BT-Drucksache 17/7832

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7111, 17/7123, 17/7124, 17/7125 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 22. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7832
17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch,
Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Dr. Martina
Bunge, Roland Claus, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid
Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander
Süßmair, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7111, 17/7123, 17/7124, 17/7125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012)

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 11 02 Titelgruppe 06 wird der Titel 684 64-236 „eGovernment – Leis-
tungen zur Teilhabe behinderter Menschen, Aktionsplan zur Behindertenpolitik,
Neukonzeption des Behindertenberichts“ in „eGovernment – Leistungen zur
Teilhabe behinderter Menschen, Aktionsplan zur Behindertenpolitik und Reali-
sierung erster Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen sowie Neukonzeption des Behinderten-
berichts“ umbenannt und der Ansatz um 500 Mio. Euro auf 503 500 000 Euro
erhöht. Der Betrag von 500 Mio. Euro wird zur „Realisierung erster Maßnahmen
zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin-
derungen“ verwendet. Diese Mittel sind übertragbar.

Berlin, den 21. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung

Am 15. Juni 2011 hat das Kabinett den Aktionsplan der Bundesregierung zur
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderun-
gen (BRK) verabschiedet. Schockierend ist, dass die Bundesregierung in ihrem

Drucksache 17/7832 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Haushaltsentwurf fast keine finanziellen Mittel zur Realisierung erster konkreter
Umsetzungsmaßnahmen ausgewiesen hat. Der Ansatz von 500 Mio. Euro kann
nur für den Beginn dieses Prozesses ausreichen, um zum Beispiel Konzepte und
Maßnahmen zur verstärkten Bewusstseinsbildung (gemäß Artikel 8 BRK) sowie
Schaffung von Barrierefreiheit (gemäß Artikel 9 BRK) zu entwickeln und
durchzuführen.

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