Aktenzeichen 1 BvR 895/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160518.1bvr089516
RCN:
RCNTYKQK2T2ALLTZE4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.09.2020

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Tabakprodukte-Richtlinie (EUTPD II; juris: EURL 40/2014) im Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (juris: TabakerzG) sowie der Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (juris: TabakerzV) - Umsetzung zwingenden Unionsrechts grds nicht an Grundrechten des GG zu messen - EuGH-Vorlage mittlerweile obsolet (Hinweis insb auf EuGH, 04.05.2016, C-547/14 sowie EuGH, 30.01.2019, C-220/17) - Grundrechtverletzung durch verspätete Umsetzung nicht hinreichend substantiiert gerügt

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 18.05.2016

Ablehnung eines eA-Antrags zur Aussetzung verschiedener Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (juris: TabakerzG) sowie der Tabakerzeugnisverordnung (juris: TabakerzV) - strenger Prüfungsmaßstab im eA-Verfahren bzgl der Aussetzung einer Norm, mit der zwingende Vorgaben des Unionsrecht umgesetzt werden - hier: besonders schwerer, irreparabler Nachteil nicht hinreichend dargelegt

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 895/16
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 895/16, 08.09.2020. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 895/16, 18.05.2016.
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