BT-Drucksache 17/5541

Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung

Vom 13. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5541
17. Wahlperiode 13. 04. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf), Ulla Burchardt,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase,
Petra Crone, Michael Gerdes, Klaus Hagemann, Christel Humme, Oliver
Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Caren Marks, Thomas Oppermann, Florian
Pronold, René Röspel, Swen Schulz (Spandau), Stefan Schwartze, Andrea
Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Krista Sager, Kerstin Andreae, Birgitt Bender,
Ekin Deligöz, Katja Dörner, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring,
Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic,
Sven-Christian Kindler, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke,
Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg,
Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung

In Wissenschaft und Forschung sind Frauen auch heute noch stark unterreprä-
sentiert. Ihre Entwicklungs- und Karrierechancen sind bei gleicher Qualifikation
nach wie vor schlechter als jene von Männern. Eine „gläserne Decke“ versperrt
vielen Wissenschaftlerinnen den Weg in höhere Qualifikationsstufen und Besol-
dungsgruppen, in Entscheidungsgremien und Leitungsfunktionen. Aber auch in
politiknahen Beratungskommissionen, in wissenschaftlichen Expertengremien
oder, besonders ausgeprägt, in der industriellen Forschung sind Frauen rar.

Die Vergeudung des intellektuellen Potenzials von Frauen rückt zunehmend als
gravierendes Innovations- und Qualitätsdefizit in Forschung und Wissenschaft
ins Bewusstsein. Zugleich konstatiert die vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) 2010 herausgegebene Studie Rechtliche Grundlagen
für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft „die
ernüchternde und für viele auch frustrierende Erkenntnis, dass bisherige Gleich-

stellungsbemühungen gerade in der Wissenschaft nur wenig effektiv waren“.
Wenig zufriedenstellend verläuft auch die Besetzung von Gremien im direkten
Einflussbereich des Bundes, die wissenschaftliche Beratung leisten oder sich
vorwiegend aus Expertinnen und Experten aus dem Wissenschaftsbereich zu-
sammensetzen.

Die unbefriedigende Entwicklung gerät zunehmend in Widerspruch zu einer
Gleichstellungsrhetorik, die sich immer stärker in den Wissenschafts- und For-

Drucksache 17/5541 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

schungseinrichtungen und -organisationen durchsetzt. Diese Ausgangslage ist
Anlass, den aktuellen Sachstand bei der Gleichstellung der Geschlechter in Wis-
senschaft und Forschung zu bilanzieren und nach Handlungsfeldern, politischen
Instrumenten und neuen Perspektiven zu fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Sachstandsanalyse

1. Wie hoch ist der Frauenanteil in den Hochschulen in den folgenden Abstu-
fungen (bitte nach Fachrichtungen aufgeteilt angeben)
a) Immatrikulationen;
b) Studienabschluss (aufgeschlüsselt nach Abschlussart);
c) Promovierende und wissenschaftliches Personal auf Qualifizierungsstellen;
d) Habilitierende;
e) Juniorprofessuren, Leitung von Nachwuchs- oder Arbeitsgruppen;
f) Professuren (aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen ohne Juniorprofes-

suren);
g) jeweils getrennt zu erfassende Leitungspositionen in mittlerer (z. B. Deka-

nate) bzw. höchster Ebene (z. B. Rektorate, Präsidien und Vorstände)?

2. Wie hat sich der jeweilige Anteil in den letzten zehn Jahren verändert (auf-
geschlüsselt nach oben genannten Abstufungen, Jahreszahlen und Fachrich-
tungen)?

3. Welche Durchschnittsbewertungen wurden jeweils von Männern und Frauen
bei erfolgreicher Promotion und Habilitation in den letzten zehn Jahren in
den unterschiedlichen Fachrichtungen erreicht?

4. Wie hoch ist der Anteil der Frauen, die im Anschluss an ihre Juniorprofessur
auf W2- und W3-Ebene berufen werden?
Wie hoch ist die Übergangsquote bei männlichen Kollegen?

5. Wie viele Professuren (absolut und prozentual) sind aufgrund der zu erwar-
tenden Emeritierungen an Hochschulen in den nächsten zehn Jahren neu zu
besetzen (aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen W2 und W3)?

6. Wie hoch war 2010 der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal bzw.
beim Personal in Leitungsfunktionen, in Kuratorien und Senaten bei den
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (bitte aufgeschlüsselt nach
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Wissen-
schaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz e. V., Helmholtz-Gemein-
schaft Deutscher Forschungszentren e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur För-
derung der angewandten Forschung e. V.)?
Wie haben sich die Anteile in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte auf-
geschlüsselt nach den einzelnen Statusgruppen)?

7. Wie hoch war 2010 der Frauenanteil in mittleren Führungspositionen und
Leitungspositionen, in den Kuratorien, Beiräten etc. in den Ressortfor-
schungseinrichtungen der einzelnen Bundesministerien (bitte aufgeschlüsselt
nach Einrichtung mit Nennung des jeweiligen Frauenanteils)?

8. Wie hoch war 2010 der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal bzw.
beim Personal in Leitungsfunktionen bei den Akademien (bitte aufgeschlüs-
selt nach Gremien, Ausschüssen, Arbeitsgruppen, Vorständen, Beiräten und
Präsidien)?
Wie hoch war der Frauenanteil an der Mitgliedschaft, und wie hat sich der

jeweilige Anteil in den letzten zehn Jahren verändert (bitte jeweils Jahre ein-
zeln ausweisen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5541

9. Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungszulagen bei Professuren der
W1-, W2- und W3-Ebene?
Gilt hier das Prinzip des „Equal Pay“, oder gibt es Unterschiede in der Höhe
von Leistungszulagen zwischen Professorinnen und Professoren?
Wenn ja, wie hoch sind die Unterschiede (aufgeschlüsselt nach Fachrich-
tungen und nach Bundesländern)?

10. Wie hoch ist der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an den
wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen an Hochschulen insgesamt?
Welchen Anteil nehmen dabei Teilzeitstellen ein, und wie hoch ist der An-
teil der Teilzeitstellen an den wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnis-
sen insgesamt?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in diesen oben genannten
unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen jeweils (aufgeschlüsselt nach
Statusgruppen)?

11. Wie hoch ist der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse von Wis-
senschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den außeruniversitären For-
schungseinrichtungen?
Welchen Anteil nehmen dabei Teilzeitstellen ein, und wie hoch ist der An-
teil der Teilzeitstellen an den wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnis-
sen insgesamt?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern in diesen oben genannten
unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen jeweils (aufgeschlüsselt nach
Statusgruppen)?

12. Wie hoch ist der Anteil erfolgreicher von Frauen eingereichter Projekt-
anträge bei der Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V.
(DFG)
a) an allen eingereichten Projektanträgen,
b) an allen erfolgreich eingereichten Projektanträgen sowie
c) an allen von Frauen eingereichten Projektanträgen?
Wie haben sich diese Anteile in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
jeweils aufgeschlüsselt nach Disziplinen und Jahreszahl)?

13. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch der Anteil erfolgrei-
cher Anträge von Frauen bei der projektorientierten Förderung des BMBF
a) von allen eingereichten Projektanträgen,
b) von allen erfolgreich eingereichten Projektanträgen sowie
c) von allen von Frauen eingereichten Projektanträgen
ist und wie sich diese Anteile in den letzten zehn Jahren entwickelt haben
(falls ja, bitte nach Programmen und Jahreszahlen aufschlüsseln)?
Falls nein, gibt es Überlegungen, ein entsprechendes Monitoring durchzu-
führen?

14. Wie hoch ist der Anteil der von Frauen eingereichten interdisziplinären Pro-
jektanträge erstens bei der DFG-Förderung und zweitens bei der projekt-
orientierten Förderung des BMBF
a) von allen eingereichten Projektanträgen,
b) von allen erfolgreich eingereichten Projektanträgen sowie
c) von allen von Frauen eingereichten Projektanträgen?
Wie haben sich diese Anteile in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
jeweils aufgeschlüsselt nach Disziplin und Jahreszahl)?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von Frauen in
den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Privatwirtschaft?

Drucksache 17/5541 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

16. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Gleichstellung an den
deutschen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und
in der Privatwirtschaft?
Hält die Bundesregierung die gleichberechtigte Teilhabe für ausreichend
erreicht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Maßnahmen sind zu ergreifen?

17. Wie hoch ist der Frauenanteil in den 94 von der Bundesregierung eingerich-
teten Beratungsgremien, wie sie beispielsweise der Wissenschaftliche
Dienst in seiner Ausarbeitung vom 8. September 2010 (WD 3-3000-327/10)
zusammengestellt hat (aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und Gremien
mit Nennung des Frauenanteils)?

18. Welche wissenschaftlichen Beratungsgremien der Bundesregierung haben
eine Vorsitzende?
Wie hoch ist der Anteil der Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gremien
insgesamt?

19. Wie hat sich der Frauenanteil in diesen Gremien jeweils über die letzten
zehn Jahre verändert (aufgeschlüsselt nach Jahreszahlen und Leitungsfunk-
tion)?

20. In welchem Verfahren wurden die Gremien jeweils besetzt?
Welche Kriterien, insbesondere zur geschlechtergerechten Repräsentanz,
wurden jeweils bei der Besetzung zugrunde gelegt?

21. Wie viele Gremien und Gremienmitglieder insgesamt fallen unter das Bun-
desgremienbesetzungsgesetz (BGremBG), das die gleichberechtigte Teil-
habe von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des Bundes
zum Ziel hat?
a) Wie viele von diesen Gremien sind erstens wissenschaftliche Beratungs-

gremien, zweitens vorrangig mit Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftlern besetzt, und wie hoch ist in diesen Gremien der jeweilige
Frauenanteil?
Wie hat sich die Dynamik der Teilhabe nach Geschlechtern hier seit der
Einführung des BGremBG entwickelt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

b) In wie vielen Gremien im Einflussbereich des Bundes, die wissenschaft-
liche Beratungsgremien sind bzw. sich vorrangig aus Wissenschaftlerin-
nen und Wissenschaftlern zusammensetzen, sind nach wie vor keine
Frauen vertreten (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

c) Bis wann wäre mit einer geschlechterparitätischen Besetzung der Gre-
mien im Einflussbereich des Bundes, die wissenschaftliche Beratungs-
gremien sind bzw. sich vorrangig aus Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftlern zusammensetzen, zu rechnen, wenn man die durchschnittliche
Veränderung seit 1994 zugrunde legen würde (bitte nach Ressorts auf-
schlüsseln)?

22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Akademikerinnen und
Akademikern in Deutschland in zehn bzw. 20 Jahren ein?
Welche Fakten und Daten liegen diesen Berechnungen zugrunde?

23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den volkswirtschaft-
lichen Verlust, der durch die mangelnde Ausschöpfung der Potenziale von
Frauen in Wissenschaft und Forschung entsteht, und wie lauten diese?
Welche volkswirtschaftlichen Gewinne würden sich aus Sicht der Bundes-
regierung ergeben, wenn die Potenziale von Frauen in vollem Umfang ge-

nutzt würden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5541

24. Wie hoch ist die Beteiligung von Forscherinnen bzw. wissenschaftlichen
Koordinatorinnen an allen Förderprogrammen des 7. Forschungsrahmen-
programms der Europäischen Union, und wie hat sich der Anteil seit dem
5. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union verändert?

25. Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung das 1999 ausgegebene
Ziel der EU-Kommission erreicht sein, wonach Frauen in den Förderpro-
grammen sowie Beratungsgremien des Forschungsrahmenprogramms einen
Anteil von 40 Prozent haben sollen?

26. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil erfolgreicher von Frauen eingereich-
ter Förderanträge beim Europäischen Forschungsrat (ERC) im Rahmen der
Starting Grants für junge Forscherinnen und Forscher sowie im Rahmen der
Advanced Grants für etablierte Forscherinnen und Forscher
a) an allen eingereichten Projektanträgen,
b) an allen erfolgreich eingereichten Projektanträgen sowie
c) an allen von Frauen eingereichten Projektanträgen
(bitte nach Disziplinen aufschlüsseln)?

27. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil erfolgreicher von Frauen eingereich-
ter Anträge auf individuelle Förderung im Rahmen der Marie Curie Actions
a) an allen eingereichten Projektanträgen,
b) an allen erfolgreich eingereichten Projektanträgen sowie
c) an allen von Frauen eingereichten Projektanträgen, und
d) wie haben sich die Anteile seit dem 6. Forschungsrahmenprogramm ent-

wickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Förderlinien)?

28. Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern an den wissenschaftlichen
Gremien, die bei der Vorbereitung, Durchführung und Evaluation des
7. Forschungsrahmenprogramms beteiligt waren und sind?

29. Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern an den Beratungsgremien
der Generaldirektion Forschung und Innovation, und wie haben sich diese
Anteile im Laufe der letzten zehn Jahre verändert?

30. Welche wissenschaftlichen Beratungsgremien unterhält die EU-Kom-
mission, und wie hoch ist der jeweilige Anteil von Frauen und Männern in
diesen Gremien?

Strategien und Ziele

31. Welche Ziele und Strategien verfolgt die Bundesregierung, um geschlechts-
spezifische Unterrepräsentanzen in Wissenschaft und Forschung und die
unzureichende Beachtung von Genderaspekten zu überwinden?

32. Welche originär neuen gleichstellungspolitischen Initiativen in Wissen-
schaft und Forschung hat die Bundesregierung bisher in der 17. Legislatur-
periode ergriffen?
Welche Initiativen und Ansätze aus zurückliegenden Legislaturperioden hat
sie weitergeführt (bitte mit zeitlicher Angabe über den ursprünglichen Start
der Initiativen und Ansätze, die fortgeführt wurden)?
Welche neuen weiteren Initiativen und Maßnahmen plant die Bundesregie-
rung noch für die laufende Legislaturperiode?

33. Anhand welcher Kriterien misst die Bundesregierung den Erfolg ihrer bis-
herigen Anstrengungen für Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung
und die Implementierung von Genderaspekten in der Forschung?
Wie bewertet sie den Erfolg mit Blick auf die Ziele, und wo sieht sie Hand-

lungsbedarf?

Drucksache 17/5541 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

34. Gibt es über die „Offensive für Chancengleichheit“ der großen deutschen
Wissenschaftsorganisationen hinaus eine kohärente politische Strategie zur
Förderung der Chancengleichheit im Wissenschaftssystem?
Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich?
Wenn nein, hält die Bundesregierung die Entwicklung einer kohärenten
politischen Strategie für notwendig?

35. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den Antrag auf
Bundestagsdrucksache 16/9756 umzusetzen: „Wichtig ist es auch (…), zu
einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in wissen-
schaftlichen Entscheidungsgremien, Beurteilungspanels und Auswahl-
komitees zu kommen“?
Welche Veränderungen wurden durch diese Schritte erreicht?

36. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der Empfeh-
lungen der Hochschulrektorenkonferenz zur Chancengleichheit von 2006,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

37. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der Empfeh-
lungen des Wissenschaftsrats (WR) zur Chancengleichheit von Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftlern von 2007, und welche Schlussfolge-
rungen zieht sie daraus?

38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen Rah-
menbedingungen in den Ländern zur Geschlechtergleichstellung an den
Hochschulen nach Wegfall der bundesweiten Regelung im Hochschulrah-
mengesetz (HRG)?

39. Welche Regelungen hinsichtlich des Status von Gleichstellungsbeauftrag-
ten an Hochschulen gelten in den Ländern nach Wegfall des HRG?

40. In welchen Ländern gibt es nach Wissen der Bundesregierung nach Aus-
laufen des HWP (Hochschul- und Wissenschaftsprogramm) im Jahr 2006
landesweite Programme zur Geschlechtergleichstellung neben dem Profes-
sorinnenprogramm von Bund und Ländern?

41. In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
a) eine kriteriengebundene Mittelvergabe und
b) Zielvereinbarungen bzw. Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen

dem Land und den Hochschulen,
durch die der Frauenanteil bzw. der Stand der Gleichstellung berücksichtigt
bzw. Fortschritte bei der Gleichstellung finanziell honoriert werden?

42. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der „Offensive für
Chancengleichheit“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG),
der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
e. V., der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz e. V., der Max-
Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., des Wissen-
schaftsrates und der Hochschulrektorenkonferenz?
In welchem Umfang wurden die darin verbindlich festgehaltenen Zielver-
einbarungen und Selbstverpflichtungen umgesetzt?
Welche Auswirkungen gab es über den Kreis der zusammengeschlossenen
Akteure hinaus?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5541

43. Wie bewertet die Bundesregierung den Charakter der forschungsorientier-
ten Gleichstellungsstandards der DFG als freiwillige Selbstverpflichtung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der bisherigen Umsetzung der
forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

44. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit zusätzlicher Impulse
für die Gleichstellung an Fachhochschulen, die beispielsweise an den for-
schungsorientierten DFG-Gleichstellungsstandards aufgrund ihrer Nicht-
mitgliedschaft in der DFG formal nicht partizipieren und die auch vom Pro-
fessorinnenmodell deutlich schwächer profitieren als die Hochschulen?

45. Setzt sich die Bundesregierung in der Gemeinsamen Wissenschaftskon-
ferenz (GWK) und in den „Fachausschüssen der GWK mit besonderen
Zuständigkeiten“ dafür ein, dass die Bund-Länder-Forschungs- und Institu-
tionenförderung an verbindliche gleichstellungsorientierte Zielvereinba-
rungen geknüpft werden?
Wenn ja, in welcher Weise, mit welchen Ergebnissen, wie beurteilt sie das
Ergebnis ihrer Bemühungen, und was tut sie für die künftige Umsetzung
von gleichstellungsorientierten Zielvereinbarungen in diesem Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?

46. Setzt sich die Bundesregierung im Hauptausschuss der DFG und in den
weiteren Gremien der DFG, in denen sie vertreten ist – z. B. den Bewilli-
gungsausschüssen –, dafür ein, dass die Mittelvergabe bei der Forschungs-
förderung an verbindliche gleichstellungsorientierte Standards geknüpft
wird?
Wenn ja, in welcher Weise, mit welchen Ergebnissen, wie beurteilt sie das
Ergebnis ihrer Bemühungen, und was tut sie für die künftige Umsetzung
von gleichstellungsorientierten Standards in diesem Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?

47. Setzt sich die Bundesregierung in den Senaten der außeruniversitären For-
schungseinrichtungen dafür ein, dass die interne Mittelvergabe an verbind-
liche gleichstellungsorientierte Standards geknüpft wird?
Wenn ja, in welcher Weise, mit welchen Ergebnissen, wie beurteilt sie das
Ergebnis ihrer Bemühungen, und was tut sie für die künftige Umsetzung
von gleichstellungsorientierten Standards und Zielwerten in diesem Rah-
men?
Wenn nein, warum nicht?

48. Setzt sich die Bundesregierung in der Verwaltungskommission des WR und
in den weiteren Gremien des WR, in denen sie vertreten ist, dafür ein, dass
in den Gremien des WR und in der Erfüllung der Aufgaben des WR wissen-
schaftsorientierte Gleichstellungsziele verbindlicher implementiert wer-
den?
Wenn ja, in welcher Weise, mit welchen Ergebnissen, wie beurteilt sie das
Ergebnis ihrer Bemühungen, und was tut sie künftig für die stärkere Ver-
bindlichkeit von Gleichstellungszielen in diesem Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?

49. Setzen sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in Senaten
der außeruniversitären Forschungseinrichtungen dafür ein, die Wahlord-
nungen so zu verändern, dass bei Neubesetzungen dieser Gremien das Ziel
der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt wird?
Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?

Falls nein, warum nicht?

Drucksache 17/5541 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

50. In welchen Gremien und auf welche Weise engagiert sich die Bundesregie-
rung darüber hinaus noch für mehr Verbindlichkeit von Gleichstellungszie-
len in Wissenschaft und Forschung bzw. beabsichtigt, sich zu engagieren?

51. Wie definiert die Bundesregierung die „besonderen Anforderungen“ an die
persönliche Qualifikation der Kandidaten und Kandidatinnen, die sie in ih-
rer Antwort auf die Kleine Anfrage zur Umsetzungspraxis des BGremGB
(Bundestagsdrucksache 17/3011) als Grund dafür angibt, dass bei Gremien-
besetzungen z. B. im Fall des Innovationsdialogs, der Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI) und der Forschungsunion Wirtschaft-Wis-
senschaft „nicht immer Personen beiderlei Geschlechts in paritätischem
Verhältnis zur Verfügung“ stehen?
a) Worauf führt es die Bundesregierung zurück, dass für die innovations-

politischen Gremien im Unterschied zu zahlreichen anderen wissen-
schaftlichen Beratungsgremien deutlich weniger „fachlich und persön-
lich qualifizierte“ weibliche Kandidatinnen gefunden wurden?

b) Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem Befund über
den geringen Anteil von Frauen in diesen Gremien ziehen?

52. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation des
BGremBG, und was sind aus ihrer Sicht die entscheidenden Ursachen für
das Fazit der Evaluation: „Gerade einmal jede vierte Gremienposition ist
mit einer Frau besetzt. Gut jedes zehnte Gremium ist weiterhin rein männ-
lich. Im Zeitvergleich ist insgesamt eine positive, aber sehr langsame Ent-
wicklung mit abflachender Dynamik zu erkennen“ (Bundestagsdrucksache
17/4308 (neu), Punkt II.10, S. 34)?
a) Hält die Bundesregierung diese Ursachen auch für ausschlaggebend für

die in der vorhergehenden Frage angesprochenen Gremienbesetzungen?
Wenn nein, welche Ursachen hält sie dann für ausschlaggebend?

b) Will die Bundesregierung die in der Evaluation empfohlene Abkehr von
der im BGremBG verankerten Verfahrenssteuerung (Doppelbenennung
einer weiblichen und eines männlichen Kandidaten für jede zu beset-
zende Stelle) hin zu einer verbindlichen Zielsteuerung umsetzen?
Wenn ja, bis wann will sie diese erreicht haben?

53. Welche Impulse ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus dem
Europäischen Forschungsraum für mehr Geschlechtergleichheit in der Wis-
senschaft in Deutschland?
Welche EU-Mitgliedstaaten hält die Bundesregierung für beispielgebend
für die Gleichstellung im Wissenschaftsbereich?

54. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der 2008 auf Basis
der „Europäischen Charta für Forscher“ veröffentlichten Mitteilung der
Europäischen Kommission „Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr
Mobilität: Eine europäische Partnerschaft für die Forscher“ unternommen,
die auf die Geschlechtergleichstellung einwirken will durch beispielsweise
„eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und Männern in Auswahl-
und Finanzierungsgremien“ der Mitgliedstaaten und der öffentlichen For-
schungseinrichtungen?

55. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass trotz der Empfehlung
in der Evaluation des 6. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen
Union die Gender Actions Plans in die folgenden Forschungsrahmenpro-
gramme zu übernehmen, dies nicht geschehen ist?
Wann und wie wird sich die Bundesregierung für die Implementation ver-
gleichbarer Maßnahmen zur Förderung von Frauen sowie von Gender-

aspekten in der Forschung im 8. Forschungsrahmenprogramm der Europäi-
schen Union einsetzen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5541

Instrumente und Förderprogramme

56. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung derzeit jährlich für
Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung aufwendet (bitte aufge-
schlüsselt nach verschiedenen Programmen und Maßnahmen)?

57. Welche Institutionen nehmen in welcher Größenordnung an den in der Ant-
wort zur vorangegangenen Frage genannten Maßnahmen teil?

58. Gibt es eine flächendeckende Evaluierung der aufgeführten Maßnahmen
zur Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung, so wie dies
im Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/9756 gefordert wurde?
Wenn ja, welche Handlungsperspektiven ergeben sich daraus für die Bun-
desregierung?
Wenn nein, warum wurde diese Forderung nicht umgesetzt, und gibt es
Pläne dieses doch noch zu tun?

59. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die Situation zu
verbessern, die sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 1e auf
Bundestagsdrucksache 17/3011 schildert: „In der Besetzung der Gremien
[…] spiegeln sich jedoch die Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungs-
positionen in Wirtschaft sowie die Unterrepräsentanz von Frauen in Lei-
tungspositionen in Wissenschaft wider“?

60. Wie hat die Bundesregierung den Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/
9756 umgesetzt, in dem ein deutlicher Schwerpunkt bei Maßnahmen zur
Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen der Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefordert wird?
In welchem Umfang konnten bereits Steigerungen erzielt werden?

61. Wie und mit welchen Ergebnissen wurde der Antrag auf Bundestagsdruck-
sache 16/9756 umgesetzt, in dem die Verknüpfung der institutionellen und
projektorientierten Forschungsförderung mit verbindlichen Zielvereinba-
rungen zur Gleichstellung gefordert wird?

62. Wo sieht die Bundesregierung bei Antragsverfahren für Forschungsmittel
gleichstellungspolitische Defizite?
Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang das Double-Blind-Verfahren
bei Antragstellung in der DFG?
Sieht sie Chancen für die Ausweitung dieses Verfahrens auf andere Berei-
che des Drittmittelvergabeverfahrens?
Wenn ja, welche?

63. Hat sich die Bundesregierung bei der Aushandlung der zweiten Laufzeit des
Pakts für Forschung und Innovation für mehr Verbindlichkeit in den gleich-
stellungspolitischen Zielen im Vergleich zum Vorgängerprogramm einge-
setzt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

64. Wie wird beim Pakt für Forschung und Innovation im Fall, dass sich beim
Monitoringverfahren Zielverfehlungen bei der Umsetzung der gleichstel-
lungsorientierten Verpflichtung abzeichnen, dafür gesorgt, dass verstärkte
Anstrengungen unternommen werden, die Ziele doch noch zu erreichen?

65. Hat sich die Bundesregierung bei der Aushandlung der zweiten Runde der
Exzellenzinitiative für mehr Verbindlichkeit in den gleichstellungspoliti-
schen Zielen im Vergleich zur ersten Runde eingesetzt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/5541 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

66. Inwieweit sollen bei der zweiten Laufzeit der Exzellenzinitiative positive
Anreizmechanismen gelten, die die geförderten Institutionen dazu anhalten
können, ihre Gleichstellungskonzepte im Förderzeitraum wirksam umzu-
setzen?

67. Hat sich die Bundesregierung bei der Aushandlung der zweiten Laufzeit des
Hochschulpakts 2020 (HSP 2) für mehr Verbindlichkeit in den gleichstel-
lungspolitischen Zielen im Vergleich zum Vorgängerprogramm eingesetzt
und darauf hingewirkt, dass die Länder mit den Hochschulen Zielvereinba-
rungen in Form systematischer und spezifischer gleichstellungsorientierter
Zielwerte abschließen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

68. Inwieweit wird die zweite Laufzeit des Hochschulpakts 2020 (HSP 2) von
einem Umsetzungsmonitoring begleitet, welches feststellt, ob Länder und
Hochschulen das mit dem Kapazitätsausbau verbundene Ziel verwirk-
lichen, den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren und sonstigen
Stellen zu erhöhen?

69. Warum sind in das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingun-
gen und mehr Qualität in der Lehre und im Konzept für das geplante Forum
für Studium und Lehre, insbesondere bei dessen Auswahlkomitee und
Fellowship-Programm, keine gleichstellungsorientierten Vorgaben einge-
gangen?

70. Reicht nach Ansicht der Bundesregierung der Umfang von Weiterbildungs-
und Professionalisierungsangeboten bundesweit aus, um Entscheidungsträ-
gerinnen/Entscheidungsträger, Wissenschaftsmanagerinnen/Wissenschafts-
manager und weitere Akteurinnen/Akteure im Wissenschaftssystem zur
Bewältigung der wachsenden gleichstellungspolitischen Anforderungen
nötiges Know-how zu vermitteln?
Wenn ja, bitte begründen?
Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

71. Wie schätzt die Bundesregierung das Fort- und Weiterbildungsangebot für
Kollegiatinnen/Kollegiaten und Gutachterinnen/Gutachter ein, um Gender
Bias und geschlechterdiskriminierende Effekte in Begutachtungs-, Aus-
wahl- und Berufungsverfahren zu reduzieren?

72. Inwieweit wurde das Programm „Power für Gründerinnen“ weiterentwi-
ckelt, um den Frauenanteil bei Ausgründungen aus Hochschulen und For-
schungseinrichtungen zu erhöhen?
In welchem Umfang konnten nicht technologieorientierte Gründungen, die
das Programm ermöglicht, erhöht werden?

73. Hält die Bundesregierung eine Quote in den Hochschulleitungen, -verwal-
tungen und -räten sowie in Leitungs- und Führungspositionen in außeruni-
versitären Forschungsinstituten für sinnvoll?
Wenn ja, in welcher Höhe sollte die Quotierung festgelegt werden?
Wenn nein, welche alternativen Maßnahmen hält die Bundesregierung aus
welchen Gründen in diesem Fall für zielführend?

74. Hält die Bundesregierung das unter anderem von der DFG vorgeschlagene
Kaskadenmodell (relationales Modell) mit einer differenzierten Quotierung
nach Fachrichtung für zielführend?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, welche Alternativen verfolgt die Bundesregierung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5541

75. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Center of Excellence
Women and Science (CEWS), die öffentlich geförderten Forschungsein-
richtungen zu einer sanktionsbewährten flexiblen Quote im Rahmen ihrer
Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) zu verpflichten?

76. Welche Art von Selbstverpflichtungen, wie beispielsweise Regeln für die
Besetzung von Entscheidungsgremien, Erhebungen von Geschlechterantei-
len, Zielgrößen, Mentoring existieren in wissensintensiven Branchen der
Privatwirtschaft?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?

77. Wie bewertet die Bundesregierung die in der europäischen Strategie für die
Gleichstellung von Frauen und Männern (2010–2015) aufgeführten Maß-
nahmen zur Geschlechtergleichstellung in der Wissenschaft, die insbeson-
dere in Thema 1 (Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit) und Thema 3
(Gleichstellung in Entscheidungsprozessen) erwähnt werden?
In welcher Weise trägt die Bundesregierung diesen Maßnahmen und Zielen
Rechnung?
Wie will sie insbesondere zum 25-Prozent-Ziel für Frauen in höchsten Füh-
rungspositionen in Wissenschaft und Forschung beitragen?

Genderforschung

78. In welchen Forschungsfeldern und -programmen setzt die Bundesregierung
in welcher Höhe Projektmittel zur Erforschung von Genderaspekten ein?

79. Gab es in dieser Legislaturperiode einen Mittelaufwuchs zur Förderung von
Genderforschung?
Wenn ja, in welcher Höhe, und in welchen Bereichen?
Wenn nein, warum nicht?

80. Wie kann Geschlechterforschung in die Forschungsförderung des Bundes
besser integriert werden?

81. Mit welchen Instrumenten außer der Arbeitshilfe zu § 2 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) „Gender Mainstreaming
in Forschungsvorhaben“ versucht die Bundesregierung, Aspekte der Ge-
schlechterforschung in der durch die Ressorts initiierten Forschungsförde-
rung und der Ressortforschung zu implementieren?

82. Gibt es ein Monitoring, das erfasst, ob und inwieweit es gelingt, in der durch
die Ressorts initiierten Forschungsförderung und der Ressortforschung des
Bundes Genderaspekte verstärkt zu implementieren?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?

83. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung von Gender
Mainstreaming, das auf Basis der Arbeitshilfe zu § 2 GGO „Gender Main-
streaming in Forschungsvorhaben“ und der Handreichung zur Berücksich-
tigung von Genderaspekten bei Forschungsvorhaben implementiert wird?
Ist die genannte Arbeitshilfe und ihre aktuelle Anwendung nach Ansicht der
Bundesregierung ein wirksames Instrument, um die Beachtung von Gen-
derforschungsaspekten nachhaltig zu verbessern?

84. Plant die Bundesregierung eine verstärkte Förderung von Forschung über
Implementierung, Akzeptanz und Wirkung von Instrumenten zur stärkeren

Berücksichtigung von Genderaspekten in der Forschung?

Drucksache 17/5541 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

85. Wurden in den Ressorts und in der Ressortforschung Maßnahmen zur Ent-
wicklung von Genderkompetenz durchgeführt?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann in welchem Umfang durchge-
führt?

86. Wie bewertet die Bundesregierung das 7. Forschungsrahmenprogramm der
Europäischen Union in Hinsicht auf die Förderung der Genderforschung so-
wie die Berücksichtigung genderrelevanter Aspekte bei der Förderung von
Projektanträgen?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung für die Beratung des
8. Forschungsrahmenprogramms?

Gleichstellungsforschung

87. Plant die Bundesregierung eine verstärkte Förderung von Forschung über
Implementierung, Akzeptanz und Wirkung von Instrumenten und Program-
men zur Förderung von Gleichstellung in der Wissenschaft?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

88. Wie organisiert die Bundesregierung den Transfer von Erkenntnissen aus
der Gleichstellungsforschung in die Governance der Wissenschaftspolitik
der Bundesregierung und der übrigen Akteure?
Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?

89. Verfolgt die Bundesregierung ihre Förderung von Gleichstellungsforschung
und -konzepten mit dem Ziel, Qualitätsstandards zur Gleichstellung zu ent-
wickeln und zu etablieren?
Wenn ja, in welcher Form, und was sind die bisherigen Ergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?

Wissenschaftlicher Nachwuchs

90. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass insbesondere
Frauen von prekärer Beschäftigung im Wissenschaftsbereich betroffen
sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse, und welche Maßnahmen
ergreift sie, um Abhilfe zu schaffen?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit auch die erforderlichen tarif-
vertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden?

91. Wie bewertet die Bundesregierung die in ihrem Auftrag erstellte „Evalua-
tion des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“ aus gleichstellungspolitischer
Sicht?

92. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Planungen, am System der Wissen-
schaftszeitverträge, die insbesondere für junge Wissenschaftlerinnen mit
Blick auf ihre Lebensplanung und persönliche Absicherung problematisch
sind, etwas zu verändern?
Wenn ja, in welche Richtung gehen die Planungen?

93. Welche Förderungen und Unterstützung von Netzwerken für Wissenschaft-
lerinnen wurden aufgebaut?

Welche Verbesserungen durch solche Maßnahmen können bereits wahrge-
nommen werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/5541

94. Gibt es gezielte Mentoringprogramme für junge Wissenschaftlerinnen?
Wenn ja, von wem werden sie getragen, und in welchem Umfang werden
sie genutzt?

95. Welche anderen Programme gibt es neben dem Professorinnenprogramm,
um jungen Wissenschaftlerinnen einen Weg vom Studienabschluss bis zur
erfolgreichen Bewerbung für eine Professorinnenstelle zu ermöglichen,
und wie werden diese angenommen?
Hält die Bundesregierung diese Programme für ausreichend, und was ist
in dieser Legislaturperiode noch geplant?

96. Hält die Bundesregierung die seit mehr als zehn Jahren unternommen Be-
mühungen, mehr junge Frauen für Mathematik, Informatik, Naturwissen-
schaften und Technik zu gewinnen, für ausreichend?
Wie erfolgreich sind die Bemühungen, und welche Ergebnisse sind fest-
zustellen?

97. Welche Maßnahmen werden von Seiten der Bundesregierung ergriffen,
um Berufsperspektiven im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich,
in dem Frauen besonders stark repräsentiert sind, zu verbessern?

98. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung über den Girls- und Boys-
Day hinaus ergriffen, um das geschlechtsspezifische Studienwahlverhal-
ten junger Frauen und junger Männer zu verändern und somit jeweils ihr
Berufswahlspektrum zu erweitern?

99. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass spezifische Fach-
und Unternehmenskulturen in naturwissenschaftlich-technischen Diszi-
plinen und Berufen, die den Zugang und Verbleib von Frauen erschweren,
eine wesentliche Ursache für den geringen weiblichen Anteil am For-
schungspersonal und Leitungspositionen in diesen Bereichen ist (wenn
nein, bitte begründen)?
a) Wie lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung diese Kulturen ver-

ändern?
b) Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung für die verbesserte

Repräsentanz von Frauen in diesen Bereichen verbindliche Zielverein-
barungen für deutlich erhöhte Anteile von Frauen in Berufungs-, Per-
sonal- und Entscheidungsgremien in wissenschaftlichen Einrichtungen
und Unternehmen?

100. Was unternimmt die Bundesregierung, um den geringen Anteil von
Frauen auf höheren Qualifikationsstufen insbesondere in den naturwissen-
schaftlich-technischen Disziplinen, den sie in der Antwort auf die Kleine
Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/3011 als wichtige Ur-
sache dafür bezeichnet, dass das BGremBG nicht greift, zu erhöhen?

101. Wie wird in der Ausbildungsförderung und der Promotionsförderung der
öffentlich unterstützten gemeinnützigen Stiftungen und insbesondere im
Nationalen Stipendienprogramm Elternschaft von Studierenden und ange-
henden Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen berücksichtigt?
Wie werden besondere Lebenssituationen wie Pflege von Angehörigen,
Krankheit etc., aufgrund deren sich Karrieren verschieben, bei der Förde-
rungsvergabe berücksichtigt?

102. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung ergriffen,
um für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Vereinbarkeit
von Berufs- und Familienleben (Work-Life-Balance) zu verbessern, und
mit welchem Erfolg?

Drucksache 17/5541 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

103. Sind bei forschungs- und wissenschaftsbezogenen Projektfördermitteln
des Bundes Regelungen und Mittel zur Flexibilisierung von Laufzeiten
und für Vertretungen vorgesehen, um die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie sicherzustellen, und in welchem Umfang?
Falls nein, unterstützt die Bundesregierung dieses Anliegen und erwägt sie
konkrete Schritte?

Berlin, den 13. April 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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