Aktenzeichen 6 U 2188/18

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RCNXNRJN5USYPZ3HVV

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OLG München: Urteil vom 14.02.2019

Kein Regelverstoß bei Verkauf von Brot und Brötchen an Sonn- und Feiertagen durch Gaststättenbetreiber

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 44/19
Bundesgerichtshof, I ZR 44/19, 17.10.2019.
Az. 6 U 2188/18
OLG München, 6 U 2188/18, 14.02.2019.
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