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Kein Regelverstoß bei Verkauf von Brot und Brötchen an Sonn- und Feiertagen durch Gaststättenbetreiber
Meta
14.02.2019
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 14.02.2019, Az. 6 U 2188/18 (REWIS RS 2019, 10299)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 10299
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, I ZR 44/19, 17.10.2019.
OLG München, 6 U 2188/18, 14.02.2019.
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Kein Regelverstoß bei Verkauf von Brot und Brötchen an Sonn- und Feiertagen durch Gaststättenbetreiber
I ZR 44/19 (Bundesgerichtshof)
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Verkauf von Backwaren an Sonn- und Feiertagen in einem Bäckereibetrieb mit …
Mischbetrieb, Internetcafé, Ladenschluss, Ernstlichkeit des Willens zum Betrieb einer Gaststätte
Schließungsverfügung nachts und am Sonntag für einen Einzelhandel in einem Internet- und Callshop
5 Sa 674/17 (Landesarbeitsgericht Hamm)
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