Aktenzeichen VIII ZR 39/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:100419UVIIIZR39.18.0
RCN:
RCNMTV5UWKSLEP4DDD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.04.2019

Räumungsrechtsstreit bei Wohnraummiete: Präjudizialität einer rechtskräftigen Verurteilung zur Zahlung rückständiger Miete für die Feststellung des Verzugs mit der Mietzahlung zum Kündigungszeitpunkt; Entfallen des Zurückbehaltungsrechts des Mieters wegen Mietmangels bei vermieterseitiger Behauptung der Mangelbeseitigung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.02.2018

Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Vorliegen eines „unersetzlichem Nachteils“ bei unterlassener Stellung eines Vollstreckungsschutzantrags im Berufungsverfahren

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 39/18
Bundesgerichtshof, VIII ZR 39/18, 10.04.2019. Bundesgerichtshof, VIII ZR 39/18, 27.02.2018.
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