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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung über die Einziehung von [X.] sowie des Wertes von [X.] (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB) auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts steht.
Der Senat folgt der durch den 1. Strafsenat im [X.] (vom 11. Juli 2019 – 1 [X.]) vertretenen Ansicht nicht, dass [X.] nach §§ 73, 73c StGB bei Anwendung von Jugendstrafrecht im Ermessen des Tatgerichts stehen. Vielmehr sieht er diese in Einklang mit den Antwortbeschlüssen des 2., 4. und 5. Strafsenats ([X.], Beschlüsse vom 6. Mai 2020 – 2 [X.]; vom 10. März 2020– 4 [X.], [X.], 261; vom 6. Februar 2020 – 5 [X.], [X.], 124) als obligatorisch an und hat mit Beschluss vom 17. November 2020 – 6 StR 369/20 entsprechend entschieden.
[X.] |
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König |
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Feilcke |
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Tiemann |
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Fritsche |
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Meta
01.12.2020
Bundesgerichtshof 6. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
vorgehend BGH, 11. Juli 2019, Az: 1 StR 467/18
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.12.2020, Az. 6 ARs 15/20 (REWIS RS 2020, 1520)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 1520
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, 1 StR 467/18, 03.11.2021.
Bundesgerichtshof, 1 StR 467/18, 08.07.2020.
Bundesgerichtshof, 1 StR 467/18, 11.07.2019.
Bundesgerichtshof, 5 ARs 20/19, 06.02.2020.
Bundesgerichtshof, 4 ARs 10/19, 10.03.2020.
Bundesgerichtshof, 2 ARs 203/19, 06.05.2020.
Bundesgerichtshof, 6 ARs 15/20, 01.12.2020.
Bundesgerichtshof, GSSt 2/20, 20.01.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Jugendgerichtsverfahren: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht
1 StR 467/18 (Bundesgerichtshof)
4 ARs 10/19 (Bundesgerichtshof)
(Beantwortung der Anfrage des 4. Strafsenats vom 11. Juli 2019, 1 StR 467/18: Zwingende oder …
4 RVs 90/20 (Oberlandesgericht Hamm)
1 StR 467/18 (Bundesgerichtshof)
Neuregelung der Vermögensabschöpfung: Anfrage zur Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Jugendstrafverfahren