Aktenzeichen I ZR 249/12

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RCNTYE33RBSWZNPS9A

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.07.2014

Schadensersatzpflicht bei unberechtigter einstweiliger Verfügung: Vollstreckungsdruck durch formlos übermittelte Verbotsverfügung; unfreiwillige Befolgung der Unterlassungsverpflichtung nach Zustellung der mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Unterlassungsverfügung - Nero

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