BT-Drucksache 18/11317

Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding in Deutschland nach dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes

Vom 15. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11317
18. Wahlperiode 15.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast,
Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Markus Kurth,
Dr. Tobias Lindner, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding in Deutschland
nach dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes

Mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 kam es auch
zu weitreichenden Änderungen für das Crowdfunding in Deutschland. Dabei
wurde für diesen Bereich der grundsätzlich richtigen Intention des Gesetzes ge-
folgt, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Insolvenzen im Bereich des Grauen
Kapitalmarkts besser zu schützen. Nach rund eineinhalb Jahren stellt sich die
Frage, ob für das Crowdfunding die richtige Balance zwischen Sicherheit und der
Förderung innovativer Finanzierungs- und Geschäftsmodelle gefunden wurde.
Auf der einen Seite wird geklagt, dass dieser weltweit an Bedeutung gewinnende
Anlagebereich an manchen Stellen einer zu starken Regulierung in Deutschland
unterworfen ist (siehe www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/
2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf), auf
der anderen Seiten sieht beispielsweise der Sachverständigenrat für Verbrau-
cherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die
Ausnahmen, die im Kleinanlegerschutzgesetz für Crowdfunding getroffen wur-
den, kritisch und fordert, Crowdfunding-Plattformen unter die Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen (siehe
www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/2016/07/Crowdfunding-
ordentlich-regeln.pdf). Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale
Bundesverband e. V. hat vor betrügerischen Angeboten bzw. Schneeballsyste-
men in diesem Bereich gewarnt (siehe www.marktwaechter.de/pressemeldung/
marktwaechterwarnung-zweifelhafte-geldanlagen-im-internet), wobei es sich
hierbei um Unternehmen handelte, die als vermeintliche Crowdfunding-Anbie-
ter agierten, aber außerhalb der Regulierung standen.
Der Crowdfunding-Markt in Deutschland entwickelt sich bei Betrachtung der ab-
soluten Zahlen positiv. Im Jahr 2015 waren 249 Mio. Euro in diesen Markt inves-
tiert, womit sich Deutschland hinter Großbritannien (4,3 Mrd. Euro) und Frank-
reich (319 Mio. Euro) auf Platz 3 in Europa befindet. Das Wachstum des Marktes
betrug zwischen 2013 und 2014 115 Prozent und zwischen 2014 und
2015 78 Prozent. Doch bei Betrachtung der Relationen fällt auf, dass der Rück-
stand zu den beiden genannten anderen europäischen Märkten größer geworden
ist, in Großbritannien rund das 17-Fache im Bereich des Crowdfundings einge-
sammelt wird und bei den Pro-Kopf-Investitionen in diesem Bereich Deutschland
im Ranking mit 3,05 Euro pro Person auf Platz 10 zurückfällt (siehe
www.jbs.cam.ac.uk/fileadmin/user_upload/research/centres/alternative-finance/

http://www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf
http://www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf
http://www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/2016/07/Crowdfunding-ordentlich-regeln.pdf
http://www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/2016/07/Crowdfunding-ordentlich-regeln.pdf
http://www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-zweifelhafte-geldanlagen-im-internet
http://www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-zweifelhafte-geldanlagen-im-internet
http://www.jbs.cam.ac.uk/fileadmin/user_upload/research/centres/alternative-finance/downloads/2016-european-alternative-finance-report-sustaining-momentum.pdf
Drucksache 18/11317 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

downloads/2016-european-alternative-finance-report-sustaining-momentum.
pdf). Diese Zahlen sind auch in dem Zusammenhang zu sehen, dass für einzelne
Anlageklassen maximale Investitionssummen festgelegt wurden, um die Anlege-
rinnen und Anleger vor zu großen Verlusten im Bereich dieser oftmals mit einem
hohen Risiko einhergehenden Investitionen zu schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung des Crowdfunding-Mark-

tes angesichts der oben beschriebenen absoluten und relativen Entwicklung
in Deutschland ein?
Warum bleibt aus Sicht der Bundesregierung Deutschland gegenüber einigen
anderen europäischen Staaten zurück?

2. Welche Anlage- und Beteiligungsformen spielen beim Crowdinvesting die
wichtigste Rolle (Antwort bitte anhand von Zahlenmaterial unterlegen)?
Wie entwickelten sich die Anteile der wichtigsten Anlage- und Beteiligungs-
formen seit 2011?

3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der aktiven
Plattformen, auf denen Crowdfunding-Investments getätigt werden können,
in den letzten fünf Jahren?

4. Welche Renditen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Durch-
schnitt mit Anlagen im Bereich Crowdfunding erzielt, bzw. liegen der Bun-
desregierung diesbezüglich Schätzungen vor, und wie hat sich die Rendite in
den letzten Jahren entwickelt (soweit verfügbar, Daten gern auch für einzelne
Anlageklassen im Bereich Crowdfunding aufschlüsseln)?
Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen im Vergleich zu anderen Anla-
gen ein?

5. Welche Provisionen, Gebühren und anderen Vertriebsanreize erhalten die
Plattformbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt
(falls keine konkreten Durchschnittsdaten vorliegen, bitte Erfahrungswerte
wiedergeben)?
Welche Maßnahmen gelten, um Provisions- und Vertriebsinteressen gegen-
über potentiellen Anlegern deutlich zu machen?

6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Anlagesummen von Anlegerinnen und Anlegern?
Wie groß sind die durchschnittlich zu finanzierenden Projekte, welche auf
den Plattformen veröffentlicht werden?

7. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Unternehmen bei partia-
rischen Darlehen nicht ihren Versprechungen auf Gewinnbeteiligung nach-
gekommen sind?

8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausfallraten im Be-
reich Crowdfunding, und wie haben sich diese in den letzten Jahren entwi-
ckelt (soweit verfügbar, Daten gern auch für einzelne Anlageklassen im Be-
reich Crowdfunding aufschlüsseln)?
Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen im Vergleich zu anderen Anla-
gen ein, und welche weitere Entwicklung der Zahlen erwartet die Bundesre-
gierung, da es sich noch um einen relativ kurzen Beobachtungszeitraum han-
delt?

9. Welche Anlagepleiten mit welchem Volumen gab es im Bereich dieser In-
vestments in den letzten fünf Jahren (bitte die Entwicklung anhand von Zah-
lenmaterial aufführen)?

http://www.jbs.cam.ac.uk/fileadmin/user_upload/research/centres/alternative-finance/downloads/2016-european-alternative-finance-report-sustaining-momentum.pdf
http://www.jbs.cam.ac.uk/fileadmin/user_upload/research/centres/alternative-finance/downloads/2016-european-alternative-finance-report-sustaining-momentum.pdf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11317

10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Crowdfunding-

Markt in Deutschland zu unterstützen?
11. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung angesichts der Marktwächter-

warnung von Oktober 2016 ergreifen, um Schneeballsysteme, hinter denen
sich teils ausländische Briefkastenfirmen verbergen, zu verhindern (siehe
www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-zweifelhafte-
geldanlagen-im-internet)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von den Verbraucherinnen und
Verbrauchern missbräuchlich agierende Anbieter leichter identifiziert wer-
den können?

12. Welche Maßnahmen gelten heute, die sicherstellen, dass die Kapitalauf-
nahme tatsächlich den anvisierten unternehmerischen Aufgaben zur Verfü-
gung steht und eine missbräuchliche Verwendung für offene Verbindlichkei-
ten auszuschließen ist?

13. Sieht die Bundesregierung im Bereich des Crowdfundings weitere konkrete
Missstände von Seiten der Portalbetreiber oder der Unternehmen, in die in-
vestiert werden soll?
Wie will sie diese ggf. beheben?

14. Gibt es nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung bestimmte Anlage-
klassen (Immobilien etc.), in denen gewisse Missstände immer wieder auf-
treten, und wenn ja, welche sind dies, und welche Maßnahmen beabsichtigt
die Bundesregierung dagegen zu ergreifen?

15. Wie oft und aus welchen Gründen mussten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die Aufsichtsbehörden im Bereich des Crowdfundings in den letzten
Jahren tätig werden?
Welche Vermittlerlizenzen hatten die jeweils betroffenen Plattformen?

16. Wie kam die Bundesregierung zu der Schwelle von 2,5 Mio. Euro bezüglich
der Ausnahmen von der Prospektpflicht für einzelne Beteiligungsformen?

Sieht diese die Bundesregierung immer noch als die passende Schwelle an?
17. Warum wird in Deutschland der Sonderweg gegangen, dass nur die Ausgabe

von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen ohne Prospektpflicht bis
zu einer gewissen Grenze möglich ist?
Welche Aspekte rechtfertigen die Sonderstellung dieser beiden Anlagefor-
men?

18. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Unternehmen die Aus-
nahmeregelungen von der Prospektpflicht zu ihren Zwecken missbraucht ha-
ben und dadurch die Prospektpflicht umgangen haben?
Was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

19. Welche Handlungsschritte plant die Bundesregierung wegen der EU-Verord-
nung zu Prospektvorschriften zu unternehmen (www.consilium.europa.eu/de/
press/press-releases/2016/12/20-prospectus)?

20. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung im Sinne des Verbraucherschutzes
und der Wirtschaftsförderung begrüßenswert, soweit man Ausnahmen
grundsätzlich will, wenn nicht nur die Ausgabe von Nachrangdarlehen und
partiarischen Darlehen ohne Prospektpflicht möglich ist, sondern man bei-
spielweise mit einer Investition auch einen Anteil am Eigenkapital erwirbt?

http://www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-zweifelhafte-geldanlagen-im-internet
http://www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-zweifelhafte-geldanlagen-im-internet
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/12/20-prospectus
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/12/20-prospectus
Drucksache 18/11317 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

21. Wie betrachtet die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbands

Crowdfunding nach der Einführung einer „Aktiengesellschaft Light“?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein solches In-
strument, und welche dagegen (siehe www.bundesverband-crowdfunding.de/
wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_
KASG_Evaluation.pdf)?

22. Welche Anteilsarten dürfen in anderen europäischen Ländern beim Crowd-
funding ohne Prospektpflicht bis zu einer bestimmten Finanzierungsschwelle
vertrieben werden?

Aus welchen Gründen wird dies jeweils in Deutschland anders gehandhabt?
23. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung ein zunehmendes Bestreben

ausländischer Portale, auf den deutschen Markt zu drängen (bitte ggf. und
soweit möglich mit konkretem Zahlenmaterial belegen)?
Liegen die Wachstumsraten größerer, ausländischer Plattformen nach Kennt-
nis der Bundesregierung über denen ihrer deutschen Konkurrenten, und
wenn ja, warum?

24. Können nach Auffassung der Bundesregierung Anlagen wegen des deut-
schen Sonderwegs im europäischen Ausland schlechter vertrieben werden?
Wie sieht die Bundesregierung die europäische Regulierungsperspektive,
und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auch vor dem Hinter-
grund der aktuellen Entwicklungen zur so genannten Kapitalmarktunion
(www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/12/08-capital-
markets-union/)?

25. Ist es ein Anliegen der Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für
eine Art „Europäischen Pass“ im Bereich Crowdfunding einzusetzen, um die
Regelungen zu harmonisieren?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung dahingehend, und
wie könnte aus Sicht der Bundesregierung eine sinnvolle Regulierungslö-
sung aussehen?

26. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die von Plattformanbietern oft-
mals beworbene, vorgenommene Beurteilung des Risikogehaltes von Anla-
gen fachgerecht erfolgt, oder gibt es hier Fälle, bei denen Missstände identi-
fiziert wurden (Antwort bitte ausführen)?
Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die Plattform-
betreiber über die entsprechende Fachkenntnis verfügen?

27. Inwiefern haften die Plattformbetreiber für die Qualitätsprüfung der Pro-
jekte?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei den Plattformbetreibern Interes-
senskonflikte, da sie möglichst viele Darlehensverträge verwalten wollen,
um dafür Provisionen zu erhalten und den Verbraucherinnen und Verbrau-
chern ein attraktives Portfolio hinsichtlich erwarteter Rendite und Risiko zur
Verfügung stellen wollen?

28. Sieht es die Bundesregierung insbesondere bei Anlagenvermittlern außer-
halb des Kleinanlegerschutzgesetzes als gewährleistet an, dass den Anlege-
rinnen und Anlegern ausreichende Informationen für eine Investitionsent-
scheidung vorliegen, beispielsweise hinsichtlich potenzieller Interessenskon-
flikte, Dienstleistungs- und Produktkosten sowie Zuwendungen (Antwort
bitte ausführen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Anlegerinnen und
Anleger die Risiken bei Crowdfunding richtig einschätzen können, und wenn
ja, welche?

http://www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf
http://www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf
http://www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/12/08-capital-markets-union/
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/12/08-capital-markets-union/
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29. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Selbstauskunftsverfahren für Anle-

gerinnen und Anleger auf den Plattformen verbraucherschutzfreundlich um-
gesetzt?

30. Welche Maßnahmen im Vertrieb gelten heute, um sicherzustellen, dass über
dieses Verfahren hinaus nur entsprechend risikobereite Anleger, die diese
Risiken auch tragen können, sich für eine solche Investition entscheiden?

31. Wie erklärt sich die absolute Investitionsobergrenze von genau 10 000 Euro
pro Projekt für Anlegerinnen und Anleger beim Crowdfunding?
Ist hier eine Neuregelung zum Beispiel in Form einer einkommens- oder ver-
mögensabhängigen Obergrenze aus Sicht der Bundesregierung denkbar, und
wenn ja, wie wäre diese konkret zu gestalten?

32. Wie wird aus Sicht der Bundesregierung verhindert, dass im Fall einer posi-
tiven Entwicklung des Projekts Anlegerinnen und Anleger beispielsweise
durch einen so genannten Ankerinvestor leicht aus dem Projekt gedrängt
werden können?

33. Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass im Fall einer
Anhebung der angestrebten Finanzierungssumme das Investitionsziel nicht
verwässert wird und dabei zudem der Zweck des neuen Mittelbedarfs im
Verborgenen bleibt?

34. Welche Eindrücke gewinnt die Bundesregierung angesichts der eingegange-
nen Stellungsnahmen zum Kleinanlegerschutzgesetz für den Bereich Crowd-
funding, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 14. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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