs insoweit keine Kostenauferlegung zu Lasten der [X.] in Betra[X.]ht käme.

Die Ents[X.]heidung über die vorläufige Vollstre[X.]kbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 ZPO.

Meta

6 Ni 1/17 (EP), verb. mit 6 Ni 12/17 (EP), verb.m. 6 Ni 27/18 (EP)

22.01.2021

Bundespatentgericht 6. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

nachgehend BGH, 18. April 2023, Az: X ZR 14/21, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 22.01.2021, Az. 6 Ni 1/17 (EP), verb. mit 6 Ni 12/17 (EP), verb.m. 6 Ni 27/18 (EP) (REWIS RS 2021, 10572)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 10572


Verfahrensgang

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Az. X ZR 14/21

Bundesgerichtshof, X ZR 14/21, 18.04.2023.


Az. 6 Ni 1/17 (EP), verb. mit 6 Ni 12/17 (EP), verb.m. 6 Ni 27/18 (EP)

Bundespatentgericht, 6 Ni 1/17 (EP), verb. mit 6 Ni 12/17 (EP), verb.m. 6 Ni 27/18 (EP), 22.01.2021.


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