Aktenzeichen 2 BvE 11/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:es20130220.2bve001112
RCN:
RCNYX5XCTQ7ELUPVYZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 20.02.2013

Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig - Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und verletzt politische Partei nicht in ihren Rechten - Antrag im Organstreitverfahren mangels hinreichender Substantiierung einer Verletzung von Art 21 Abs 1 GG unzulässig

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