Aktenzeichen 4 ARs 10/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:100320B4ARS10.19.0
RCN:
RCNNGVEUGZRNCYF3BY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.03.2020

(Beantwortung der Anfrage des 4. Strafsenats vom 11. Juli 2019, 1 StR 467/18: Zwingende oder im Ermessen des Tatgerichts liegende Anwendung der Regelungen über die Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren)

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