BT-Drucksache 17/7371

Mineralölhaltige Druckfarben bei wiederverwendbarem Papier und Lebensmittelverpackungen verbieten

Vom 19. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7371
17. Wahlperiode 19. 10. 2011

Antrag
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Heidrun
Bluhm, Steffen Bockhahn, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Katrin Kunert, Caren
Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Kornelia
Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Mineralölhaltige Druckfarben bei wiederverwendbarem Papier und Lebensmittel-
verpackungen verbieten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mineralölbestandteile gelangen als Bestandteil von Druckfarben über Verpa-
ckungen in unser Essen. Gesundheitsschädliche Kohlenwasserstoffe gehen in
hohen Anteilen von Werbe- und Informationsaufdrucken, aber vor allem aus
Druckfarbenrückständen in Recyclingpapier in die damit verpackten Lebensmit-
tel über. Die Schadstoffe reichern sich im Körper an und können Schäden an den
inneren Organen sowie Krebs hervorrufen. Bei kartonverpackten Lebensmitteln,
die vom „Kantonalen Labor Zürich“ untersucht wurden, zeigte sich, dass ein
Großteil der gesundheitsbelastenden Stoffe von der Verpackung auf den Inhalt
übergehen kann. Dabei kam nur ein Fünftel der Schadstoffe aus den Druckfarben
der Verpackungsaufdrucke. Vier Fünftel der Belastung stammt von Druckfarben-
rückständen aus dem Recyclingkarton. Die empfohlenen Grenzwerte der ge-
sundheitlichen Unbedenklichkeit wurden bei den Messungen zum Teil um mehr
als das Hundertfache überschritten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) kommt daher zu dem Schluss, „dass der Übergang von Mineralölen auf
Lebensmittel dringend minimiert werden sollte“.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Einundzwanzigste Verordnung zur
Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (Druckfarbenverordnung) sieht
jedoch nur ein teilweises Verbot von Mineralölbestandteilen in Druckfarben für
Verpackungsaufdrucke vor. Vormals bedrucktes Recyclingpapier als deutlich
größere Schadstoffquelle findet darin keine Berücksichtigung. Die Belastung
von Lebensmitteln durch gesundheitsschädliche Kohlenwasserstoffe aus Druck-
farben wird demnach nur geringfügig gemindert. Vom BfR anerkannte Expertin-
nen und Experten fordern jedoch beim möglichen Übergang der Schadstoffe in

Lebensmittel eine Verbesserung um den Faktor 100. Das Vorhaben der Bundes-
regierung ist daher für einen wirksamen gesundheitlichen Schutz der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher ungeeignet.

Die Wiederverwendung von Papier und Karton mittels Recycling ist aus Grün-
den des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit unverzichtbar. Der Anteil
von Recyclingware für den Lebensmittelbereich beträgt bereits 70 Prozent und

Drucksache 17/7371 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
macht jährlich nahezu drei Millionen Tonnen aus. Ein vollständiges Auswaschen
von gesundheitsschädlichen Kohlenwasserstoffen aus dem Recyclingkreislauf
ist jedoch technisch nicht machbar. Um den hohen Recyclinganteil in der Papier-
industrie unter wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu sichern, ist ein soforti-
ger Verzicht auf mineralölhaltige Druckfarben erforderlich.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der

– den Einsatz mineralölhaltiger Druckfarben bei wiederverwendbaren Papier-
und Kartonmaterialien verbietet;

– eine Positivliste für unbedenkliche Druckfarben vorgibt, die für Lebensmit-
telbedarfsgegenstände verwendet werden dürfen;

– dazu als Grundlage die Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien nach
dem anerkannten ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable – so
niedrig wie vernünftigerweise zu erreichen) heranzieht, die eine geringst-
mögliche Freisetzung von Schadstoffen vorsehen;

– Druckfarben für die Verwendung bei Lebensmittelverpackungen ausschließt,
für die keine ausreichenden Nachweise über eine gesundheitliche Unbedenk-
lichkeit vorliegen.

Berlin, den 19. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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