Aktenzeichen GSSt 2/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:200121BGSST2.20.0
RCN:
RCN7K54LFCN9YTMCZL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.01.2021

Jugendgerichtsverfahren: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht

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