Aktenzeichen I ZB 13/11

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ECLI:
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RCN:
RCNC8MBX4SHMQ9FXLL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.03.2012

Markenlöschungsverfahren: Unterscheidungskraft einer aus dem Namen einer berühmten Sehenswürdigkeit gebildeten Marke; Hinweispflicht des Bundespatentgerichts bzgl. der Sachdienlichkeit einer Einschränkung des Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisses - Neuschwanstein

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 13/11
Bundesgerichtshof, I ZB 13/11, 08.03.2012.
Az. 25 W (pat) 182/09
Bundespatentgericht, 25 W (pat) 182/09, 04.02.2011.
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