BT-Drucksache 17/9360

Deutscher Beitrag zu internationalen Polizeieinsätzen

Vom 18. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9360
17. Wahlperiode 18. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Wolfgang Wieland,
Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Marieluise Beck (Bremen),
Viola von Cramon-Taubadel, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja
Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian
Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Beitrag zu internationalen Polizeieinsätzen

Mit Anstieg und zunehmender Komplexität internationaler Friedensmissionen
ist auch der Bedarf an Polizeikräften sprunghaft gestiegen. Das internationale
Engagement der deutschen Polizei umfasst unterschiedliche Aspekte polizei-
licher Tätigkeit. Neben der Teilnahme an Friedens- und Polizeimissionen im
Auftrag der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union (EU) sowie
anderer Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammen-
arbeit in Europa (OSZE) arbeitet die Bundesrepublik Deutschland auch auf
bilateraler Ebene mit anderen Staaten im Bereich Polizei zusammen. Die
Missionen und Kooperationen betreffen Schutzaufgaben in Krisengebieten,
grenzpolizeiliche Unterstützung, Dokumenten- und Visumsberatung sowie
polizeiliche Aufbauhilfe, z. B. auch geleistet durch die Spezialeinheit GSG 9
der Bundespolizei. Ferner entsendet das Bundeskriminalamt sogenannte Ver-
bindungsbeamte in eine Vielzahl von Staaten.

Deutschland muss als wichtiges Mitglied der VN, EU und OSZE auf neue
Trends und Anforderungen angemessen antworten. Hierfür müssen auch in
Deutschland Kapazitäten aufgebaut werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte

1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte hat die Bundesregierung seit 1990
entsandt (bitte nach Jahren, Mission, Dauer der Einsätze, Geschlecht, Alter
und Dienstgrad aufschlüsseln)?

2. Wie hoch hätte demgegenüber die Beteiligungsstärke des Bundes im Rah-
men der Bund-Länder Lastenaufteilung in den einzelnen Missionen und Jah-
ren sein sollen?
3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben sich seit 1990 für Auslands-
einsätze gemeldet (bitte nach Jahren, Geschlecht, Alter und Dienstgrad auf-
schlüsseln)?

Drucksache 17/9360 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Werbung und Rekrutierung

4. Wie hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren für Auslands-
einsätze geworben (bitte das didaktische Konzept, Umfang der Werbemaß-
nahmen und die geschätzte Anzahl der erreichten Personen beschreiben)?

5. Mit welchen Maßnahmen wirbt die Bundesregierung gezielt Polizeibeam-
tinnen und -beamte des höheren Dienstes, die dem Anforderungsprofil der
EU bzw. der VN entsprechen?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, pensionierte Polizei-
beamtinnen und -beamte mit in Auslandsmissionen einzubeziehen?

7. Welche materiellen und immateriellen Anreize setzt die Bundesregierung
für Auslandseinsätze?

8. Beabsichtigt die Bundesregierung, etwaige Anreize zu erhöhen, und wenn
ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?

Auswahl

9. Wie sehen Curriculum, Dauer, Methoden und die Auswahl der Dozenten
des Eignungsauswahlverfahrens aus?

10. Auf welchen Gebieten werden die Polizeibeamtinnen und -beamten ge-
prüft?

11. Ist es Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und
-beamten, dass Folter und andere Misshandlungen, unverhältnismäßige
Gewaltanwendung, Rassismus und Diskriminierungen nicht toleriert wer-
den und gegebenenfalls Disziplinarstrafen und strafrechtliche Konsequen-
zen nach sich ziehen können?

Wenn ja, wie wird dies konkret in der Aus- und Fortbildung gewährleistet?

12. Wie wird eine praxisorientierte Menschen- und Völkerrechtsbildung der
Polizeibeamtinnen und -beamten gewährleistet?

13. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlver-
fahren seit Bestehen durchlaufen?

14. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlver-
fahren bestanden (bitte nach Alter, Geschlecht und Dienstgrad aufschlüs-
seln)?

15. Aus welchen Gründen sind Kandidatinnen und Kandidaten gescheitert?

16. Hat die Bundesregierung das Eignungsauswahlverfahren jemals an ver-
änderte Anforderungen adaptiert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie?

17. Nach welcher Methode und unter welchen Gesichtspunkten wählt die Bun-
desregierung Trainer und Dozenten aus?

18. Ist es vorgekommen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte, denen im Basis-
training die Eignung für den Auslandseinsatz aberkannt wurde, trotzdem
entsandt wurden (wenn ja, bitte die Fälle und Beweggründe erläutern)?

Begleitung und Kontakt zur entsendenden Dienststelle

19. Wie kompensiert die Bundesregierung den Personalausfall während der
Abordnung der Polizeibeamtinnen und -beamten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9360

20. Werden Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für durch den Auslands-
einsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

21. Stellt die Bundesregierung zusätzliches Personal ein, um die Vakanz wäh-
rend des Auslandseinsatzes zu überbrücken?

Wenn nein, warum nicht?

22. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um etwaige Pro-
bleme der im Auslandseinsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und -beamten
mit den in der Dienststelle verbleibenden Kolleginnen und Kollegen zu
erörtern und zu lösen?

Psychologische und seelsorgerische Betreuung vor, während und nach dem
Auslandseinsatz

23. Wie werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während
und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psycho-
logisch begleitet?

Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote?

Für wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten ist ein seelsorgerischer oder
psychologischer Ansprechpartner jeweils zuständig?

24. Wie wurden die Familien der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten
vor, während und/oder nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder
psychologisch begleitet?

Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote?

25. Wie garantiert die Bundesregierung, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger
sowie Psychologinnen und Psychologen für diese spezielle Aufgabe im
nötigen Umfang qualifiziert sind?

26. Ob und wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte und ihre ent-
sendende Dienststelle während des Auslandseinsatzes miteinander Kon-
takt, und wie unterstützt die Bundesregierung das Kontakthalten?

27. Werden Polizeibeamtinnen und -beamte nach ihrer Rückkehr psychologisch
untersucht, sowohl in zeitlicher Nähe als auch in zeitlichem Abstand zum
Einsatz?

Wenn ja, werden Statistiken über das Vorkommen einsatzbedingter
psychischer Erkrankungen geführt, und welcher Art sind die Erkrankun-
gen?

Wie stellt sich das Vorkommen dieser Erkrankungen dar?

Wenn nein, warum nicht?

28. Sollte bei einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten eine einsatz-
bedingte psychische Erkrankung festgestellt werden, welche Möglichkei-
ten der medizinischen und psychosozialen Betreuung werden von staat-
licher Seite für die Betroffenen und ihre Angehörigen angeboten?

29. Wie lange nach ihrer Rückkehr vom Auslandseinsatz können Polizei-
beamtinnen und -beamte auf die Nachsorgeangebote zurückgreifen?

30. Wird die Nachsorge evaluiert?

Wenn ja, in welchem Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/9360 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Karrieremöglichkeiten

31. Welcher Anteil der Polizeibeamtinnen und -beamten wurde nach ihrem
Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus
versetzt?

32. Werden Polizeibeamtinnen und -beamte, die von ihrem Auslandsaufenthalt
zurückkehren, an eine Stelle versetzt, in der sie ihre im Ausland erworbe-
nen Kenntnisse und Erfahrungen optimal einsetzen können?

Wenn ja, wie werden diese ermittelt, und welche Art von Stellen waren
dies?

Wenn nein, warum nicht?

33. Wie hoch war der Anteil an Polizeibeamtinnen und -beamten, die nach
ihrem Auslandsaufenthalt befördert wurden (bitte ausführen, wann genau
die Beförderung erfolgte)?

34. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Auslandsaufenthalt als Beförde-
rungskriterium in die „Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen
für die Polizei“ mit aufzunehmen?

Wenn ja, welches ist der derzeitige Sachstand?

Wenn nein, welches sind die Gründe?

35. Besteht für die abgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten ein Rück-
kehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Dienstposten?

Wenn ja, für welche Zeitdauer wird dieses aufrechterhalten?

Wenn nein, warum nicht?

36. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, das Renteneintrittsalter
für im Ausland verwendete Polizeibeamtinnen und -beamte zu senken?

37. Werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten nach ihrer Rück-
kehr vom Bundesminister des Innern empfangen und/oder ausgezeichnet?

Wenn ja, wie viele waren es?

Wenn nein, warum nicht?

38. Gibt es für heimgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte ein Vorsprache-
recht beim Bundespolizeipräsidenten in Angelegenheiten, die ihre Entsen-
dung betreffen?

Wenn nein, warum nicht?

39. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um rückgekehrte
Polizeibeamtinnen und -beamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren?

40. Gibt es für heimkehrende Polizeibeamtinnen und -beamte eine Vakanz
zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle?

Wenn ja, wie lange beträgt ihre Dauer?

Wenn nein, warum nicht?

41. Wie lange müssen Polizeibeamtinnen und -beamte des Bundes im Inland
ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen?

Synergie

42. Werden die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz
erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr ausgewer-
tet?
Wenn ja, wie?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9360

43. Werden von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz
erworbene Kenntnisse und Erfahrungen verwendet?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Bund-Länder-Zusammenarbeit

44. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit den Landes-
regierungen in Angelegenheiten polizeilicher Auslandseinsätze?

45. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Arbeitsgruppe Interna-
tionale Polizeimissionen (AG IPM), in welcher Form bringt sie sich in der
AG IPM ein, und wie bewertet sie den Informationsaustausch?

46. Betrachtet die Bundesregierung die Unterstützung durch die AG IPM als
hinreichend?

Wenn ja, wie kommt sie zu dieser Einschätzung?

Wenn nein, wo sieht sie Nachbesserungsbedarf?

47. Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung auf-
grund wachsenden Personalbedarfs und des hohen Anspruchs der Aus-
landsmissionen ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Polizei-
beamtinnen und -beamte für Auslandsmissionen stellen zu können?

Berlin, den 18. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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