Aktenzeichen 1 BvR 1751/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20131204.1bvr175112
RCN:
RCNJJ5X9L82P68B47W

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 04.12.2013

Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen Festsetzung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.07.2013

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" ggf durch Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) geschützt - Zur Reichweite der Meinungsfreiheit bzgl Äußerungen im gerichtlichen Verfahren - sowie zu den Voraussetzungen der Annahme von Schmähkritik - Gegenstandswertfestsetzung

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