Aktenzeichen 2 BvL 8/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:ls20210210.2bvl000819
RCN:
RCN4VG4P5X2SYPJEST

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 10.02.2021

Rückwirkende Anwendbarkeit der Neuregelung zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Art 316h EGStGB <juris: StGBEG>) verfassungsgemäß - Vermögensabschöpfung keine Nebenstrafe, sondern Maßnahme eigener Art mit kondiktionsähnlichem Charakter - "echte" Rückwirkung ausnahmsweise zulässig

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