Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig - Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und verletzt politische Partei nicht in ihren Rechten - Antrag im Organstreitverfahren mangels hinreichender Substantiierung einer Verletzung von Art 21 Abs 1 GG unzulässig
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