Aktenzeichen 5 ARs 20/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:060220B5ARS20.19.0
RCN:
RCN5NEJJ9UYN372YHX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.02.2020

Rechtsauffassung des 5. Strafsenats des BGH zur - zwingenden - Anwendung der Einziehungsregelungen im Jugendstrafrecht

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