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Kein Regelverstoß bei Verkauf von Brot und Brötchen an Sonn- und Feiertagen durch Gaststättenbetreiber
Meta
20.04.2018
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München II, Urteil vom 20.04.2018, Az. 12 O 4218/17 (REWIS RS 2018, 10398)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 10398
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Regelverstoß bei Verkauf von Brot und Brötchen an Sonn- und Feiertagen durch Gaststättenbetreiber
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