BT-Drucksache 17/8348

Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduzieren

Vom 17. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8348
17. Wahlperiode 17. 01. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens,
Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Eva Bulling-Schröter,
Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Kornelia Möller,
Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduzieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Anwendung von Antibiotika (im Sinne von antimikrobiell wirksamen Arz-
neimitteln) zur Behandlung von infektiösen Erkrankungen in einem Nutztierbe-
stand ist notwendig und auch tierschutzkonform, wenn Infektionskrankheiten
bei Tieren im Bestand diagnostiziert wurden. Immer wieder steht jedoch die
übermäßige Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung in der Kritik. Zu
Recht erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher einen sorgsamen Umgang
nicht nur mit Antibiotika, sondern auch mit allen anderen Tierarzneimitteln.
Darüber hinaus gibt es Probleme bei der regelgerechten Anwendung von Anti-
biotika auch bei Haus- und Heimtieren sowie in der Humanmedizin. Damit be-
steht Änderungsbedarf weit über die Nutztierhaltung hinaus. Das entbindet aber
nicht vom Handeln im Nutztierbereich.

Aktuelle Untersuchungen legen wiederholt nahe, dass Antibiotika zu oft regel-
widrig zur Verhütung von Infektionen, zur ungezielten Steigerung der Tierge-
sundheit oder auf Verdacht verabreicht werden. Besonders dort, wo es an Hy-
giene oder Betreuung mangelt, steigt das Risiko von Infektionskrankheiten. Wo
viele Tiere auf engem Raum mit vielen Kontaktmöglichkeiten gehalten werden,
können schwerwiegende Bestandserkrankungen entstehen. Statt Haltungs- und
Betreuungsmängel zu beseitigen, wird versucht, mit umfangreichen Anti-
biotikaanwendungen die Bestandsgesundheit zu erhalten. Dies ist zwar recht-
lich fragwürdig, aber wohl gängige Praxis. Die Frage, in welchem Umfang sol-
che Vefehlungen bundesweit stattfinden, muss unverzüglich geklärt werden.
Das würde auch die verantwortlich handelnden Betriebe vor öffentlichem Miss-
trauen schützen.
Im Herbst 2011 zeigten zwei Studien aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und
Niedersachsen sehr deutlich, in welchem Ausmaß Antibiotika in der Tierhal-
tung eingesetzt werden. In NRW wurden bei vier von fünf Masthähnchendurch-
gängen Antibiotika verabreicht, teilweise bis zu acht verschiedene Präparate.
Bei der geringen Mastdauer von 35 Tagen bei Masthähnchen kann somit die
empfohlene Anwendungsdauer der einzelnen Antibiotika kaum eingehalten
werden. Häufig werden Antibiotika in den Geflügelmastbetrieben von Beginn
der Mast bis eine Woche vor der Ausstallung verabreicht.

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In Niedersachsen wurden bei ca. 83 Prozent der Masthühner, 92 Prozent der
Puten, 77 Prozent der Schweine und bei den Rindern zwischen 80 bis 100 Pro-
zent Antibiotika eingesetzt.

Diese Zahlen weisen auf zwei Probleme hin: Erstens gibt es hohe Infektions-
häufigkeiten durch mangelnde Hygiene und Missmanagement im Stall und
zweitens werden Antibiotika zu häufig eingesetzt. Gleichzeitig geben die Stu-
dien Hinweise auf zu kurze Behandlungsintervalle. Zu häufige und zu kurze
Anwendungen von Antibiotika vergrößern das Risiko der Resistenzentwick-
lung, die zur partiellen oder vollständigen Unwirksamkeit der Antibiotika ge-
gen gefährliche bakterielle Infektionen führt. Da es keine Trennung zwischen
antibiotischen Wirkstoffen in der Human- und Veterinärmedizin gibt, könnte
dies perspektivisch das Problem multiresistenter Bakterien (z. B. die multiresis-
tenten Krankenhauskeime der Gruppe „MRSA“) verstärken, obwohl es derzeit
nur wenige Hinweise auf Verbindungen zwischen MRSA bei Nutztieren und in
Krankenhäusern gibt. Darüber hinaus besteht eine Gefährdung von Beschäftig-
ten in den tierhaltenden Betrieben durch Infektionen mit resistenten Bakterien.
Dies könnte auch ein möglicher Eintrag bzw. Übertragungsweg für resistente
Keime in Krankenhäusern sein. Ob eine gesundheitliche Gefahr durch Lebens-
mittel aus solchen Problembeständen mit hohem Antibiotikaeinsatz ausgeht, ist
unsicher, auch wenn die gesetzlich vorgegebenen Wartezeiten zwischen der
letzten Behandlung und der Schlachtung eingehalten werden. Zum Beispiel
wird bei Lebensmittelanalysen nur nach dem Antibiotikawirkstoff und nicht
nach seinen Stoffwechselprodukten (Metaboliten) gesucht, die selbst gesund-
heitliche Risiken bergen könnten. Hier besteht Forschungsbedarf.

Aus diesen vielfältigen Gründen muss der Einsatz von Antibiotika in der Nutz-
tierhaltung wirksam reduziert werden. Es darf nicht bei Ankündigungen blei-
ben, es braucht Veränderungen in den Ställen. Der Schlüssel dafür sind effek-
tive Vorbeugungsstrategien für Infektionskrankheiten in den Nutztierbeständen.
Eine Nutztierhaltung, welche nur mit häufigen Medikamentengaben funktio-
niert, ist weder nachhaltig noch tierschutzgerecht. Die bestehenden Dokumen-
tationsanforderungen durch die aktuelle Arzneimittelverordnung des Deut-
schen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) rei-
chen als Datengrundlage für eine umfassende Problemanalyse nicht aus. Sie
sind auch nicht als Grundlage für Kontrollmaßnahmen gedacht. Neben konse-
quenten Dokumentationspflichten ohne Ausnahmeregelungen sind eine risiko-
orientierte Überwachung als Frühwarnsystem und eine Präventionsstrategie für
Infektionskrankheiten bei Nutztieren erforderlich.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Datengrundlage zur Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung
zu verbessern und dafür

a) gemeinsam mit den Ländern gesetzliche Grundlagen für eine bundesweit
einheitliche, auf den Einzelbetrieb bezogene Dokumentation des Antibio-
tikaeinsatzes zu schaffen. Dazu sind bestehende Datendokumentationen
zusammenzuführen. Die DIMDI-Arzneimittelverordnung und das Arz-
neimittelgesetz (AMG) sind in § 47 Absatz 1c so zu ändern, dass der Ein-
satz von Antibiotika bestandsbezogen nachvollzogen werden kann (Be-
trieb, Tierarzt/Tierärztin, Nutzungsrichtung, Altersgruppe, Wirkstoff, In-
dikation etc.) und Sonderregelungen, z. B. für die Geflügelhaltung, abge-
schafft werden. Die umfassende Transparenz der Arzneimittelströme von
der Produktion bis zum Stall ist zu schaffen und der Abruf dieser Daten
für alle zuständigen Überwachungsbehörden ist zu ermöglichen;

b) gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit einheitliches risikoorientier-

tes Überwachungssystem für den Antibiotikaeinsatz und Antibiotika-
resistenzen zu schaffen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8348

c) aus der Analyse der Dokumentations- und Überwachungsdaten strategi-
sche Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes abzuleiten
und dabei Erfahrungen anderer Staaten (z. B. Niederlande, Dänemark)
aufzugreifen. Zu den Maßnahmen gehören landwirtschaftliche Bera-
tungsdienste für Tierhygiene, Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter in Agrarbetrieben sowie Tierärztinnen und Tierärzte zu Themen
wie Bestandsmanagement und Arzneimitteleinsatz mit dem Ziel, durch
den Aufbau eines integrierten Bestandsmanagements, einer integrierten
tierärztlichen Betreuung und betrieblicher Minimierungsprogramme die
Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung zu unterstüt-
zen;

d) angelehnt an die Studie aus Niedersachsen eine bundesweit repräsenta-
tive Erhebung des Antibiotikaeinsatzes, verbunden mit Untersuchungen
zum Gesundheitszustand der Bestände sowie zur Belastung von Lebens-
mitteln mit Wirkstoffen und ihren Metaboliten, an die Agrarressortfor-
schung in Auftrag zu geben;

2. Strategien zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten in Nutztierbeständen
zu unterstützen und dafür

a) zu überprüfen, welche praktizierten Tierhaltungssysteme und Besatzdich-
ten eine tierschutzgerechte Haltung mit geringem Antibiotikaeinsatz er-
möglichen, und gegebenenfalls die Tierschutz-Nutztierhaltungsverord-
nung dahingehend anzupassen, dass im Sinne des Verbraucherschutzes
der Einsatz von Antibiotika auf ein veterinärmedizinisch notwendiges
Minimum reduziert werden kann;

b) rechtliche Grundlagen zu schaffen, um Beratungs- und Überwachungs-
maßnahmen bei Betrieben mit hohem Antibiotikaverbrauch durch die zu-
ständigen Behörden zu verstärken und notwendige Sanierungsmaßnah-
men zu veranlassen. Die Verpflichtung zur Gesundhaltung der Tiere
durch die Halterin bzw. den Halter ist rechtlich zu definieren;

c) einen Sachkundenachweis für Betriebspersonal ohne landwirtschaftliche
Ausbildung einzuführen. Bei nachgewiesenen Verstößen ist der Sachkun-
denachweis mit Auflagen zu versehen oder in schweren Fällen bzw. bei
Wiederholung zu entziehen;

3. das Risiko der Resistenzentwicklung durch eine effektivere Überwachung
und Kontrolle der Anwendung von Antibiotika zu reduzieren und dafür

a) das Antibiotikaresistenz-Monitoring der Deutschen Antibiotika-Resistenz-
strategie (DART) konsequent und risikoorientiert fortzuführen und die
Ergebnisse jährlich dem Deutschen Bundestag zu berichten;

b) die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass antibiotische Wirkstoffe
nicht parallel sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin einge-
setzt werden;

c) sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz und der Länderarbeitsge-
meinschaft Verbraucherschutz mit den Ländern für eine effektivere Kon-
trolle des Antibiotikaeinsatzes einzusetzen;

d) entsprechend der Ermächtigung in § 56a Absatz 3 AMG eine rechtlich
verbindliche Regelung zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zu fin-
den (z. B. in der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung) für den Fall,
dass sich keine kurzfristigen Erfolge durch die Einhaltung der Leitlinien
der Bundestierärztekammer („Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit
antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“) ergeben sollten, und unter
Beachtung des Dispensierrechts der Tierärztinnen und Tierärzte zur Me-

dikamentenabgabe;

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e) dem Bundestag einen Bericht über die Entwicklung von Antibiotikaresis-
tenzen in der Tierhaltung und einen möglichen Zusammenhang mit Anti-
biotikaresistenzen in der Humanmedizin bis zum Ende des Jahres 2012
vorzulegen. Dieser Bericht sollte die Entwicklung von Unempfindlich-
keiten bakterieller Erreger gegenüber Desinfektionsmitteln einschließen;

f) sich auf EU-Ebene und mit Drittstaaten, aus welchen landwirtschaftliche
Produkte importiert werden, auf wirksame Maßnahmen zur Reduzierung
von Antibiotika in der Tierhaltung zu einigen. Dazu zählt auch der Auf-
bau einer europäischen Datenbank zur Erfassung des Verbrauchs antimi-
krobieller Mittel in der Veterinärmedizin.

Berlin, den 17. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Der Verbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung und die Entwicklung von Re-
sistenzen stehen immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Nach Vorlage von
zwei Studien aus NRW und Niedersachsen ist die Debatte im Herbst 2011 neu
aufgeflammt. Sowohl das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (BMELV) (Maßnahmepaket und der Entwurf zur Ände-
rung des AMG vom 9. Januar 2012) als auch die EU-Kommission (Zwölfpunkte-
plan) haben angekündigt, aktiv zu werden. Auch das von der Ernährungs- und
Agrarwirtschaft getragene Qualitätssicherungssystem QS plant ein Antibiotika-
monitoring zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes.

Antibiotika werden nicht nur in der Geflügelhaltung, sondern auch bei allen an-
deren landwirtschaftlichen Nutztieren wie Schweinen oder Rindern bei Infek-
tionskrankheiten eingesetzt. Bis zum Jahr 2006 wurden sie auch als Wachs-
tumsförderer genutzt. Dieser Einsatz als Masthilfe ist mittlerweile verboten.
Nur nach entsprechender Diagnose darf der Tierarzt oder die Tierärztin Medi-
kamente verabreichen. Trotz dieser Einschränkung ist der Antibiotikaverbrauch
gestiegen, wie der Norddeutsche Rundfunk bereits im Frühjahr 2011 berichtete.
Laut dem BMELV werden jährlich 784 Tonnen Veterinärantibiotika in Deutsch-
land verkauft (Bundestagsdrucksache 17/6908). Diese werden sowohl in der
Nutztierhaltung als auch im Heimtierbereich verwendet, z. B. bei Katzen oder
Hunden. Für die Arzneimittelüberwachung sind die Veterinär- und Lebensmit-
telüberwachungsämter der Landkreise bzw. die Landesämter zuständig. Hierbei
werden vor allem große Bestände und bereits auffällig gewordene Betriebe
kontrolliert.

Selbst wenn nur einige wenige Tiere erkrankt sind, wird offensichtlich häufig
der gesamte Bestand behandelt (Metaphylaxe). Oft sind das Hunderte oder Tau-
sende Tiere. Der Einsatz von Antibiotika ist zur Behandlung infektiös erkrank-
ter Tiere in Nutztierbeständen notwendig. Ihr präventiver oder zu kurz erfol-
gender Einsatz ist aber hoch riskant, denn es können sich Antibiotikaresisten-
zen entwickeln, die Mensch und Tier gefährden.

Nutztierbestände, welche auf die regelmäßige oder gar präventive Gabe von
Antibiotika angewiesen sind, werden nicht artgerecht gehalten. Ein wichtiger
Grund für den steigenden Einsatz von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln
in Ställen können Mängel bei der Hygiene und im Bestandsmanagement sein.

Haben in einem Problembestand viele Einzeltiere auf engem Raum viele Kon-
taktmöglichkeiten miteinander, erhöht sich das Infektionsrisiko. Wird dann

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8348

häufig und unsachgemäß zu Antibiotika gegriffen, wächst die Gefahr von Anti-
biotikaresistenzen. Das Bundesamt für Risikobewertung und das Robert Koch-
Institut ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass mit der Größe der Tierbe-
stände die Wahrscheinlichkeit von Antibiotikaresistenzen steigt. Es gilt aber
unabhängig von der Größe für alle Nutztierbestände, dass durch bessere Pro-
phylaxe und eine integrierte veterinärmedizinische Bestandsbetreuung der
Krankheitsdruck reduziert und damit die Notwendigkeit des Antibiotikaeinsat-
zes gesenkt werden kann.

Um Antibiotikaresistenzen bekämpfen zu können, ist eine genaue Kenntnis
über das Vorkommen, die Häufigkeit und die Ausbreitung von resistenten
Stämmen und ihren Resistenzgenen erforderlich. Erfahrungen aus anderen
Staaten (z. B. Niederlande und Dänemark) zeigen, dass eine Erfassung der An-
tibiotikaanwendung durch Tierärztinnen oder Tierärzte den Verbrauch sinken
lässt, die Reduzierung aber nur gering ausfällt. Erst wenn der tierhaltende Be-
trieb gezwungen ist, für gesunde Tiere zu sorgen, anstatt mit Hilfe der Antibio-
tikatherapie Krankheiten zu verwalten, sinkt der Antibiotikaverbrauch deutlich.

Es liegen in Deutschland zahlreiche Empfehlungen und Leitlinien zur Anwen-
dung von Antibiotika in der Tierhaltung vor. Wenn sie jedoch in der Praxis bei
Freiwilligkeit nicht konsequent genug umgesetzt werden, müssen sie rechtlich
verankert werden. Wenn Medikamente kostengünstiger sind als nachhaltige
Tierhaltungsbedingungen, werden betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu
einer Belastung für den Verbraucherschutz. Laut der Bundesregierung ist die
Antibiotikaresistenz ein „bedeutendes Problem für die öffentliche Gesundheit“,
gleichwohl geht sie von einer geringen Gefährdung durch den Konsum von tie-
rischen, zubereiteten Lebensmitteln aus (Bundestagsdrucksache 17/6908).
Aber auch potentielle Risiken müssen vermieden werden. Der Einsatz von An-
tibiotika in der Tierhaltung muss dazu umfassend dokumentiert und für die
Kontrollbehörden transparent nachvollziehbar sein. Wesentliche Daten für die
Einschätzung eines angemessenen Antibiotikaeinsatzes sind Mastdauer, Be-
handlungstage je Mastdurchgang, Art, Menge und Dauer der eingesetzten Me-
dikamente sowie die Sterberate. Bisherige Ausnahmeregelungen, z. B. für die
Geflügelhaltung, sind zu streichen. Das öffentliche Interesse des Verbraucher-
schutzes muss stärker wiegen als oftmals vorgeschobene Datenschutzbedenken
der Betriebe.

Ein Verbot von Antibiotika ist weder angemessen noch zielführend. Neben der
Beobachtung des Antibiotikaeinsatzes und der Resistenzentwicklungen in der
Tierhaltung muss ihr Einsatz im Heimtier- und im Humanbereich ebenfalls in
die strategischen Überlegungen zu Minimierungskonzepten einbezogen wer-
den. Das gilt ebenso für Resistenzentwicklungen gegenüber Desinfektionsmit-
teln. Eine Trennung der veterinärmedizinisch und der humanmedizinisch ge-
nutzten Wirkstoffe verhindert eine Potenzierung des Resistenzrisikos zwischen
Veterinär- und Humanmedizin.

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