BT-Drucksache 18/974

Herstellung des Einvernehmens des Deutschen Bundestages mit der Bestellung des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beim Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung, Speyer, als wissenschaftlichen Sachverständigen im Rahmen der Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes

Vom 1. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/974
18. Wahlperiode 01.04.2014

Antrag
der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Armin Schuster (Weil am
Rhein), Clemens Binninger, Norbert Barthle, Günter Baumann, Dr. André
Berghegger, Peter Beyer, Wolfgang Bosbach, Klaus Brähmig, Helmut
Brandt, Cajus Caesar, Thomas Dörflinger, Dr. Maria Flachsbarth, Thorsten
Frei, Michael Frieser, Alexander Funk, Dr. Thomas Gebhart, Alois Gerig,
Eberhard Gienger, Michael Grosse-Brömer, Astrid Grotelüschen, Olav
Gutting, Dr. Stephan Harbarth, Jörg Hellmuth, Robert Hochbaum, Anette
Hübinger, Hubert Hüppe, Roderich Kiesewetter, Axel Knoerig, Ingbert
Liebing, Andrea Lindholz, Karin Maag, Dr. Michael Meister, Maria Michalk,
Philipp Mißfelder, Marlene Mortler, Carsten Müller (Braunschweig),
Dr. Philipp Murmann, Dr. Tim Ostermann, Erwin Rüddel, Anita Schäfer
(Saalstadt), Bernd Siebert, Erika Steinbach, Stephan Stracke, Max
Straubinger, Dr. Volker Ullrich, Oswin Veith, Volkmar Vogel (Kleinsaara),
Nina Warken, Marian Wendt, Heinz Wiese (Ehingen), Barbara Woltmann,
Heinrich Zertik, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Gabriele Fograscher, Uli
Grötsch, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Dr. Eva
Högl, Christina Kampmann, Christine Lambrecht, Susanne Mittag, Mahmut
Özdemir (Duisburg), Gerold Reichenbach, Matthias Schmidt (Berlin),
Rüdiger Veit, Thomas Oppermann und der Fraktion der SPD

Herstellung des Einvernehmens des Deutschen Bundestages mit der
Bestellung des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation
beim Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung, Speyer,
als wissenschaftlichen Sachverständigen im Rahmen der Evaluierung des
Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

Die menschenverachtenden Taten der rechtsextremistischen Terrorgruppe „NSU“
haben in erschütternder Weise die Bedrohung durch gewalttätige Rechtsextremis-
ten in Deutschland deutlich gemacht. Als Konsequenz daraus hat der Deutsche
Bundestag beschlossen, Gewinnung und Austausch von Erkenntnissen aller zu-
ständigen Sicherheitsbehörden unter Einsatz moderner Informationstechnologien
zu verbessern. Er hat ein Gesetz zur Errichtung einer gemeinsamen Rechts-
extremismusdatei von 36 Polizeien und Nachrichtendiensten von Bund und Län-

Drucksache 18/974 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

dern (Rechtsextremismus-Datei-Gesetz – RED-G) verabschiedet, das im August
2012 in Kraft getreten ist.

Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsex-
tremismus vom 20. August 2012 (BGBl. I S. 1798) sieht vor, dass die Anwen-
dung des RED-G „von der Bundesregierung vor dem 31. Januar 2016 unter Ein-
beziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger, die im Ein-
vernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt werden, zu evaluieren“ ist.

Das Instrument der Gesetzesevaluierung ist ein etabliertes und wichtiges Verfah-
ren, um systematisch relevantes Erfahrungswissen zu erheben und zu bewerten.
Mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden wird damit eine Entscheidungsgrundlage
für die Politik und den Gesetzgeber erarbeitet. Es dient dazu, zu klären und über-
prüfbar nachzuweisen, inwieweit die gesetzliche Regelung den bei ihrer Verab-
schiedung intendierten Zweck erreicht und welche gegebenenfalls auch uner-
wünschten Nebenwirkungen sie entfaltet, ob sie effektiv und effizient umgesetzt
werden konnte und ob und gegebenenfalls wie sich die ursprünglichen Rahmen-
bedingungen verändert haben.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Einbeziehung eines wissenschaftlichen
Sachverständigen wird der Bundesregierung der benötigte Sachverstand zur Seite
gestellt, um bei der Evaluierung diesen Maßstäben nach dem Stand der Wissen-
schaft gerecht zu werden und im Rahmen der Untersuchung auch das Verhältnis
zwischen den mit der Anwendung der Rechtsextremismusdatei verbundenen
Grundrechtseingriffen einerseits und der Wirksamkeit der Datei zum Zweck der
Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus andererseits herauszuar-
beiten.

Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) beim Deut-
schen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung Speyer verfügt erwiesener-
maßen über ausgezeichnete Fach- und Sachkenntnisse in diesem Bereich, wie
dies nicht zuletzt durch die Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs
zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - IFG)
belegt wird. Der Deutsche Bundestag erklärt daher sein Einvernehmen mit dem
Vorschlag des Bundesministers des Innern zur Sachverständigenbestellung nach
Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsex-
tremismus.

Berlin, den 1. April 2014

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion

Begründung

Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus ist die
Anwendung des RED-G „von der Bundesregierung vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung eines oder
mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger, die im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt
werden, zu evaluieren.“

Dem Bundesministerium des Innern liegt als Ergebnis eines Vergabeverfahrens, das beim Beschaffungsamt
des Bundesministerium des Innern durchgeführt wurde, ein zuschlagsfähiges Angebot des Instituts für Ge-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/974

setzesfolgenabschätzung und Evaluation beim Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung
Speyer vor.

Der Bundesminister des Innern hat den Präsidenten des Deutschen Bundestags um Zustimmung zur Beauft-
ragung des InGFA mit der Erbringung der Leistungen des wissenschaftlichen Sachverständigen im Rahmen
dieser Evaluierung gebeten.

Mit dem vorliegenden Antrag wird dieser Bitte entsprochen und das gesetzlich vorgesehene Einvernehmen
des Deutschen Bundestags hergestellt, um dem Bundesministerium des Innern die Auftragserteilung und
Durchführung der Evaluation des RED-G zu ermöglichen.

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