Bundespatentgericht, Urteil vom 26.04.2023, Az. 4 Ni 1/22 (EP)

4. Senat | REWIS RS 2023, 4204

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Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 2 070 217

([X.] 2007 060 130)

hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 26. April 2023 durch [X.], den Richter [X.], die Richterin [X.] und [X.] sowie Dipl.-Ing. Tischler

für Recht erkannt:

[X.] Das europäische Patent 2 070 217 wird im Umfang der Patentansprüche 1 bis 4, 6 (soweit auf die Patentansprüche 1 bis 4 rückbezogen), 7 bis 10 sowie 12 und 13 (soweit jeweils auf die Patentansprüche 7 bis 10 rückbezogen) mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig erklärt.

I[X.] Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

II[X.] [X.] ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist Inhaberin des [X.] (Streitpatent), das – laut [X.]chrift unter Inanspruchnahme der Priorität der [X.] 847414 P vom 26. September 2006 – am 26. September 2007 angemeldet worden ist. Die Erteilung des [X.]n Patents ist am 22. April 2020 veröffentlicht worden. Das in [X.] gefasste Streitpatent ist in Kraft.

2

Das [X.] führt das Streitpatent unter dem Aktenzeichen 60 2007 060 130.4. Es trägt die Bezeichnung

3

„APPARAT[X.], [X.] AND COMPUTER PROGRAM PRODUCT PROVIDING MULITPLEXING FOR DATA-NON-ASSOCIATED CON[X.]OL CHANNEL”

4

und in der [X.] Übersetzung:

5

„Vorrichtung, Verfahren und [X.] zur Bereitstellung des [X.] für einen datennichtassoziierten Steuerkanal“

6

und umfasst in der erteilten Fassung vierzehn Patentansprüche, die die Klägerin mit ihrer Nichtigkeitsklage vom 16. Dezember 2021 in Umfang der Patentansprüche 1 bis 4, 6 (soweit auf die Patentansprüche 1 bis 4 rückbezogen), 7 bis 10 sowie 12 und 13 (soweit jeweils auf die Patentansprüche 7 bis 10 rückrückbezogen) angreift.

7

Der das Verfahren betreffende unabhängige Patentanspruch 1 und der die Vorrichtung betreffende unabhängige Patentanspruch 7 lauten in der erteilten Fassung:

8

1. A method for multiplexing of uplink data-non-associated control signaling, comprising:

9

using a cyclic shift of a pre-determined se-quence to generate an individual data-non-as-sociated control signaling symbol sequence;

spreading the individual data-non-associated control signaling symbol sequence;

mapping the spread individual data-non-associ-ated control signaling symbol sequence to an

orthogonal resource;

adding a cyclic prefix to the spread and mapped individual data-non-associated control signaling symbol sequence to form a data-non-associated control signaling information; and

transmitting the data-non-associated control signaling information.

7. An apparatus (10, 12, 14) for multiplexing of uplink data-non-associated control signaling, comprising:

a unit ([X.]) configured to use a cyclic shift of a pre-determined sequence to generate an [X.] symbol sequence;

a spreading unit ([X.]) configured to spread the individual data-non-associated control signaling symbol sequence;

a mapping unit ([X.]) configured to map the spread individual data-non-associated control signaling symbol sequence to an orthogonal re-source;

a processor (10A, [X.], [X.]) configured to add a cyclic prefix to the spread and mapped individual data-non-associated control signaling symbol sequence to form a data-non-associated control signaling information; and

a transmitter unit (10D, [X.]) configured to trans-mit the data-non-associated control signaling in-formation.

Die Patentansprüche 2 bis 4 und 6 sind unmittelbar oder mittelbar auf Patentanspruch 1 und die Patentansprüche 8 bis 10, 12 und 13 sind unmittelbar oder mittelbar auf Patentanspruch 7 rückbezogen; wegen ihres Wortlauts wird auf die Akte verwiesen.

Die Klägerin ist der Ansicht, der jeweilige Gegenstand gemäß den Patentansprüchen 1 und 7 sei unzulässig erweitert gegenüber dem Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung, die Erfindung sei nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass die Fachperson sie ausführen könne und der Gegenstand des [X.] sei nicht patentfähig. Die Gegenstände nach den Ansprüchen 1 und 7 seien gegenüber dem Stand der Technik bereits nicht neu. Darüber hinaus seien auch die Gegenstände der angegriffenen abhängig formulierten Patentansprüche neuheitsschädlich vorweggenommen oder beruhten zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Das Streitpatent könne zudem die Priorität aus der Voranmeldung sowohl aus formellen als auch aus materiellen Gründen nicht wirksam in Anspruch nehmen; insbesondere sei diese nicht wirksam auf die Beklagte übertragen worden. Dann sei der jeweilige Gegenstand der Ansprüche 1 und 7 des [X.] bereits aus jeder der – im Prioritätsintervall veröffentlichten – [X.], [X.] und [X.] bekannt; allerdings stehe auch jede der vorveröffentlichten Druckschriften D8, [X.] und [X.] der Patentfähigkeit des [X.] entgegen.

Die Klägerin stützt ihr Vorbringen u. a. auf folgende Entgegenhaltungen:

D2 NTT Do[X.]Mo, [X.], [X.]: Orthogonal Pilot [X.]annel in the Same Node B in [X.], 3GPP [X.] WG1 #42 on LTE, [X.], [X.], August 29 – September 2, 2005, [X.]-050851, abrufbar unter

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_42/Docs https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_42/Docs

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_42/Docs

Datei [X.]-050851.zip an angegebener Stelle verfügbar seit dem 25. August 2005

D3 3GPP [X.] 25.814 V7.0.0 (2006-06) Technical Report. 3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; Physical layer aspects for evolved Universal Terrestrial Radio Access (U[X.]A) (Release 7). Seiten 1 – 9, 67 - 77

[X.] WO 2007/087602 [X.] (veröffentlicht am 02.08.2007)

[X.]a EP 1 985 023 A0 ([X.] der [X.])

[X.]b [X.] 60/762,071 (Prioritätsdokument der [X.])

[X.] [X.], [X.]: [X.], 3GPP [X.] WG1 Meeting #48bis, [X.], [X.], [X.] – 30th, 2007, [X.]-071676, abrufbar unter

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_48b/Docs?sortby=name

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_48b/Docs?sortby=name

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_48b/Docs?sortby=name

Datei [X.]-071676.zip an angegebener Stelle verfügbar seit dem 3. April 2007

D6 [X.], S., et al: [X.]. In: [X.], [X.], No. 2, February 2002, [X.] - 248

D7 [X.]: [X.]/L2 [X.]ntrol Signalling when UE has no data to transmit, 3GPP [X.] WG1 #46bis, [X.], [X.], [X.] – 13, 2006, [X.]-062841, abrufbar unter

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_46bis/Docs/?sortby=name

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_46bis/Docs/?sortby=name

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_46bis/Docs/?sortby=name

Datei [X.]-062841.zip an angegebener Stelle verfügbar seit dem 4. Oktober 2006

D8 [X.]: EU[X.]A SC-FDMA Uplink Pilot/Reference Signal Design & TP, 3GPP [X.] LTE AdHoc, [X.], [X.], [X.] – [X.], 2006, [X.]-061722, abrufbar unter

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/wg1_rl1/TSG[X.]_AH/LTE_AH_0606/Docs/?sortby=name

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/wg1_rl1/TSG[X.]_AH/LTE_AH_0606/Docs/?sortby=name
https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/wg1_rl1/TSG[X.]_AH/LTE_AH_0606/Docs/?sortby=name
Datei [X.]-061722.zip an angegebener Stelle verfügbar seit dem 20. Juni 2006

D9 [X.] 2006/0133522 [X.] (veröffentlicht am 22.06.2006)

D10 Fazel, [X.]; [X.], S.: [X.], [X.]., [X.], [X.]pyright 2003, ISBN 0-470-84899-5

[X.] Texas Instruments: [X.], 3GPP [X.] WG1#44, [X.], [X.], [X.] – 17, 2006, [X.]-060373, abrufbar unter

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_44/Docs/

Datei [X.]-060373.zip an angegebener Stelle verfügbar seit dem 9. Februar 2006

[X.] [X.]: [X.] Design for EU[X.]A, 3GPP [X.]1#44, [X.], [X.]A, Feb. 13 – Feb 17, 2006, [X.]-060387, abrufbar unter

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_44/Docs/

Datei [X.]-060387.zip, an angegebener Stelle verfügbar seit dem 9. Februar 2006

D17 Texas Instruments: On Allocation of Uplink Pilot Sub-[X.]annels in EU[X.]A SC-FDMA, 3GPP [X.] WG1 [X.], [X.], [X.], 29 August – 02 September 2005, [X.]-050822, abrufbar unter

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/wg1_rl1/TSG[X.]_42/Docs/

Datei [X.]-050822.zip an angegebener Stelle verfügbar seit dem 25. August 2005

[X.], [X.]; [X.], [X.].: [X.] Wideband Wireless [X.]mmunications, [X.], Ltd, [X.]pyright 2005, ISBN-10 0-470-85069-8, S. 392

D21 [X.]: EU[X.]A Uplink Numerology and Design, 3GPP RAN1#41bis, [X.], [X.], [X.] 20-21, 2005, [X.]-050584, abrufbar unter

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_AH/LTE_AH_0506/Docs https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_AH/LTE_AH_0506/Docs

https://www.3gpp.org/ftp/tsg_ran/WG1_RL1/TSG[X.]_AH/LTE_AH_0506/Docs

Datei [X.]-050584.zip, an angegebener Stelle verfügbar seit dem 16. Juni 2005

Die Klägerin beantragt,

das [X.] Patent 2 070 217 im Umfang der Patentansprüche 1 bis 4, 6 (soweit auf die Patentansprüche 1 bis 4 rückbezogen), 7 bis 10 sowie 12 und 13 (soweit jeweils auf die Patentansprüche 7 bis 10 rückbezogen) mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen,

hilfsweise, die Klage abzuweisen,

soweit sie sich auch gegen die Fassung des [X.] nach dem Hilfsantrag 1 gemäß Anlage N9 zum Schriftsatz vom 22. Februar 2023 richtet mit der Maßgabe, dass die nicht angegriffenen Patentansprüche 5, 11 und 14 gestrichen sind und der Hilfsantrag im Übrigen als geschlossener Anspruchssatz gestellt ist,

weiter hilfsweise, die Klage abzuweisen,

soweit sie sich auch gegen die Fassung des [X.] nach dem Hilfsantrag 2 (neu), überreicht in der mündlichen Verhandlung am 26. April 2023, richtet.

Die Beklagte tritt der Argumentation der Klägerin entgegen und ist der Auffassung, das Streitpatent nehme seine Priorität zu Recht in Anspruch, der Gegenstand des [X.] gehe nicht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus, die Erfindung sei so deutlich und vollständig offenbart, dass die Fachperson sie ausführen könne und der Gegenstand gemäß den Patentansprüchen 1 und 7 sei gegenüber dem Stand der Technik neu und beruhe auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Der Gegenstand des [X.] sei wenigstens in einer der verteidigten Fassungen nach den eingereichten [X.] schutzfähig.

Patentansprüche 1 und 7 nach Hilfsantrag 1 aus Schriftsatz vom 22. Februar 2023 lauten ([X.]):

Abbildung

Abbildung

Abbildung

Die in [X.] gefassten Patentansprüche 1 und 7 nach Hilfsantrag 2 (neu) aus der mündlichen Verhandlung vom 26. April 2023 lauten ([X.]):

Abbildung Abbildung

Die Klägerin tritt auch den [X.] entgegen und sieht auch die Gegenstände nach den Patentansprüchen 1 und 7 in der Fassung der jeweiligen Hilfsanträge als nicht patentfähig an. Auch die Gegenstände nach den [X.] seien bereits unzulässig erweitert und den ursprünglichen Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen. Darüber hinaus seien die Gegenstände Gegenstände der Patentansprüche 1 und 7 nach den [X.] auch mit den hinzugefügten Merkmalen nicht neu und nicht erfinderisch.

Der Senat hat den Parteien einen Hinweis vom 23. Januar 2023 zugeleitet und hierin Fristen zur Stellungnahme gesetzt.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 26. April 2023 sowie den weiteren Akteninhalt Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

A.

Auf die zulässige Klage ist das Streitpatent im angegriffenen Umfang der Patentansprüche 1 bis 4, 6 (soweit auf die Patentansprüche 1 bis 4 rückbezogen), 7 bis 10 sowie 12 und 13 (soweit jeweils auf die Patentansprüche 7 bis 10 rückbezogen) für nichtig zu erklären. Denn insoweit ist jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 [X.]uchst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ gegeben. Auch in den Fassungen nach den [X.] 1 und 2 (neu) erweist sich das Streitpatent nicht als schutzfähig.

I. Zum Gegenstand des Streitpatents (in erteilter Fassung), zur Aufgabe, zum Fachmann und zur Auslegung

1. [X.] beschäftigt sich mit dem [X.] nicht-datenassoziierter Steuersignale mehrerer Endgeräte im [X.] eines drahtlosen Kommunikationssystems ([X.], Abs. 0001, 0012, 0049 – 0052, 0056).

Für [X.] / [X.] ([X.] / Long Term Evolution) sei für den Downlink [X.] (Orthogonal Frequency-Division Multiplexing) und für den [X.] [X.] (Single-Carrier Frequency Division Multiple Access) vorgesehen (Abs. 0003).

Im [X.] würden sowohl mit der Datenübertragung assoziierte (transport format; [X.] = Hybrid Automatic Repeat Request) als auch nicht-datenassoziierte Steuersignale ([X.] = [X.], [X.]/N[X.] = [X.] / [X.]) übertragen (Abs. 0004).

In dem technischen [X.]ericht [X.] 25.814 V7.0.0 (im hiesigen Verfahren: [X.]) würden drei [X.] in [X.]etracht gORPezogen, um von einem einzelnen Endgerät [X.], Daten und L1/[X.] innerhalb eines Subrahmens im [X.] zu übertragen. [X.]ei einer dieser Kombinationen würden [X.] und nicht-datenassoziierte L1/[X.] im Zeitbereich gemultiplext, um den Vorteil eines [X.]-Systems, das niedrige [X.], beizubehalten (Abs. 0005, 0006).

Auch sei es bekannt, Pilot- und Steuersignale mehrerer Endgeräte im Frequenz- und Codebereich innerhalb eines Subrahmens zu multiplexen (Abs. 0007). Ein [X.] (Physical [X.] Control Channel) genannter Kanal stelle einen semi-statisch zugewiesenen Zeit-Frequenzbereich zum [X.] von [X.]n und nicht-datenassoziierten Steuersignalen mehrerer Endgeräte zur Verfügung, wobei Signale unterschiedlicher Endgeräte im Frequenz-, Zeit-, oder Codebereich (oder einer Mischung dieser [X.]ereiche) gemultiplext würden (Abs. 0008), wie dies auch die [X.]ur 9.1.1.2.3-2 des vorstehend genannten technischen [X.]erichts ([X.]) zeige (Abs. 0009):

Abbildung

[X.], [X.]. 9.1.1.2.3-2 (b) (entspricht [X.]. 1 der [X.]) mit durch den Senat hinzugefügter roter Umrahmung desjenigen [X.], in dem [X.] und nicht-datenassoziierte Steuersignale mehrerer Endgeräte gemultiplext werden

In der betrachteten Ressource seien voraussichtlich 1 bis 30 [X.]its zu übertragen, beispielsweise [X.]/N[X.]-, [X.]- und/oder L1-Rückkopplungs-Steuersignale (Abs. 0010), wobei die dedizierte Frequenz-/Zeit-Ressource für den gemeinsam genutzten [X.] mindestens zwei [X.] (Physical Resource [X.]locks) (360 kHz) pro 5 MHz [X.]andbreite benötige, mithin der Overhead 8 % betrage. Das Ziel sei gewesen, dass mindestens 12 Nutzer je [X.] ([X.]) gleichzeitig orthogonal in die gegebene Ressource gemultiplext werden können (Abs. 0011).

Dabei trete das Problem auf, wie eine ausreichende Anzahl von Endgeräten so in die vorbestimmten Ressourcen gemultiplext werden, dass Steuerinformationen zuverlässig im [X.] übertragen werden können (Abs. 0012).

2. Zuständiger Fachmann ist ein Ingenieur mit einem universitären Abschluss (Diplom oder Master) im [X.]ereich der Nachrichten- oder Informationstechnik, der über mehrjährige [X.]erufserfahrung sowie Kenntnisse auf dem Gebiet der Konzeption von [X.], insbesondere im [X.]ereich der physikalischen Schicht (Layer 1) verfügt. Einem solchem Fachmann sind die zum Prioritätszeitpunkt geltenden Normen für Übertragungsverfahren der mobilen Kommunikation sowie die dafür zur Anwendung kommenden Standardgerätschaften bekannt. Darüber hinaus kennt er die in den einschlägigen [X.] diskutierten Entwicklungen und Vorschläge, denn er ist Teil eines Teams, von dem wenigstens ein Teammitglied an den Sitzungen der Gremien teilnimmt und die anderen Teammitglieder über den Inhalt der Sitzungen informiert.

3. Das im Umfang der Ansprüche 1 bis 4, 6 bis 10 sowie 12 und 13 angegriffene Streitpatent weist insgesamt 14 Patentansprüche auf. Der unabhängige Patentanspruch 1 ist auf ein Verfahren zum [X.] einer nicht [X.]-Datenassoziierten Steuersignalisierung und der nebengeordnete Patentanspruch 7 ist auf eine Vorrichtung zum [X.] einer nicht [X.]-Daten-assoziierten Steuersignalisierung gerichtet, die zur Durchführung des Verfahrens eingerichtet ist.

Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen anhand der von den Parteien verwendeten Merkmalsgliederung des angegriffenen Patentanspruchs 7. Die [X.] Fassung ist der [X.] entnommen; die [X.] Fassung basiert auf den [X.] Ansprüchen der [X.], wobei fachunübliche [X.]egriffe durch übliche ersetzt sind:

7 An apparatus (10, 12, 14) for multiplexing of uplink data-non-associated control signaling, comprising:

Vorrichtung (10, 12, 14) zum [X.] einer nicht [X.]-Daten-assoziierten Steuersignalisierung, umfassend:

7.1 a unit ([X.]) configured to use a cyclic shift of a pre-determined sequence to generate an individual data-non-associated control signaling symbol sequence;

eine Einheit ([X.]), die dafür ausgelegt ist, eine zyklische Verschiebung einer vorbestimmten Sequenz zu verwenden, um eine individuelle nicht datenassoziierte Steuersignalisierungssymbolsequenz zu generieren;

7.2 a spreading unit ([X.]) configured to spread the individual data-non-associated control signaling symbol sequence;

eine Spreizeinheit ([X.]), die dafür ausgelegt ist, die individuelle nicht datenassoziierte Steuersignalisierungssymbolsequenz zu spreizen;

7.3 a mapping unit ([X.]) configured to map the spread individual data-non-associated control signaling symbol sequence to an orthogonal resource;

eine Abbildungseinheit ([X.]), die dafür ausgelegt ist, die gespreizte individuelle nicht datenassoziierte Steuersignalisierungssymbolsequenz auf eine orthogonale Ressource abzubilden;

7.4 a processor (10A, [X.], [X.]) configured to add a cyclic prefix to the spread and [X.] individual data-non-associated control signaling symbol sequence to form a data-non-associated control signaling information; and

einen Prozessor (10A, [X.], [X.]), der dafür ausgelegt ist, ein zyklisches Präfix zu der gespreizten und abgebildeten individuellen nicht datenassoziierten Steuersignalisierungssymbolsequenz hinzuzufügen, um nicht datenassoziierte [X.] zu bilden; und

7.5 a transmitter unit (10D, [X.]) configured to transmit the data-non-associated control signaling information.

eine Übertragungseinheit (10D, [X.]), die dafür ausgelegt, ist, die nicht datenassoziierten [X.] zu übertragen.

4. Der Fachmann legt den Patentansprüchen folgendes Verständnis zugrunde; dabei wird auf den Vorrichtungsanspruch 7 abgestellt, wobei die Erläuterungen ebenso für das Verfahren nach Patentanspruch 1 gelten:

4.1 Merkmal 7

7 An apparatus (10, 12, 14) for multiplexing of uplink data-non-associated control signaling, comprising

a) Nach dem insofern nicht einschränkenden Ausführungsbeispiel ist die beanspruchte Vorrichtung zum [X.] als [X.]enutzereinrichtung (UE = User Equipment) ausgestaltet ([X.], [X.]. 2: UE 10; Abs. 0029, 0030, 0050; Anspruch 13), insbesondere als Mobiltelefon (cellular telephone), welches in Funkverbindung mit einer [X.]asisstation ([X.] [X.]) eines [X.]-Mobilfunknetzes steht (Abs. 0002 – 0004, 0029 - 0033, 0049, 0051, 0052, 0056 - 0059).

[X.] / [X.] ist ein Mobilfunknetz der 4. Generation, das sich zum Prioritätszeitpunkt des Streitpatents noch in der Definitionsphase befand (Abs. 0003 – 0011, 0013 – 0021; [X.], [X.], [X.] 1, Abs. 1).

[X.]eim [X.] werden mehrere Signale gebündelt und simultan über ein Medium übertragen, um eine optimale Ausnutzung vorhandener Übertragungswege zu ermöglichen. [X.] erlaubt bei Mobilfunknetzen im [X.] den gleichzeitigen oder quasi gleichzeitigen [X.]etrieb bzw. Zugriff (multiple access) einer Vielzahl von [X.] auf die Funkressourcen einer Funkzelle und die gleichzeitige oder quasi gleichzeitige Übertragung unterschiedlicher Informationen. [X.]ekannte [X.] bzw. Mehrfachzugriffsverfahren sind [X.](A), FDM(A), [X.](A) und [X.] (time/frequency/code/space division multiplex / multiple (access)).

[X.] verwendet als Multiplexverfahren im Downlink [X.] (Orthogonal Frequency-Division Multiplexing) und im [X.] [X.] (Single-Carrier Frequency Division Multiple Access; Hilfsanträge 1 und 2). Für diese Wahl zeichnete sich vor dem Prioritätszeitpunkt des Streitpatents in der Fachwelt bereits eine Präferenz ab ([X.], [X.], [X.] 1.1; [X.], [X.], [X.] 2, Abs. 2, Satz 1).

Dem Fachmann ist bekannt, dass [X.] auf [X.] basiert und als [X.]-gespreiztes [X.] ([X.]-Spread-[X.]) bezeichnet bzw. realisiert werden kann, weil im Sender eine im Vergleich zu [X.] zusätzliche diskrete Fouriertransformation ([X.] = Discrete Fourier Transformation bzw. [X.] = [X.]) durchgeführt wird, die für eine Spreizung des Signals sorgt ([X.], [X.], letzter Abs.):

Abbildung

[X.], [X.]. 5; mit Kolorierung des [X.]-[X.]locks durch den Senat

Abbildung

[X.], [X.], [X.]. 9.1.1-1 mit Kolorierung des [X.]-[X.]locks durch den Senat

Abbildung

[X.], [X.]. 2 mit vom Senat eingerahmten [X.]-[X.]lock

Ein entscheidender Vorteil von [X.] im Vergleich zu [X.]A ist das niedrigere [X.] ([X.], Peak-to-Average-Power-Ratio) des Sendesignals, was den Einsatz energieeffizienter und kostengünstiger Leistungsverstärker in den [X.] ermöglicht (Abs. 0006 und wortidentisch [X.], [X.], [X.] 9.1.1.2.3, dritter Abs).

b) [X.] versteht unter der im Merkmal 7 genannten Steuersignalisierung (control signaling) nichts anderes als Steuersignale (control signals) (Abs. 0004: two different types of control signals [X.] Data associated control signaling [X.] Data-non-associated control signaling).

[X.] unterscheidet, im Einklang mit dem Verständnis des Fachmanns, zwischen [X.]-Steuersignalen, die mit einer (Nutz-)Datenübertragung im [X.] verbunden sind und solchen, die davon unabhängig sind, also nicht unabhängig sind, also nicht mit einer (Nutz-)Datenübertragung assoziiert sind (Abs. 0004; [X.], [X.], Abs. 1). Als [X.]eispiele für nicht mit [X.]-Daten assoziierte Steuersignale nennt das Streitpatent [X.]/N[X.] ([X.]/Negative [X.]), [X.] ([X.]), [X.] (Layer 1 Feedback Information) und (Ressourcen-)Planungs-Anforderungen (scheduling request) (Abs. 0004, 0010, 0043, 0047, 0049, Ansprüche 3, 9; [X.], [X.], [X.] 9.1.1.2.3, Abs. 1).

c) Der Fachmann entnimmt dem Streitpatent, dass die in Merkmal 7 genannten nicht-datenassoziierten [X.]-Steuersignale keine Referenz- bzw. [X.] umfassen. Denn das Streitpatent unterscheidet konsequent zwischen drei im [X.] zu übertragenden [X.], nämlich (Nutz-)Datensignalen, Layer 1/2-Steuersignalen (datenassoziierte und nicht-datenassoziierte) und Referenz([X.] bzw. [X.]n (Abs. 0005, 0007, 0010, 0037, 0039 – 0043, 0045, 0048, 0049, 0055; Ansprüche 4, 10).

[X.] beschreibt das [X.] sowohl der nicht-datenassoziierten [X.]-Steuersignale als auch der zugehörigen [X.]-[X.] ([X.]) (vgl. die oben eingeblendete [X.]. 9.1.1.2.3.-2 (b) der [X.], die der [X.]. 1 der [X.] entspricht). Die unabhängigen Ansprüche 1 und 7 des Streitpatents betreffen jedoch nur das [X.] der nicht-datenassoziierten Steuersignale. Gemäß den Ansprüchen 4 und 10 werden die nicht-datenassoziierten Steuersignale (dort: [X.]/N[X.]) und die [X.] unter Verwendung separater Spreizvorgänge gespreizt; dies heißt jedoch nicht, dass die Ansprüche 1 und 7 auch das Spreizen von [X.]n umfassen.

Im Übrigen deckt sich die streitpatentgemäße konsequente Unterscheidung zwischen (Nutz-)Daten-, Steuer- und [X.]n vollständig mit dem fachmännischen Verständnis ([X.], [X.] 4.1., Abs. 2; [X.], [X.], Abs. 2, [X.], [X.]. 9.1.1.2.3-2; [X.], [X.] 1.1, Abs. 2).

Nach alledem versteht der Fachmann das Merkmal 7 so, dass nur das [X.] nicht-datenassoziierter [X.]-Steuersignale umfasst ist.

d) Der Anspruch 7 ist zwar nur auf eine Vorrichtung, mithin ein Endgerät gerichtet, diese ist jedoch so ausgestaltet, dass ein [X.] von nicht mit [X.]-Daten assoziierten Steuersignalen mehrerer anspruchsgemäßer Endgeräte in einer einzelnen Zeit-Frequenz-Ressource möglich ist (Abs. 0011, 0049, 0052, 0056; [X.]. 1), was voraussetzt, dass die [X.]-Übertragungen mehrerer Endgeräte synchronisiert sind ([X.], [X.], [X.] 9.1.1.2.4).

4.2 Merkmal 7.1

7.1 a unit ([X.]) configured to use a cyclic shift of a pre-determined sequence to generate an individual data-non-associated control signaling symbol sequence;

a) Eine Sequenz ist in der Informationstechnik eine Folge von gleichartigen oder ähnlichen Objekten, z. [X.]. von komplexen Zahlen. Es gibt vorbestimmte Sequenzen, nämlich ZAC-Sequenzen ([X.]), aus denen jeweils durch zyklische Verschiebung (cyclic shift(ed)) weitere Sequenzen generiert werden können, die untereinander (Ausgangssequenz zur den verschobenen Sequenzen und die verschobenen Sequenzen untereinander) eine (Kreuz-)Korrelation von Null haben.

Die durch zyklische Verschiebung gewonnenen ZAC-Sequenzen sind somit zueinander orthogonal und eignen sich daher für ein [X.] mittels [X.] ([X.], [X.], vierter Spiegelstrich: individual reference signals may distinguished by a specific cyclic shift of a single [X.] sequence [X.] [X.]; [X.]. 9.1.1.2.2-2, rechter Teil). [X.]ei [X.]-Sequenzen (Constant Amplitude [X.]) haben die einzelnen Einträge einen konstanten [X.]etrag. Dem Fachmann ist bekannt, welche Ausgestaltungen von [X.]-Sequenzen im Mobilfunkbereich besonders geeignet sind, beispielsweise Zadoff-Chu [X.]-Sequenzen für das [X.] von [X.]n mehrerer Endgeräte im [X.] ([X.], [X.], vorletzter Abs.; [X.], [X.], 3; [X.] 1.3 und 2.1.1). Auch das Streitpatent erwähnt das Erzeugen zueinander orthogonaler Referenz- bzw. [X.] durch Verwendung zyklischer Verschiebungen, auch in Kombination mit einem weiteren [X.] durch Spreizen (Abs. 0039 – 0042, insbesondere Abs. 0040).

b) Im Streitpatent werden, jeweils durch zyklische Verschiebung aus einer vorbestimmten (Ausgangs-)Sequenz gewonnene, Sequenzen verwendet, um individuelle nicht-datenassoziierte [X.] zu erzeugen. Hierzu werden die Sequenzen mit den im [X.] zu übertragenden nicht-datenassoziierten [X.]en so moduliert, dass für jedes [X.] eine jeweilige individuelle nicht-datenassoziierte Steuersignalsymbolsequenz generiert wird, die im Codebereich orthogonal zu anderen, in gleicher Weise erzeugten, individuellen nicht-datenassoziierten [X.] ist (Abs. 0045: [Through] Using cyclic shifts of, for example, a [X.] sequence, [it] is possible to orthogonally multiplex several modulated sequences [X.] Complete orthogonality between the sequences [X.] is achieved if the length of the cyclic shift is larger than the [X.] of the radio channel. [X.], [X.], assuming a 5 microsecond [X.], is 13 within one L[X.].; Abs. 0046: for sequence modulation applied on [X.] (i.e., application of this invention); Abs. 0049: nine [X.] 10 (separated by orthogonal sequences); Abs. 0050: individual control symbol sequences S 1 , S 2 , [X.], S N ).

Jede einzelne der in [X.]ur 5 der [X.] dargestellten Größen S1, …, SN ist somit eine individuelle Steuersignalsymbolsequenz, die durch Modulation einer Sequenz mit einem zu übertragenden Steuersymbol generiert wurde. Haben die nicht-modulierten, zyklisch verschobenen Ausgangssequenzen beispielsweise jeweils L Elemente, so hat jede der modulierten [X.] S1, …, SN ebenfalls L Elemente, stellt also einen Vektor mit L Komponenten dar, wie auch die Parteien in der mündlichen Verhandlung bestätigt haben:

Abbildung

[X.], Ausschnitt aus [X.]. 5 mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat

Der Schritt des Generierens der individuellen [X.] unter Verwendung zyklischer Verschiebungen einer vorbestimmten Sequenz erfolgt in der Vorrichtung [X.] ([X.]. 5: [X.]lock [X.] Control symbol sequence; Abs. 0050: a unit [X.] for generating/providing the data-non-associated control signaling symbol sequence). Die individuellen [X.] S1, …, SN liegen am Ausgang der Vorrichtung [X.] vor; die Zuführung der Eingangssignale, insbesondere der zu übertragenden Steuersignalsymbole, ist in der [X.]ur 5 nicht gezeigt.

c) Vor dem Hintergrund dessen, was das Streitpatent leisten möchte, nämlich die zuverlässige Übertragung nicht-datenassoziierter [X.]-Steuersignale einer (ausreichend) großen Anzahl von [X.] durch [X.] in eine vorbestimmte Zeit-Frequenz-Ressource (Abs. 0012, 0045, 0049 - 0051), versteht der Fachmann das Merkmal 7.1 so, dass die (Ausgangs-)Sequenz insofern vorbestimmt und damit nicht beliebig ist, als dass die durch zyklische Verschiebung aus der Ausgangssequenz erzeugten Sequenzen zueinander – annähernd – orthogonal sind, wie es bei ZAC-Sequenzen der Fall ist.

Nach den Angaben in Absatz 0045 der [X.] können – alleine aufgrund unterschiedlich zyklisch verschobener Sequenzen – in einer Zeit-Frequenz-Ressource (dort: [X.]) bis zu 13 unterschiedliche Steuersignalsymbole gemultiplext werden. Dabei ist dem Fachmann bewusst, dass die maximale Anzahl der zueinander orthogonalen Sequenzen u. a. von der [X.] in den [X.]-Kanälen ([X.]) abhängt (Abs. 0045: length of the cyclic shift is larger than the [X.] of the radio channel; [X.], [X.], zweiter Abs.: [X.] will be orthogonal, under the assumption that Q is longer than each delay profile).

4.3 Merkmal 7.2

7.2 a spreading unit ([X.]) configured to spread the individual data-non-associated control signaling symbol sequence;

a) Nach der Multiplikation eines zu übertragenden Signals mit einem höherfrequenten Spreizcode ist das Signalspektrum flacher und breiter, wodurch die Signalübertragung u. a. unempfindlicher gegenüber schmalbandigen Störsignalen ist. Werden für unterschiedliche Signale verschiedene, zueinander jeweils orthogonale, [X.] verwendet, lassen sich die solchermaßen gespreizten Signale an einem Empfänger, dem die [X.] bekannt sind, wieder voneinander trennen. Daher werden für [X.]A ([X.]) zueinander orthogonale [X.] verwendet ([X.], [X.] 1.3, [X.]0 – 41; [X.], [X.]35, li. [X.], [X.] 1, Abs. 1; [X.], [X.]92, [X.] 5.6, Abs. 1, 2).

b) Auch im Streitpatent dient das Spreizen der individuellen nicht-datenassoziierten [X.] der [X.]ereitstellung (weiterer) zueinander orthogonaler Ressourcen (Abs. 0035, 0045, 0047, 0049). Nach dem Ausführungsbeispiel verwendet die Spreizeinheit [X.] zueinander orthogonale [X.][X.] (Hilfsantrag 2) mit dem Spreizfaktor 4, um aus den N individuellen nicht-datenassoziierten [X.] S1, …, SN die [X.] Sequenzen S11, S12, S1,3, S1,4 // S2,1, S2,2, S2,3, S2,4 // … // SN,1, SN,2, SN,3, SN,4 zu erzeugen (Abs. 0050):

Abbildung

[X.], Ausschnitt aus [X.]. 5 mit Kolorierung durch den Senat

[X.] bzw. Walsh-[X.][X.] sind dem Fachmann wohlbekannt ([X.], [X.], [X.] 2.1.4.1, insbesondere [X.] (2.15)). Für den Spreizfaktor 2 lautet die [X.]Matrix Abbildung[X.] [X.] {+1,-1}; [X.], Seite 5: {+1,-1} [X.][X.]; [X.], die Seiten 5 und 6 übergreifender Absatz: Abbildung

Für den Spreizfaktor 4 ergibt sich die [X.]Matrix zu AbbildungAbbildung2,1 2,2 2,3 2,4 2 2 2 2 2,1 2,2 2,3 2,4 2 2 2 2

c) Durch den zweifachen [X.] (Modulation der Steuersignalsymbole mit orthogonalen Sequenzen nach Merkmal 7.1, Spreizen der individuellen [X.] nach Merkmal 7.2) können mehr Steuersignale bzw. Steuersignale mehrerer Endgeräte in eine [X.]-Ressource gemultiplext werden. Nach dem Ausführungsbeispiel ([X.]. 3; Abs. 0049) können in zwei [X.] (jeweils 180 kHz „breit“ und 0,5 ms „lang“) die nicht-datenassoziierten [X.]-Steuersignale von neun [X.] gemultiplext werden, wobei in einem der insgesamt acht [X.] (je Ressource die „mittleren“ vier [X.] L[X.]#2, [X.], [X.]) die [X.]/N[X.]-Signale der neun Endgeräte und in den restlichen sieben der acht [X.] die [X.]-Signale der neun Endgeräte übertragen werden (Abs. 0049).

d) Die bei dem Modulationsverfahren [X.] für eine Spreizung der zu übertragenden Symbole auf eine Vielzahl von Subträgern im Frequenzbereich dienende [X.] (Discrete Fourier Transformation) bzw. [X.] ([X.]) fällt nicht unter die Spreizung nach Merkmal 7.2, denn das Streitpatent unterscheidet konsequent zwischen den beiden Vorgängen (Abs. 0050: a spreading unit [X.] [X.] a transmission unit [X.] that may be considered to include the [X.], I[X.] and CP elements):

Abbildung

[X.], [X.]. 5 mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat

4.4 Merkmal 7.3

7.3 a mapping unit ([X.]) configured to map the spread individual data-non-associated control signaling symbol sequence to an orthogonal resource;

Die Abbildungseinheit sorgt dafür, dass die gespreizten individuellen nicht-datenassoziierten [X.] auf eine orthogonale Ressource abgebildet werden.

a) Nach dem insofern nicht beschränkenden Ausführungsbeispiel ([X.]uren 3, 5) bildet die Abbildungseinheit (Abs. 0050: [X.]) die gespreizten [X.] S1,1, S1,2, S1,3, S1,4 // S2,1, S2,2, S2,3, S2,4 // … // SN,1, SN,2, SN,3, SN,4 auf die Sequenzen S1,1, S2,1, …, SN,1 // S1,2, S2,2, …, SN,2 // S1,3, S2,3 … SN,3 // S1,4, S2,4, …, SN,4 ab:

Abbildung

[X.], Ausschnitt aus [X.]. 5 mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat

Die Abbildungseinheit 10G sorgt also dafür, dass sich – entsprechend dem verwendeten Spreizcode mit dem Spreizfaktor 4 – an ihrem Ausgang vier „[X.]löcke“ mit jeweils N Sequenzen ergeben, wobei die N Sequenzen eines jeweiligen [X.]lockes durch eine Komponente des vier Komponenten aufweisenden [X.][X.] entstanden sind. Wenn beispielsweise – wie vorstehend zum Merkmal 7.2 dargelegt – ein erstes bzw. zweites Endgerät A, [X.] die [X.][X.] (1,-1,1,-1) bzw. (1,1,-1,-1) verwenden, so ergeben sich für die jeweiligen „zweiten“ Einträge, betreffend die [X.] S2 2 2,1 2,2 2,3 2,4 2 2 2 2 2,1 2,2 2,3 2,4 2 2 2 2

· ([X.], S2,1 2,2 2,3 2,4 2 2 2 2

· ([X.], S2,1 2,2 2,3 2,4 2 2 2 2

was eine Trennung auf der Empfängerseite ermöglicht. Durch die Verwendung unterschiedlicher [X.] in den verschiedenen [X.] (Abs. 0052: [X.] uses a different Hadamard spreading sequence) bilden die vorstehend beschriebenen vier [X.]löcke also insofern jeweils eine orthogonale Ressource.

b) Letztlich sorgt die Kombination des Spreizens nach Merkmal 7.2 und des [X.] gemäß Merkmal 7.3 dafür, dass jede der N Sequenzen S1, S2, …, SN einer Mobilstation auf eine Anzahl [X.]löcke „verteilt“ wird, die dem Spreizfaktor des verwendeten [X.] entspricht.

c) Die in Merkmal 7.3 genannte Abbildungseinheit ist jedoch nicht auf die vorstehend im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel dargelegte „Umsortierung“ der Sequenzen beschränkt. Denn im Zusammenhang mit den Übertragungsverfahren [X.]A bzw. [X.] werden die zu übertragenden Symbole auf zueinander orthogonale Subträger abgebildet, die somit eine orthogonale Ressource bilden ([X.], Abs. 0050: [X.] [X.] to resource elements assignend for transmission on [X.]; Anspruch 2: wherein the orthogonal resources are resource elements assigned for transmission of a physical uplink control channel ([X.]); [X.], [X.], [X.]. 9.1.1-1: [X.], [X.]. 9.1.1.-2, 9.1.1-3, [X.], [X.]. 9.1.1.2.3-1).

4.5 Merkmal 7.4

7.4 a processor (10A, [X.], [X.]) configured to add a cyclic prefix to the spread and [X.] individual data-non-associated control signaling symbol sequence to form a data-non-associated control signaling information; and

Merkmal 7.4 beschreibt das bei [X.]A bzw. [X.] fachübliche Einfügen eines zyklischen [X.] (cyclic prefix, cyclic extension) zwischen die zu übertragenden Symbolsequenzen im Zeitbereich mit dem Ziel, eine durch Mehrwegeempfang potentiell drohende Intersymbolinterferenz zu verhindern ([X.], [X.], letzter Abs.; [X.], [X.]7, dritter Abs.; [X.], [X.], letzter Abs.). Dem Fachmann ist bekannt, dass als zyklischer Präfix ein Teil des zu übertragenden Symbols verwendet wird ([X.], [X.]34, [X.]. 4-15).

Nach dem Ausführungsbeispiel des Streitpatents (und den [X.] 1 und 2 (neu)) wird im [X.] [X.] verwendet, so dass die gespreizten (Merkmal 7.2) und abgebildeten (Merkmal 7.3) individuellen [X.] mittels einer [X.] ([X.]) gespreizt werden, danach lokal, d. h. auf benachbarte Subträger, abgebildet werden, und anschließend mittels einer I[X.] (Inverse [X.]) in den Zeitbereich transformiert werden, bevor zu jedem [X.]lock ein zyklisches Präfix (CP) hinzugefügt wird:

Abbildung

[X.], Ausschnitt aus der [X.]. 5 mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat

4.6 Merkmal 7.5

7.5 a transmitter unit (10D, [X.]) configured to transmit the data-non-associated control signaling information.

In der Sendeeinheit (Abs. 0029: suitable radio frequency ([X.]) transceiver 10D) erfolgt die Umsetzung der – fachüblich im [X.]asisband vorliegenden Informationen, hier die nicht-datenassoziierten Steuersignalinformationen – auf ein in geeigneter Weise moduliertes Hochfrequenzsignal, das über eine oder mehrere Antennen gesendet wird ([X.], [X.]. 2).

II. Zur erteilten Fassung (Hauptantrag)

Auf die zulässige Klage ist das Streitpatent im angegriffenen Umfang der Patentansprüche 1 bis 4, 6 (soweit auf die Patentansprüche 1 bis 4 rückbezogen), 7 bis 10 sowie 12 und 13 (soweit jeweils auf die Patentansprüche 7 bis 10 rückbezogen) für nichtig zu erklären. Denn insoweit ist jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 [X.]uchst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ gegeben.

Der Gegenstand gemäß des auf die Vorrichtung gerichteten Patentanspruchs 7 – und damit auch der auf ein Verfahren gerichtete Patentanspruch 1 – in der erteilten Fassung ist jedenfalls nicht erfinderisch gegenüber der [X.] ([X.]: EU[X.]A [X.] [X.] Pilot/Reference Signal Design & TP) in Verbindung mit dem Fachwissen des Fachmanns.

1. Die [X.], ein [X.]eitrag der Firma [X.] für ein Treffen (27. – 30.06.2006) der 3GPP [X.] Layer 1 Arbeitsgruppe (3GPP [X.] [X.] = Third Generation Partnership Project Radio Access Network Working Group 1 Long Term Evolution), geht wie das Streitpatent davon aus, dass im [X.] von [X.] die Übertragungsart [X.] mit zyklischen Präfix verwendet wird. Sie verweist diesbezüglich u. a. auf die [X.], den technischen Report [X.] 25.814, wonach man sich darauf verständigt habe, dass [X.]-[X.] auf [X.]/[X.]-Sequenzen basieren sollen. Die [X.] möchte weitere Details für das Design der [X.] Pilot- bzw. [X.] für [X.] (EU[X.]A) liefern ([X.], [X.], [X.] 1 und [X.], Referenz [2]).

Die [X.] geht – wie die [X.] ([X.], [X.], [X.]. 9.1.1-4) – davon aus, dass in einem [X.], der zwei Short-[X.]locks und sechs Long-[X.]locks umfasst, nur die beiden Short-[X.]locks für die Übertragung der [X.] genutzt werden. Um mehr Kanalinformationen übertragen zu können, schlägt die [X.] vor, selektiv auch einen der Long-[X.]locks für [X.] zu verwenden ([X.], [X.], Abs. 3: two S[X.]s; [X.], [X.] 3.3.: it is proposed to selectively utilize one of the L[X.]s in the sub-frame for additional pilot transmission).

Um die [X.] mehrerer Endgeräte in diese Ressourcen zu multiplexen, zieht die [X.] sowohl [X.] (FDM, [X.]) als auch [X.] ([X.], Code Division Multiplex) in [X.]etracht ([X.], [X.], 4, [X.] 3: FDM and [X.] Reference Signals).

Hinsichtlich [X.] schlägt die [X.] – wie das Streitpatent – einen zweifachen [X.] vor, um die Anzahl der in eine [X.]-Ressource zu multiplexenden [X.]-Signale der Endgeräte weiter zu erhöhen, nämlich die kombinatorische Verwendung von zyklisch verschobenen [X.]-Sequenzen

· [X.], [X.] 3, erster Aufzählungspunkt: [X.] pilots [X.] one pilot sequence is used and the number of active [X.] is less than or equal to 4 to 6 ([X.])

· [X.], letzter Satz: The [X.] reference signals occupy a common set of sub-carriers (e.g., continuous spectrum) with user-specific cyclic time shifts of a common [X.]/[X.] sequences

· [X.], erster Satz: [X.]ased on the [X.] numerology included in the [X.], the S[X.] duration is 33.33 µs resulting in a maximum of 6 cyclic time shifts can be used with a continuous spectrum [X.]/[X.] sequence while still maintaining orthogonality for a channel with 5 µs excess [X.]

und die anschließende Spreizung dieser zyklisch verschobenen [X.] mittels Walsh-[X.][X.] mit dem Spreizfaktor 2

· [X.], [X.] 3, dritter Aufzählungspunkt: Contribution [8] attempts to address the limit on the number of active [X.] by modulating the two S[X.]s by {+1, +1} or {+1, -1} for different groups of [X.] to support more than 4 to 6 [X.].

· [X.], zweiter Abs.: In order to support more than 4 to 6 [X.] with [X.], [8] modulates the [X.] reference signals on the two S[X.]s by {+1, +1} or {+1, -1} for two different groups of [X.] ([X.] in group 1 and UE 7 to 12 in [X.]).

· [X.], [X.] 4.: [X.] encoding.

2. Danach zeigt die [X.], ausgedrückt in den Worten des Anspruchs 7 des Streitpatents, eine

7Referenzsignalisierung, umfassend

(die [X.] befasst sich durchgängig mit dem [X.] von [X.]-[X.]n in [X.]; explizit ausformuliert auf Seite 5, letzter Absatz ([X.]); wie zur Auslegung dargelegt, sind [X.] zwar nicht-datenassoziierte [X.], nicht jedoch nicht-datenassoziierte Steuersignale; die [X.]ur 1 der [X.] zeigt die Struktur eines Senders zur Erzeugung eines [X.]-Referenzsignals im Zeitbereich, wobei der Sender Teil eines Endgeräts ist)

7.1u) zu verwenden, um eine individuelle nicht datenassoziierte Referenzsignalsymbolsequenz zu generieren;

(die [X.] befasst sich in den [X.]iteln 2 und 2.1 ausführlich mit dem Design vorbestimmter [X.]/[X.]-Sequenzen; die Gleichungen (1), (2) und (3) liefern eine [X.]ildungsvorschrift für die Komponenten einer GLC/[X.]-Sequenz mit der Länge Np, die als vorbestimmte (Ausgangs-)Referenzsignalsymbolsequenz verwendet wird ([X.], Abs. 2: The sequence is truncated to length N p and is used as the pilot sequence); im [X.]itel 3.2 wird dann erläutert, wie aus diesen vorbestimmten [X.]/[X.]-Sequenzen durch zyklische Verschiebungen bis zu sechs orthogonale Sequenzen als [X.] erzeugt werden können ([X.] (4), (5)); selbstverständlich handelt es sich um Referenzsignalsymbole, wie auch aus der [X.]ur 1 der [X.] ersichtlich ([X.]lock „Symbol to Subcarrier Mapping))

7.2Referenzsignalisierungssymbolsequenz zu spreizen;

(im [X.]itel 3 der [X.] wird auf die [X.] ([X.], Pkt. 3: [X.] [8]) verwiesen, aus der es bekannt sei, die beiden Short-[X.]locks (in denen die [X.] übertragen werden) für unterschiedliche Gruppen von [X.] mit den Walsh-[X.][X.] [X.] bzw. {+1,-1} zu „modulieren“, was es ermögliche, mehr als sechs Endgeräte zu unterstützen; im [X.]itel 3.2 ([X.], [X.], Abs. 3) wird diesbezüglich erneut auf die [X.] referenziert und ausgeführt, dass durch die Anwendung der [X.] [X.] und {+1,-1} auf die [X.] von zwei Gruppen von [X.] insgesamt 12 Endgeräte unterstützt werden; auch wenn in der [X.] das Wort „spread“ nicht verwendet wird, ist dem Fachmann bewusst, dass die „Modulation“ der in dem ersten und zweiten Kurzblock übertragenen [X.] mit dem [X.] ([X.], [X.], [X.] 4: walsh encoding)) eine Spreizung mit orthogonalen [X.] darstellt, die am Empfänger eine Unterscheidung der beiden Gruppen von [X.] ermöglicht; so wird auch – in Übereinstimmung mit dem dargelegten fachmännischen Verständnis – in der [X.], die sich mit dem [X.] bei EU[X.]A befasst, die symbolweise Anwendung der beiden Walsh-Codes [X.], {+1,-1} als Spreizen bezeichnet ([X.], [X.], Abs. 2: a Walsh code with length N W is applied symbol-by-symbol in [X.] W ; die Seiten 5 und 6 übergreifender Absatz: [X.], a Walsh sequence of length N W is used. [X.], when N W = 2, [X.] w = [X.], w = {+1,-1}. [X.] applied to the signature sequence for symbol-by-symbol spreading.))

7.3Referenzsignalisierungssymbolsequenz auf eine orthogonale Ressource abzubilden;

(wie zur Auslegung dargelegt, sorgt die Kombination von Spreiz- und Abbildungseinheit nach den Merkmalen 7.2 und 7.3 dafür, dass jede Sequenz auf eine Anzahl von [X.]löcken abgebildet wird, die dem Spreizfaktor des verwendeten [X.] entspricht – so liegt der Fall auch in der [X.], denn jede Referenzsignalsymbolsequenz wird mittels eines [X.] mit dem Spreizfaktor 2 auf zwei [X.]löcke, dort die beiden Short-[X.]locks, abgebildet ([X.], [X.], Abs. 3 in Kombination mit dem dortigen Verweis auf die [X.], dort Seite 7: die [X.] der Endgeräte [X.] und UE#7 werden beide jeweils auf die beiden Short-[X.]locks S[X.]1 und S[X.]2 abgebildet))

7.4Referenzsignalsymbolsequenz hinzuzufügen, um nicht datenassoziierte Referenzsignalisierungsinformationen zu bilden; und

([X.], [X.], [X.]. 1: Schaltungsblock „Add cyclic prefix“)

7.5Referenzsignalisierungsinformationen zu übertragen.

(die [X.]ur 1 der [X.] zeigt eine „Transmitter Structure for [X.] Reference Signals“, an deren Ausgang ein zeitliches Referenz-Signal (Time-domain reference signal) im [X.]asisband vorliegt; dabei liest der Fachmann mit, dass in einem Endgerät ([X.], [X.], [X.] 3, Pkt. 3: UE) die [X.]asisband-Signale mittels einer Hochfrequenz-Sende-Empfangsschaltung in entsprechende Hochfrequenz-[X.] umgesetzt und über eine Antenne abgestrahlt werden)

Soweit stimmt der Gegenstand des Anspruchs 7 in der erteilten Fassung mit der aus der [X.] bekannten Vorrichtung überein.

3. Als Unterschied verbleibt, dass in der [X.] [X.]-Pilot- bzw. [X.] betrachtet werden, während sich das Streitpatent mit der Übertragung von nicht-datenassoziierten [X.]-Steuersignalen beschäftigt.

Die Einbeziehung der Übertragung von nicht-datenassoziierten [X.]-Steuersignalen ergibt sich für den Fachmann jedoch in naheliegender Weise. Denn ihm ist bewusst, dass [X.]-fähige Endgeräte – wie bei [X.] üblich – regelmäßig Datensignale, Steuersignale und [X.] im [X.] übertragen müssen. Aus dem technischen Report [X.] ist ihm bekannt, dass, wenn im [X.] nur nicht-datenassoziierte Steuersignale zu übertragen sind, in einer dafür vorgesehenen semi-statisch zugewiesenen Zeit-Frequenz-Ressource nur diese nicht-datenassoziierten Steuersignale und [X.] mehrerer Endgeräte gemultiplext werden müssen ([X.], [X.], Abs. 3: the data-non-associated control signaling for [X.] that transmits only the L1/L2 control, is multiplexed exclusively in a semi-statically assigned time-frequency region; [X.], [X.]. 9.1.1.2.3-2 (b): der Unterrahmen und Frequenzbereich, in dem nur „Pilot“, „Control for multiple [X.]“ und „Pilot“ gemultiplext wird.):

Abbildung

[X.], [X.]. 9.1.1.2.3-2 (b) mit Markierung der semi-statisch zugewiesenen Zeit-Frequenz-Ressource für die Übertragung von nicht-datenassoziierten Steuersignalen und von [X.]n mehrerer Endgeräte

Um die Signale einer möglichst großen Anzahl von [X.] störungsfrei in dieser Ressource übertragen zu können, ist dem Fachmann bewusst, dass dies ein [X.] sowohl der Pilot- als auch der nicht-datenassoziierten Steuersignale verlangt. Ein Multiplexverfahren, das nur für die [X.] oder nur für die nicht-datenassoziierten Steuersignale verwendet wird, reicht ersichtlich nicht aus, die Signale einer Vielzahl von [X.] in die Ressource zu multiplexen – eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.

Insofern stellt sich dem Fachmann ausgehend von dem zweifachen [X.] der [X.], der es erlaubt, [X.] von bis zu 12 [X.] in eine Ressource zu multiplexen ([X.], Abs. 3), die objektive Aufgabe, eine entsprechende Möglichkeit auch für nicht-datenassoziierte Steuersignale zu schaffen.

Dabei geht es über fachmännisches Vorgehen nicht hinaus, zu prüfen, ob das in der [X.] offenbarte Verfahren nicht nur für [X.], sondern auch für nicht-datenassoziierte Steuersignale geeignet ist. Dies ist der Fall, denn es bereitet dem Fachmann nicht nur keine Schwierigkeiten, die aus der [X.] bekannten, dort unmittelbar als [X.] verwendeten [X.]/[X.]-Sequenzen mit einem zu übertragenden nicht-datenassoziierten Steuersignalsymbol zu modulieren, sondern ihm wird in der [X.] auch eine einfache Realisierung hierfür aufgezeigt. Nach den Gleichungen (2) und (3) der [X.] werden die [X.] Ru wie folgt gebildet:

Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 7 in der erteilten Fassung für den Fachmann in naheliegender Weise aus der [X.] in Kombination mit seinem Fachwissen.

4. Nach Auffassung der [X.]eklagten würde der Fachmann das aus der [X.] bekannte Verfahren zum [X.] von [X.]n nicht auf das [X.] nicht-datenassoziierter Steuersignale übertragen, weil es sich um technisch ganz andere Signalarten handele. So würden mit [X.]n keine Information übertragen; vielmehr dienten sie dem Empfänger nur zur Kanalmessung und ähnlichen Aufgaben. Dieses Argument greift nicht durch. Es trifft zwar zu, dass [X.] der Kanalschätzung und Kanalqualitätsmessung dienen ([X.], [X.], [X.] 9.1.1.2.2, Abs. 1, erster und zweiter Spiegelstrich), jedoch übertragen auch [X.] eine (vor-)bestimmte Information, die dem Empfänger bekannt sein muss, damit dieser die Kanalparameter schätzen kann. Zudem ist aus dem vorliegenden Stand der Technik nicht ersichtlich und von der [X.]eklagten auch nicht dargetan, dass [X.] andere Anforderungen an die Übertragung stellen würden als nicht-datenassoziierte Steuersignale.

Nach Auffassung der [X.]eklagten würde der Fachmann ausgehend von der auf [X.] bezogenen Lehre der [X.] die Druckschrift [X.], die sich mit dem [X.] sowohl von Pilot- als auch von nicht-datenassoziierten Steuersignalen durch die Verwendung orthogonaler [X.] beschäftigt ([X.], Abs. 0034, 0035), nicht heranziehen, weil die [X.] ein [X.] Übertragungssystem vorsehe, wohingegen die [X.] ein damit nicht kompatibles MC-[X.]A (Multi Carrier [X.]) System verwende.

Abgesehen davon, dass sich der Gegenstand des Anspruchs 7 in der erteilten Fassung – wie dargelegt – für den Fachmann in naheliegender Weise bereits aus der Druckschrift [X.] in Kombination mit seinem Fachwissen ergibt, bestätigt ihn die Druckschrift [X.] jedenfalls darin, bei einem [X.]A-basierten System (wie es auch die [X.] zeigt, weil [X.] auf [X.]A basiert), Signale mit geringem [X.]andbreitenbedarf, wie [X.] und nicht-datenassoziierte Steuersignale, in gleicher Art und Weise in eine vorbestimmte Zeit-Frequenz-Ressource zu multiplexen (Abs. 0026: resource utilization improvement, especially in terms of bandwidth utilization for low-spectral efficiency transmission; Abs. 0034: [X.] in [X.] (e.g., [X.], [X.]/N[X.] symbols, etc.) over the same time-frequency allocation on the uplink.; Abs. 0035: [X.] (e.g., a pilot or [X.]/N[X.] symbol) on the uplink is considered.).

Insofern ist die Druckschrift [X.] jedenfalls – neben der [X.] – ein weiterer [X.]eleg dafür, dass der Fachmann sich gleichermaßen um [X.] und nicht-datenassoziierte Steuersignale kümmern muss, um im [X.] eines Mobilfunksystems Signale von möglichst vielen [X.] in eine vorbestimmte Ressource zu multiplexen.

III. Zur Fassung nach Hilfsantrag 1

In der Fassung nach dem Hilfsantrag 1 erweist sich das Streitpatent ebenfalls im angegriffenen Umfang der Patentansprüche 1 bis 4, 6 (soweit auf die Patentansprüche 1 bis 4 rückbezogen), 7 bis 10 sowie 12 und 13 (soweit jeweils auf die Patentansprüche 7 bis 10 rückbezogen) als nicht schutzfähig. Auch insoweit ist jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 [X.]uchst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ gegeben.

1. In der Fassung nach dem Hilfsantrag 1 lautet das Merkmal 7 des Anspruchs 7 wie folgt (Unterstreichung hinzugefügt):

7using [X.], comprising

Vorrichtung (10, 12, 14) zum [X.] einer nicht [X.]-Daten-assoziierten Steuersignalisierung unter Verwendung von [X.] , umfassend

Der Fachmann versteht unter [X.] „Single-Carrier Frequency Domain Multiple Access“. Dabei handelt es sich um eine Abwandlung von [X.]A, die – wie zum Hauptantrag dargelegt – zum Prioritätszeitpunkt des Streitpatents in der Fachwelt als bevorzugte Lösung für den [X.] in [X.] angesehen wurde, weil das niedrigere [X.] ([X.] = Peak to Average Power Ratio) der [X.] den Einsatz von energieeffizienten Leistungsverstärkern in den mobilen [X.] erlaubt und somit die Akkulaufzeit verlängert.

2. Der Gegenstand des Anspruchs 7 in der Fassung nach Hilfsantrag 1 erweist sich als nicht erfinderisch gegenüber der aus der Druckschrift [X.]/[X.] bekannten Vorrichtung.

Denn die im Merkmal 7EU[X.]A [X.] [X.] [X.]); für die übrigen Merkmale des Gegenstands des Anspruchs 7 nach Hilfsantrag 1 gilt das vorstehend zum Hauptantrag Dargelegte.

IV. Zur Fassung nach Hilfsantrag 2 (neu)

Auch in der Fassung nach dem Hilfsantrag 2 (neu) erweist sich das Streitpatent im angegriffenen Umfang der Patentansprüche 1 bis 4, 6 (soweit auf die Patentansprüche 1 bis 4 rückbezogen), 7 bis 10 sowie 12 und 13 (soweit jeweils auf die Patentansprüche 7 bis 10 rückbezogen) als nicht schutzfähig. Auch insoweit ist jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 [X.]uchst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 56 EPÜ gegeben.

1. In der Fassung nach dem Hilfsantrag 2 (neu) lauten die Merkmale 7, 7.1 und 7.2 des Anspruchs 7 wie folgt (Unterstreichungen hinzugefügt):

7Vorrichtung (10, 12, 14) zum [X.] einer nicht [X.]-Daten-assoziierten Steuersignalisierung unter Verwendung von [X.] , umfassend

7.1durch [X.] der zyklischen Verschiebung mit der nicht uplink-daten-assoziierten Steuersignalisierung zu generieren;

7.2wobei das Spreizen [X.]Spreizen umfasst;

Wie zum Hauptantrag dargelegt, versteht der Fachmann bereits das Merkmal 7.1 in der erteilten Fassung im Sinne des Merkmals 7.1

Unter dem im Merkmal 7.2orthogonal codes, such as [X.]s; [X.], [X.]8, Abs. 2: binary Walsh-Hadamard (WH) orthogonal code; [X.], [X.] 2.1.4.1, Abschnitt [X.]; [X.]7, Abs. 1: Walsh-Hadamard spread sequence s ; [X.], [X.], [X.] 2.1.9.1 Orthogonal Walsh-Hadarmard codes are used for spreading; [X.], [X.], [X.] 2.1.9.3 choice of [X.]s also in the uplink).

2. Der Gegenstand des Anspruchs 7 in der Fassung nach Hilfsantrag 2 (neu) erweist sich als nicht erfinderisch gegenüber der aus der Druckschrift [X.]/[X.] bekannten Vorrichtung.

Da das Merkmal 7.1 in der erteilten Fassung vom Fachmann bereits so verstanden wird wie im Merkmal 7.1

Die [X.] zeigt auch – wie ebenfalls bereits zum Hauptantrag dargelegt – die Verwendung von (Walsh-)[X.][X.] zum Spreizen der einzelnen Sequenzen gemäß Merkmal 7.2[X.] or {+1,-1}; [X.], Abs. 3; [X.] 4: walsh encoding).

Für die übrigen Merkmale des Gegenstands des Anspruchs 7 nach Hilfsantrag 2 (neu) gilt das vorstehend zum Hauptantrag bzw. zum Hilfsantrag 1 Dargelegte.

[X.].

Nebenentscheidungen

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 ZPO.

Meta

4 Ni 1/22 (EP)

26.04.2023

Bundespatentgericht 4. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 26.04.2023, Az. 4 Ni 1/22 (EP) (REWIS RS 2023, 4204)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 4204

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